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Die Beträge müssen deckungsgleich sein. Die Ex muss genau den Betrag versteuern, den Lennox steuermindernd ansetzt. Maximalbetrag sind aktuell 13.805 €.
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Angenommen, ich hätte 12.000 EUR an Unterhalt bezahlt, und das steuerlich optimale Ergebnis stellt sich aber bei einer Unterhaltsanrechnung von 5.000 EUR ein (Beispiel... warum auch immer); darf dann auch nur Teur 5 in Anlage U stehen?
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Soweit ich weiß darfst Du das. Ich muss eh noch was für Lennox nachschlagen, dann schau ich gerne, ob ich dazu auch was finde. Im Gesetz steht was man maximal darf, die 13.805 € nämlich.
Wenn man denn mehr gezahlt hat, dann wird da "abgeschnitten", wenn man weniger gezahlt hat, dann darf man nur den tatsächlich gezahlten Betrag ansezten.
Im Gesetz steht nicht, dass man den tatsächlich gezahlten Betrag ansetzen MUSS. Von daher würde ich sagen, dass Du ansetzen kannst, was Du willst, solange die oben genannten Punkte berücksichtigt werden.
Die Anlage U ist ein Fetzen, den das Finanzamt nur haben will, um sehen zu können, wohin das Geld gegangen ist. Deswegen wollen die auch die Adresse bzw. Unterschrift des Unterhaltsempfängers.
Frech ist, dass der Unterhaltszahler sein schon versteuertes Geld zu nehmen hat, um es einem Unterhaltsempfänger zu geben, um dann weiterhin ihr ihren steuerlichen Nachteil auch noch ausgleichen zu müssen. Siehe das richtige Beispiel von Lennox.
Denn wenn die Empfängerin z.B. Hartz IV Leistungen bekommt zuzügl. Unterhalt, dann kann sie ruhig die Unterschrift leisten. Steuerpflichtig wird sie selbst sowieso nicht.
Hat sie eigenes Einkommen plus Unterhalt, muss sie den Gesamtbetrag der Einkünfte natürlich versteuern. Also hat dann der Zahler den steuerlichen Nachteil des Empfängers wieder auszugleichen und bekommt den Nachteil des Empfängers von der eigenen Gutschrift abgezogen. Weil irgendwann die Politik meinte, dass der Unterhaltsempfänger natürlich auf keinen Fall einen Nachteil erleiden darf. Wie krank kann ein System sein?
Und dann kommen wir also zur Frage von CheGuevara: Wenn Du nur den "optimalen" Betrag einträgst, also nur den Betrag der sich auf Deine zu erklärende Steuer auswirkt, kannst Du das in anderer Hinsicht tun. Beispiel: Bei Deiner Einkommensteuererklärung trägst Du nur die Dinge ein, die sich auch auswirken, aber unterlässt es, z.B. Versicherungen ein zu tragen und Dir viel Arbeit zu machen, was für die Katz sein kann, da sie sich nicht auswirken.
Hier ist es aber anders: Wenn Du nur einen geringeren Betrag als den tatsächlich Gezahlten einträgst, dann muss die Gegenseite auch nur den geringeren Betrag auf ihr Einkommen anrechnen lassen. Das andere Geld das sie bekommen hat, wäre also unberücksichtigt geblieben. Ich will nicht gleich mit dem ganz bösen Wort kommen, aber wohl mit dem eher zutreffenden Begriff des Gestaltungsmißbrauch.
Allerdings: Wenn Du den geringeren Betrag einträgst und Deine Ex auch damit glücklicher ist, ist es für Euch eine Win-Win Situation, die vielleicht das Finanzamt nicht merkt. Und wo kein Kläger ist, kann höchstens in der Zukunft mal einer kommen, wenn man sich verquatscht. Aber eigentlich habe ich das Ganze jetzt gar nicht geschrieben und vorschlagen würde ich es nicht!
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22-11-2014, 11:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-11-2014, 11:21 von L3NNOX.)
