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08-04-2015, 09:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-04-2015, 09:15 von Schnabelhalter.)
Hallo zusammen!
Ich habe diverse Beiträge zum Thema gelesen. So wie es aussieht hat die Ex alle zwei Jahre die Möglichkeit mir die Hosen runterziehen zu lassen.
Dazu hab ich Fragen: kann ich diese Prozedur auch selbst auslösen? Wo setzt man da an? Muß ich das mit einem Gericht machen? Herrscht Anwaltspflicht? falls ja, was erwarten mich da für Kosten, wer hat die zu tragen? oder geht das mit dem Jugendamt? Werden letzte 12 Nettomonatseinkommen berücksichtigt? Was ist eigentlich mit Kapitalvermögen?
Den Kindesunterhalt zahle ich auf Basis eines Gerichtsurteils, die Anwältin meiner Ex wahrscheinlich hatte es aus Gründen der Streitwertmaximierung mit in die Trennungsunterhaltsklage genommen. Das Urteil im Wortlaut "Der Antragsgegener wird verpflichtet an das Kind...zu Händen der Antragstellerin eine dynamisierte und zum Ersten eines jeden Monats im Voraus fällige Unterhaltsrente für die Zeit ab dem 22.12.2012 in Höhe von 110 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach § 1612a BGB, abzgl. der Hälfte des jeweiligen Kindergeldes für ein erstes Kind....zu zahlen."
Gibt es hier im Forum eventuell irgendwo einen guten Beitrag mit einer Art Anleitung, wie man das Nettoeinkommen bereinigt? Ich möchte auch Fahrtkosten mit ansetzen, fahre jedes zweite Wochenende 4 x 150km. Irgendwo hab ich hier mal einen Beitrag gelesen, wo jemand die Kosten für das Vorhalten des Kinderzimmers aufführte. Ich möchte erstmal alles mögliche einbringen, mehr als es ablehnen können die ja nicht. Was ist mit dem Posten "Neue Partnerin"? Hat das auch Einfluss auf den KU?
...achso, Hintergrund meiner Frage ist: ich habe seit über einem Jahr de facto weniger Einkommen. Ich hielt es nicht mehr für angebracht, an den beiden Wochenenden im Monat, an denen ich meinen Sohn nicht habe, mir jeweils die zwei Nächte um die Ohren zu schlagen mit einem Nebenjob.
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08-04-2015, 10:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-04-2015, 10:29 von karlma.)
Auch hallo!
(08-04-2015, 09:08)Schnabelhalter schrieb: Ich habe diverse Beiträge zum Thema gelesen.
den auch?
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#kulos
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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08-04-2015, 10:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-04-2015, 10:59 von Schnabelhalter.)
...nee, den nicht. Bin bisher nur im Forum unterwegs gewesen. Danke für den Link.
Da hat mir die dämlich Anwältin ja wirklich ein Ei ins Nest gelegt....
Bleibt mir als einziges also nur die Abänderungsklage, um eine Stufe niedriger durchzusetzen (entspricht 18,- euro im Ergebnis)? Was ist das für ein Müll?
Anwalts- und Gerichtskosten gehen dann wahrscheinlich auf meine Kappe und somit zahle erstmal paar Jahre drauf? Wonach werden die Anwaltskosten bemessen? Bestimmt nicht auf Basis von 12 x 18,- Euro , oder?
So wie ich das sehe, werde ich sowieso um eine solche Abänderungsklage nicht herumkommen, wenn der Junge volljährig wird, da der jetztige Titel ja dynamisch und unbefristet ist. Also könnte ich es auch jetzt angehen und Befristung einbauen, oder? Kriegt man das dynamisch auch raus?
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Es gibt einen Satz zum KU:
"Mehr geht immer; weniger nimmer".
Will heißen: Deine Chancen, durch eine Abänderungsklage heruntergestuft zu werden, sind sehr gering! Zumal es um eine relaiv geringe Summe geht.
Meine (!) Meinung ist, daß Du besser das Geld für die Klage dazu verwendest, mit dem Kind etwas zu unternehmen.
Simon II
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Hallo Simon II,
danke für den Hinweis, aber genau das ist der Punkt.
Auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist, es ist Geld, worüber ich entscheiden kann, ob ich es in Eis oder in Lego investiere. Ich zahle meiner Ex ungern mehr als ich muß.
Und wie gesagt, dadurch daß der Titel unbefristet dynamisch ist, komme ich um eine Abänderungsklage am Ende sowieso nicht drumherum, wenn ich es richtig verstanden habe. Also kann ich es auch jetzt angehen, oder nicht?
Zitat: "Spätere Abänderungsklagen müssen sich immer auf tatsächlich eingetretene Veränderungen stützen, ein unbefristeter Titel kann also erst nach dem 18. Geburtstag durch Klage geändert werden."
