Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hilfe Kind kommt in der Schule nicht mehr zurecht
#26
Das Thema der Dyskalkulie ist kein Quatsch. Du kannst keinem Menschen der in diesem Bereich eine eklatante Schwäche hat eben nicht mit normalen Lernmethoden und Konditionierung weiterhelfen.
Dank der modernen Wissenschaften und Psychologie müssen eben Kinder und Jugendliche nicht mehr mit Grausen Schulen betreten und daraus resultierend Versagensängste bekommen.
Mir hätte das evtl. in der Vergangenheit sehr geholfen. Ich halte es für gefährlich, gar abwegig sich nicht mit dem Thema nicht auseinander zu setzen.
Die Gefahr der man von Anfang an begegnen muss, ist die Möglichkeit für Eltern aber auch für den Betroffenen selbst sich hinter einer Diagnose wie dieser zu verstecken und eigeninitiativ zu handeln!
Im Fall meiner Tochter sehe ich eine spezielle Förderung sehr gerne entgegen um darauf aufbauend ihr von meiner Seite auch weiter zu helfen.
Zitieren
#27
Genau Richtig!!!

Bleib dran und biete dich an - fordere ggf ... wenn es Sinn macht ... Zeit mit deiner Tochter ein!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#28
(10-11-2014, 22:16)Knecht schrieb: Das Thema der Dyskalkulie ist kein Quatsch. Du kannst keinem Menschen der in diesem Bereich eine eklatante Schwäche hat eben nicht mit normalen Lernmethoden und Konditionierung weiterhelfen.
Ich habe schon Leute erlebt, die sonst nicht blöd waren, aber in Sachen Mathematik einfach ein Brett vorm Kopp hatten.
Die begreifen einfach nicht, was das mit den Zahlen auf sich hat. Die wissen, dass siebzehn nach achtzehn kommt, so wie sie wissen, dass April nach März kommt, oder dass der Paulusbrief an die Epheser nach dem Paulusbrief an die Galater kommt. Die merken sich dann auch, dass "acht mal sieben" irgendwann in der Siebenerreihe auftaucht, und müssen die dann durchgehen. Das dauert dann fünf Sekunden. So etwas wie "7 mal 38 ist 38 mal 7, ist 40 mal 7 minus 2 mal 7, ist 280 minus 14, ist 266" kriegen die nicht hin. Dagegen hilft nämlich kein Auswendiglernen. Dazu muss man verstehen, was Zahlen sind, und das verstehen die einfach nicht.
Ich habe übrigens ein Mathematikdiplom, und weiß nicht auswendig, was 17 mal 17 ist. Ich habe das mal auswendig gelernt, als ich Mathematiklehrer für Klasse 8 war. Und ich habe es inzwischen wieder vergessen.
Ich habe viele Leute erlebt, die den Satz des Pythagoras als "a quadrat plus b quadrat ist c quadrat" kannten, aber ihn nicht anwenden konnten. Als ich meinen Schülern der Klasse 8 das mit "die beiden Kürzeren quadrat zusammengezählt sind die Lange quadrat" zusammengefasst habe, habe ich Ärger dafür gekriegt. Auswendiglernen und verstehen sind zwei verschiedene Dinge. Und "a quadrat plus b quadrat ist c quadrat" kann man leichter auswendiglernen. Aber was was hat man davon, außer, wen man einen schlechten Lehrer hat, einer besseren Note in Mathematik?
Als ich in der Klasse 12 war, habe ich mal einer Mitschülerin erklärt, warum ich mich nicht an einem Kettenbrief beteiligen werde. Es ging da um "Finde sieben Leute, die mitmachen.". Dass nach meiner Rechnung nach zwölf Generationen die Anzahl der Menschen auf der Welt überschritten ist, hat sie nicht verstanden. Sie sagte mir "Ich kann das nachrechnen, aber ich glaube es nicht.". Da kann man mMn einfach nichts machen.
Zitieren
#29
(10-11-2014, 22:16)Knecht schrieb: Das Thema der Dyskalkulie ist kein Quatsch. Du kannst keinem Menschen der in diesem Bereich eine eklatante Schwäche hat eben nicht mit normalen Lernmethoden und Konditionierung weiterhelfen.
(...)
Moin Knecht.

Ich  finde es gut, wie Du aufmerksam den Schwierigkeiten des Kindes nachgehst und teile Deine Auffassungen.