Nur als kleine Rückmeldung zu meinem Beitrag #27:
Meine Ex hat riesige Wellen gemacht Anlage U zu unterschreiben. Aus Angst sie könnte zu wenig bekommen, oder ich zuviel
Sie hat es erst ihre Steuerberaterin prüfen lassen UND dann noch ihren Anwalt. Da ich wohl alles richtig gemacht habe (Nachteilsausgleichserklärung unterschrieben und Aufforderung zur Zustimmung mit Fristsetzung per Einschreiben an sie inkl. Ankündigung ohne weiteren Schriftverkehr vor dem FamG zu klagen..), hat sie es mir dann kleinlaut unterschrieben in die Hand gedrückt. Jetzt bekomme ich wohl laut Steuerberater für letztes Jahr über 5000€ zurück, bin gespannt ob meine Ex dann eine Nachzahlung bekommt, die ich ihr dann ja ausgleichen müsste.
Ferner stellt sich mir die Frage, nach wievielen Monaten kann den keiner mehr nach diesem Lohnsteuerausgleich fragen, falls mal wieder eine Lohnauskunft nach BGB §1605 kommen sollte? Die Rückzahlung würde mich locker eine Stufe DDT höher bringen, der Fakt dass ich seit der Heirat meiner Ex auch nur noch EINER Person (=Kind) zum Unterhalt verpflichtet bin, könnte mich dann NOCH eine Stufe höher bringen. Sehe ich das richtig? Dann wäre ich in der 6. Stufe
Falls zb in 1,5 Jahren, also im Juli 2016 eine Einkommensauskunft gefordert werden würde, könnte man dann noch den Steuerbescheid 2013 mitfordern, der mir die Tage jetzt zugestellt wird? Oder nur die letzten 12 Lohnzettel und wenn in den letzten 12 Monaten kein Steuerbescheid erlassen wurde (zb. für 2014 dann) eben KEIN Steuerbescheid mitgereicht werden muss?
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Da diese Rückzahlung wohl zu einer nennenswerten Erhöhung deines Einkommens führt, könnte sofort und vor Ablauf der 2 Jahresfrist neue Auskunft verlangt werden.
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Sofort nicht, denn dieses Geld gehört ihm noch gar nicht, er hat es noch nicht und dann ist davon die Nachzahlung der Ex zu bestreiten.
Die letzten 12 Monate sind keine feststgehende Regel, auch gerne so getan wird, als wäre es so. Davon kann immer abgewichen werden, es kommt nur auf die Begründung an.
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Update:
Meine Exe hat mir bekanntlich, wie im ersten Beitrag dieses Threads geschrieben, die Anlage U für 2013 nicht unterschrieben, demzufolge habe ich ihr auch keinen Nachteilsausgleich zugesichert.
Das Finanzamt hat wohl der Einfachkeit halber die Anlage U von 2012 genommen und das weiter gelten vorausgesetzt.
Wie das Leben so spielt: Exe hat für 2013 wegen der erhaltenen Unterhaltsnachzahlung einen Steuerbescheid erhalten und möchte nun die zu zahlende Einkommenssteuer von mir haben. Ich habe meiner Anwältin (bei der ging die Forderung ein) gesagt sie solle der Exe mitteilen, dass sie für 2013 mir keine Anlage U unterschrieben und von daher von mir auch keine Freistellungserklärung /Nachteilsausgleich erhalten hat. Sie möge ihre Steuerschulden daher selbst begleichen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Austriake
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Sehr schön!
Meine Ex musste etwa 550€ nachzahlen, lag es in deinem Fall in der gleichen Größenordnung?
Steuerbescheide ergehen in der Regel vorläufig, aus Sicht der Ex hat das Finanzamt wohl widerrechtlich gehandelt, könnte der Bescheid noch widerrufen werden?
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23-03-2015, 16:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2015, 16:48 von Austriake.)
(23-03-2015, 14:40)L3NNOX schrieb: Sehr schön!