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(08-04-2015, 13:44)Schnabelhalter schrieb: aber genau das ist der Punkt.
Auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist, es ist Geld, worüber ich entscheiden kann, ob ich es in Eis oder in Lego investiere. Ich zahle meiner Ex ungern mehr als ich muß.
Ja, aber es geht hier um eine ziemlich kleine Summe und die Wahrscheinlichkeit, daß Du mit Deiner Klage durchkommst, ist nach meiner Erfahrung wirklich gering.
Deswegen ist mein Rat, die Nerven und das Geld für den verlorenen Prozeß zu sparen.
(08-04-2015, 13:44)Schnabelhalter schrieb: Und wie gesagt, dadurch daß der Titel unbefristet dynamisch ist, komme ich um eine Abänderungsklage am Ende sowieso nicht drumherum, wenn ich es richtig verstanden habe. Also kann ich es auch jetzt angehen, oder nicht?
Was weißt Du, was in 18 Jahren ist?
Vielleicht lebt dann das Kind bei Dir?
Darüber würde ich mir HEUTE keine Gedanken machen.
(08-04-2015, 13:44)Schnabelhalter schrieb: Zitat: "Spätere Abänderungsklagen müssen sich immer auf tatsächlich eingetretene Veränderungen stützen, ein unbefristeter Titel kann also erst nach dem 18. Geburtstag durch Klage geändert werden."
Das ist Quatsch!
Wenn Du z.B. Hartz IVer werden solltest, kannst Du auch auf Änderung klagen.
Wie ist denn überhaupt der Umgang mit dem Kind geregelt?
Hättest Du z.B. die Möglichkeit, hälftige Betreuung durchzusetzen?
Simon II
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Umgang ist alle zwei Wochenenden. Andere Modelle sind nicht praktikabel, da 150km und 1,5 h Fahrt dazwischen sind.
Wieso sollte ich mit einer Abänderungsklage nicht durchkommen? Dafür gibt es doch die tolle Düsseldorfer Tabelle. Die sieht doch ganz klar vor bei Einkommen von 1900 bis 2300 Euro netto x € unterhalt und bei 1500 bis 1900 Euro netto y € Unterhalt. Und ich bin jetzt eben unter 1900 euro bereinigtes Netto. Warum ich dafür zum Gericht muß mit Anwalt und dem ganzen Rotz ist für mich nicht nachvollziehbar.
Es soll ja auch Richter geben, die von dieser Universaltabelle abweichend etwas anderes bestimmen. Da ich ja mit meiner neuen Partnerin in einer Bedarfgemeinschaft lebe und mein Einkommen ganz offiziell dazu herangezogen wird, daß sie nicht aufstocken muß, sie sozusagen bei mir aufstockt , sehe ich schon irgendwo eine Tendenz nach unten. Zum monatlichen Barunterhalt 309,- kommen ja nochmal 150,- Benzinkosten für 1200 km Papataxi, zzgl. Verschleiß bin ich bei gut 500 Euro, was über 1/4 meines Nettoeinkommens ausmacht. Und da habe ich noch nichts mit meinem Sohn unternommen und essen will er auch bei mir der unverschämte Bengel
Also mit "Tu's nicht, in 18 Jahren kann viel passieren" oder mit "vielleicht wirst du zwischendurch Hartz IV" komme ich nicht weiter. Gibt's noch andere Vorschläge?
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08-04-2015, 16:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-04-2015, 16:04 von Theo.)
(08-04-2015, 15:40)Schnabelhalter schrieb: Wieso sollte ich mit einer Abänderungsklage nicht durchkommen? Dafür gibt es doch die tolle Düsseldorfer Tabelle. Die sieht doch ganz klar vor bei Einkommen von 1900 bis 2300 Euro netto x € unterhalt und bei 1500 bis 1900 Euro netto y € Unterhalt. Und ich bin jetzt eben unter 1900 euro bereinigtes Netto.
Du bist jetzt unter 1.900€ bereinigtes Nettoeinkommen? Na ja, dann bist Du jetzt da angekommen, wo man Dich von vorneherein eingestuft hat, nämlich in Stufe 3 (110%).
Was Du bei dem Ganzen ganz offensichtlich übersehen hast, ist die Höherstufung bei nur einem Kind/Unterhaltsempfänger (soweit ich gelesen habe, hast Du ja nur ein Kind): Vom Einkommen her liegst Du nun offensichtlich in Stufe 2 (1501–1900 €). Da Du aber nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet bist (der nacheheliche Unterhalt ist ja schon ausgelaufen, oder?), wirst Du eine Zeile höher gestuft, also in Stufe 3.
Von daher gibt es keine Chance für Dich auf eine Herabstufung.
