23-04-2013, 14:05
https://t.me/GenderFukc
Zur Fahndung ausgeschrieben?
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23-04-2013, 14:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 14:15 von Beobachter.)
Also mit Anwalt ist das halt Verhandlungssache und für beide aus dem Bauch heraus vereinbar... Nachlegen kann man ja immer noch, wenn er Aufwand steigt.
Wenn Du nicht geladen werden kannst, kann man Dich nur zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben - wie bereits beschrieben wird das Verfahren vorläufig von Amts wegen eingstellt - es sei denn dass dringender Tatverdacht in schweren Fällen besteht. Ausserdem besteht die Möglichkeit, Dich per Strafbefehl abzuurteilen, dann reicht ne Zustellanschrift um Rechtskraft zu bewirken. Wenn nicht gezahlt --> Ersatzfreiheitsstrafe. Wenn nicht erreichbar --> Ausschreibung zur Verhaftung. Dann hilft bei Erwischt-Werden nur Zahlen oder Büssen Achso: Ausschreibungen können beliebig oft verlängert werden.. aber es passiert ja weiter nix. Bei mir haben sie mich angehalten, nach ausländischer Adresse gefragt, mit dem Bereitschafts-Staatsanwalt telefoniert und das war`s..... In diesem Fall ist es förderlich, wenn man einen Anwalt als Zustelladresse hat. Schok Dee ...
23-04-2013, 16:19
(23-04-2013, 14:10)Beobachter schrieb: Also mit Anwalt ist das halt Verhandlungssache und für beide aus dem Bauch heraus vereinbar... Nachlegen kann man ja immer noch, wenn er Aufwand steigt. Eine online Anwältin meinte dass unterhaltssachen nach 3 jahren verjähren und nach 6 jahren absolut verjähren. Deshalb dachte ich müsste zumindest dieser fall ja mal verjährt sein. Mein Reisepass gilt noch 9 jahre. Wenn ich dann nach 9 jahren in die botschaft gehe um einen neuen pass zu beantragen ist die frage ob dass dann da noch immer steht
23-04-2013, 16:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 16:33 von vonmirgibtsnix.)
Das hier hat mir eine anwältin bei einem rechtsauskunft online service geschrieben. vielleicht auch für alle anderen mitleser die sich in ähnlicher situation befinden interessant
Die Anwältin schrieb auf meine Frage ob mein Fall denn irgendwann mal verjähre folgendes: Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Unterbrechung tritt ZB durch eine richterliche Vernehmung ein Die Verfolgung ist dann absolut verjährt wenn seit dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, also seit Beendigung der Tat, das doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens aber 3 Jahre vertrichen sind. Das sind in Ihrem Fall also 6 Jahre Wenn die Aufenthaltsermittlung abgelaufen ist, wird die Sache ad acta gelegt und die Staatsanewaltschaft entscheidet, wie weiter verfahren wird. die Verjährung wird durch die Hauptverhandlung unterbrochen. Absolute Verjährung tritt ein 6 Jahre nach Beendigung der Tat Ich würde Ihnen aber davon abraten, vor Ablauf der 6 Jahre nach Deutschland zurückzukehren Man kann Sie nämlich dann ermitteln und der Richter kann Sie dann laden, notfalls kann sogar Vorführungsbefehl ergehen
23-04-2013, 16:52
Solange du nur im INPOL stehst, kannst du dich bequem in einem der schönen Nachbarländer von D niederlassen. In einigen wird sogar deutsch gesprochen und solange du nicht in Deutschland in eine Polizeikontrolle gerätst, ist alles klar. Wenn doch, kannst du ja deinen schönen neuen Wohnsitz angeben und dich dort dann asap abmelden und weiter ziehen.
