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Ja. Aber das ist immer so. Das Jugendamt trägt nie ein Risiko. Das grösste Risiko für die ist, dass der Sachbearbeiter sich einen Text fürs Gericht abringen muss. Anwalt und Gebühren zahlst du, das Jugendamt nicht.
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Was ist denn, wenn ich einen bestimmten Betrag freiwillig zahle? Ubnd das ohne abzusprechen und keine 100% sondern eben nur 50%?
Eine prinzipielle Frage: Kann das JA auch verlieren?
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Das Jugendamt kann natürlich auch verlieren. Da sie aber keinen Anwalt benötigen, kostet sie das nichts. Das macht klagen natürlich leicht.
Wenn du freiwillig zahlst und trotzdem verklagt wirst, glaube ich nicht dass sich das bei einer Klage auf Auskunft auswirkt. Auskunft ist zu geben oder nicht zu geben, auch dann wenn was gezahlt wird. man kann sich nicht von der Auskunftspflicht freikaufen. Relevant wird das nur dann, wenn um die Höhe des Betrages geklagt wird.
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Was passiert, wenn du keine Auskunft gibst, steht da ja schon.
Sie stellen dir den gesamten Betrag alleine in Rechnung.
Und wenn das Gericht deren Auskunftsanspruch bestätigt, dann sicher auch diese Rechnung.
Und wenn nicht, eben nicht.