(08-04-2015, 15:40)Schnabelhalter schrieb: Also mit "Tu's nicht, in 18 Jahren kann viel passieren" oder mit "vielleicht wirst du zwischendurch Hartz IV" komme ich nicht weiter. Gibt's noch andere Vorschläge?
Da in der Rechtssprechung allgemein davon ausgegangen wird, dass das Kind ein Anrecht auf einen dynamischen Titel hat, bekommst Du auch die Dynamisierung nicht weg.
Von daher der dringende Rat: Lass die Finger von der Klagerei und sei froh, wenn alles so bleibt, wie es ist.
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08-04-2015, 16:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-04-2015, 16:11 von Simon ii.)
(08-04-2015, 15:40)Schnabelhalter schrieb: Und ich bin jetzt eben unter 1900 euro bereinigtes Netto.
Wie weit unterhalb der Grenze bist Du denn?
Wenn Du nur knapp unterhalb bist: Vergiß es!
Wenn Du bei 1501 EUR liegst, hättest Du vielleicht (!!!!!) eine Chance, sofern Du die 150 EUR Benzinkosten/Monat nachweisen kannst.
(08-04-2015, 15:40)Schnabelhalter schrieb: Warum ich dafür zum Gericht muß mit Anwalt und dem ganzen Rotz ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ist doch ganz einfach: Es geht um Einkommensmaximierung für faule, arbeitsscheue Frauen!
(08-04-2015, 15:40)Schnabelhalter schrieb: Es soll ja auch Richter geben, die von dieser Universaltabelle abweichend etwas anderes bestimmen.
Etwa so oft wie ein 6er im Lotto (wovon träumst Du eigentlich nachts?).
Schnabelhalter, wir können Deinen Frust und Deinen Ärger wirklich zu 100% verstehen! Das haben wir fast alle auch durchgemacht.
Aber es bringt mit SEHR großer Wahrscheinlichkeit wirklich nur weiteren Frust, Ärger und Kosten für Dich, wenn Du wegen so einer geringen Summe vor Gericht ziehst.
Simon II
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(08-04-2015, 15:40)Schnabelhalter schrieb: Wieso sollte ich mit einer Abänderungsklage nicht durchkommen? Weil die Richter darauf geeicht sind, so etwas nicht zuzulassen.
In ihrer Beamtenwelt steigt das Einkommen immer weiter.
Deswegen wird dir unterstellt, dass du die Umstände, die zur Senkung deiner Leistungsfähigkeit geführt haben, mutwillig selbst herbeigeführt hast.
(08-04-2015, 16:02)Theo schrieb: Was Du bei dem Ganzen ganz offensichtlich übersehen hast, ist die Höherstufung bei nur einem Kind/Unterhaltsempfänger (soweit ich gelesen habe, hast Du ja nur ein Kind): Vom Einkommen her liegst Du nun offensichtlich in Stufe 2 (1501–1900 €). Da Du aber nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet bist (der nacheheliche Unterhalt ist ja schon ausgelaufen, oder?), wirst Du eine Zeile höher gestuft, also in Stufe 3.
Von daher gibt es keine Chance für Dich auf eine Herabstufung. FullAck
Ansonsten wird eh kein Familiengericht eine Abänderungsklage wegen 18 Euro annehmen.
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Die Abänderung muss mindestens 10% betragen, sonst wird die Klage von vornherein abgewiesen.
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Es is grundsätzlich gut für die Sache, wenn Mann sich wehrt, egal wie es ausgeht!
Grenzen werden verschoben.
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This machine kills [feminists]!
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09-04-2015, 09:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-04-2015, 09:20 von Erzeuger.)
P__ hat recht.
Ich z.B. zahle nach Stufe 2 der DDT. Also 241 €.
Mein Gehalt hat sich leider auch nach unten entwickelt.
Nach Abzug sämtlicher monatlicher Fixkosten bin ich knapp über Harz4 Niveau.
Laut der Tabelle müsste ich eigentlich auch nur noch nach Stufe 1, also 225 € zahlen.
Wären bei mir 16 € "Gewinn".
Hab die Frage nach einer möglichen Runterstufung hier auch gestellt und die selben Antworten bekommen.
Sieh es am Besten ganz nüchtern.
Lohnt es sich für "läppische" 18 € eventuell Streitereien mit der Ex zu riskieren?
Ganz nach dem Motto "Der Kerl drückt sich um jeden Cent für sein Kind, er gönnt ihm nichts".
Momentan hast du regelmäßigen Umgang. Wenn es der Ex ums Geld geht, kann es leider auch schnell anders werden.
Hab ich bei mir schon alles durch...
Ich persöhnlich habe mich damit abgefunden das ich eigentlich zu viel zahle.
