Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung
Wenn sie schriftlich "nur" um 2000 EUR streiten, werden sie später Probleme haben, im Verfahren wieder 8000 als Streitwert festgesetzt zu bekommen. In diesem Fall gehst du nach §68 GKG vor unter Vorlage des JA-Angebots. Gebührenfrei übrigens.
Zitieren
(18-02-2015, 15:32)p__ schrieb: Wenn sie schriftlich "nur" um 2000 EUR streiten, werden sie später Probleme haben, im Verfahren wieder 8000 als Streitwert festgesetzt zu bekommen. In diesem Fall gehst du nach §68 GKG vor unter Vorlage des JA-Angebots. Gebührenfrei übrigens.

Das ist Unfug. Es wird nicht um 2.000 € gestritten, sondern das war ein Vergleichsangebot, das nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig ist. Selbstverständlich ist man danach nicht mehr an das Angebot gebunden und kann auf den ursprünglichen vollen Betrag klagen.
Zitieren
Sie können auch eine Million fordern. Das heisst nicht, dass der Streitwert auf eine Million festgesetzt wird und damit der faule Trick freie Bahn hat, dem Beklagten mit Phantasiestreitwerten enorme Gebührenrisiken zu verschaffen. Überhöhter Streitwert ist herabzusetzen. Für §68 GKG gibts auch keinen Vertretungszwang, das kann man selber beantragen.
Zitieren
Ich wollte euch nur mitteilen, dass ich nach einer zweiten Anwaltlichten Meinung, den Vergleich angenommen habe. Trotzdem vielen Dank für eure Meinungen und antworten. Die Sache war etwas zu unsicher und hätte durchaus schief gehen können. Zumal ich mich Menthal gesehen nicht mehr in der Lage fühle an dieser Front weiter zu kämpfen.

Ich möchte damit einen Schlusstrich ziehen und mich auf die Zukunft konzentrieren.
Zitieren
Hallo zusammen,
wenn man denkt, es ist alles geregelt, kommt natürlich das nächste.

Ich habe Post vom Jobcenter bekommen, nachdem die Kindsmutter ja seit man denken kann ALG2 bezieht. Ich soll meine Einkünfte weiter Detailieren bzw. mehr offenbaren. 
Leider finde ich den Post nicht mehr, allerdings hatte ich der Dame vom Jobcenter meine Einkommensnachweise vorgelegt. Das reicht ihr offenbar nicht.

Ich sehe das so, dass aktuell 309 Euro zu bezahlen sind. Diese sind auch so tituliert.

Rechnerisch komme ich auch auf keinen anderen Betrag, da die Dame vom Jobcenter das Einkommen nicht bereinigt und z.B. Pauschal 5% Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen hat. Theoretisch hätte ich noch ein paar mehr Abzüge wie Kredite, allerdings will ich mich hier nicht um jeden Cent streiten. Die Abzugsfähigen Ausgaben wären nämlich:
Fahrtkosten mit öffentlichen Mitteln 117,90 Euro im Monat (was in meiner Position aber gar nicht geht)
Fahrtkosten mit PKW wären 257,95 Euro im Monat
Kredite zusammen 305,95 Euro im Monat.

Zusammengefasst komme ich da auf Mindestens 117,90 Euro im Monat Abzug und Höchstens 423,85 Euro.

Die Forderung meiner Einkommensnachweise ab 2008 will und werde ich nicht nachkommen. Wieso sollte ich auch, ich habe keine Leistung beantragt und erst im Januar 2014 davon erfahren. Erst ab Erkenntnis des Leistungsbezuges muss ich doch zahlen?! Das hat ja jetzt nicht mehr wirklich was mit Unterhalt zu tun, sondern man versucht mir hier teilweise die ALG2 Kosten noch auf das Auge zu drücken.

