hilfe
Hallo zusammen
Da wir statt dem Pass den Aufenthaltstitel zur beurkundung des Ehevertrages mitgenommen haben von meiner Frau.Wollte ich fragen ob es rechtens ist wen im Vertrag jetzt bei ihr steht: Ausgewiesen durch Aufenthaltstitel als Passersatz.!!!! Oder sollte dranstehen ausgewiesen durch Aufenthaltstitel gilt als Passerersatz??? P.s im Aufenthaltstitel steht dran Passersatz!! Also wie sollte es dan dranstehen bitte um hilfe.Reicht das so wie er es geschrieben hat oder soll ich es ändern lassen bevor ich den Vertrag bezahle
24 Antworten
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Ich habe nicht verstanden, worum es Dir geht.
Unser Rat allgemein: NICHT HEIRATEN!
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Spale, höre bitte auf, das Forum im Minutentakt mit immer der selben Frage voll zu spammen.
Wenn dir nach wenigen Minuten hier noch niemand geantwortet hat, kann das auch daran liegen, dass niemand von den wenigen, die um diese Zeit hier unterwegs sind, deine Frage versteht.
Formuliere sie bitte so, dass man sie auch verstehen kann.
Und offenbar wurden dir ja woanders auch schon 24 Antworten gegeben.
Verarbeite doch erstmal die.
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ich sage es mal ganz drastisch-
für mich sieht das so aus, als wolle da einer seinen Zierfisch heiraten.
Davon kann nur abgeraten werden - mehr wird der TO hier nicht erfahren.....
Austriake
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Die Formulierung ist völlig korrekt. Passt.
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Nimm doch noch ein paar andere Notare und berichte, wieviel verschiedene Antworten es gab.
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Die Aufenthaltstitel ( in D und für D ausgestellte) die ich bisher gesehen habe klebten in einem Pass.
Soweit ich gelesen habe soll es diese wohl aber auf Wunsch auch auf einem extra Blatt geben. Gesehen habe ich eine solche Version jedoch noch nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Aufenthaltstitel, für sich alleine in D als Passersatz gilt.
Gruß
--
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(10-04-2015, 17:52)Bruno schrieb: Die Aufenthaltstitel ( in D und für D ausgestellte) die ich bisher gesehen habe klebten in einem Pass.
Soweit ich gelesen habe soll es diese wohl aber auf Wunsch auch auf einem extra Blatt geben. Gesehen habe ich eine solche Version jedoch noch nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Aufenthaltstitel, für sich alleine in D als Passersatz gilt.
Gruß
Der Aufenthaltstitel der früher im Pass klebte, ist heute in form von Plastikkarte. Man kann sich damit ausweisen. Ist wie ein Personalausweiß
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(10-04-2015, 18:03)karlma schrieb: https://www.mannheim.de/mediathek/beitra...ltstitel-0
Ist nicht schwer zu finden.
Die unbefristete Niederlassungserlaubnis ( für D) die ich vor wenigen Wochen in der Hand gehalten hatte, klebte in einem, zu dem Zeitpunkt noch gültigem Pass.
Biei der (neuen ?) Variante des (elektronischen) Aufenthaltstitels steht spannender Weise "Pass (- Ersatz) - Nr. 1234567890".
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Gruß
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