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(22-05-2015, 15:23)zeitgenosse schrieb: Hoffentlich geht der hier runtergedrückte Vater an der Niederlage nicht zu Grunde. Kennt jemand den? Vielleicht können wir ihm helfen.
Dein Helfersyndrom in Ehren aber was willst Du machen?
Abends mit n paar Bier vorbei gehen und mal über alles reden?
Der is bis zum BVerfG gegangen. Da kommt man nicht in 2 Jahren hin.
Wenn man da ist ist es nur noch ne Formalität. Worüber es geht liegt eh aufgrund der Zeit schon in Trümmern.
Vors EGMR kann man dann noch gehen wenn einem langweilig ist.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
(22-05-2015, 10:17)wackelpudding schrieb: Die Überschrift fand ich auch befremdlich, denn in der Sache bringt der Beschluß nichts Neues. Ich auch. ;-) Und auch wußte ich, dass es in der Sache nichts Neues bringt, was das BVerfG dort abgelehnt hat.
Mit meinem "Zitieren" der Medien war mir klar, dass eine Diskussion aufkommt. Und @Avatar hat ja auch reagiert.
Ob die jetzige Überschrift die bessere Wahl ist, stelle ich auch zur Diskussion. Denn die jetzige überschrift zeigt,
dass das/die FAQ auf Krawall aus ist und nicht das übernimmt, wie es für das Kindeswohl bestimmt ist.
;-)
Die "eigentliche" Überschrift ist, Dir rechtgebend, genauso verlogen.
(22-05-2015, 10:17)wackelpudding schrieb: Der Fehler liegt im vorgelagerten Verfahren. Full Ack!
(22-05-2015, 10:17)wackelpudding schrieb: Der jetzige Beschluß bestätigt, dass der Wille des Kindes nicht zu übergehen ist, wenn ein Übergehen zur weitergehende Beschädigung des Kindes führen würde. Auch full Ack!
Aber: Wenn das Kind "längst in den Brunnen gefallen ist", seine eigene Meinung hat oder diese oktroyiert
wurde, braucht man auch nicht mehr zum BVerfG.
Wenn viele Väter diese Situation erkennen würden, könnten sie eine Menge Geld sparen und dieses nicht
mehr in die Rachen dieser Rechtsverdreher stecken!
(22-05-2015, 10:17)wackelpudding schrieb: Insofern steht der Beschluß auch nicht im Widerspruch zum EGMR. Sehe ich auch so! Ansonsten sehe ich es so wie @p, dass hier in diesem Fall die Verbrecherbande, die
sich Rechtsstaat nennt, auf allerhöchster Ebene und so wortgewand, dass es sicherlich nicht in einer anderen Sprache übersetzt werden kann, übertroffen hat.
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(22-05-2015, 18:58)raid schrieb: Das können wir Männer nicht.
Das müssen wir auch nicht. Zeige Deinem Kind, dass es in Ordnung ist, wenn es originäre eigene Wünsche hat und dass es ein Recht hat, dass diese ernst genommen werden. Manipulierende Eltern können nämlich genau diese zwei Dinge nicht und ein Kind merkt, wo es "echt" sein darf.
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Als mein Sohn nicht mehr zu seiner Mutter zurück wollte am Ferienende, hatte ich ihm gesagt, dass auch bei mir holiday vorbei ist und er zur Schule gehen müsste. Es käme jetzt verdammt viel Neues auf ihn zu und wenn er meint, dass nicht aushalten zu können, dürfe er zu seiner Mama zurück und ich hätte ihn weiterhin ganz doll lieb. Wäre das passiert, hätte ich das Verfahren beendet.
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(22-05-2015, 20:38)wackelpudding schrieb: Zeige Deinem Kind, dass es in Ordnung ist, wenn es originäre eigene Wünsche hat und dass es ein Recht hat, dass diese ernst genommen werden.
Was für eine bornierte Einstellung von Dir! Einem Kind etwas zu zeigen, setzt voraus, dass Du die Möglichkeit hast!
(22-05-2015, 20:41)raid schrieb: Also man soll einfach so akzeptieren, wenn ein Kind plötzlich sagt, es will nicht mehr zu einem Elternteil? Kann ein Kind die Folgen seines Tuns bzw. seiner Aussagen überhaupt abschätzen?
1.) Wenn man sich genug aufgerieben hat und Du es schriftlich bekommst, dann ist es die bessere Wahl.
2.) Sicherlich nicht. Aber was soll die Frage? Wie lange soll sich ein Mann/Vater aufreiben?
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@blue
Ja, die Möglichkeit hatte ich - in der Zeit bevor die Mutter mit ihm wegzog und dann eben auch weiterhin beim Umgang.
Ich denke, wenn ich Umgang ab Geburt hätte gerichtlich durchsetzen müssen, hätte ich trotzdem darauf geachtet, was das für das Kind bedeutet und mich dann beraten lassen, was gut für die Entwicklung des Kindes gewesen wäre; genauso, wie ich es ja tat, als die Mutter wegzog und dann auch später bei weiteren Knackpunkten. Es ist halt so eine Art Grundhaltung, dass für mich nicht gut sein kann, was für mein Kind schlecht ist.
