06-03-2015, 15:46
Hallo!
Ich hatte vor wenigen Tagen schon mal einen Thread zu meinem Fall geschrieben und ein paar gute Hinweise bekommen. Heute hab ich nochmal zwei, drei kurze Fragen:
jetzt flattert mir für den vergangenen Prozess der Kostenfestsetzungsbeschluß des Gerichts über die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite ins Haus. Erstmalig höre ich, daß ich 662,- Euro zu zahlen habe plus 5 % Zinsen über dem Basiszins seit 02.01.2015 (Prozess war 09.11. Urteil kurz vor Weihnachten).
1) Wieso muß ich überhaupt Zinsen zahlen, ich wurde garnicht in Verzug gesetzt?
2) Warum sind die RA Kosten der Gegenseite 50 Euro höher als meine eigenen? Dachte es gibt eine einheitliche Gebührenordnung für Anwälte?
3) Ich habe nur einen Beschluss vom Gericht, in dem die Summe mit 5% Zinsen usw. genannt ist, habe ich keinen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?
Wäre toll, wenn mich da jemand kurzfristig aufklären könnte. Danke.
Gruß
Stefan
Ich hatte vor wenigen Tagen schon mal einen Thread zu meinem Fall geschrieben und ein paar gute Hinweise bekommen. Heute hab ich nochmal zwei, drei kurze Fragen:
jetzt flattert mir für den vergangenen Prozess der Kostenfestsetzungsbeschluß des Gerichts über die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite ins Haus. Erstmalig höre ich, daß ich 662,- Euro zu zahlen habe plus 5 % Zinsen über dem Basiszins seit 02.01.2015 (Prozess war 09.11. Urteil kurz vor Weihnachten).
1) Wieso muß ich überhaupt Zinsen zahlen, ich wurde garnicht in Verzug gesetzt?
2) Warum sind die RA Kosten der Gegenseite 50 Euro höher als meine eigenen? Dachte es gibt eine einheitliche Gebührenordnung für Anwälte?
3) Ich habe nur einen Beschluss vom Gericht, in dem die Summe mit 5% Zinsen usw. genannt ist, habe ich keinen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?
Wäre toll, wenn mich da jemand kurzfristig aufklären könnte. Danke.
Gruß
Stefan