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(21-05-2015, 12:02)tobi1983 schrieb: Mehr Einkommen außer meine Arbeitslohn gibt es nicht. Daher gibt es dazu auch keine weiteren Unterlagen
Über alle weiteren Einkommensarten musst du dich äussern, egal ob es das bei dir gibt oder nicht. Auch mit Nachweisen. Aber da kannst du es drauf ankommen lassen und erst mal keine Nachweise mitschicken.
Selbstverständlich gibt es Nachweise zu nichtexistentem Einkommen. Zum Beispiel ein Steuerbescheid, in dem keine Kapitalertragssteuer vorkommt und keine Einnahmen aus Vermietung. Die gehören zu den Überschusseinkünften, § 21 EStG.
Grüß Gott Tobias,
schau mal ob du dich mit dem "Schreiben" anfreunden kannst?
Sehr geehrte Damen und Herren,
nur der Höflichkeit wegen sehe ich mich veranlaßt, Ihr Schreiben vom **.**.**** wie folgt zu
beantworten;
Der KU wurde am **.**.**** nach Stufe 3 der DDT, tituliert.
Verschiedene, abzugsfähige und regelmäßig wiederkehrende Belastungen wurden dabei nicht berücksichtigt.
Diese sind; ........
Gerne bin ich bereit ihnen im Rahmen meiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht folgende noch fehlende Unterlagen zur Verfügung zu stellen; ...........
Ihre Forderung nach Nachweisen, die bis in das Jahr 2008 zurückreichen, weise ich hiermit als Unbegründet zurück und verweise auf die derzeitig gültige Rechtssprechung diesbezüglich.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Tobias
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Frau [Name],
bezugnehmend auf ihre schriftlichen Anweisungen vom 7.5.2015 an wird hiermit mitgeteilt:
- ich habe ausser den nachgewiesenen Lohnzahlungen keinerlei weitere Einkünfte erzielt. Welche Nachweise schweben ihnen für nichtexistentes Geld vor?
- die Steuerrückerstattung 2014 betrug Minus 80 EUR. Vielen Dank für ihre Zusage, das bei meinem Einkommen zu berücksichtigen, ich habe das Geld also abgezogen
- sie wollen mir bitte nachweisen, dass ich Auskunft über Vermögen und nicht nur über Einkommen zu geben habe
- meine abzugsfähigen Belastungen sind: (... jeden Scheiss auflisten ...)
- meine regelmässige Tilgung für Kredite beträgt (... jeden Scheiss auflisten ...)
- mein Einkommen wurd um 200 EUR bereinigt, weil (...)
Die Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle ist korrekt, sie können sich aber gerne um ein Gerichtsverfahren bemühen, dann erklärt ihnen das der Richter. Die Kosten gehen zu ihren Lasten, ich zahle nicht für Rechenschwächen Anderer.
gezeichnet
Schorsch Sorglos
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*lach*
Gerade Mail von meiner Ex bekommen...
Zitat:hi..
du weißt schon das du mir 327€ überweißen hättest sollen statt 309€?? müsstest ja auch post bekommen haben...
Soll froh sein das ich überhaupt 309 Euro Unterhalt zahlen kann (Nicht jeder ist dazu in der Lage) und das mehr als pünktlich... Ja, 22 Euro sind schon echt hart, die hat Sie jetzt weniger für diesen Monat. Tut mir ja so leid für Sie...
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Hatte mal mehrere Briefe Konversation mit der Ex-Rattin wegen 16€ KU...
Die Briefe von ihr haben dem Steuerzahler vermutlich deutlich mehr gekostet als die 16€...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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(29-05-2015, 09:57)Antragsgegner schrieb: Hatte mal mehrere Briefe Konversation mit der Ex-Rattin wegen 16€ KU...
Ich nehme an, du hast die damals nicht zahlen müssen / dürfen?
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Wurden nie eingeklagt.
Der Streitwert war überschaubar
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Es sind sogar nur 18 EUR, nicht 22. Und sie hat Kindesunterhalt sowieso aus den Händen gelegt, zuständig ist doch die Beistandschaft oder die Sozialleistungbehörde an die die Ansprüche übergegangen sind.
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(29-05-2015, 12:33)p__ schrieb: Es sind sogar nur 18 EUR, nicht 22.
*hust* hat niemand gesehen *räusper*
Sie sieht das wie alles, einen persönlichen Angriff. Darauf gebe ich schon lange nix mehr.