Meine Ex musste etwa 550€ nachzahlen, lag es in deinem Fall in der gleichen Größenordnung?
Steuerbescheide ergehen in der Regel vorläufig, aus Sicht der Ex hat das Finanzamt wohl widerrechtlich gehandelt, könnte der Bescheid noch widerrufen werden?
In meinem Fall etwa 50% mehr.
Für einen Widerspruch zum Einkommenssteuerbescheid ist meine Exe zu dumm inzwischen (Korsakow-Syndrom).
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Aloha Ihr ….,
meine Exe muss jetzt schon 2500 an Fiskus nachzahlen aus älteren Jahrgängen...
Jetzt hat sie wieder ihr „Hallo“ auf die Anlage U gesetzt und damit die UH Leistung bestätigt.
Ich habe mir zusätzlich noch für jedes Jahr eine Quittung in der Gesamthöhe unterschreiben lassen (5 Kilo), so stehts auch auf AU.
Vor paar Wochen habe ich meine Erklärung 2014 und 2013 eingereicht, jedes mal nur mit AU 5ooo€ und ohne Quittung.
Weil sah irgendwie blöd aus, dieser Gesamtbetrag auf der Quittung.
Sie hats bekommen, halt nicht am Stück, sondern mal alle 2-3Monate, ja wie ich Flüssig war.
Die Quittungen hat sie immer erst am Jahresende unterzeichnet. Die Anlage U hab ich ja schon gehabt und so geglaubt es kann nix böses geschehen.
Wir haben das aber immer so gemacht, aber jetzt behauptet sie plötzlich (und das ist mal richtig hot)
„ich hätte nie was bezahlt und sie werde sich selbst anzeigen und mich auch....“
Ich hätte all die Jahre nix geliefert....mir drehts den Magen um...
Ich vermute mal, die Exe hat Panik, weil das F-Amt jetzt die Altlasten von Ihr will und sie ja Zahlungsunfähigkeit meldete. Jetzt aber doch UH von mir bekam und das ja der Fiskus mitbekommt....
Was meint Ihr denn? Kann die Ex mich damit erschrecken oder gar mehr???
Einziges Makel: Ich hab Ihr fast alles in Bar gegeben....
Wer kann mich hier noch beruhigen?
Auf bald, Pirat
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(23-03-2015, 11:49)Austriake schrieb: Das Finanzamt hat wohl der Einfachkeit halber die Anlage U von 2012 genommen und das weiter gelten vorausgesetzt. Und das absolut zu recht!
Die Anlage U gilt solange weiter, bis sie widerrufen wird.
Inklusive der Nebenpflicht des Nachteilsausgleichs.
Du hast also völlig zurecht deine Steuern erstattet bekommen, und musst im gleichen Zug den Nachteil deiner Ex ausgleichen.
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Kannst du im zeitlichen Zusammenhang mit den Zahlungen vielleicht noch Auszahlungen auf einem Bankkonto nachweisen?
Oder zumindest dokumentieren, dass die Kohle physisch da war?
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(23-03-2015, 19:15)beppo schrieb: (23-03-2015, 11:49)Austriake schrieb: Das Finanzamt hat wohl der Einfachkeit halber die Anlage U von 2012 genommen und das weiter gelten vorausgesetzt. Und das absolut zu recht!
Die Anlage U gilt solange weiter, bis sie widerrufen wird.
Inklusive der Nebenpflicht des Nachteilsausgleichs.
Du hast also völlig zurecht deine Steuern erstattet bekommen, und musst im gleichen Zug den Nachteil deiner Ex ausgleichen.
Weshalb denn mit Nachteilsausgleich? Aufder Anlage U steht davon ja nix.
Wurde da ein extra Vertrag aufgesetzt?
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(23-03-2015, 19:21)pirat1975 schrieb: Weshalb denn mit Nachteilsausgleich? Aufder Anlage U steht davon ja nix.
Wurde da ein extra Vertrag aufgesetzt?
