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Hallo,
kann meine Frau während der Trennungsphase meine Auto verkaufen? Als ich stehe im Brief als Besitzer.
Gruß, Udo
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Der Fahrzeugbrief spielt keine Rolle. Lies dich mal hier ein: http://www.finanztip.de/auto-bei-ehescheidung/
(19-01-2015, 14:39)hobbit schrieb: Als ich stehe im Brief als Besitzer.
Fahrzeughalter ist in Deutschland derjenige, der als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: [i]Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) steht. Der Halter muss jedoch nicht mit dem Eigentümer identisch sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter
Das Thema hatte mich letztens auch interessiert, weil es so unverständlich erklärt und dargestellt wird.
Im Grunde genommen werden nur die "Indizien" die Entscheidung finden, wem das Auto gehört.
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Ich dachte auch bisher, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil II der Eigentümer stehen würde.
Danke für die Aufklärung!
(19-01-2015, 22:03)blue schrieb: Im Grunde genommen werden nur die "Indizien" die Entscheidung finden, wem das Auto gehört. Was verstehen Juristen unter gehören? Besitz, Eigentum, noch etwas anderes?
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"Gehören" ist kein m.W.n. kein juristischer Begriff, meint aber sicher Eigentum.
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(20-01-2015, 16:42)beppo schrieb: "Gehören" ist kein m.W.n. kein juristischer Begriff, meint aber sicher Eigentum.
Das ist richtig.
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Das Auto kann nur verkaufen wer im physischen Besitz des Fahrzeugbriefes ist. Also würde ich das Teil in Sicherheit bringen....
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Wer meine Thread kennt weiss, das das Thema Auto auch meins ist. Den Fahrzeugbrief habe ich in Besitz und den rück ich auch nicht raus. Ohne den kann SIE das Auto nicht verkaufen ! Wozu verwahren sonst Auto finanzierende Banken den KFZ Brief auf ? Als Sicherheit, dass der Kreditnehmer das Auto nicht verkaufen kann !
(22-01-2015, 21:10)joristra schrieb: Wozu verwahren sonst Auto finanzierende Banken den KFZ Brief auf ? Als Sicherheit, dass der Kreditnehmer das Auto nicht verkaufen kann ! Nein. Die Banken nutzen das, um den zu identifizieren, wer noch weiter den Kredit abzuzahlen hat!
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Naja Fahrzeugbriefe kann man sich auch neu ausstellen lassen. Kostet so um die 60 Euronen.
Sicher kann man nur sein, wenn man Auto und Brief sein eigen nennt und natürlich der richtige
Eigentümer eingetragen ist.
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Habt ihr alle keine Kaufverträge?
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(22-01-2015, 21:37)Avatar schrieb: Naja Fahrzeugbriefe kann man sich auch neu ausstellen lassen. Kostet so um die 60 Euronen. Da auf dem Zulassungsbescheinigung Teil II steht, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen werde, frage ich mich, wer alles neue Zulassungsbescheinigungen ausstellen lassen kann. Ob wohl die dabei anfallenden Kosten von 60 Euro vom Eigentümer verlangt werden können, obwohl er das gar nicht bestellt hat?
(22-01-2015, 21:37)Avatar schrieb: Sicher kann man nur sein, wenn man Auto und Brief sein eigen nennt und natürlich der richtige Eigentümer eingetragen ist. Wer ist man?
Hier geht es um das Problem, dass jemand ein Auto bezahlt hat, das dann zum Hausrat erklärt wird, und dadurch teilweise Eigentum des Partners sein soll.
Wer der richtige Eigentümer sein soll, ist unklar. Wie es der Trottel, der das Auto bezahlt hat, nennt, braucht nicht mit dem, was zu Recht gemacht wird, übereinzustimmen.
(22-01-2015, 23:52)Antragsgegner schrieb: Habt ihr alle keine Kaufverträge? oder Eheverträge?
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Ehevertrag bringt nichts.
Kaufvertrag ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis!
Ein neuen Fahrzeugbrief kann nur derjenige ausstellen, der auch eingetragen ist! Es kann ja auch nur derjenige das Auto abmelden/ummelden, der eingetragen ist oder einen Kaufvertrag vorlegen kann bzw. ein Bevollmächtigter.