Das schließt mit ein, dass Äußerungen des Kindes auch altersabhängig relativiert werden.
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Ich halte es auch für eine Falle wenn Umgang immer nur als Recht des Kindes angesehen wird. Ich selbst als Vater beanspruche fürich das Recht auf Umgang mit meinen Kindern.
Dann kann niemand darüber spekulieren ob das auch meinem Willen oder Interesse entspricht. Und wenn MIR der Umgang verweigert wird, entstehtt MIR ein Schaden.
(22-05-2015, 21:23)raid schrieb: Mütter verstehen das geschickt für sich einzuschätzen. Väter können das genauso gut. Bleib beim Thema.
Aber ich gebe Dir insoweit Recht, dass der BDM immer noch existiert.
Das Problem dabei ist, dass alle unsere Pudel-Poliker-Männer dran glauben.
;-)
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@beppo
Ist das wirklich die relevante Fragestellung? Mein Frage würde eher dahin gehen, wie ich den Schaden klein halten kann, den mein Kind aus der Trennung seiner Eltern erfahren hat.
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(22-05-2015, 21:11)blue schrieb: Wie lange soll sich ein Mann/Vater aufreiben?
Solange, wie er denkt, das für sein Kind leisten zu können, ohne sich selbst aufzugeben?
(22-05-2015, 21:57)raid schrieb: Mein Sohn möchte auch oft bei mir bleiben und nicht zurück. Na und? Nicht, dass es mir egal ist, aber: Akzeptierte ich nun den Kindeswillen und würde ihn dabehalten, dann käme wohl anschließend bei einer Klage der Mutter - abgesehen davon, dass sie ihn sowieso einfach mit der Polizei holen könnte - kein Richter auf die Idee den Willen meines Sohnes zu respektieren. Oder täusche ich mich? Stattdessen wäre mein Umgang vermutlich schneller ausgeschlossen, als ich bis 3 zählen kann.
Im ABR-Verfahren, hatte ich schon öfter ans Milgram-Experiment gedacht, wenn ich nach Umgang ein todtrauriges Kind zurücklassen mußte... meine Rolle kam mir da nicht sehr schmeichelhaft vor.
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Ich habe den Eindruck, dass meine Wertschätzung für das Kind dieses vielleicht ein Stück gegen mütterliches Gedankengut immunisiert hat: Im Protokoll der richterlichen Anhörung zu einem Umgangsverfahren als es 6+ war, steht, dass es erkennbar unter mütterlichem Druck stand.
Da ich Schule als Abholpunkt vereinbart hatte, konnte die KM nicht ´mal so eben den Umgang aussetzen. Als sie mir mit der Polizei drohte, wenn ich das Kind gegen ihren Willen abholen würde, hatte ich das JA informiert: Ich solle es auf keinen Fall zur Eskalation kommen lassen. Meine Antwort: Man möge doch bitte in die Pötte kommen und auf die KM einwirken, dass diese sich an die Umgangsregelung halte. Jedenfalls gab´s keine Störung, als ich das Kind abholte.
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Bei mir war´s halt nicht effektiv. Andererseits mußte ich mich dem Risiko aussetzen ggf. 2 x 400 km zu fahren, ohne mein Kind zu sehen. Vom JA hatte ich ja nichts mehr gehört...
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Frauen manipulieren schon besser als Männer. Die haben dieses Streicheleinheiten-Gen, wo Lob so gut tut und Liebesentzug so weh. Naja, die meisten.
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(22-05-2015, 21:45)wackelpudding schrieb: Ist das wirklich die relevante Fragestellung?
Ich denke schon.
Das hilft gegen die simple Argumentation: "Das Kind will gar nicht, deswegen brauchen wir auch nichts zu tun!"
Dann will ich sagen können: "Ich will aber und es ist auch mein Recht." Und die Mutter hat das Kind genauso aufzufordern, zu mir zu kommen, wie es zur Schule zu gehen hat.
Da wird ja auch keine Ausnahme gemacht, nur weil das Kind nicht will.
Und die Mutter das Kind da nicht hin schickt, bekommt sie ja auch Ärger und nicht ein: "Da kann man nichts machen!"
Und wenn dann doch jemand meint, dadurch sei das Kindeswohl gefährdet, möge das beweisen. So wie beim Schulbesuch auch, wo dem Kind ja auch Männer, also Täter auflauern könnten.
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Ich hatte nicht beabsichtigt infrage zustellen, dass beide Eltern ein Recht auf ihr Kind haben, im Verhältnis untereinander und vor allen anderen, insbesondere auch dem Staat. Was das Verhältnis untereinander angeht, sollte mMn Parität die gesetzliche Norm sein und gegenseitige Unterstützung bei der Realisierung Pflicht, will heißen, eine Mutter hat das Kind, wenn es bei ihr ist, positiv auf den Wechsel zum Vater einzustellen und umgekehrt.