Sofern du nicht beim Grenzübertritt angehalten wirst, kannst du ja lächelnd sagen, dass du deine Papiere zuhause vergessen hast und gibst die Personalien deines Bruders an. Also Nachbarland ist die Schweiz eher kritisch, denn das Schengenabkommen erlaubt nur freien Personenverkehr, aber nicht Warenverkehr, d.h. der Zoll ist dort aktiv. Dänemark wollte schon zeitweise das Schengenabkommen aussetzen. Bei den beiden Ländern im Osten gibt es durch bestimmte Straftaten ein erhöhtes Kontrollrisiko. A, F, NL,B,LUX sind behaglich.
23-04-2013, 17:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 17:52 von vonmirgibtsnix.)
was mich bei der ganzen sache wundert es geht um den zeitpunkt 2005 bis 2009 wenn die sache mit den 6 jahren stimmt dann wäre doch alles vor 2007 bereits verjährt oder verstehe ich da was falsch?
23-04-2013, 18:04
(19-04-2013, 13:38)vonmirgibtsnix schrieb:(19-04-2013, 13:23)p schrieb: Die besteht, bis die Sache verjährt ist. Jetzt wird nach dir gefahndet, du bist jetzt in INPOL vermerkt. INPOL ist nicht INTERPOL. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/INPOL Wenn du zur Ausschreibung wegen 170 im INPOL also dem deutschen System gesucht wirst interessiert, weiss das keiner außerhalb Deutschlands.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
23-04-2013, 18:22
(22-04-2013, 15:44)Schlumpf schrieb: [...] Das sollte man natürlich nicht machen, zustellungsfähige Anschrift, dann gibt's ne Einladung, du erscheinst natürlich nicht und wirst dann zu einer Geldstrafe verknackt. Die bezahlst du dann nicht und dann kommt der Haftbefehl ggf SIS oder INTERPOL.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
23-04-2013, 18:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 18:41 von vonmirgibtsnix.)
Unterhaltsverletzung nach 170 STGB
Es wurde eine Strafanzeige wegen 170 STGB Unterhaltsverletzung fuer den tatzeitraum maerz 2004 bis januar 2005 erstattet. Die staatsanwaltschaft erhebt anklage im jahr 2012. Der Gesetzgeber sagt: Die Verfolgung ist dann absolut verjährt wenn seit dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, also seit Beendigung der Tat, das doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens aber 3 Jahre vertrichen sind bzw. 6 Jahre. Bedeutet das dass die sache von 2004 bis 2005 bereits verjährt ist da sich die Tat laut strafanzeige bei der polizei auf 2004 bis 2005 bezieht? Weiss das jemand? Und vor allem dürfen beweise aus einer bereits absolut verjährten zeitraums herangezogen werden?
23-04-2013, 19:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 19:06 von Leutnant Dino.)
(23-04-2013, 18:34)vonmirgibtsnix schrieb: Und vor allem dürfen beweise aus einer bereits absolut verjährten zeitraums herangezogen werden? Natürlich machen sie das und sie testen aus, ob es Dich mental trifft. Ich habe seit 3 Jahren eine völlig neue Taktik. Ich reagiere überhaupt nicht und ich rechtfertige mich nicht. Jeder darf bei mir seine Meinung haben und dann lehne ich mich zurück und warte auf die stichfesten Beweise, die mich festnageln sollen. Bis jetzt sah es immer düster aus. Als frischer Unterhaltspreller sorgt man sich selbstverständlich. Aber das ist unbegründet und nach einigen Jahren tritt ein Gewöhnungseffekt ein. Mein Hohn und Spott kommt regelmäßig über das http://www.das-maennermagazin.com/blog/u...lgt-werden
23-04-2013, 20:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 23:37 von vonmirgibtsnix.)
Lohnt es sich denn eine vaterschaftsklage einzureichen und dabei in thailand die spucke eines bekannten bei einem notar abzugeben? Oder entnimmt der botschafter die spucke?
23-04-2013, 20:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 20:47 von Leutnant Dino.)