Ich "tröste" mich damit, das der KU ja offiziell für das Kind ist und nicht für die Mutter.
Damit lebt man leichter anstatt sich ewig zu ärgern.
Bei der Summe lohnt das Risiko einfach nicht.
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Erstmal vielen Dank für die vielen guten Meinungen und Hinweise.
Klar, es geht nur um 18,- €, aber mal 12 und noch über als 10 Jahre. (mein Sohn ist 7), zu verschenken hab ich nichts. Wenn es aber von vornherein ein Kampf gegen Windmühlen ist, dann werde ich die Finger davon lassen. Scheinbar sind gewisse Dinge nicht zu ändern, zumindest nicht durch ein weiteres Urteil zum Nachteil des KV, das sich die Ex von ihren Helfern hinter verschlossenen Türen in einer halben Stunde zusammenschustern läßt. Ein tragischer Einzelfall? ich glaub nicht.
Manchmal, wenn ich Sonntag abend auf der A2 unterwegs bin auf meiner Umgangswochenendheimbringfahrt, frage ich mich: wieviele Autos habe ich wohl schon überholt, in denen Männer sitzen, die genau denselben Scheiß an der Backe haben wie ich. Die Scheidungsrate ist hoch genug in Deutschland, das müßten einige sein. Haben wir denn überhaupt keine Lobby in diesem Kackland? Bei der Menge an Betroffenen? Interessiert es niemanden, was da mit uns von Jugendämtern, Gerichten usw. für eine Masche abgezogen wird? Ich glaube das funktioniert nur in Deutschland, denn es ist eine typisch deutsche Eigenschaft sich nicht gegen Dinge aufzulehnen, sich alles von der Obrigkeit diktieren zu lassen und persönliche Nachteile zu schlucken, solange man es noch irgendwie überleben kann. Mit einem Franzosen z.B. wäre sowas nicht zu machen. Ganz interessant, hab ich eben mal recherchiert, die Franzosen zahlen auch bedeutend weniger KU bei vergleichbaren Lebensbedingungen. Komisch, was?
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Was du schreibst, ist alles richtig. Und keiner weiss es besser wie die Leute hier im Forum. Es hilft dir nur nichts beim aktuellen Problem. Vielleicht in Zukunft, es könnte ja noch mehr Änderungen geben, dann weisst du von vornherein Bescheid was geht und was nicht.
Wichtig ist, dass du nun nicht frustiert halt tust, was man dir vorschreibt, sondern anhaltend den Mund dazu aufmachst (nicht vor denen, die es eh schon wissen), aktiv bleibst, nach http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5168 dein Leben entwickelst.
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09-04-2015, 10:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-04-2015, 10:33 von Simon ii.)
(09-04-2015, 09:46)Schnabelhalter schrieb: Haben wir denn überhaupt keine Lobby in diesem Kackland?
Nö, haben wir nicht (dazu weiter unten mehr).
Es gibt allerdings Vereine wie den VAFK, die versuchen, das zu ändern.
Teilweise haben wir schon recht gute Erfolge.
Allerdings leiden wir unter folgendem Symptom: Ist der erste Ärger überwunden und hat sich der Vater mit seinem Leben irgendwie arrangiert, sehen wir ihn nie wieder! Immerhin gibt es einige, die uns als Karteileichen finanziell unterstützen. Aber die, die sich wirklich einsetzen, sind nur ein paar wenige und definitiv viel zu wenige.
Wenn Du etwas ändern willst, dann engagiere Dich ernsthaft in einer Vätergruppe.
(09-04-2015, 09:46)Schnabelhalter schrieb: Ich glaube das funktioniert nur in Deutschland, denn es ist eine typisch deutsche Eigenschaft sich nicht gegen Dinge aufzulehnen, sich alles von der Obrigkeit diktieren zu lassen und persönliche Nachteile zu schlucken, solange man es noch irgendwie überleben kann. Mit einem Franzosen z.B. wäre sowas nicht zu machen. Ganz interessant, hab ich eben mal recherchiert, die Franzosen zahlen auch bedeutend weniger KU bei vergleichbaren Lebensbedingungen. Komisch, was?
Nö, nicht komisch!
Die deutschen Männer haben bei dem Wettkampf um den ersten Platz im Bereich "dümmste Männer der Welt" ganz klar Aussichten auf einen der ersten drei Plätze!
Es waren dumme deutsche Männer, die die Scheidungsgesetze zugunsten der Frauen geändert haben!
Es waren und sind dumme deutsche Männer (sogenannte "Lila Pudel"), die den Feminismus und den Genderwahnsinn unterstützen, und einseitig Gesetze zugunsten stinkfauler und die Kinder als Waffe und Einkommensquelle mißbrauchender Frauen machten und machen.
Simon II
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