Anbei das Schreiben:
http://fs2.directupload.net/images/150520/l5demhp4.pdf

Meine Fragen an euch:
1.) Muss ich den Fragekatalog ausfüllen? 
2.) Muss ich der überhaupt Antworten, da ja bereits ein Titel besteht und ich meine Auskunftspflicht mit Übersendung der Einkommensnachweise erfüllt habe?
3.) Es gibt Steuerrückerstattungen, die von meinem Nebengewerbe (gewollter Verlust) herbeiführen. Den Verlust darf ich ja nicht abziehen, die Steuererstattungen werden aber angerechnet?! Ergibt für mich keinen Sinn irgendwie. 
4.) Geht es die was an, für was 200 Euro von meinem Nettoeinkommen abgezogen werden? (Mitarbeiterkredit fürs Auto).
5.) Können die überhaupt ein Zwangsgeld über mich verhängen? Ich bin weder Kunde noch ist das eine Behörde.

Vorab Dankeschön für eure Mühen Smile

bye
Tobi
Zitieren
Ich weiß zwar nicht welcher Moderator das hierhin verschoben hat, das hat aber 0,0 % mit diesem Thread zu tun. Hier geht es um das Jobcenter nicht mehr um das Jugendamt -.-
Zitieren
(20-05-2015, 17:45)tobi1983 schrieb: Meine Fragen an euch:
1.) Muss ich den Fragekatalog ausfüllen? 
2.) Muss ich der überhaupt Antworten, da ja bereits ein Titel besteht und ich meine Auskunftspflicht mit Übersendung der Einkommensnachweise erfüllt habe?
3.) Es gibt Steuerrückerstattungen, die von meinem Nebengewerbe (gewollter Verlust) herbeiführen. Den Verlust darf ich ja nicht abziehen, die Steuererstattungen werden aber angerechnet?! Ergibt für mich keinen Sinn irgendwie. 
4.) Geht es die was an, für was 200 Euro von meinem Nettoeinkommen abgezogen werden? (Mitarbeiterkredit fürs Auto).
5.) Können die überhaupt ein Zwangsgeld über mich verhängen? Ich bin weder Kunde noch ist das eine Behörde.

1.) Nein
2.) Wenn deine Auskunft den üblichen Anforderungen genügt, nein.
3.) Steuerersparnisse die sich aus nicht anerkannten Ausgaben ergeben, sind nicht zu berücksichtigen.
4.) Ja. Mitarbeiterkredit für ein Auto ist dein Problem
5.) Tun sie das denn?
Zitieren
Da in neuen Postings selten die Vorgeschichte erzählt wird, ist das Forum stärker Fall- als Themenbezogen organisiert. Fallbezogen findet man bei neuen Fragen wichtige Hintergrundinformationen direkt in der vorigen Postings des Thread. Das ist einfacher wie jedesmal einem Fragesteller notwendige Details aus der Nase zu ziehen.

Ergänzung:

2. Ja. Laut Schreiben hat du nur Einkommensnachweise aus Lohnarbeit vorgelegt. "Einkommen" ist aber weit mehr als das. Darüber musst du ebenso Auskunft geben.
4. Je nach OLG werden berufsbedingte Ausgaben mal nur mit Nachweis, mal nicht, mal mehr, mal weniger angerechnet. Im Zweifelsfall musst du sie einzeln und genau nachweisen.
5. Wenn sie vor Gericht gehen, können sie beantragen, dass der Richter das so beschliesst. Mehr nicht.

Wie du nun siehst, führen willige Unterhaltszahlung in erheblicher Höhe zu genau einem Ergebnis: Noch höhere Forderungen, noch mehr Auskünfte, noch mehr Unverschämtheiten.
Zitieren
Tobias,

"p" hat es wie immer sauber formuliert!

Ich gehe einen Schritt weiter und kann dir sagen das man sich auch in Bayern nicht alles vom JA oder JC bieten lassen muss und darf.

Lass die Drohungen in das Leere laufen, gib nur die Ausküfte (FAQ/Internet lesen) die du geben musst, zum Jobcenter/ARGE empfehle ich Tacheles oder das ELO Forum.

Bei mir haben sie es (ARGE) auch versucht, Gelder zu bekommen die an die KM gezahlt wurden, nicht einen Cent habe ich bis heute bezahlt und mittlerweile ist der Kram ohnehin verjährt.

Schau dir im Väterwiderstand an, wie man Schreiben an das Pack formuliert unter beachtung der eigenen Verpflichtungen und der Gesetze selbstverständlich.

Vor allem der Landes und Bundesdatenschutz bieten oftmals wertvolle Argumentationshilfen gegen die Schnüffler und Schmarotzer vom Amt.

