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Auf einer Rückmeldung kann ich noch tausend kalte Winter warten.
Warum sollte gerade jetzt eine Antwort oder Nachricht kommen die seit 2012 aussteht.
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28-02-2015, 14:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-02-2015, 15:02 von Skipper.)
Moin.
Die Mutter anzuschreiben ist mE kein 'nachlaufen', sondern
a) ein Klärungsbeitrag und
b) ein Eintreten für die eigenen Umgangsbelange,
kurz:
Eine ganz normale Reaktion auf eine unklare Situation.
SMS und Zettel waren erst gestern Abend. Erwartungen und Spekulationen sind mE verfrüht und unangemessen. Vielleicht ist sie weggefahren oder so.
Reagiert sie nicht auf erneutes Anschreiben, dann folgt der nächste im Dreisprung:
Antrag auf Vermittlung zum Umgang beim JAmt.
Das halte ich für möglich, da es um Klärung der bestehenden Regelung geht, nicht um den aktuellen Antrag ans Gericht.
Möchte Knecht das zusammenziehen, dann ist auch denkbar, das Schreiben parallel und kommentiert zur Akte zu geben, Kopien anbei für sie bzw. ihre anwaltliche Vertretung. Ganz einfach.
Für die Diskussion hier im Forum wäre es hilfreich, Knecht fächert mal auf, was 2012, wie und wo an Umgang vereinbart, was genau daraufhin praktiziert wurde bzw schief lief.
Diese nebulöse Wand derzeit ist offenbar Projektionsfläche für seltsam giftige Gedanken...
S.
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Ok- dann stelle ich den Beschluss später hier rein. Ich kann nur jetzt dazu schreiben, dass ich anno dazumal einfach nur glücklich war mein Kind nach so langer Zeit wieder zu sehen zu dürfen. Der Beschluss ist aus heutiger Sicht billigstes Blendwerk damit Papi die Klappe hält.
Und genau so ist es ja auch gekommen.
Wenn ich mir meine alten Beiträge so durchlese, hätte ich schon vor einem Jahr das Ganze mir noch bevorstehende Prodecere angehen können.
Nun denn.
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Spar dir doch den Aufwand. Blicke nicht zurück sondern nach vorn!
Gestalte die Zukunft!
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Eier da blos nicht rum mit Vermittlung hier und Vermittlung da, bringt bei der Frau wohl nichts so wie sich das anhoert. Nach allem was ich da rauslese, versteht sie leider auch nur (wenn ueberhaupt) was vom Gericht kommt. Also geh vor Gericht und zwar schnell.
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"...geben wir für unseren Mandanten dem Gericht die Situation von 27.02. zur Kenntnis und zur Akte ein unbeantwortetes Schreiben vom xyz an die Kindesmutter nebst Kopien für ihre anwaltliche Vertretung..."
Wenn die Regelung 2012 gerichtlich zustande kam, dann wäre zusätzlicher Antrag auf ger. Vermittlung nach § 165 FamFG möglich.
Ganz ehrlich Knecht: Wenn dieser Brei schon seit 2012 so vor sich hinköchelt, dann wird es höchste Zeit, diesen mit bewährten Zutaten, Schritten und Sprüngen mal neu und verträglich abzuschmecken.
Ich kann mir inzwischen auch gut vorstellen, daß die schulischen Einbrüche des Kindes Reaktionen auf elterliches Gezerre sind.
Das könnte auch guter Grund sein, gerichtl. beschleunigen zulassen...
S.
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28-02-2015, 15:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-02-2015, 16:09 von Skipper.)
kay sollte endlich einmal zur Kenntnis nehmen, daß Gerichte keine Spielwiese für beleidigte Väter sind, sondern eine ernste Einrichtung, die anzurufen guter Vorbereitung bedarf, um nicht erneut gefrustet zu werden.
Das gesamte FamFG ist auf gütliche Einigung der Eltern hin ausgerichtet. Daran hat sich das Gericht zu halten und natürlich auch die Eltern.
Wer meint, dort erfolgreich sein zu können, indem man man nur derb genug auf eine angeblich gestörte Mutter eindrischt, der hat nicht allzuviel verstanden... und kämpft uU gegen Geister, die er zuvor selbst aus der Flasche gelassen hat.
S.
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28-02-2015, 16:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-02-2015, 18:13 von Skipper.)
Ja. Knecht.
Das kann alles passieren. Geht nicht nur Dir so.
Wichtig ist, aus der Vergangenheit lernen zu können und dann die richtigten Dinge in verbesserter Art und Weise auf den Weg zu bringen.