Nun kann man ja einen Vater oder eine Mutter nicht zum Umgang mit dem Kind zwingen - weshalb sollte bei rechtlicher Subjektstellung des Kindes ein Zwang des Kindes zum Umgang mit einen Elternteil zulässig sein? Ich schreibe jetzt ausdrücklich nicht für solche Fälle, die gelegentlichen kindlichen Launen entspringen und wo dann der Elternteil, bei dem das Kind sich befindet, erzieherisch einzuwirken hätte.
Der Vergleich zum Schulbesuch hinkt eben hier: Die Schule ist nämlich verpflichtet zu beschulen, d. h. der Pflicht des Kindes steht eine erzwingbare Pflicht der Schule gegenüber.
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(23-05-2015, 18:22)wackelpudding schrieb: Der Vergleich zum Schulbesuch hinkt eben hier: Die Schule ist nämlich verpflichtet zu beschulen, d. h. der Pflicht des Kindes steht eine erzwingbare Pflicht der Schule gegenüber.
Autsch. Auch Deine anderen Vergleiche hinken extrem hinterher.
"Die Schule ist nämlich verpflichtet zu beschulen"
Was ist/soll das denn? Ich halte mich jetzt hier lieber zurück, sonst würde ich etwas weiter ausholen.
Ansonsten magst Du dann doch eher dem Staat überlassen, wie Kinder erzogen werden?
Also Elternrechte/Plichten abschaffen?
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Aber @blue:
(23-05-2015, 18:22)wackelpudding schrieb: Ich hatte nicht beabsichtigt infrage zustellen, dass beide Eltern ein Recht auf ihr Kind haben, im Verhältnis untereinander und vor allen anderen, insbesondere auch dem Staat.
Wie wär´s mit ´ner Tasse guten Kaffee?
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(23-05-2015, 18:52)wackelpudding schrieb: Wie wär´s mit ´ner Tasse guten Kaffee?
Du solltest Dir selbst weniger widersprechen.
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(23-05-2015, 18:22)wackelpudding schrieb: Nun kann man ja einen Vater oder eine Mutter nicht zum Umgang mit dem Kind zwingen - weshalb sollte bei rechtlicher Subjektstellung des Kindes ein Zwang des Kindes zum Umgang mit einen Elternteil zulässig sein?
Zunächst mal hat auch der Umgangselternteil eine Pflicht zum Umgang.
Dass der BGH aber Bedenken hat, diesen auch durchzusetzen, kann ich sogar verstehen.
Das ist beim BGH eine extrem seltene Ausnahme.
Aber anders als Erwachsene, sind Minderjährige es nun mal gewöhnt, dass die Eltern ihnen sagen wie es zu laufen hat und müssen das erdulden.
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(23-05-2015, 18:56)blue schrieb: Du solltest Dir selbst weniger widersprechen.
Vielleicht besser 2 Tassen guten Kaffee?
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Umgang ist auch eine Pflicht, §1684 Abs. 1 BGB: "...jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Dass Pflichten unterschiedlich sanktionsbewehrt sind, ändert nichts an der Pflicht selbst.
Schulpflicht, z.B. §56 Rheinland-Pflalz:
"Der Besuch einer Schule ist Pflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die...". Die Pflicht wird wahrgenommen und verantwortet durch die Eltern, sie sind ihrerseits verpflichtet das Kind in die Schule zu schicken und sie treffen die Sanktionen, jedenfalls bei Kindern unter 14.
Die BVerfG Ablehnung geht aber um andere Dinge.
(23-05-2015, 19:09)p__ schrieb: Die BVerfG Ablehnung geht aber um andere Dinge.
Klar. Hab verstanden, dass Mods hier andere beleidigen dürfen. Gut gemacht @p!
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(23-05-2015, 18:59)beppo schrieb: Aber anders als Erwachsene, sind Minderjährige es nun mal gewöhnt, dass die Eltern ihnen sagen wie es zu laufen hat und müssen das erdulden.
Da unterscheiden wir uns wohl: Meine Kinder waren und sind es nun mal gewohnt, dass sie herausfinden dürfen, was für sie gut und sinnvoll ist und was ihnen Spaß macht und wenn sie das gut begründen, wird das berücksichtigt.
Bei widerstreitenden Interessen verhandeln wir bis zur win-win-Situation.
Na ja, ganz ausnahmsweise kann es sein, dass ´mal etwas erduldet werden muß - das merkten/merken sie dann auch, weil sie es nicht gewöhnt waren/sind.
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(23-05-2015, 19:09)p__ schrieb: Die BVerfG Ablehnung geht aber um andere Dinge.
Wirklich?
Hätte sich das BVerfG auch so leicht raus mogeln können, wenn der Vater auch auf seinem Recht bestanden hätte, bzw. hätte bestehen dürfen?
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@p
Sicher - und alle Pflichten haben ihre Grenzen, die letztendlich über die Sanktionen markiert sind. Nicht sanktionsbewehrte Pflichten leben dann vom guten Willen.
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