Die Widersprüche müssen sitzen und denen Arbeit bescheren bis sie kotzen! Was hat man mir gedroht und in jedem Schreiben die Klage versprochen.

Nicht einmal haben die geklagt.
Zitieren
Hallo beppo, p und Bereschit,
vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Ich werde dann morgen mal ein nettes Schreiben aufsetzen und es gegen Mittag hier posten und Abends direkt einwerfen.
Sollen Sie die paar Infos noch kriegen, aber Geld sehen die nicht. Für mein Kind steh ich grade, für die faule Mutti jedoch nicht. Echt nicht mein Problem wenn die es nicht schaffen die alte zum arbeiten zu bewegen. Ich zahle schon genug Sozialabgaben und fütter die damit durch, da brauchen die nicht mit Milchmädchenrechnungen kommen.

@p Was ist denn "Einkommen" sonst noch? Berufsbedingte Ausgaben brauch ich meiner Meinung nach soweit ja nicht nachweisen. Ich wohnte nicht in der Arbeit und muss ja irgendwie hinkommen und teleportieren kann ich mich noch nicht.

Ja wie gesagt, ich fertige nachher ein Schreiben an.

So, gehe dann mal wieder schlafen, bis später Smile
Zitieren
Ein Zwangsgeld können sie nicht verhängen aber ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Verweigerung der Auskunft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zitieren
(21-05-2015, 02:53)the notorious iglu schrieb: Ein Zwangsgeld können sie nicht verhängen aber ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Verweigerung der Auskunft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Korrekt Iglu!

Hatte die ARGE bei mir auch gemacht (175€) und ich habe dagegen erfolgreich geklagt. Die benötigte Auskunft hatte ich ja gegeben, aber das was die ARGE gefordert hatte war unverschämt - Stichwort; Probieren können wie es ja mal!

Der Spruch vom tollen Richter in Richtung ARGE werde ich nie vergessen.

Die waren so klein damals in der Verhandlung, dass sie mir schon fast Leid getan haben. Dieser Richter hat mir den Glauben an unser Rechtssystem wieder ein Stück näher gebracht.

@Tobias, es wäre hilfreich bei der Formulierung einer Antwort wenn du das Schreiben der Gegenseite hier anonymisiert einstellst, dies war früher hier mal so der Standard.

Kurze knappe Sätze, keine Romane wirken am besten gegen das Pack.
Zitieren
(21-05-2015, 08:40)Bereschit schrieb: @Tobias, es wäre hilfreich bei der Formulierung einer Antwort wenn du das Schreiben der Gegenseite hier anonymisiert einstellst, dies war früher hier mal so der Standard.
Ist doch oben verlinkt!? https://privatelink.de/?http://fs2.direc...demhp4.pdf
Zitieren
(21-05-2015, 08:40)Bereschit schrieb: Kurze knappe Sätze, keine Romane wirken am besten gegen das Pack.

Kann auch Spass machen, die entscheidenden Information tief in die Romane zu packen. 
Zitieren
(21-05-2015, 09:07)p__ schrieb: Kann auch Spass machen, die entscheidenden Information tief in die Romane zu packen. 

Big Grin

Naja Romane will ich jetzt keinen Schreiben, meine Argumentation allerdings etwas untermauern.

So würde ich das ganze abschicken, noch irgendwelche Verbesserungen?

Zitat:Sehr geehrte Frau X,
es freut mich, dass Sie nach fast einem Jahr, doch noch Zeit gefunden haben mir zu antworten.

Sie haben den Durchschnittswert schön ermittelt, leider jedoch vergessen das Nettoeinkommen zu bereinigen. Hierbei hätten Sie entweder Google Maps (Wohnort -> Arbeitsstätte) nutzen können und wären so auf 46,90 km täglich gekommen oder aber hätten einfach die Pauschale von 5% abziehen können. Da Sie aber einfach das Unbereinigte Nettoeinkommen als Grundlage hergenommen haben, werde ich Ihren Wunsch nicht nachkommen und ab Juni mehr Unterhalt bezahlen.