Aktuelles Verfahren hin oder her...
Versuche zweigleisig mit der Mutter wieder ins Gespräch zu kommen, Dir uU amtliche Hilfen zu holen und erst wenn sie sich nicht rührt oder andere Stellen nicht helfen, die gerichtliche Klärung zu forcieren... oder Antrag und Verfahren für erledigt erklären, wenn es zur gütlichen Einigung kommt. Erledigung natürlich nur dann, wenn Prüfung durch das Gericht, sein Beitreten zur Vereinbarung und Androhung von Ordnungsmitteln unnötig erscheinen.
Einfach immer wieder versuchen und die Ergebnisse eines Sprunges in den Anlauf zum nächsten tragen.
Klappt es, umso besser, wenn nicht, dann ist das Procedere zumindest gut dokumentiert, kann und wird vom Gericht berücksichtigt werden.
S.
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hallo zusammen,
nachdem wie immer keine Antwort von meiner Ex gekommen ist , hat jetzt mein Anwalt wie folgt den Erstentwurf mir heute für den Antrag für eine Umgangserweiterung zugesendet.
A n t r a g s c h r i f t
In Sachen
Knecht
Adress
-Antragsteller-
-Prozessbev.: Rechtsanwälte Herr ………
gegen
Exfrau
Adresse
-Antragsgegnerin-
wegen Regelung des Umgangs
zeigen wir die anwaltliche Vertretung des Antragstellers an, in dessen Namen und Vollmacht
beantragt wird:
1. Dem Antragsteller steht das Recht zu, das Kind Tochter, geb. am XXXXXX,
im 14-tägigen Turnus jeweils in der Zeit von Freitag, 16:00 Uhr, bis zum darauffolgenden
Sonntag, 17:30 Uhr, zu sich zu nehmen.
2. Soweit der Umgang ausfällt aus Gründen, die in der Person der Kindesmutter
oder des Kindes liegen, wird die Kindesmutter dies dem Antragsteller umgehend
anzeigen. Ein entsprechend ausgefallener Umgang wird am darauffolgenden
Wochenende nachgeholt.
3. Dem Antragsteller steht darüber hinaus das Recht zu, Tochter an den Tagen, an
denen die Kindesmutter im Rahmen ihrer Berufsausübung Nachtschichten
wahrzunehmen hat, in der Zeit von 17:00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag zum
Schulbeginn zu sich zu nehmen. Der Antragsteller wird Tochter in diesem Fall am
Morgen jeweils direkt zur Schule bringen.
4. Weiterhin steht dem Antragsteller das Recht zu, mit Tochter im jährlichen Wechsel
entweder die erste oder die zweite Hälfte der Sommerferien sowie die Oster- oder
die Pfingstferien sowie die Herbst- oder die Frühjahrsferienwoche zu
verbringen. Der Antragsteller kann Tochter zu Ferienbeginn jeweils ab Sonntag,
17:30 Uhr zu sich nehmen /erscheint mir gerade beim schreiben nicht passend). Die Kindesmutter wird dem Antragsteller jeweils bei
Abholung zu den Ferienumgangszeiten den Personalausweis, den Impfausweis
sowie die gesetzliche Krankenversicherungskarte von Tochter zur Verfügung stellen.
5. Weihnachten (24.12. des Jahres) verbringt Tochter im jährlichen Wechsel die Zeit
von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr beim jeweils anderen Elternteil, je nachdem, welchem
Elternteil zu dieser Zeit der Ferienumgang zusteht.
6. An Tagen, an welchen der Kindesvater oder die Kindesmutter Geburtstag haben,
hat der jeweilige Elternteil das Recht und die Pflicht, Tochter in der Zeit von
10:00 Uhr bis 18:30 Uhr zu sich zu nehmen.
7. Das Kind wird vom Vater abgeholt und zur zurückgebracht. Die Kindesmutter trifft
alle dafür notwendigen Vorbereitungen, insbesondere sorgt sie für die erforderliche
Bekleidung sowie die Mitgabe etwaig erforderlicher Medikamente.
8. Weiterhin verpflichtet sich die Kindesmutter dem Kindesvater in regelmäßigen
Abständen über die Entwicklung des Kindes zu informieren. Hierzu gehört insbesondere
auch die Übersendung der Zwischen- und Jahreszeugnisse sowie die
Information über schwerwiegendere Erkrankungen.
B e g r ü n d u n g :
I.
Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 29.04.2014 wurde die Ehe der Beteiligten vor
dem Amtsgericht rechtskräftig geschieden.
