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Nachehelicher Unterhalt
#1
Hallo,
Ich habe mich hier angemeldet, weil ich hoffe durch Euch Antworten und Hilfe zu meinen Fragen zu bekommen.
Habe mich Ende 2013 von meiner Frau getrennt. Nach vielem hin und her würde der Trennungsunterhalt fest gelegt und ich bezahle für meine Tochter und für Sie. Meine noch Frau (Scheidungstermin steht noch aus) hat sehr spät nochmal mit einer Ausbildung begonnen und beendet diese voraussichtlich im Sommer 2015. Jetzt kam ein Brief das innerhalb des Scheidungsverbundverfahrens(?) nachehelicher Ehegattenunterhalt geltend gemacht werden soll und somit Stufenklage erhoben wird. Nach Paragraph 1575 und 1573 BGB
Meine Frage ist ob dies so rechtens ist ? Da es nach meinem Wissen keinen nachehelicher Unterhalt mehr gibt ..??
Ich habe leider keine Anlagen oder weitere Daten ... Die fordere ich gerade erst an .
würde es verstehen wenn es um die aktuelle Berechnung des getrenntlebend Unterhaltes gehen würde ...
Steht jedoch ausdrücklich drin das es um siehe oben geht.
Was bedeutet dies für mich und wie kann ich dies abwenden ?
Danke im Vorraus Karl
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#2
Fordern kann man alles und jedes, die Frage ist wie begründet die Forderungen sind. Wie lauten denn die Begründungen für den Ehegattenunterhalt?
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#3
Das sog. Verbund-Verfahren im Scheidungsverfahren ist eigentlich Standard. Damit soll erreicht werden, dass alle Themen einer Scheidung gemeinsam abgehandelt und geurteilt werden. Unterhalt, sowohl Trennungs- als auch evt. nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich.

Wenn deine Frau Mitte 2015 mit der Ausbildung fertig ist, dann ist das doch positiv. Dann kann sie ja voll erwerbstätig werden. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn, die durchschnittliche Stundenzahl beträgt 173 Stunden - deine Frau wird also künftig, ab Ende der Ausbildung, auf eigenen Beinen stehen können. Eventuell wird man ihr für eine gewisse Übergangszeit (je nach Richter ein Viertel bis ein Drittel der Ehedauer) einen nachehelichen Unterhalt als Ausgleich zum bisherigen Lebensstandard zusprechen.
Wichtig für Dich ist: besorge dir mal die durchschnittlichen Einkommen des Berufes, zu dem diene Frau eine Ausbildung macht. Beispiel: macht sie eine Ausblidung im Friseurhandwerk, dann wird sie wohl knapp 1.470.- € monatlich brutto verdienen können. Macht sie eine Ausbildung in einem anderen Beruf, dann solltest Du wissen, was man in diesem Beruf so verdient. Wichtig: so lange ihr noch verheiratet seid, hat deine Frau eine Erwerbsobliegenheit, das heisst, sie hat zum Familieneinkommen beizutragen. Es sei denn, sie ist daran gehindert aus gesundheitlichen Gründen, wegen Kinderaufzucht oder ähnlich. Bestehe darauf, dass sie dieser Erwerbsobliegenheit auch tatsächlich nachkommt! Das ist kriegsentscheidend - legt die sich erst mal auf die faule Haut, kriegst du die nur sehr schwer wieder ans arbeiten. Wenn Frau sich mal an leistungsloses Einkommen gewöhnt hat.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
(19-03-2015, 11:43)Karlens schrieb: Da es nach meinem Wissen keinen nachehelicher Unterhalt mehr gibt ..??

Dann bist Du falsch informiert. Das letzte Gesetzesreförmchen hat so gut wie nix geändert.
Wie lange seid ihr verheiratet? Wie alt ist das Kind?
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#5
Mittlerweile 8 Jahre da sich die Scheidung zieht..
Kind ist 6 Jahre ...
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#6
Mir kommt es so vor als ob dieser nacheheliche Unterhalt zur Sprache gebracht wird, falls sie nach der Ausbildung keinen Job bekommt um sich abzusichern.
Wenn es sich um eine ganz skrupellose Frau handelt, dann hat sie vll kein Bock zu arbeiten, was aber mit einem 6 Jährigen Kind durchaus verlangt werden kann.
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#7
Ja Skrupellos stimmt
Ich denke das sie auch die Ausbildung hinau zögern will ...
Doch kann ich dies ja nicht verhindern Oder ?
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#8
Dazu kann man nicht mal ansatzweise was sagen, weil 99% deines Falls nicht bekannt sind. Du hast nicht einmal die Frage nach der Existenz einer Begründung beantwortet. Vielleicht gibts ja einen Engagierten im Forum, der dir die Details aus der Nase zieht. Mir ist das zu mühevoll.
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#9
Was man grundsätzlich machen kann, um sich auf so ein Verfahren vorzubereiten, ist, selbst zu überprüfen, was es in der Umgebung des Kindes für Betreuungsmöglichkeiten gibt: Sind Ganztagesschulen vorhanden, Horte, Tagesmütter etc. Ähnliches gilt für den Beruf der Ex: Welche Firmen gibt es in der Nähe, die Mitarbeiter mit der Qualifikation der Ex suchen. Ggf. Stellenangebote sammeln, um zu zeigen, dass es adäquate Arbeitsmöglichkeiten gibt. Damit kann man z.B. das Argument des Nichtarbeitenkönnens wegen Kinderbetreuung entkräften.
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#10
(20-03-2015, 12:39)Karlens schrieb: Ich denke das sie auch die Ausbildung hinau zögern will ...

So einfach ist das nun auch wieder nicht für sie. Das Kind ist in einem Alter, wo es nicht 24 Stunden von Mutter behütet werden muss. Die Ehedauer liegt meines Erachtens so grade an der Grenze, wo ein Amtsgericht von einer langen
Ehedauer ausgeht. Da würde ich allerdings sofort vors OLG gehen. Entscheidend ist der Eingang des Scheidungsantrags beim Amtsgericht.

Wie @p aber schrieb, fehlt "uns" die Begründung, warum sie Unterhalt für sich fordert. Wegen Kindesbetreuung?
Ehebedingte Nachteile? Wird EU oder AU gefordert? Schreib die Begründung doch mal anonymisiert hier rein.

Auch was @Theo schreibt ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn es Grundschulen in der Nähe mit Vollzeitbetreuung gibt, und Du das nachweisen kannst, wird es schwieriger für sie.
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#11
Lese mich zwecks der Begründung nochmal schlau und schreibe dann nochmal was dazu
Hab nur zur Zeit keine Zeit dafür
Sorry
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#12
(20-03-2015, 23:30)Karlens schrieb: Lese mich zwecks der Begründung nochmal schlau....
Willst Du das ganze Forum verarschen?
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#13
Nun seid mal nicht so hart mit ihm ....
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