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03-02-2015, 16:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-02-2015, 16:37 von Das Nerdliche Orakel.)
Ich habe mal vor ein paar Jahren im Januar in Finnmark gezeltet. Im Zelt war es -20 Grad Celsius und mein Atem erzeugte leichten Schneefall im Zelt. Ich habe damals meinen Winterschlafsack getestet. Ich konnte darin schlafen.
Zur Zeit ist es in Deutschland viel wärmer. Du brauchst also nicht in einem Auto in einer Tiefgarage zu verweilen. Eine Waldgebiet tut es auch. Und wenn es nachts grunzt, sind das Wildschweine.
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Trennungsjahr: habt ihr denn schon mal über das Thema Trennung gesprochen?
Nur weil du die Abende auf Parkplätzen verbringst, ist damit noch nicht das Trennungsjahr eingeläutet.
Du gehst von Trennung aus, sie möglicherweise nicht.
Wie alt ist das Kind?
Wie lang seid ihr verheiratet?
Klingt nach einer Single-Wohnung, die ihr überbelegt habt. Vielleicht müsst ihr euch nicht trennen, vielleicht braucht ihr auch nur ne größere Wohnung? Diskutiere doch mit Frau, ob das eine Lösung sein könnte?
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(03-02-2015, 01:05)kay schrieb: Hm, Wohnmobil anschaffen?
Die Varikante Wohnmobil ahbe ich mir iaus dem Kopf geschlagen. Es ist sinnvoll regelmäßig im Hiaus oder meinetwegen auf dem Grundstück im Zelt zu schlafen.
In D ist es laut BGB so, dass wenn man sich getrennt hat und länger als 6 Wo nicht in der Wohnung/dem Haus war unwiederlegbar das Anrecht gegenüber dem anderen Ehegatten verloren hat diese zu nutzen. D.h. die Wohnungszuweisung geht dann auf jeden Fall an den anderen Ehepartner.
D.h., mindestens alle 5 oder 6 Wochen sollte man unbedingt in seiner Wohnung schlafen wenn man diese nijcht verlieren will.
Diese rechtliche Situation werde ich nicht leichtsinnig schaffen. Ich war mal 2,x Jahre bei der Armee und habe die Tage rückwärts gezählt. Das Trennungsjahr werde ich auch irgend wir rum bekommen. Immerhin habe ich im Gegensatz zur Armeezeit täglich beliebig langen Ausgang und sogar Zugriff, kann mehr als einen Radiosender hören und habe sogar Zugriff auf das Internet. ( Damals gab es noch kein Internet in D).
D.h. Ich werde das Jahr schon irgend wie gerum bekommen. Zur Not muss ich nach dem Jahr für 3 Jahre auf Montage gehen und alle 5 bis 6 Wochen mal eine Nacht in meinem Hiaus schlafen.
Eigentlich wäre eine Freundin ganz praktisch. Allerdings habe ich im Moment erst einmal die Nase voll von Beziehungen. Und bevor ich meinen Stift woanders rein stecke werde ich ersteinmal für 400 € ein Vasektomie durch führen lassen.
Gruß
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03-02-2015, 21:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-02-2015, 21:20 von Bruno.)
(03-02-2015, 01:28)sorglos schrieb: Das naheliegendst wäre dass du mindestens jedes 2. Woe die Frau wegschickst und dich mit deinem Kind beschäftigst, oder?
Meine liebe Frau ist leider sehr sesselhaft. Sie findet es toll mich zu haben. Weil sie musste noch nie jemals Miete, Urlaub, Strom, Telfon, Wasser, Abwasser, Internet, GEZ, Haftplich, Grundsteuer, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung oder sonstewas bezahlen.
Ich kann die liebe Frau leider nicht raus werfen. Sie hat sich bisher geweigert eine eigene Wohung zu suchen. Für die Wohnungszuweisung ist wohl erst eine Scheidung notwendig. Ich nehme mal an, dass sie noch weiter jeden Monat sparen will...
Gruß
(03-02-2015, 02:14)joristra schrieb: Ich habe bislang noch nichts, gar nichts von dem Kind gehört ?
Egal was ich zum Thema Kind meine oder nicht. Ist es die Praxis der Gerichte in D das die Kinder alleine der Mutter zugesprochen werden.