(23-04-2013, 20:31)vonmirgibtsnix schrieb: Lohnt es sich denn eine vaterschaftsklage einzureichen und dabei in thailand die spucke eines bekannten bei einem notar abzugeben? Oder entnimmt der botschafter die spucke? Du unterschätzt die Beamten und die Deutsche Botschaft hat jeden Tag mit Abschaum und Pennern zu tun. Jede noch so dämliche Idee oder "genialer Trick" ist dort bekannt.
18-06-2013, 03:41
Wie laueft das denn allgemein, wenn man zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben ist?
Gleich ob INPOL oder SIS? Die ziehen mich raus und fragen nach meiner Adresse...kann ich da nicht einfach irgendeinen Schwachsinn sagen? Hans Meyer Strasse 12 in Muenchen? Oder wie kann ich mir das vorstellen?
20-06-2013, 05:03
Hey zusammen,
wie laueft das denn allgemein, wenn man zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben ist? Gleich ob INPOL oder SIS? Die ziehen mich raus und fragen nach meiner Adresse...kann ich da nicht einfach irgendeinen Schwachsinn sagen? Hans Meyer Strasse 12 in Muenchen? Oder wie kann ich mir das vorstellen?
20-06-2013, 07:29
Eintragungen im INPOL: Man wird nicht mal eben so im INPOL eingetragen, die Schwelle ist aber niedrig. Es gibt aber Löschfristen und danach müsste der Eintrag von der Behörde die dich sucht neu gemacht werden.
Also verschwinden die meisten Einträge nach bestimmter Zeit, ggf Auskunft anfordern. Wenn ein Beamter am Grenzübergang oder bei einer Personenkontrolle deine Daten eingibt, dann weiß er, dass du gesucht wirst. Eintragungen im SIS: Normalerweise spielt ein anderer EU Staat für Deutschland nur dann den Büttel, wenn die Straftat/ das Vergehen auch in diesem Staat in den entsprechenden Gesetzen aufgeführt ist. Aber das ist alles wie üblich im Fluss, absolute Sicherheit gibt es nicht, ggf. einen Auskunft anfordern. Und die Aufenthaltsfeststellung läuft gewöhnlich über entsprechende Dokumente, also Anmeldebescheinigung, Ausweise, Rechnungen etc. also sicher nicht per mündlicher Auskunft und Tschüss.
20-06-2013, 07:46
(20-06-2013, 05:03)johnmacklemore schrieb: Die ziehen mich raus und fragen nach meiner Adresse...kann ich da nicht einfach irgendeinen Schwachsinn sagen? Hans Meyer Strasse 12 in Muenchen? Oder wie kann ich mir das vorstellen?Du solltest schon einen Namen und eine Adresse verwenden, die zusammen passt. Ich habe in Kanada mehrmals so etwas erlebt. Da gibt es keine Ausweispflicht. Einmal saß ich hinten in einem Polizeiauto, und habe den Polizisten danach gefragt. Er musste mich nach meiner Identität fragen, um mich ins Polizeiauto einladen zu können. Dass das Prozedere blödsinnig sei, hat er selbst gesagt. Ich durfte auch nicht nach vorne rechts. Ich musste hinten rein, in den Käfig. Dafür musste mein Rucksack und meine Waffen (Messer und Pfefferspray) nach vorne rechts. War ein netter Kerl und ein interessantes Gespräch. Solche Polizisten wünsche ich mir auch in Deutschland.