Wenn man Ihre Berechnung heranzieht wären das:
1980,01 Euro - 257,95 Euro (ergibt sich aus 46,90 km x 220 Arbeitstage / 12 Monate * 0,30 Euro) = 1722,06 Euro

Bzw. bei der Pauschalen Regelung mit 5% wären das immer noch:
1980,01 Euro * 0,95 = 1881,01 Euro

Damit würde ich in beiden Fällen in der Einkommensstufe 2 landen was 105% entspricht. Durch nur eine Unterhaltsberechtigte Person wäre in dann maximal in der Einkommensstufe 3 mit 110%.

Genau diesen Betrag aus Einkommensstufe 3 habe ich tituliert und bezahle diesen seit meiner Kenntnis meiner Tochter.

Meine Kredite, Versicherungen etc. habe ich in dieser Berechnung nicht eingerechnet, obwohl diese auch als Abzugsfähige Posten anzusehen sind. Dadurch würde ich nach Heraufstufung in die Einkommensstufe 2 rutschen. Ich bezahle demnach jetzt schon mehr als ich müsste.

Als Fachinformatiker bin ich durchaus in der Lage zu rechnen und mit zahlen zu jonglieren.

Des Weiteren wäre zu erwähnen, dass ich erst ab Kenntnis der Leistungsgewährung für die Kosten aufkommen muss. Kenntnis davon, hatte ich wie Sie, erst im Januar 2014.

Sie werden somit keine weiteren Unterlagen von mir bekommen, erst recht nicht ab 2008. Mit den Gehaltsnachweisen von 12 Monaten, bin ich der Auskunftspflicht damals nachgekommen. Es ist nicht mein verschulden wenn Sie fast 12 Monate brauchen um mir zu antworten.

Ich bitte Sie nun dieses Kapitel abzuschließen und sich um Ihren eigentlichen Job, der Arbeitsvermittlung zu kümmern statt arbeitende Menschen zu belästigen.

Mit freundlichem Gruß
Tobi
Zitieren
@Tobi, kein Roman! Rolleyes

1) Lass dir nicht in die Karten schauen.

2) Zu viel persönliche Ansichten -> Unnötig da nur Fakten zählen bei den Krämerseelen.

Ich setze dir ein Schreiben auf, lass das vom Alten (wenn er denn Zeit hat) überprüfen und dann raus damit!

Halte du bitte solange die Füße still.
Zitieren
Den letzten Satz kannst du m. E. bis auf die ersten sieben Worte streichen oder gleich
ganz weg lassen. Es gibt dort auch Leute, die machen den ganzen Tag nichts anderes, als
(vermeintlich) Unterhaltspflichtige zu traktieren.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
"Sehr geehrte Frau X.


Es liegen Ihnen bereits sämtliche Auskünfte in gesetzlich hinreichender Form vor. Ein gesetzlicher Anspruch auf weitere Auskünfte oder Unterlagen ist nicht ersichtlich.
Bei richtiger Anwendung der Informationen und der Rechtslage ergibt sich auch kein höherer Unterhaltsanspruch.
Insofern weise ich ihr Anliegen voll umfänglich zurück.


Sollten noch Unsicherheiten oder Fragen zur Rechtslage bestehen, machen Sie sich bitte kundig, bevor Sie mich wieder belästigen.


MfG
Tobi1983"


Ein solches Schreiben setzt natürlich voraus, dass deine Unterlagen tatsächlich vollständig sind. Zumindest bei dem Autokredit habe ich da Zweifel.
Zitieren
(21-05-2015, 09:31)tobi1983 schrieb: So würde ich das ganze abschicken, noch irgendwelche Verbesserungen?