Nicht des s trotz werde ich dem Gericht gegenüber meinen Willen dahingehend kund tun das ich, gerne alleine als auch hälftig die Betreuung meines Kindes übernehmen würde.
Soweit ich das einschätze, hat man da als Mann aber nicht wirklich einen Einfluss drauf.
Schauen wir mal wie sich das entwickelt. Ab einem Kindesalter von 10 Jahren wird wohl auch das Kind vom Gericht nach seiner Meinung gefragt. Ich kann und will mein Kind da zu nichts nötigen. Ob mir diese nun passt oder nicht.
Schauen wir mal.
(03-02-2015, 02:14)joristra schrieb: Ich habe bislang noch nichts, gar nichts von dem Kind gehört ?
Egal was ich zum Thema Kind meine oder nicht. Ist es die Praxis der Gerichte in D das die Kinder alleine der Mutter zugesprochen werden.
Nicht des s trotz werde ich dem Gericht gegenüber meinen Willen dahingehend kund tun das ich, gerne alleine als auch hälftig die Betreuung meines Kindes übernehmen werde.
Soweit ich das einschätze, hat man da als Mann aber nicht wirklich einen Einfluss drauf.
Schauen wir mal wie sich das entwickelt. Ab einem Kindesalter von 10 Jahren wird wohl auch das Kind vom Gericht nach seiner Meinung gefragt. Ich kann und will mein Kind da zu nichts nötigen. Ob mir diese nun passt oder nicht.
Schauen wir mal.
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@bruno:
Das sind keine sechs Wochen sondern sechs Monate, zumindest steht das in Par 1361 b BGB so drin.
Wenn Du noch große Belastungen auf dem Haus drauf hast, dann wirst du das bei den Rahmenbedingungen nicht halten können. Nur mal so als anfängliche Meinung, noch sind nicht alle fragen beantwortet.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-02-2015, 23:27 von Bruno.)
(03-02-2015, 21:39)CheGuevara schrieb: @bruno:
Das sind keine sechs Wochen sondern sechs Monate, zumindest steht das in Par 1361 b BGB so drin.
Danke. Hab gleich mal najchgelesen im Par 1361b. Ich hatte in Erinnerung, dass es sich bei der Frist um 6 Wochen handelt. Insgeheim hatte ich gehofft, dass meine liebe Frau mal 2 Monate Urlaub macht und ich dadurch irgend wie die Wohnung, auch während der Trennungszeit zugesprochen bekomme. Aber 6 und mehr Monate wird meine liebe Frau wohl leider eher nicht in der Welt umher tingeln. Schade eigentlich. Ich gönne ihr durchaus einen entspannenden und ausgiebigen Urlaub.
Andererseits könnte ich auf diese Art und Weise ja auch mir einen Job suchen bei dem ich nicht so oft nach hause komme. Dann ließe sich die Trennungszeit wenigstens auch vernünftig nachweisen. Allerdings verdient man auf Montage eine ganze Menge. Das ist für die Bemessung eines eventuellen nachehelichen Unterhalts nicht gerade sinnvoll.
(03-02-2015, 21:39)CheGuevara schrieb: Wenn Du noch große Belastungen auf dem Haus drauf hast, dann wirst du das bei den Rahmenbedingungen nicht halten können. Leider habe ich die Vermutung während der Trennungszeit nicht Kosten deckend leben zu können und werde daher wohl langsam in den Dispo fahren. Zur Not muss ich mein Auto verkaufen und in der Trennungszeit mit dem Fahrrad fahren.
Für unerwartete Karieresprünge ist noch Zeit, nachdem der nacheheliche Unterhalt abgeurteilt ist. Bis dahin nehme ich mir ein Beispiel an meiner lieben Frau und lasse meine Karriere so schleifen wie es meine Frau seit eh und je macht.
Komischer Weise haben sich sogar seit einiger Zeit sogar die bei der Bemessung des nachehelischen Unterhalts anrechenbaren Ausgaben erhöht. Leider gebe ich seit dem jeden Monat mehr aus als ich ein nehme. Daher kann ich, obwohl ich es wirklich gerne machen würde, mir zweite Wohnung während der Trennungszeit leisten. Da muss ich durch.