20-06-2013, 16:37
(23-04-2013, 20:40)Leutnant Dino schrieb:(23-04-2013, 20:31)vonmirgibtsnix schrieb: Lohnt es sich denn eine vaterschaftsklage einzureichen und dabei in thailand die spucke eines bekannten bei einem notar abzugeben? Oder entnimmt der botschafter die spucke? Ueberschaetzen sollten wir die faulen Beamten auch nicht: Bei der deutschen Botschaft in China haben sie doch selbst zugegeben, dass es nicht moeglich ist, dt. Staatsbuerger vor Ort ausfindig zu machen - und schon gar nicht anzuschreiben. Die offizielle Begruendung hat jemand hier im Forum gepostet. Das hat natuerlich nix mit Faulheit zu tun, neeeiin sondern es hat ganz andere Gruenden, wie z. B. die schwierige chinesische Sprache etc. Das gleiche gilt fuer Laender mit kyrillischen Sprachen wie z. B. Ukraine, Russland. Da sind die Mittel ebenfalls begrenzt. Aber auch von der BRD aus ist es in solchen Laender kaum was brauchbares zu holen: Man kann vom deutschen Buerokrat doch nicht verlangen, dass er Kontonesisch oder Ukrainisch lernt... da ist die Liebe zu den Muddis doch nicht gross genug.
20-06-2013, 22:43
Selbst in Spanien weigert sich die deutsche Botschaft, bzw. die Konsulate Leute zu finden....
Die Huerde ins SIS zu kommen, ist EXTREM hoch. Da kommt man nicht rein nur weil man zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist. Meine Ex war noch nichtmal im SIS nachdem sie unseren Sohn entfuehrt hatte! Mein Sohn wurde von den POLNISCHEN Behoerden ins SIS eingegeben obwohl wir mit Polen (ausser dem Nachnamen) nun garnichts am Hut haben....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
11-07-2014, 21:09
Um das Thema mal auszugraben,
wie sieht es denn aus, wenn man bei der Botschaft war den Reisepass beantragte, innerhalb der EU und den Antrag bezahlt hat und geht und nach 14 Tagen mitgeteilt bekommt am Telefon, dass es ein Problem gibt, man sei in der Fahndung und nu müsse man erst warten, was die Staatsanwaltschaft mitteilt. Auf die Frage welche Stadt und ob man da selber Kontakt suchen sollte um es evtl. schneller abzuklären, wird mitgeteilt, dass es besser wäre abzuwarten und nichts zu unternehmen. Lebe seit 12 Jahren im EU Ausland mit meiner Tochter die nun für die Schule die neuen Anträge braucht ohne meinen gültigen Ausweis kann ich aber die Aufenthaltsgenehmigung nun auch nicht erneuern. Brauche für die Schule aber diese dringend. Habe das auch der Dame gesagt, die meinte ok, nutzt nix muss man warten. Bei mir wird es wohl nicht um Unterhalt gehen, aber um Altschulden meines Expartners der verstorben ist. Evtl. Betrug wegen von mir Bestellungen bei Versandhandel, ist aber dann schon um die 5-6 Jahre her. Und geht nicht um Summen von über 5000,- Euro maximal. Nun bin ich aber nervös, da ich ein Kind habe und nicht weiß was da los ist. Außerdem habe ich leider nicht gefragt, ob ich zumindest ein Recht hätte auf einen Personalausweis? Der lief leider auch nun im Juli ab. Habe ich zumindest ein Anrecht auf einen Personalausweis? Dann könnte ich wenigstens die Sache mit der Schule erledigen. Die warten da ja nicht auf uns. Wenn es 26 Kinder sind, bekommen wir da keinen Platz mehr und mein Kind muss in eine weiter entfernte Schule. Bin echt durch den Wind gerade, da ich zu allem Übel noch eine Lugenentzündung habe, und meine Tochter die gerade hinter sich hat, Sie war 4 Wochen krank. Ich nun seit 14 Tagen auch, denn sonst wäre ich schon vor Wochen zur Botschaft. Nun aber wird es zeitlich alles echt knapp. Ich bin dann sogar krank zur Botschaft 630km hin und 630km zurück und jetzt "DAS." Hier ist nun in der Schule das Auswahlverfahren 10 Klasse und vor 6 Wochen haben wir den neuen Ausweis für das Kind bekommen, meiner dauert nun aber noch oder wenn ich Pech habe bekomme ich keinen? Mein Kind muss doch in die Schule, Sie ging hier schon in den Kindergarten.