Einige, hab nur gerade keine Zeit ausführliche Formulierungsvorschläge zu machen.
Eine Erklärung über weitere Einkünfte muss z.B. hinein.
"Ich habe vom ... bis ... folgende Kapitaleinkünfte erzielt: 0 EUR". Nachweis: Kapitalertragssteuer (...)
"Ich habe vom ... bis ... folgende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt: 0,89 EUR". Nachweis: Erklärung meines Nachbarn, dem ich gegen eine Falsche Bier meinen Rasenmäher ausgeliehen habe. Gesonderte Erklärung über die Rückgabe des Pflandbons, da es eine Mehrwegflassche war. Abzüglich der anteiligen Wegekosten zum Pfandautomaten in der Göbbelsstrasse 88.
Zitieren
(21-05-2015, 10:31)beppo schrieb: Ein solches Schreiben setzt natürlich voraus, dass deine Unterlagen tatsächlich vollständig sind. Zumindest bei dem Autokredit habe ich da Zweifel.
Was hat mein Autokredit damit zu tun?! Dieser wird von mir nicht berücksichtigt oder irgendwo abgezogen. Zumal es kein Autokredit war, sondern ein Mitarbeiterkredit welcher zum Autokauf genutzt wurde. Ich versteh echt nicht was du mir damit sagen willst. Ob und in welchem Umfang ich MEIN Geld ausgebe kann der Tussie bzw. dem jobcenter doch piep egal sein?!

(21-05-2015, 10:43)p__ schrieb: Eine Erklärung über weitere Einkünfte muss z.B. hinein.
Ich hab weder Kapitaleinkünfte, noch sonstiges Vermögen. Das ich etwas Nachweisen muss, was nicht existiert finde ich irgendwie... komisch.
Zitieren
Wenn du dein Nettoeinkommen NACH Abzug des Kredits angegeben hast, ist deine Auskunft falsch.

Wenn du es VOR Abzug des Kredits angegeben hast, ist sie, diesbezüglich, richtig.

Und P schrieb nur, dass du eine ERKLÄRUNG über weitere Einkünfte abgeben sollst, nicht deren Nichtexistenz BEWEISEN.

Der Satz "Über weitere Einkünfte verfüge ich nicht!" reicht da vollkommen.
Zitieren
(21-05-2015, 11:07)beppo schrieb: Wenn du es VOR Abzug des Kredits angegeben hast, ist sie, diesbezüglich, richtig.
Natürlich VOR Abzug des Kredits. Wie gesagt, was ich mit meinem Nettogehalt anstelle sollte denen echt einen Dreck angehen. Deswegen finde ich es ja so dreist, das Sie fragt für was diese 200 Euro abgezogen werden, wenn Sie eh nicht in die Endrechnung mit ein fließen...

Dann danke ich schon mal allen Beteiligten für die Zahlreichen Antworten und warte dann nur noch auf das Schreiben vom Bereschit, sofern es bis morgen kommt.
Zitieren
Lieber Tobi,

neben deiner Fähigkeit mit zahlen zu jonglieren solltest du vielleicht auch einmal lesen lernen. Das sind Fähigkeiten, die sich hervorragend ergänzen.

Der Mensch vom Jobcenter möchte von dir Angaben haben um den Unterhalt unter Umständen zu deinen Gunsten berechnen zu können. Laut Schreiben hast du sie nicht gemacht.
Jetzt willst du dich darüber beschweren, dass abzugsfähige Posten nicht berücksichtigt werden, obwohl du die enttsprechenden Angaben gar nicht gemacht hast.

Zitat:Welche abzugsfähige Belastungen machen Sie geltend?



Weil du diese Angaben nicht gemacht hast, scheinbar, sondern nur deine Einkommensnachweise abgegeben hast, kann natürlich auch nur eine Berechnung auf Grundlage deiner eingereichten Daten erfolgen, über die du dich jetzt sinnloser Weise in ausfälligem Tonfall beschweren willst.

Da fehlt doch jetzt etwas die Logik oder nicht, Herr Fachinformatiker?

Zitat:Handelt es sich um ein Arbeitnehmerdarlehen?

Der nette Mensch vom Jobcenter denkt ausnahmsweise einmal mit - häufig genug tun sie es nicht - und du willst ihn dafür bepöbeln. Das ist meiner Ansicht nach eine ganz schlechte und kontraproduktive Vorgehensweise, die teilweise rechtlich auch nicht haltbar ist.

Der Unterhaltsberechtigte hat selbstverständlich Auskunftsansprüche auf dein gesamtes Einkommen. Dazu zählen auch Einkünfte aus Kapitalerträgen, Einkünfte aus Verpachtung oder Vermietung oder sonstiges.

Lass dir hier keinen Blödsinn einreden. Das wird nur teuer, anstrengend und nervenaufreibend für dich. Die meisten die sich hier zu Wort melden haben nicht annähernd die Kompetenz, die sie gerne hätten und die sie hier gerne vortäuschen.