Im ICD-10 sind unter F80 - F89 Entwicklungsstörungen umschrieben.
Unter F81.2 ist die Rechenstörung aufgeführt.

Diese Störungen gehören zwingend in qualifizierte Hände, dies sowohl diagnostisch als auch therapeutisch.
Soweit ich weiß, müssen Diagnostik und Therapie von verschiedenen Stellen durchgeführt werden.
  
Liegt nach Ausschluß-Diagnostik (es müssen körperliche Ursachen ausgeschlossen werden) eine Entwicklungsstörung vor, dann ist es mit ein bisl Üben, Nachhilfe und Förderunterricht nicht getan. Im Gegenteil! Diese Maßnahmen sind  kontraindiziert. Nur eine auf die besonderen Bedingungen des Kindes abgestimmte Therapie kann wirklich helfen.
Schulen und Lehrer sind dazu idR weder befähigt noch befugt, maßen sich das aber gern an.

Für Dyskalkulie gibt es typische Anzeichen. Diese müssen sorgfältig überprüft und die Ursachen behandelt werden.
Die Rechenschwäche hat tiefere Ursachen, die sich weitreichend auf andere kognitive Bereiche auswirken können.

Knecht, ich denke, für das Kind sollte zunächst eine profunden Diagnostik organisiert werden, um geeignete fachliche Hilfen veranlassen zu können.

Dieser Bundesverband mit seinen Landesvertretungen erscheint mir recht gut aufgestellt.
Du könntest dort einmal Gespräch und Beratung suchen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#30
Das Vorliegen einer Dyskalkulie ist eher unwahrscheinlich. Das hätte sich schon früher gezeigt und nicht erst jetzt. Soziale Faktoren sind wesentlich wahrscheinlicher.
Zitieren
#31
Das Forum ist ein ungeeigneter Ort für Dyskalkulie-Diagnosen. Wichtig sind eine hinreichend engagierte Lehrerin, eine Ex die nicht blöde blockiert, natürlich der Vater. So wie es aussieht, laufen die Dinge jetzt so wie sie sollen.
Zitieren
#32
Spekulationen helfen hier wenig.
Es gibt ausgefeilte Test, die das klären können.

Knechtens Schilderungen weisen nicht auf schwerwiegende (medizinische) Probleme hin.
Besser aber, mal fachlich draufsehen zu lassen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#33
Das ist ein typischer Notausgang für Eltern und Lehrer, Kindern irgendwelche Störungen anzupappen. Dann ist niemand Schuld und keiner muss sich selbstkritisch nach eigenen Versäumnissen durchleuchten oder sich sonst tiefere Gedanken machen und das Problem wird dann einfach auf den nächsten outgesourced.
Zitieren
#34
p,

nochmals ganz deutlich der Hinweis:
Schulen und Lehrer sind idR mit diesen Aufälligkeiten überfordert.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#35
iglu,

zunächst geht es doch um Abklärung der Auffälligkeiten, weniger darum, Schuldige zu finden bzw.  Verantwortliche zu schützen. Das Kind im Mittelpunkt!

Das Fehlen fachlicher Abklärung verleitet mE viel mehr dazu, den Eltern leichtfertig Fehlverhalten nachzusagen...
und das Kind bleibt - wie so oft hier - auf der Strecke.

Schulen und Lehrern sind viel zu dicht am Geschehen, genau genommen sind sie befangen, wenn die Auffälligkeiten schulische Gründe haben sollten. Wer gesteht sich schon gern ein, versagt zu haben?!

Mit der Abklärung sollten Stellen befaßt sein, bei denen wenig Eigeninteressen auf Kollision geraten.
Schulen sind da mE noch anfälliger als andere 'Wächter', wie die JÄmter etwa. 

Verantwortungs- und problembewußte Lehrer verweisen daher auf die schulpsychologischen Dienste, wenn die Auffälligkeiten ein gewisses Maß überschreiten.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#36
Störungen von dieser Qualtität stehen auf der Liste möglicher Ursachen von schulischen Problemen nach Wahrscheinlichkeit geordnet ganz unten, zumal wenn das Problem plötzlich auftaucht. Dementsprechend sollte man mit der Analyse auf der Liste oben anfangen und nicht unten. Diese Plazebos willfährig zu schlucken dient nur dazu einem faulen und inkompetenten Lehrer das Leben leichter zu machen und verhindert, dass am tatsächlichen Problem gearbeitet wird.