Bei der Neuausstellung muss man eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des alten Scheines unterschreiben - die kann auch nur derjenige unterschreiben, der eingetragen ist oder ein Bevollmächtigter.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2015, 02:13 von Das Nerdliche Orakel.)
(23-01-2015, 01:23)Antragsgegner schrieb: Kaufvertrag ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis! Dann war das Auto eben unmittelbar nach dem Kauf Eigentum des Käufers. Danach ist es leider die Familienkutsche geworden und gehört seitdem zum Hausrat. Beim Küchentisch bringt es auch nichts, den Kaufvertrag vorzulegen.
(23-01-2015, 01:23)Antragsgegner schrieb: Ein neuen Fahrzeugbrief kann nur derjenige ausstellen, der auch eingetragen ist! Es kann ja auch nur derjenige das Auto abmelden/ummelden, der eingetragen ist Der, der in dem Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen ist? Das braucht nicht, so wie ich erst durch diesen Thread erfahren habe, der Eigentümer zu sein.
(23-01-2015, 01:23)Antragsgegner schrieb: oder einen Kaufvertrag vorlegen kann bzw. ein Bevollmächtigter. Schon möglich, dass ein ehemaliger Eigentümer durch Vorlegen eines Kaufvertrags den Anschein erweckt, noch der Eigentümer zu sein. Dann muss das halt rückabgewickelt werden. Vermutlich auf Kosten des ehemaligen Eigentümers.
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(23-01-2015, 02:12)Das Nerdliche Orakel schrieb: Dann war das Auto eben unmittelbar nach dem Kauf Eigentum des Käufers. Danach ist es leider die Familienkutsche geworden und gehört seitdem zum Hausrat. Beim Küchentisch bringt es auch nichts, den Kaufvertrag vorzulegen. Was vor der Ehe angeschafft wurde, bleibt im alleinigen Eigentum. Da müsste uns der TE also genauer aufklären.
(23-01-2015, 02:12)Das Nerdliche Orakel schrieb: Der, der in dem Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen ist? Das braucht nicht, so wie ich erst durch diesen Thread erfahren habe, der Eigentümer zu sein. Richtig.
(23-01-2015, 02:12)Das Nerdliche Orakel schrieb: (23-01-2015, 01:23)Antragsgegner schrieb: oder einen Kaufvertrag vorlegen kann bzw. ein Bevollmächtigter. Schon möglich, dass ein ehemaliger Eigentümer durch Vorlegen eines Kaufvertrags den Anschein erweckt, noch der Eigentümer zu sein. Dann muss das halt rückabgewickelt werden. Vermutlich auf Kosten des ehemaligen Eigentümers. Der Kaufvertrag wird nur bei erstmaliger Anmeldung/Ummeldung benötigt. Wozu soll man ihn später vorlegen?
Ein Auto, was ich gekauft habe, kann ich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und des Kaufvertrages oder Eigentumsnachweis auf mich an-/ummelden. Fehlt eines von beiden, ist es nicht möglich. Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil 2, kann diese nur mit einer eidesstattlichen Versicherung (über den Verlust) des zuletzt eingetragenen Halters und nur durch Ihn oder einem Bevollmächtigten bei der Zulassungsbehörde neu beantragt werden. Diese muss vor Ort bezahlt werden - auf Rechnung gibt es nichts bei den Zulassungsstellen.
Die Frau des TE kann das Fahrzeug nur mit Zustimmung des Eigentümers verkaufen. Eigentümer ist derjenige, der im letzten Kaufvertrag steht. Daran ändert auch eine Ehe nichts. Durch Ehe und Gütergemeinschaft ist man höchstens dazu verpflichtet den Ex-Partner die Hälfte des Wertes/Verkaufssumme auszuzahlen (oder andersrum... zersägen wäre mutwillige Zerstörung)
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(22-01-2015, 23:52)Antragsgegner schrieb: Habt ihr alle keine Kaufverträge? Im Grunde genommen in dieser Diskussion hier, ein sehr wichtiges Indiz!
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