Also schick diesen mistigen Fragebogen ab und gut ist es oder erkläre in schriftlicher Form, dass du abgesehen von deinem Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte hast sondern stattdessen noch berufsbedingte Aufwendungen, die in Abzug zu bringen sind.

Es geht dir doch um deine Ruhe, wenn ich das richtig verstanden habe. Also verhalte dich kooperativ. Sich mit dem Jobcenter anzulegen wird das Gegenteil bewirken. Stichwort Bußgeldverfahren u.a.

Was hier tatsächlich kritisch ist, ist deren Ansinnen dich für die Vergangenheit heranziehen zu wollen. Dem musst du natürlich mit aus diesem Thread alt bekannten Argumenten entgegentreten.
Zitieren
(21-05-2015, 11:42)the notorious iglu schrieb: Es geht dir doch um deine Ruhe, wenn ich das richtig verstanden habe. Also verhalte dich kooperativ. Sich mit dem Jobcenter anzulegen wird das Gegenteil bewirken. Stichwort Bußgeldverfahren u.a.
Ich will aber gar keine Neuberechnung, die sollen mich einfach in Ruhe lassen. Es ist alles bestens aktuell. Mehr Einkommen außer meine Arbeitslohn gibt es nicht. Daher gibt es dazu auch keine weiteren Unterlagen. Diesen Mehrseitigen Fragebogen werde ich definitiv nicht ausfüllen, außer man zwingt mich Gerichtlich dazu. Es ist mir ganz einfach zu viel Arbeit und ganz ehrlich geht es die einen feuchten Dreck an wie viel Miete ich bezahle, wie hoch meine Stromkosten sind oder wo ich Kredite habe. Ich werde, wie empfholen, auch nur kurz antworten das es keine weiteren Einkommen gibt oder gab, was auch der Wahrheit entspricht.
Zitieren
Tja, mehr zahlen willst du aber auch nicht. Da steckst du jetzt wohl in einem kleinen Dilemma, nicht wahr? Wie ich bereits sagte, kannst du es auch schriftlich erklären. Das kommt aufs selbe hinaus. Das eine gibt es jedenfalls nicht ohne das andere. Wenn du die Angaben nicht machst, kannst du wohl schlecht erwarten, dass sie berücksichtigt werden.

So, scheinbar hast du einige Grundprinzipien deiner Unterhaltspflicht nicht verstanden. Die werden dich nie in Ruhe lassen! Also grundsätzlich gesprochen.

Dir bleibt nur die Wahl ob du jedes Mal, teilweise ja zu Unrecht, zu deinen Lasten und auf deine Kosten ein Fass aufmachst oder ob du das kurz und bündig, sachlich und routiniert abarbeitest. Also willst du deine Ruhe, so weit es im Lichte der Unterhaltspflicht möglich ist, oder willst du der trotzige Rebell sein, dem schon wegen so etwas banalem wie einer Einkommensauskunft regelmäßig das Fell über die Ohren gezogen wird?

Deine Entscheidung.

Du solltest bedenken, dasss es für den Menschen vom Jobcenter ein 08/15 Vorgang ist und er wenig Mühe damit hat, dir das Leben schwer zu machen. Er muss sowieso da sitzen und die Sachen bearbeiten. Je nachdem wie du dich verhälst ist es wahrscheinlich, dass er sogar Spaß daran haben könnte, dir das Leben schwer zu machen. Diese Lektion hättest du schon von der Beistandschaft oder Unterhaltsvorschusskasse, oder wer das hier noch einmal war, lernen können. An deiner Stelle würde ich das alles noch einmal gut durchdenken. Also ganz grundsätzlich für die Zukunft.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nochmal UHV Rückzahlung ja oder nein rockx 4 4.908 01-12-2018, 16:05
Letzter Beitrag: Nappo
  Post vom Jugendamt wegen Volljährigen Velocat 3 4.777 23-11-2018, 17:51
Letzter Beitrag: Simon ii
  Rückzahlung Unterhaltsvorschuß Smiley19 15 17.326 11-05-2014, 22:26
Letzter Beitrag: the notorious iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste