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himmlisch, einfach nur wunderbar !! weiter gehts.
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Ich weiß noch nicht so richtig, ob ich begeistert sein soll. Der Anwalt hat wieder Sachen geschrieben, die so grundlegend falsch sind, dass es schon richtig weh tut. Ich muss mir dieses Berufungsverfahren erstmal anschauen. So rein vorsorglich werde ich den Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Normalerweise mache ich das nicht und verliere lieber. In diesem Fall mache ich gerne eine Ausnahme, weil es auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers geht.
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Was will er denn noch? Nach kurzer Ehedauer ohne Kinder gibt's doch sowieso keinen Unterhalt mehr.
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Ich mache es nun wie meine liebe Ehefrau und stelle den Antrag auf Verfahrenshilfe. So rein vorsorglich und mal schauen, was dann passiert. Die Formulare habe ich ausgedruckt und sind ganz easy zum Ausfüllen. Dann wird das Gericht mir einen Rechtsbeistand zuteilen. Das Paket geht morgen per Post raus.
Mich widert so etwas völlig an, aber es besteht Anwaltspflicht. In diesem Fall möchte ich nicht freiwillig verlieren.
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(07-04-2015, 18:04)Leutnant Dino schrieb: In diesem Fall möchte ich nicht freiwillig verlieren.
nun hat dich die liebe Justitia angefixt was früher völlig belanglos war, jetzt ist es nun nicht mehr.
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Vielleicht war das der Versuch - die Vermutung, dass Du ohne Anwalt auftrittst, und damit den Fall aus formalen Gründen doch noch verlierst.
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Ich denke dass es nicht von der Frau kommt (weiß die überhaupt was Berufung ist?),
sondern der Staranwalt das nicht hinnehmen kann gegen so einen Unterhaltspreller zu verlieren.
Mit Sicherheit hat sich das in ganz Bregenz herumgesprochen.
Mach dich auf was gefasst! In höhere Instanzen hat der Staranwalt bestimmt gute Freunde.
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(07-04-2015, 18:12)pudding schrieb: nun hat dich die liebe Justitia angefixt was früher völlig belanglos war, jetzt ist es nun nicht mehr.
Das mache ich exklusiv für meine Ehefrau und ich mag es, wenn der liebe Dr. Rupert Manhart nochmal verliert. Da lege ich großen Wert drauf.
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Wann gibt es denn dein Buch "Ehescheidung skurril" mit den veröffentlichten Anwaltsbriefen?
Gibt es da eigentlich kein Interesse an den Filmrechten?
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Spekulationen - vielleicht geht es gar nicht um den Verfahrensausgang, sondern darum, mit dem laufenden Verfahren den Aufenthalt der Ex solange zu verlängern, bis sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen kann.
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(08-04-2015, 15:54)Petrus schrieb: Spekulationen - vielleicht geht es gar nicht um den Verfahrensausgang, sondern darum, mit dem laufenden Verfahren den Aufenthalt der Ex solange zu verlängern, bis sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen kann.
Kann sein, aber dann ist der Preis ziemlich hoch für ihn, nämlich sein makelloser Ruf, der jetzt schon beschädigt ist. Und es kann noch deutlich schlimmer werden und ich bin mir sicher, dass es so kommen wird.
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Die Berufung wirst du mit Sicherheit verlieren. Papi wird alle Kontakte entsprechend schmieren dass Bubi und die Kanzlei wieder sauber dastehn.
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Das glaube ich nicht. Das Urteil war sehr ausführlich und sachlich ok. Die Berufung ist wieder Schmuddelkram und dann würde man die Richterin vorführen. Aber abwarten. Mal schauen.
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Welche Gruende fuehrt denn der Mannhart fuer die Berufung an?
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09-04-2015, 07:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-04-2015, 07:49 von karlma.)
(08-04-2015, 21:30)Leutnant Dino schrieb: Das Urteil war sehr ausführlich und sachlich ok.
Das kann man ihr ja bescheinigen. Dann kommt ein Schlenker in der Art: "Die rechtliche Würdigung nehmen wir anders vor: der Anspruch an Nachweise für die Vorwürfe ist etwas zu hoch geraten; allein der Internetauftritt des Beklagten belegt, dass er ein schäbiger Lump ist und überhaupt ist es versäumt worden, das notwendige Exempel zu statuieren."
Juristen machen so etwas.
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Was würde es denn für Dino bedeuten, die Berufung zu verlieren?
Er wäre dann nicht geschieden.
Ansonsten ändert sich nichts - noch anderweitig verheiratet zu sein, bewahrt vor neuen Ehen....
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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(09-04-2015, 09:00)Austriake schrieb: Er wäre dann nicht geschieden.
Oder schuldig geschieden.
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Bekommste die hübsche Richterin wieder?
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Wurde eigentlich gegen das ganze Urteil Berufung eingelegt?
Eigentlich besteht doch soe eine Scheidung aus mehreren Bereichen:
- Scheidung selbst
- Unterhaltsfragen
- Finanzieller Ausgleich etc.
Ist die Scheidung nicht rechtskräftig und nur der Rest wird noch mal neu verhandelt?
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Du musst wieder deinen Stift spitzen. Sonst wird er stumpf. Ostern war Ausnahme.
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