Beweis: Beiziehung der Familiengerichtsakte des Amtsgerichts,
Az.: XXXXXXXX;
Scheidungsbeschluss des Amtsgerichts vom 29.04.2014,
in begl. Abschrift;
Aus der Ehe der Beteiligten ist das gemeinsame Kind, geb. am XXXX, hervorge-
gangen. Die elterliche Sorge für Tochter steht den Beteiligten gemeinsam zu.
Beweis: wie vor;
Mit weiterer gerichtlicher Vereinbarung vom xxxxx wurde der Umgang des Antragstel-
lers mit Tochter geregelt.
Beweis: Vermerk des Amtsgerichts vom XXXXXX, in begl. Abschrift;
Beiziehung der Familiengerichtsakte des Amtsgerichts,
Az.: XXXXXX;
II.
Zur Zeit, als die Beteiligten noch zusammen lebten, wurden die Hausaufgaben von Nele
hauptsächlich vom Antragsteller betreut. Wie das Kind bei seiner Anhörung im damaligen
Umgangsrechtsverfahren zu Protokoll erklärte, hatte der „Papa …besonders gut Mathematik
gekonnt“.
Beweis: Vermerk des Amtsgerichts vom XXXX, in begl. Abschrift;
Bedauerlicherweise hat sich die schulische und psychische Situation von Tochter seit der Trennung der Eltern dramatisch verschlechtert. So wurde seitens der Beratungslehrerin von der Grundschule bei Tochter zwischenzeitlich nicht nur eine starke
Rechenschwäche / Dyskalkulie attestiert, sondern auch erhebliche Mängel beim Sprachver-
ständnis, was vermutlich auch das festgestellte geringe Selbstwertgefühl des Kindes erklärt.
Beweis: Bericht der Beratungslehrerin von der Grundschule
vom 27.01.2015, in begl. Abschrift;
Mittlerweile häufen sich beruflich die Nachtdienste der Antragsgegnerin. Dies er-
fordert zwangsläufig zu folgenden Zeiten eine Fremdbetreuung von Tochter:
(Jetzt weiß ich nicht ob das sonderlich geschickt , die genauen Zeiten hier aufzulisten????)
06.02.- 11.02. ND
20.02.- 25.02. ND
03.03.- 09.03. ND
19.03.- 24.03. ND
01.04.- 02.04. ND
17.04.- 21.04. ND
29.04.- 03.05. ND
12.05.- 18.05. 6 ND)
30.05.- 01.06. 2 ND)
12.06.- 18.06. 6 ND)
26.06.- 29.06. 3 ND)
Beweis: Eidliche Parteivernehmung der Antragsgegnerin;
Der Antragsteller ließ aus diesem Grund mit Schreiben des Unterfertigten vom 04.02.2015
der Kindesmutter anbieten, den in der Schule durchgenommenen Unterrichtsstoff sowie die
anfallenden Hausaufgaben wieder mit Tochter zusammen zu erarbeiten, da auf diese Weise
schon früher regelmäßig gute bis zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden konnten.
Beweis: Schreiben des Unterfertigten vom 04.02.2015, in begl. Abschrift;
Darüber hinaus aber wäre auch zur Stärkung des Selbstwertgefühls von Tochter ein zeitlich
ausgeweiteter Umgang mit dem Antragsteller in jeder Hinsicht dem Wohl des Kindes die-
nend, zumal Tochter zu ihrem Vater ein sehr liebevolles und starkes Verhältnis unterhält.
Beweis: Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens;
III.
Bedauerlicherweise wurde das an die Kindesmutter gerichtete Angebot des Antragstellers
zur Unterstützung von Tochter zurückgewiesen, was auch deshalb nicht ohne Weiteres nach-
vollziehbar erscheint, als der Kindesvater seinen Wohnsitz in unmittelbarer Nähe der An-
tragsgegnerin hat.
Beweis: Vermerk des Amtsgerichts vom 13.12.2014, in begl. Abschrift;
Aus Sicht des Unterfertigten wäre es im Interesse von Tochter durchaus wünschenswert, wenn
die Antragsgegnerin das Angebot des Antragstellers nicht als ein Wegnehmen des Kindes,
sondern als echte Unterstützung verstehen könnte, was letztlich auch der Antragsgegnerin
zugute kommen würde.
Anwalt
Ich bitte Euch wiedermal um Eure wertvolle Meinung und Unterstützung.
LG
Knecht
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Freitag 16 Uhr ist kompliziert wenn Kind 8 Stunden fremdbetreut wird. Also 8-16 Uhr. Dann ist das Kind an dem Tag an 3 Orten jeweils für 8 Stunden. Obsogewechsel vor 12 an dich. Wann das Kind Schulfrei hat spielt dann keine Rolle. Bei einer Aufstockung ist das dann definitiv dein Tag. Ob Ferien sind oder nicht.