Deinen Optimismus teile ich grundsätzlich nicht. Das ist eine Helferindustrie wie alle anderen auch und die neigen dazu, sich selbst zu füttern.
Zitieren
#37
Und wie fütterst Du Dich als Teil dieser Industrie? Smile

Wenn man überall Verschwörungen und das Böse vermutet, dann ist man irgendwann soweit, sich ein Ohr abzuschneiden oder so...  und damit selbst noch ganz anders Teil der Helferindustrie zu werden.

Ich habe hier nur meine Erfahrungen und kritischen Überlegungen in dem Bereich und mitteilen wollen, was ich aus Fachkreisen erfahren habe.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#38
@notiglu:

Ich habe übrigens ein Mathematikdiplom, und weiß nicht auswendig, was 17 mal 17 ist. Ich habe das mal auswendig gelernt, als ich Mathematiklehrer für Klasse 8 war. Und ich habe es inzwischen wieder



dann kann man mit dir rechnen??? tztztztz und dann treibt sich der kerl in solchen unberechenbaren foren rum....

bb
netlover
Zitieren
#39
Pause bis heute Abend. Dies ist keine Spielwiese für die Auseinandersetzungen der üblichen Kontrahenten.
Zitieren
#40
(10-11-2014, 10:09)Knecht schrieb: Unsere Tochter wird jetzt in Kürze auf eine Dyskalkulie hin untersucht. Sollte sich mein Verdacht bestätigen, könnte man eine entsprechende Förderung und Hilfe ihr angedeihen lassen.

Vielleicht ´mal vorne weg, dass  die Länderregelungen sehr unterschiedlich sind. Insofern muß man sich hier die jeweilige Erlaßlage anschauen. Grundsätzlich geht es aber um Förderung und ggf. Nachteilsausgleich. Förderungen können schulisch und/oder außerschulisch erfolgen. Nachteilsausgleich ist Sache der Schule und betrifft die äußeren Bedingungen unter denen die Leistungsbewertungen erfolgen.

Notwendig  bzw. zweckmäßig  ist immer eine fachärztliche Diagnose/Gutachten/Maßnahmenempfehlung. Die Kosten hierfür muss man i. d. R. selber aufbringen. Notwendig ist sie, wenn z. B. schulische Förderung sich als nicht ausreichend erweist und Lerntherapie erfoderlich wird. In der Regel führen permanente schulische Mißerfolge zu psychischen Folgen, sodaß  in verschiedenen Ländern die Übernahme der Kosten einer Lerntherapie nach § 35a SGB VIII möglich ist.

Während bei einer pädagogische Diagnose/Gutachten i. d. R. die Schulen grundsätzlich über schulinterne Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche entscheiden, muß beides bei Vorliegen einer fachärztlichen Diagnose erfolgen - die Schulen haben dann nur über geeignete Maßnahmen zu befinden.

Muß man vor Gericht, um ggf. eine Förderung nach § 35a SGB VIII durchzusetzen oder weil man die schulischen Maßnahmen nicht für ausreichend hält, wird dort auschließlich eine fachärztliche Diagnose entsprechend den WHO-Kriterien anerkannt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#41
Moin wp,

ich sehe mich in Deinen Ergänzungen bestätigt.

Die Schwerigkeit liegt mW darin, die Grenze zu bestimmen, wann noch pädagogische Fördermaßnahmen ausreichend sind und wann Therapien zu organisieren sind.

Natürlich sollte man nicht übertreiben und das Kind unnötig belastenden Prozeduren aussetzen, bin mir aber sicher, daß 'Nachhilfe' mit 30 anderen Kids unter fraglicher Leitung stärker belastet, als eine maßgeschneiderte Einzel-Therapie durch erfahrene Kräfte.

Im Zweifel jedoch sollte und muß immer das primäre Versorgungssystem mit der Klärung beauftragt werden, also Ärzte und Therapeuten. Nur sie sind zur Ausschlußdiagnostik überhaupt befugt und befähigt.

Ich habe es so erlebt, daß die Schulen durchaus bemüht sind, sich insofern nicht dem Vorwurf der Fürsorgepflichtverletzung bzw. der Amtsanmaßung auszusetzen.