12-07-2014, 09:29
(11-07-2014, 21:09)AuslandEU schrieb: wie sieht es denn aus, wenn man bei der Botschaft war den Reisepass beantragte, innerhalb der EU und den Antrag bezahlt hat und geht und nach 14 Tagen mitgeteilt bekommt am Telefon, dass es ein Problem gibt, man sei in der Fahndung und nun müsse man erst warten Oder auf deutsch: Wir verdienen 8,500 EUR im Monat, bekommen unsere Miete vom Steuerzahler bezahlt, sind aber völlig inkompetent um einfachen und verbindlichen Antworten auf ebenfalls einfachen Fragen von deutschen Bürger im Ausland zu geben, daher kommen wir immer mit Sprüche wie "Da sind wir nicht zuständig, " oder "mann muss erst warten", "am besten gar nicht tun" oder einfach "ich weiss es nicht". Ja, wir lassen euch immer wieder im Stich. Ansonsten wissen wir ganz genau und ausführlich wann, wo und wie man zur nächsten Cocktail Party der Expats und Diplomaten geht. Darüber können wir sogar eine 3 Std. Vorlesung vortragen, falls es euch in eurer miserablen Lage hilft
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"The pursuit of happiness ist unantastbar." (The Founding Fathers) ---------------- " -Ich lebe noch, ihr Schweine! " Henri Charrière
21-03-2015, 22:11
(19-04-2013, 13:00)vonmirgibtsnix schrieb: Hallo Kann mir jemand verraten wo ich diesen "Service" finden kann ? Viele Grüße
WWW.ILLEGALES-KLONEN.COM
22-03-2015, 01:02
Ich kenne nur "online-akteneinsicht.de" Das ist aber ein RA welcher nur verstanden hat, das Thema marketingmäßig entsprechend zu verwursten.
Du kannst m.W. jeden Anwalt mit der Einsicht mandatieren. Auch sollte jeder von denen technisch in der Lage sein, dir das als PDF an eine beliebige E-Mail Adresse zu schicken.
22-03-2015, 11:01
....danke für die Info ! Kann mir jemand evtl. auch einen RA nennen, der sich mit der öffentlichen Bekanntmachung und Fahndung auskennt? Habe hier auch schon viel darüber recherchiert, aber bei mir ist das wie eben bei vielen anderen auch individuell. In meinem Fall kommt es darauf an, rechtzeitig den Wohnsitz zu wechseln,damit ich dem Gericht einen neuen mitteilen kann.Zustellung eines gerichtlichen Beschlusses ist an meinem aktuellen Wohnsitz nicht möglich (zurück geht da auch nix)....
Das Land gilt aber als zustellfähig.(zumindest hat das Gericht es als solches akzeptiert). Wie ich gelesen habe wird, wenn die Zustellversuche verschollen sind , trotz wohnsitzangabe nach einiger zeit veröffentlicht und dann gefahndet ....... Zur Info, es liegt "noch" nichts gegen mich vor, mir ist auch noch kein wirksamer Gerichtbeschluss(zum beweisverfahren - abstammungsgutachten) zugestellt worden....... Danke, besten Gruß
WWW.ILLEGALES-KLONEN.COM
22-03-2015, 11:38
Für den Umgang mit öffentlicher Zustellung (Bekanntmachungen findest du in Gemeindeblättern, das meinst du sicher nicht) und Fahrungen sind keinerlei juristische Spezialkenntnisse nötig, da hast du freie Auswahl bei Anwälten.
15-04-2015, 10:39
.....soweit ich weiß muss man eine Verjährung auch bei Gericht schriftlich (über einen RA) "anmelden" .....
Weiß einer wie lange die Verjährungsfrist IST wenn jemand noch keinen Strafantrag (wegen paragraph 170 o.ä.) hat, wenn das Liebe familiengericht einen Gerichtsbeschluss (Aufforderung zum DNA Abstammungsgutachten) nicht wirksam im Ausland zustellen kann ? Viele Grüße Richy
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