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12-03-2015, 12:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-03-2015, 12:24 von Skipper.)
Köstlich diese mittelalterliche Formulierung:
Unterfertigter
Ansonsten schnökellos, recht kurz und knapp, sachlich, lösungsorientiert, ohne Angriffe (mit Ausnahme das kontradiktorischen Rubrums) usw.
Im Rubrum fehlt mE das Kind als Verfahrensbeteiligte/r.
Die Regelungen könnten noch genauer ausformuliert werden, um stressige Mißverständnisse und Nachverhandlungen zu vermeiden, besser auf einem Beiblatt und gleich als Elternvereinbarung formatiert.
Ferienumgang sollte stets am letzten Schultag beginnen und am Tag vor Schulbeginn enden.
Streit gibt es oft über die Hälfte des anderen ET, in der der Umgang grundsätzlich ausgesetzt werden sollte.
Niemals auf konkrete Daten verweisen, sondern immer "entsprechend der Verordnungen zu Schulferien", "entsprechend zum Dienstplan der Mutter" usw. usf.
S.
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Wirkt sehr kompakt und gut!
Umgang würde ich nicht mehr Sonntag Abend enden lassen (17:30 Uhr) sondern Montag zur Schule.
Kinderpsychologisches Gutachten wäre ultima ratio, insofern "im bestreitensfall";
Keine Details zu Nachtdiensten, da wird klar du hast einen Maulwurf und das geht Richtung Stalking. Beweis Einvernahme Arbeitgeber im Bestreitensfall.
@Knecht: Du und @raid habt mich motiviert, an das Thema auch nochmal hinzufassen. Danke für die Anregung und die Vorlage!
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Einfacher und ebenso klar: Gerade Wochenenden bei Mutter, ungerade Wochenenden beim Vater. Damit ist auch deutlich gemacht, dass Ersatztermine oder sonstige Ausnahmen das Gerüst nicht ändern.
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Nachtrag und Frage:
Sollte etwas zum Unterhalt geschrieben werden?
"Dieser Antrag hat nicht das Ziel, den KU zu reduzieren ..."?
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12-03-2015, 21:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-03-2015, 21:22 von Knecht.)
Sehr geehrter Herr Anwalt,
folgende Punkte würde ich gerne geändert haben.
1. Der Umgang soll von Freitag 16.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr gehen. Gerade Kalenderwochenenden bei mir, ungerade Kalenderwochenenden bei Mutter. Damit umgehen wir Ersatztermine oder sonstige Ausnahmen.
2. Der Ferienumgang sollte m. E. ab Schulende beginnen und mit Schulbeginn enden.
3. Vatertag soll Tochter bei mir sein, Muttertag bei ihrer Mutter von jeweils 10.00 Uhr – 18.00 Uhr.
4. Zu Tochters Geburtstag soll den jeweiligen Elternteil bei dem Tochter nicht ist wenigstens ein Telefonat vorbehalten werden.
5. Das Gutachten möchte ich gerne nur als Option während der Verhandlung beantragen lassen ( falls Mutter total auf stur schaltet). Eventuell erscheine ich sonst von vornherein als zu angriffslustig.
6. Die Dienstzeiten möchte ich bitte wieder rausnehmen lassen und nur auf eine durch Tochter getätigte Aussage zur Arbeitszeiterhöhung verweisen lassen. Da eine eidliche Parteienvernehmung stattfinden soll wird Mutter entsprechend auch die Arbeitszeiterhöhung sowie den Turnus ihrer Nachtwachen bestätigen (Ich möchte vermeiden, dass sie dort kündigt wegen des Verdachts der Dienstzeitenübermittlung durch einen Dritten an meine Person).
7. Neben den erforderlichen Unterlagen wie GKV- Karte usw, benötige ich dringend ab sofort die Büchertasche um auch adäquat mit Tochter den ganzen Unterrichtsstoff vertiefen zu können.
8. Neben der Information über wichtige Ereignisse rund um Tochter soll Mutter zusätzlich verpflichtet werden, mich über alle ärztliche Maßnahmen rechtzeitig zu informieren und gemäß des gemeinsamen Sorgerechts in Entscheidungsprozesse (kieferorthopädische Eingriffe, psychologische Betreuung usw.)einzubeziehen.
