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Künstliche Befruchtung von Single-Frau o.ä. - Unterhalt
#1
Moin,

ist eigentlich mal jemand der Fall untergekommen, dass eine Frau sich künstlich befruchten lassen hat und dann bedürftig geworden ist, also ohne "Vater"?

Alternativ auch gerne Mütter wo Vater "unbekannt" die trotzdem Leistungen erhalten?

Ist sowas mal irgendwo dokumentiert ?

Gruß
Malko aka der Rastlose
gruß
malko 
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#2
Ich würde keinen Samen spenden. Bei dieser männerfeindlichen Politik könnte ich mir gut vorstellen, dass ein Samenspender selbst in so einem Fall zum Unterhalt verdonnert werden könnte.
Frauen sind wie Zecken!! In Deutschland gibt es eine Zeckenplage!
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#3
Ich kenne nur das Urteil des BGH von 2001:

Männer müssen selbst dann Unterhalt für ihre Ehefrau zahlen, wenn diese sich gegen den erklärten Willen des Mannes mit dessen Samen künstlich befruchten lässt.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...pm&Blank=1
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#4
klar müsste man Unterhalt zahlen.
Live or Die...Make Your Choice
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#5
Natürlich muss Mann als Samenspender Unterhalt zahlen, wenn Mutti das will. Sie würde ja nicht für sich selbst verzichten.
Also bleibt nur der Ausweg: anonymer Samenspender. Es muss also eine vertrauenswürdige Organisation dazwischen geschaltet sein, die entweder alle Daten vernichtet oder unter Verschluss halten darf ohne dass der Gesetzgeber und die Justiz daran wackeln. Und wer traut dem deutschen Gesetzgeber/Justiz?
Noch besser ist es, Mann bleibt als Samenspender völlig anonym.
Es ist dann allerdings schwierig, die entsprechenden Gesundheitsatteste beizubringen.
In diesem Fall arbeitet also das Gesetz an sich gegen die Frauen, die sich befruchten lassen möchten...

Ich hätte da also kein Problem, falls die Anonymität gewahrt bleiben würde. Da kann dann Frau absolute Eigenverantwortung zeigen und ich kann gleichzeitig meine Gene ohne irgendwelche Pflichten weitergeben. Natürlich auch ohne Info, was daraus wird.
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#6
(04-06-2009, 13:11)MitGlied schrieb: In diesem Fall arbeitet also das Gesetz an sich gegen die Frauen, die sich befruchten lassen möchten...

Das gilt ja praktisch für jedes Gesetz, welches dem "Schutz" einer bestimmten Gruppe dienen soll.

Wenn die Auflagen für Arbeitgeber für Behinderte zu hoch sind, stellt eben niemand mehr Behinderte ein.

Das gleiche gilt für den Kündigungsschutz etc.
Wenn man das Kündigen unmöglich macht, stellt man eben niemand mehr ein!

Zum Schutz des Kindeswohles, werden ja auch keine Kinder mehr gezeugt.
Man muss schon Politiker oder Jurist sein, um das nicht zu sehen.
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#7
(04-06-2009, 02:32)malko schrieb: Alternativ auch gerne Mütter wo Vater "unbekannt" die trotzdem Leistungen erhalten?

In dem Fall muss man unterscheiden, ob der Vater tatsächlich unbekannt ist oder die Mutter die Angabe des Erzeugers verweigert.

Im ersten Fall wird Unterhaltsvorschuss und danach Sozialhilfe (je nach Einkommen der Mutter) für das Kind bezahlt. Bei Antragstellung wird der Mutter aber tief in die Augen geschaut und versucht, den Namen des Vaters doch noch rauszukizeln.

Bei Nichtangabe des Vaters obwohl dieser bekannt ist, gibts auf jeden Fall keinen Unterhaltsvorschuss (Steht da auch irgendwo im Gesetz). Ob das Kind in diesem Fall Anspruch auf Sozialhilfe hat, weiß ich nicht.

Wenn man natürlich angibt, man habe sich künstlich befruchten lassen, kann ich mir nicht vorstellen, dass Anspruch nach UVG besteht.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#8
Sicherlich wird in diesem Fall jede Mutter offen und ehrlich sein und sagen, dass sie den Vater kennt, aber ihn nicht bekannt gibt Wink

Es ist ja nicht selten so, dass der Freund dieser Frau der Vater des Kindes ist, man sich aber als Mutter Leistungen viel einfacher erschleichen kann, wenn man das nicht bekannt gibt.

Das böse Erwachen folgt aber schnell, nein, natürlich nicht für die Mutter, sondern für den Vater. Und zwar genau dann, wenn man sich getrennt hat und die Mutter mit ihrem neuen Lover zusammenlebt Smile

Geile Sache, nicht? Vor allem im Sinne der Gerechtigkeit Smile
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#9
Die meisten Mütter sind selbst so beknackt und verplappern sich beim Jugendamt, dass sie wissen wer der Vater sein könnte.
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#10
Und die schlauen Mütter vermuten den Vater in jemandem, von dem sie wissen, dass er entweder ausgewandert ist, oder sonstwie nicht auffindbar.

Stellt sich heraus, dass das nicht stimmt, who cares? Macht ja nix, war es halt ein Anderer Smile
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#11
ok, ist wohl ein wenig falsch rüber gekommen:

fall 1 künstliche befruchtung:
Frau geht zu einer amenbank und lässt sich von einem anonymen spender samenzellen einsetzen - ist ja in Deutschland durchaus möglich

fall 2 vater unbekannt:
Urlaubsflirt oder durch trunkenheit herbei geführt - es kommt zur schwangerschaft aber vater ist nicht zu benennen, da nicht bekannt

das sind die fälle die ich meine - worauf ich hinaus will, kann sich bestimmt der ein oder andere schon denken Wink

gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko 
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