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Hallo Gemeinde,
gegen mich läuft ein Verfahren zum Abstammungsgutachten.Zur ehemaligen heimischen Adresse wurde schon ein Beschluss geschickt, sowie auch ein DNA Test-Termin.
Mittlerweile habe ich einen ausserhalb der EU- Wohnsitz (mit Bürgerkarte auch dem Gericht mitgeteilt). Leider war der Beschluss den ich vom Gericht bekommen habe
fehlerhaft und daher unwirksam, sodass ich auch von meinem neuen Wohnsitz brav dagegen Einspruch eingelegt habe. Der Beschluss muss nun korrigiert und neu zugestellt werden.
Ob und wenn ja, wann und wo kann das Familiengericht jemanden öffentlich ausschreiben, wenn eine ladefähige Adresse in vorliegt, und wenn aber ein Zustellungsbeleg vom Wohnsitz nie zurückkommt?
Danke für eine Info.
Viele Grüße
Richy
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Du meinst, ob und wann eine öffentliche Zustellung stattfindet? Siehe § 185 ZPO:
Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn
1. der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
2. bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist,
3. eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht oder
4. die Zustellung nicht erfolgen kann, weil der Ort der Zustellung die Wohnung einer Person ist, die nach den §§ 18 bis 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Gerichtsbarkeit nicht unterliegt.
Die wenigen Informationen über deinen Fall deuten darauf hin, dass eine öffentliche Zustellung bei dir nicht in Frage kommt. Deine neue Adresse ist bekannt und dort kann offenbar zugestellt werden.
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Hallo,
danke für die Antwort. Wenn das Gericht nach einiger Zeit merkt, dass keinerlei Zustellungsbelege zurück kommen, kann es dann nicht die öffentliche Zustellung einleiten?
Die Frage wäre dann, wo ich dann gesucht werde, im ansässigen Ausland oder in Deutschland?
viele Grüße
Richy
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Dann wird entweder eine Zustellung durch Aufgabe zur Post erfolgen (§ 184 ZPO) oder eine Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 181 ZPO). Die Zustellung im Ausland ist grundsätzlich in § 183 ZPO geregelt. Die suchen nicht, sondern ziehen das einfach ohne dich durch.
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wenn dann "ohne mich" eine öffentliche Zustellung erfolgt, werde ich doch in eine Art Fahndungsregister geschrieben. Wie wie weit werden diese Eintragungen dann gemacht? Nur Deutschland, oder nur im ansässigen Ausland oder EU ? Womit habe ich im Falle der Habhaftigkeit und bei Weigerung des Abstammungstests zu rechnen? Beugehaft, Haftstrafe ? etc. ? beste Grüße Richy
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Solche Fälle der "Nix-Zustellungs" und "Verschwindibus" - Taktik kamen im Forum schon oft vor. Einfach mal danach suchen, z.B.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7378
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8257
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(11-03-2015, 11:54)Richy8888 schrieb: Mittlerweile habe ich einen ausserhalb der EU- Wohnsitz (mit Bürgerkarte auch dem Gericht mitgeteilt).
Das war der Fehler.
Du hättest einfach unauffindbar bleiben müssen, dann wärst Du aus dieser Nummer wieder herausgekommen.
Austriake
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(11-03-2015, 14:28)Austriake schrieb: (11-03-2015, 11:54)Richy8888 schrieb: Mittlerweile habe ich einen ausserhalb der EU- Wohnsitz (mit Bürgerkarte auch dem Gericht mitgeteilt).
Das war der Fehler.
Du hättest einfach unauffindbar bleiben müssen, dann wärst Du aus dieser Nummer wieder herausgekommen.
Austriake .... Wobei man doch eigentlich dann erst recht öffentlich zugestellt wird,wenn keine Adresse bekannt ist...... Eine Zustellung dort wo ich gemeldet bin wird es eh nie geben, weil ich sowieso nicht dort anzutreffen bin und sich dort auch kein Briefkasten befindet.....
Viele Grüße
Richy
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(11-03-2015, 15:24)Richy8888 schrieb: Eine Zustellung dort wo ich gemeldet bin wird es eh nie geben, weil ich sowieso nicht dort anzutreffen bin und sich dort auch kein Briefkasten befindet.....
Viele Grüße
Richy
Wo bist Du gemeldet? Auf einem Schiff?