9. Auf eine Kindsunterhaltsreduzierung wird verzichtet.
Ich würde Sie gerne zu den von mir noch erwünschten Punkten gerne morgen im Laufe des Vormittags anrufen.
Da waren jetzt doch noch paar Punkte welche mir sehr wichtig sind.
Herzlichen Dank für Eure wertvollen Tipps. Jetzt heißt es Daumendrücken!
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Warum Umgang nicht Freitags nach der Schule bis Montag zur Schule? So vermeidest Du Kontakt und Konflikte zur/mit der KM.
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Ganz ehrlich. Freitag direkt nach der Schule schaffe ich nicht.
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Waere aber gut wenn Du das moeglich machst. Ev. mal mit Chef sprechen. Ansonsten aber bis Montat morgen zur Schule, so vermeidest Du wenigstens eine Uebergabe an die Kindesbesitzerin.
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@ kay- ich habe meine Ex seit unserem Scheidungstermin September 2013 weder gesehen noch persönlich gehört. Unsere Tochter bringe ich nur zur Haustür, sie klingelt und muss dann im 2.Stock zu Mutter hoch.
Einzig handgeschmierte Befehle und Aussagen gegenüber Dritten sind von ihr ein Lebenszeichen.
Ich würde zwar eine direkte sachliche Kommunikation mit ihr mir wünschen aber bin ja nicht im Wunschkonzert.
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Bei solch hartnäckiger Kommunikationsverweigerung würde ich versuchen, die Anzahl der Übergaben so klein wie möglich zu halten.
Tochter ist Mensch und keine Sache/Koffer - das muss Ex wohl noch lernen!
Dein Antrag ans Gericht ist sehr sachlich aber in der Stellungnahme des Jugendamtes wird es dann heißen:
- zu viel Unruhe (Vter/Mutter Konflikt)
- zu viele Wechsel.
Dem wirst du nur entgegnen können ... dann eben Wechselmodell mit wöchentlichen Wechseln. Das wäre auch für KM optimal, wenn sie dann in Abwesenheit der Tochter arbeitet und bei Anwesenheit ggf. frei hat.
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14-03-2015, 07:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2015, 11:32 von Skipper.)
Moin.
Ich habe es stets so praktiziert:
Wenn möglich Abholung und Rückkehr im Hort, später Schule.
Hort hatte den großen Vorteil der Zeittoleranz.
Abholung und Rückkehr an der Wohnung geschah stets 'kontaktlos'.
Begrüßungs- bzw. Verabschiedungsrituale gab es im örtlichen und zeitlichen Abstand, um Loyalitätskonflikte zu vermeiden, die Wohnung war nur technisch-emotionslose Schnittstelle.
S.
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Das Wechselmodell ist wahrscheinlich so nicht umsetzbar. Die Altenpflege ist nur bedingt planbar. Ein Dienstplan richtet sich Nachbarn aktuellen Pflegestufen als auch den vorhanden Mitarbeiter aus. Ich weiß zwar, dass meine Ex einen Rahmendienstplan bis Juli hat aber der sicherlich schon ab April Abweichungen hat. Demzufolge biete ich größtmögliche Flexibilität indem ich sage: Egal wann Du in die Nachtschicht musst , bin ich für unser Kind da! Es ist nicht nötig sie zu einer fremden Familie abzuschieben oder eine 74. jährige Frau mit beginnender Demenz zur Übernachtung und Bewachung zu holen. Ich kann zu 98% jeden Takt mithalten.
Sollte der Herr vom JA wirklich mit Kontinuität kommen muss er mir erklären wie er das versteht wenn meiner Tochter bis zu fünf Übernachtungsstätten aufgezwungen werden obwohl zwei reichen würden. Argumentativ habe ich sicherlich von seiner Seite nichts zu befürchten.
Einzig die Aussage meines Kindes könnte den Antrag und daraus erfolgte Erweiterung schmälern.
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@Knecht: wenn JA so tickt, alles gut! Ging nur von meinen Verhältnissen aus, da kämen solche Feststellungen wohl eher automatisch!
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16-03-2015, 18:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-03-2015, 19:27 von d-reez.
Bearbeitungsgrund: rechtschreibfehler
)
Hey leute,
bekomme ich, wenn ich mit meinen stunden runter gehe überhaupt eine Aufstockung? oder ist es besser sich einen neuen Job zu suchen und dort direkt als Teilzeitkraft anzufangen?
Muss ich irgendwelche nachweiße erbringen die letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder sowas?
Welche nachteile bringt es mit sich wenn ich eine Aufstockung beantrage?
Was passiert in dem Monat wo ich Weihnachtsgeld bekomme?
lg Daniel
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