In Schule wie auch im medizinischen Versorgungsystem kann man auf Nieten und auch auf herausragende Kräfte treffen. Eigen-Recherche erscheint mir sehr sinnvoll.

Schule ist Ländersache, wie wp richtig schreibt. In einigen Ländern sind Schulen 'Wächter' über das Kindeswohl, in anderen sind sie es nicht. Auch die sog. Legasthenie-Erlasse sind nicht einheitlich.  
Der oben von mir verlinkte Bundesverband kann über seine Landesvertretungen dazu recht genau Auskunft geben.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#42
Eine vermutete Rechenschwäche wurde schon vor Schuleintritt prognostiziert. Bis zur dritten Klasse konnte sie jedoch das Problem mit Hilfe der Lehrerin und ihren Eltern abschwächen. Wenn man weiß, welches immense Tempo in der vierten Klasse von jetzt auf gleich angeschlagen wird, ist es für mich nicht weiter verwunderlich, dass meine Tochter sich jetzt schwer tut.
Ich kann mir nicht mal unbedingt den Vorwurf machen, nicht immer wieder darauf verwiesen zu haben.
Inwieweit neben einer evtl. Rechenschwäche weitere Entwicklungsstörungen jetzt im Vordergrund treten vermag ich nicht zu sagen.
Ich habe noch stets im Hinterkopf die Erinnerungen an die vielen Zigaretten und den Weinkonsum während der Schwangerschaft und natürlich auch meine zu lasche angebrachte Kritik und das völlig überzogene Geglotze meiner Ex.
Ist- Stand ist jetzt ein temporär unglückliches Kind und ein Vater der ihr Halt und Ruhe geben will. Nicht mehr und nicht weniger.
Danke für die fachlichen Hinweise. Ich werde mich noch mehr in das Thema einlesen.
Zitieren
#43
Hallo Knecht,

mich interessiert, wie es in Deiner Sache weiter geht.
Berichte doch gelegentlich.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#44
Hallo zusammen,

heute also war das Auswertungsgespräch mit der Beratungslehrerin.
Meine Tochter wurde in der Rechtschreibung, im Lesen und natürlich im Rechnen überprüft und anhand der verschiedenen Aufgabestellungen gleich noch ein IQ- Test mit reingenommen.
Das meine Kleine absoluter Durchschnitt ist, war mir klar, ich erwartete nichts anderes.
Spannend wurde es tatsächlich zum Thema Dyskalkulie.
Anhand des Testergebnisse konnte eine eindeutige Rechenschwäche nachgewiesen werden. Egal in welcher Disziplin, das Verständnis für Zahlen ist nur schwach ausgeprägt.
Welche Lösungsansätze gibt es jetzt?
Erst Mal nur zwei! Die eine Lösung ist, das Kind in Ruhe zu lassen und die Lehrer in den nächsten Schuljahren stets darauf hinweisen, dass eine Rechenschwäche vorhanden ist. Das ist für mich jedoch nur eine zusätzliche Möglichkeit.
Die andere Lösung kostet sehr viel Geld und heißt spezielle Förderung die keine Unterstützung seitens der GKV erfährt.
Ich warte jetzt mal das Gespräch welches die Lehrerin mit meiner Ex führt , ab und erhalte dann die Information über eine etwaige Strategie.
So weit so gut.
Leider war das aber nicht alles. Die Lehrerin welche meine Tochter nunmehr seit vier Jahren kennt und die ersten beiden Schuljahren als Klassenlehrerin hatte, meinte heute noch diplomatisch ausgedrückt, ich möchte bitte zeitnah was unternehmen.
Auf meine Frage hin was sie den meine, antwortete sie ganz pragmatisch: " Ihre Tochter geht es bei ihrer Ex nicht immer gut, die Mutter vermittelt dem Kind kein Selbstbewusstsein, sie hält sie kurz und in eine emotionale Abhängigkeit.
N. entschuldigt sich unentwegt, hinterfragt alles und wägt jedes Mal ihre Worte, Sätze genauestens ab um keine Fehler zu begehen. Wir (Lehrer) machen uns zunehmend große Sorgen um N.."
Laut der Aussage der Lehrerin wollen sie mich unterstützen um eine Umgangserweiterung (womit ich wieder beim Thema wäre) unterstützen. Ich solle bitte unbedingt mir meine Gedanken dazu machen und mich dazu beraten lassen (was ich hier und nicht in der Kanzlei mache).
Jedenfalls ist sie wieder da- die Unsicherheit.
Von meiner Tochter habe ich dazu keine klare Meinung zu erwarten. Sie hat ja Angst um ihre Mama die ja zusammenbrechen könnte.
Euch ein schönes und erholsames Wochenende.
Zitieren
#45
(16-01-2015, 16:00)Knecht schrieb: Laut der Aussage der Lehrerin wollen sie mich unterstützen um eine Umgangserweiterung (womit ich wieder beim Thema wäre) unterstützen.