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(11-03-2015, 17:12)Austriake schrieb: (11-03-2015, 15:24)Richy8888 schrieb: Eine Zustellung dort wo ich gemeldet bin wird es eh nie geben, weil ich sowieso nicht dort anzutreffen bin und sich dort auch kein Briefkasten befindet.....
Viele Grüße
Richy
Wo bist Du gemeldet? Auf einem Schiff? nein in einem kleinen Dörfchen außerhalb der EU.......
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Vielleicht erzählst Du mal ein bisschen was über das Abstammungsgutachten - letztlich ist die wichtiger als deine Adresse.
Wer will wissen, wer von wem abstammt? Deine Ex, will sie beweisen dass sie ein Kind von dir hat?
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(11-03-2015, 17:12)Austriake schrieb: (11-03-2015, 15:24)Richy8888 schrieb: Eine Zustellung dort wo ich gemeldet bin wird es eh nie geben, weil ich sowieso nicht dort anzutreffen bin und sich dort auch kein Briefkasten befindet.....
Viele Grüße
Richy
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23-03-2015, 12:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2015, 12:07 von Richy8888.)
.....bestimmt hat jemand schon ein abstammungsgutachten gemacht.
Wie läuft das in Deutschland oder in anderen Ländern/ Botschaften ab?
Pass vorzeigen Fotoshooting ? Ich habe hier schon gelesen das das eine
Oder andere Gutachten in Botschaften schonmal verfälscht war......
Lese diesbezüglich auch gerne mal eine pn.....
Beste Grüße
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Antanzen, Identitätsfeststellung, Probenentname unter Aufsicht, Probe versiegeln, ab zum Labor.
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(23-03-2015, 13:31)p__ schrieb: Antanzen, Identitätsfeststellung, Probenentname unter Aufsicht, Probe versiegeln, ab zum Labor. ......Werden da fotos gemacht? Läuft das auch in den Botschaften im Ausland so?
Vg richy
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Fotos? Weiss ich nicht. Eigentlich unnötig. Relevant ist die Identitätsfestellung. Echtheit des Ausweises, Ausweisfoto wird geprüft, die biometrischen Daten darin mit der anwesenden Person abgeglichen, die eine oder andere Frage gestellt. Das funktioniert ganz gut, selbst bei der einfachsten Version, die die Post AG mit dem Postidentverfahren benutzt beträgt die Fehlerquote nur 1,1%.
Du kannst davon ausgehen, dass die Botschaften im Ausland noch pingeliger und genauer arbeiten.
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Ein aktuelles Foto muss man mitbringen. Der Test wird beim Vertrauensarzt der Botschaft gemacht. Ist alles kostenlos
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....wenn man bedenkt wie einfach man ein fremdes Foto in den eigenen
Ausweis bekommt......Habe irgendwo gelesen das die ein Foto Der Testperson
Machen.... Das wäre im Falle der später den Test anzweifelnden Mutti
( wenn der dann negativ ist) blöde.
Toll natürlich das alles nix kostet
Vg richy
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Legenden, die vor 50 Jahren mal stimmten. Am Foto deines Ausweises kannst du rumschnippeln wie du willst, das ist seit Jahren auch im Ausweis digital gespeichert. Gibts da Differenzen, mach dich auf mehr als nur Fragen gefasst.
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.....naja wenn man wie Leutnant Dino sagt ein aktuelles Foto abgeben muss
Kann man das eh vergessen, das wird man dann wohl im Zweifelsfall Mutti
vorlegen....
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Die Deutsche Botschaft brauchte fast 4 Jahre bei mir, um mich zum Vaterschaftstest zu zwingen.
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.......dann waren die aber hartnäckig, mit beugehaft und anschnallen mit Blut abzapfen, weil Mit Haar ziehen und speichelpinsel könnte man einen ja verletzen?
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Ich war hartnäckig, die Botschaft verzweifelt
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.......wir bestehen eben auf unser Persönlichkeitsrecht !!!
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(23-03-2015, 17:16)Richy8888 schrieb: .......dann waren die aber hartnäckig, mit beugehaft und anschnallen mit Blut abzapfen, weil Mit Haar ziehen und speichelpinsel könnte man einen ja verletzen?
Eine deutsche Botschaft im Ausland kann niemanden zu irgendwas "zwingen", schon gar nicht mit Gewalt.
Das sind wieder "Mythen" die Väter im Exil nur Angst verbreiten sollen.
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