Wenn es vorher eine Zusage zum Nachteilsausgleich gab, so gilt auch diese weiter.
Es gibt sogar Gerichte, die sogar einen Nachteilsausgleich für verbindlich halten, wenn der Mann dafür gar keine Verpflichtung unterschrieben hat.
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23-03-2015, 20:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2015, 20:31 von pirat1975.)
(23-03-2015, 19:20)CheGuevara schrieb: Kannst du im zeitlichen Zusammenhang mit den Zahlungen vielleicht noch Auszahlungen auf einem Bankkonto nachweisen?
Oder zumindest dokumentieren, dass die Kohle physisch da war?
Die Kohle war da, ich habe öffter 500 oder 1000 € abgehoben und auch meiner EX übergeben.
MUß dazu sagen, das Finanzamt hat bisher schon zweimal diese Form von Jahresquittungen akzeptiert.
und die waren weit über 5 Kilo...
Dann waren die zufrieden, also bin ich auch bisher davon ausgegangen, dass unser Fiskus zufrieden ist.
Jedoch...keine Ahnung, weil ich habe den Wohnsitz gewechselt...
LG, Pirat
(23-03-2015, 19:29)beppo schrieb: (23-03-2015, 19:21)pirat1975 schrieb: Weshalb denn mit Nachteilsausgleich? Aufder Anlage U steht davon ja nix.
Wurde da ein extra Vertrag aufgesetzt?
Wenn es vorher eine Zusage zum Nachteilsausgleich gab, so gilt auch diese weiter.
Es gibt sogar Gerichte, die sogar einen Nachteilsausgleich für verbindlich halten, wenn der Mann dafür gar keine Verpflichtung unterschrieben hat.
OK Beppo, mein Fiskalbeamter teilte mir jedoch persönlich mit, dass ich den Ausgleich meiner EX ausdrücklich bestehtigen muß.
Es kann doch hierzu auch nur ein Gesetz geben, sodass entweder der Finanzler oder der Richter Recht hat.
Also gegen so einen Richter würde ich mich zu wehr setzen, weil woher will er wissen was ich vorher mit meiner EX ausgemacht habe?
Grüssle, Pirat
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Probiere es doch mal aus:
Lasse einen Richter entscheiden und dann machst du trotzdem das, was dein Finanzbeamter dir ins Ohr geflüstert hat.
Das Ergebnis dieses Experimentes kannst du uns dann bitte mitteilen.
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Der Richter ist woh stärker als der Finazbeamte, aber ich bleib da jetzt dabei: wenn ich meiner Exe nichts unterschrieben habe wegen dem Ausgleich, dann kann sie das auch nacher nicht einfordern oder bekommt dann zumindest kein Recht.
Aber ich habe weiter oben einmal mein Problem geschildert und bekomm da keine Antworten....hoho wahrscheinlich ist alles verloren....
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Wenn du die Zahlungen nicht belegen kannst, sieht das schon relativ dunkel aus.
Und Barzahlungen ohne Quittung sind schon relativ schwer zu beweisen.
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Ich hab doch Quittungen, halt eben als Summenzahlung zusammengefaßt...und die AU ist ja unterschrieben, jedes Jahr...
Naja, ich glaub ihr habt mein Text nur überflogen!?
LG, Pirat
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Also ob deine Belege als Beweis ausreichend sind, kann ich so nicht beurteilen.
Ist denn auf der Quittung der Verwendungszweck angegeben?
Und was meinst du mit AU?
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(23-03-2015, 22:48)beppo schrieb: Also ob deine Belege als Beweis ausreichend sind, kann ich so nicht beurteilen.
Ist denn auf der Quittung der Verwendungszweck angegeben?
Und was meinst du mit AU?
Auf den Quittungen steht Unterhalt...Emfänger: Ex...
AU ist Anlage U, das was die Ex unterschreiben sollte, in meinem Fall, hat.
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Würde ich mal pauschal vermuten, dass das reichen sollte.
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Ich hoffe es, danke...
Bis morgen.
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