Meiner Meinung nach solltest Du erst klären, wie weit die Unterstützung des Lehrkörpers tatsächlich geht.

D. h.: Unterbreite der Frau Deine Vorschläge bezüglich des Umgangs und laß Dir schriftlich (!) geben, daß sie diese Vorschläge unterstützt.

(16-01-2015, 16:00)Knecht schrieb: Ich solle bitte unbedingt mir meine Gedanken dazu machen und mich dazu beraten lassen (was ich hier und nicht in der Kanzlei mache).

Was genau sollst Du Dich beraten lassen?

Rechtlich kann Dich Deine Kanzlei beraten und ansonsten?

Vielleicht kannst Du Dir noch Unterstützung durch den Kinderschutzbund holen (bei uns eine erste Adresse - aber leider nicht überall so. Müßtest Du austesten).

(16-01-2015, 16:00)Knecht schrieb: Von meiner Tochter habe ich dazu keine klare Meinung zu erwarten. Sie hat ja Angst um ihre Mama die ja zusammenbrechen könnte.

Halte Deine Tochter soweit es geht aus dieser Auseinandersetzung raus.

Insbesondere solltest Du sie nicht im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung befragen.

Simon II
Zitieren
#46
@Knecht:

Das ist die maximal ungünstige Ausgangssituation, kenne ich leider aus eigener Erfahrung!

Wenn Du einen Antrag auf Ausweitung des Umgangs stellst und das u.a. mit dem Hinweis der Lehrerin begründest, wird das Jugendamt mit der Lehrerin sprechen und dann wird die Lehrerin irgendwas faseln, was niemanden weiter bringt.

Irgendwann wirst du die Lehrerin ansprechen, warum sie nicht deutlich auf Missstände hingewiesen hat. Dann wird sie etwas von Neutralitätspflicht labern.

Gehe diesen süßen Einflüsterungen nicht auf den Leim! Das geht so nur nach hinten los.

Fordere die Lehrerin auf, ihre Empfehlung oder zumindest deren Wahrnehmung schriftlich zu wiederholen. Nur mit eigener guter Absicht hättest du keine Chance, Jugendamt und Familiengericht zu überzeugen.

Dass du der KM weiterhin anbietest, mehr Zeit mit Tochter zu verbringen und regelmäßig zu lernen, ist klar. Möglicherweise gibt es jetzt Sonderbedarf, den du durch eigene Lernunterstützung abwenden kannst.

Da fehlt mit die Erfahrung. Meine Alte hat für Kind auch Nachhilfe organisiert. Keine Ahnung ob sie so dreist ist, mit Sonderbedarf um die Ecke zu kommen. Ich würde das jedenfalls ablehnen und keinen Cent dafür zu bezahlen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#47
(16-01-2015, 16:00)Knecht schrieb: Laut der Aussage der Lehrerin wollen sie mich unterstützen um eine Umgangserweiterung (womit ich wieder beim Thema wäre) unterstützen. Ich solle bitte unbedingt mir meine Gedanken dazu machen und mich dazu beraten lassen (was ich hier und nicht in der Kanzlei mache).

Hoffentlich hast du ihr gesagt, dass du sehr gerne mehr betreuen würdest und wie die meisten Väter gnadenlos ausgebremst wirst. Damit der Lehrerin stärker die Trennungsväter-Realitäten ins Bewusstsein kommen. Nicht nur für deinen Fall, sondern ganz allgemein für die Zukunft. Und damit die Lehrerin der Mutter selbst sagt, was für das Kind wichtig ist.VIelleicht erzeugt sie ja mehr Einsicht wie der "böse" Vater.