Wichtig ist, die den möglichen Eheattenunterhalt senkenden Ausgaben nicht zu vernachlässigen. Hätte nie gedacht was es z.B. für teure Krankenversicherungen gibt. Unglaublich was da manche Gesellschaften für Preise aufrufen. Aber während der Trennungszeit soll man ja seine Gesundheit nicht vernachlässigen.
Bei Ausgaben die keinen Einfluiss auf einen möglichen nachehelichen Ehegattenunterhalt haben bin ich recht sparsam. Ich esse sogar deutlich weniger als bisher. Trinke Leituingswasser usw. Mehr als 2000 kcal braucht man nun wirklich nicht wirklich. Das ist sicherlich auch mal ganz gesund das so zu handhaben.
(03-02-2015, 21:39)CheGuevara schrieb: ... noch sind nicht alle Fragen beantwortet.
Welche Fragen sind noch offen ?
Meine Frage ist: Wie und womit kann ich die Trennungszeit sinnvoll verbringen.
Gruß
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Alter vom Kind und wie lange ihr verheiratet seit
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Beim Kindesunterhalt ist es egal, es geht immer rauf, wenn du mehr verdienst. Beim Ehegattenunterhalt kommts drauf an, ob die Ex überhaupt einen Anspruch hat. Wenn ja, dann wäre es auch noch möglich, sich vor der Scheidung auf Basis der jetzigen Verhältnisse zu einigen und erst dann einen Zusatzjob zu machen. Zahlst du im Moment Trennungsunterhalt?
Und schliesslich gilt nicht nur für den (bei dir nicht stattfindenden) Versorgungsausgleich die Stichtagregelung, sondern auch für den Unterhalt. Massgeblich für die "ehelichen Verhältnisse" ist also die Zustellung des Scheidungsantrages. Der wird normalerweise so drei, vier Monate vor Ende des Trennungsjahres angenommen.
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(03-02-2015, 22:44)CheGuevara schrieb: Alter vom Kind und wie lange ihr verheiratet seit
Ja stimmt. Die folgenden Angaben hatte ich bisher unterschlagen:
- Sohn 11 Jahre (gemeinsames Kind), keine weiteren Kinder
- 12 Jahre verheiratet
Gruß
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29-03-2015, 16:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-04-2015, 19:08 von Bruno.)
[/quote]
2 bis 4 Stunden im Auto ohne Klo, Dusche und Fernseher. Wie wärs mit einem Buch oder dem Laptop im nächsten Cafe - den Rest hast Du bereits aufgezählt.
[/quote]
Aktueller Status:
- meine Papiere habe ich bei einer Adresse untergebracht der ich vertraue
- Datenträger sind alle verschlüsselt und noch mal als Sicherung bei vertrauenswürdiger Person hinterlegt
- bestimmte persönliche Bereiche habe ich mit schlechter überwindbaren Schlössern ausgerüstet
- mein Notebook hat nun eine interne UMTS Karte und eine Internet Flat
- alte WLAN Karte gegen aktuelles Modell mit höherer Reichweite und Transferrate getauscht
- ich kenne nun in meiner Stadt mehrere mehr oder weniger gute freie (unverschlüsselte :-(( )WLAN Zugänge (Unbedingt immer einen eigenen VPN Tunnel verwenden !!!)
- neuerdings habe ich per DVBT Stick auch guten TV Empfang per Notebook
- meistens gehe ich 2h pro Tag zum Sport (mit Dusche und Klo), das ist gut für den Körper und treibt die Tinte in den Füller ...
- und dann habe ich mir noch zwei drei Bücher besorgt die ich schon länger mal lesen wollte
- hab mich dieses Jahr für 4 Weiterbildungen an gemeldet
- Meinen ersten Anwalt habe ich wegen nicht statt findener Beratung, Antriebs und Ideeenlosigkeit sowie mangelnden Datenschutzes gegenüber zumindestens einen anderen seiner Mandanten gefeuert.
So, nächste Woche habe ich einen Termin mit meinem neuen Anwalt. Bei dem kann man zumindest erstmalk besser parken als bei meinem alten.
Schauen wie mal ob dieser meinen Ansprüchen entspricht.
Gruß
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