Die Lehrerin wird sich nicht gerne zwischen den Eltern positionieren wollen. Das ist ein heisser Stuhl, den sie gar nicht besetzen darf, selbst wenn sie wollte. Lass sie einen einseitigen Bericht über das Kind schreiben. Den Zustand, die beobachteten Probleme. Dann, getrennt davon ein Fazit mit wenigen Sätzen mit Vorschlägen zur Verbesserung der Situation. Das Maximum darin dürfte etwas wie "Stärkung der Gleichwertigkeit der Beziehung von (Kindname) zu ihren beiden Eltern" sein.

Viel Geld für spezielle Förderung zahlen und bei der Mitbetreuung weiter draussengehalten werden würde ich jedenfalls nicht mit mir machen lassen, falls die Geschichte sich in diese Richtung entwickelt.
Zitieren
#48
(16-01-2015, 16:00)Knecht schrieb: Die andere Lösung kostet sehr viel Geld und heißt spezielle Förderung die keine Unterstützung seitens der GKV erfährt.
Das stimmt nicht ganz. Die Tochter meiner Ex hatte auch eine Dyskalkulie Diagnose und wurde speziell gefördert.
Gib mal "Jugendamt Kind dyskalkulie" in Deine Suchmaschine ein.

Ich selbst hatte nur meine Zustimmung für diese "Therapie" geben müssen und habe keinen Cent gezahlt.
Nach dieser "Therapie" hatte es das Kind dann auf eine 3 in Mathe gebracht. Mittlerweile ist sie wieder bei der 4. ;-)

Ich stand mit Latein immer auf Kriegsfuß. Was nicht geht, geht halt nicht. Und nicht wenige Menschen haben
Probleme mit Mathe. Eine Unterstützung in bestimmten Fächern ist sicherlich nicht falsch, aber ein Mathe-Freak
wird die Tochter meiner Ex sicherlich niemals. :-)
Zitieren
#49
Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Natürlich werde ich aus allen Auseinandersetzungen zwischen meiner Ex und mir unser Kind raushalten. Das konnte ich bis vor 1,5 Jahren nicht unbedingt behaupten und habe den einen oder anderen Fehler begangen. Ich reflektiere mich auch nach jedem Umgangswochenende um unbewusste Manipulationen weitgehendst zu verhindern. Ich glaube, dass ich darin ganz gut geworden bin, mein Kind breitflächig in der Zeit in der sie bei mir ist vor den Problemen der Eltern zu schützen.

Zu den Lehrerinnen habe ich ein recht gutes Verhältnis, ich kann behaupten, dass sie mir mehr als meiner Exfrau eine vernünftige Erziehung zutrauen.
Selbstverständlich habe ich wiederholt am Freitag meine bisher recht bescheidenen Möglichkeiten zur Mitgestaltung einer gedeihlichen Entwicklung meines Kindes hingewiesen. Ich gehe schon davon aus, dass meine kurzen und prägnanten Ausführungen zur Ist- Situation mehr als nur Kopfschütteln bei der Beratungslehrerin hinterlassen haben. Mehr noch, sie hat offen zugegeben, dass die Mutter erhebliche Probleme hat und man sich seine Gedanken dazu mache.

Ich werde jetzt in aller Ruhe das Gespräch am 21. zwischen Mutter und Lehrerin abwarten und nach deren Bericht dann weitere Maßnahmen treffen. Bis dahin werde ich mich um die Ansprechpartner im Kinderschutzbund und Jugendamt nochmal kümmern und mit dem engsten Kreis meiner Familie zum Thema Umgangserweiterung eine maximal Forderung erstellen, wohlweislich das " Richter- Ich kann keine Entscheidung alleine treffen" wieder mit einen Verfahrensbeistand und danach mit einem Gutachten um die Ecke kommt.
Das kann nach meinem jetzigen Wissen jedoch nicht der schlechteste Weg sein. Es waren zuletzt zwei Beschlüsse erlassen worden, wo die Mütter das Umgangsrecht recht deutlich zusammengestrichen worden sind.
Zitieren
#50
Der letzte Satz ist nicht ganz klar.
Maximale Forderung, ein de facto Wechselmodell?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 2.852 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 5.269 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Ex benutzt Kind seit 3 1/2 Jahren - Große Bitte um Hilfe ans Forum Krebskuchen 23 10.683 29-07-2020, 14:27
Letzter Beitrag: Alles-durch
  Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht masku 21 15.011 16-02-2019, 12:29
Letzter Beitrag: masku

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste