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Mir wurde das Forum von einem Arbeitskollegen empfohlen. Würde mich freuen wenn ihr mir mit meinen Fragen helfen könnt. Weiss ehrlich nicht wen ich sonst fragen könnte.
Folgende Situation:
- Frau (Philipina) auf den Philipinen kennen gelernt und auf den Philipinen geheiratet
- seit 8 Jahren verheiratet
- sie hat seit 2 Jahren die D Staatsbürgerschaft
- wir haben keine Kinder
- sie ist vor einem Monat aus gezogen als ich nach Jobverlust einen schlechter bezahlten Job an genommen habe
- mein bisheriges Netto: 2400 €
- mein aktuelles Netto: 1600 €
- ihr aktuelles Netto: 1300 €
Frage 1:
- Stimmt es das sich die Höhe des Trennungsunterhalts nach den Einkommensunterschied (3/7 oder 3/8) der letzten 12 Monate bemisst in denen wie noch zusammen gewohnt haben ?
Dann würde sich der Trennungsunterhalt ja nach einem Einkommen bemessen welches höher ist als das was ich tatsächlich noch habe.
Frage 2:
- Bemisst sich die Höhe des nachehelichen Unterhalts auch ausschließlich nach den letzten 12 Monaten vor der Trennungszeit ? Oder bemisst sich teilweise oder aber auch vollständig nach einem anderen Zeitraum ?
Frage 3:
Gibt es Anhaltspunkte die eine Prognose zu lassen wie lang so ein nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss ?
Sorry für die Fragen. Ihr werdet sie sicherlich schon einige Male beantwortet haben. Aber ich bin im Moment etwas durch den Wind.
PS. Die Webseite von Dino kenne ich bereits und habe dort innerhalb der letzten drei Tage so einiges gelesen und auch alle Videos an geschaut.
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Hallo Genosse,
zu deinen Fragen: es gibt in den faqs relativ viele Antworten zu deinen Fragen;
Ad 1+2: grundsätzlich 3/7 tel. Vergesse aber deine Werbungskosten nicht. Vielleicht bist du in der Gewerkschaft?
Bemessungsgrundlage sollten aktuelle Verhältnisse sein. Die Vergangenheit ist kein Schätzer für Zukunft.
Aufstockungsunterhalt 1/3 bis 1/2 der Ehezeit. Nach vier Jahren sollte Schluss sein.
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(03-06-2015, 20:55)CheGuevara schrieb: Bemessungsgrundlage sollten aktuelle Verhältnisse sein. Die Vergangenheit ist kein Schätzer für Zukunft.
Diese Variante habe ich bisher noch nicht gehört.
Dachte bisher:
Bemessung des Trennungsunterhalts nach den leitzten 12 Monaten vor der Trennung.
Nach welchem Zeitraum sich der nacheheliche Unterhalt bemisst ist mir ganz und gar unklar. Habe hierzu bereits die verschiedensten Varianten gehört bzw. gelesen.
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Sei froh daß du so schlau warst keine Kinder zu machen.
Sonst würdest du jetzt wesentlich schlechter da stehen.
Das spart dir einiges an Kohle.
Dann will ich auch mal eine Frage an dich stellen.
Wie und wo habt ihr Euch denn kennen gelernt ?
neuleben
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Ist doch egal ob sie als [Unterschreitung des Mindestniveaus] gearbeitet hat. 8 Jahre soll man erst mal mit ner deutschen schaffen.
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Bei der Unterhaltsbemessung geht es um Zahlungen in der Zukunft. Insofern sind aktuelle Verhältnisse maßgebend. Da kommt es grundsätzlich nicht auf die letzten 12 Monate an.
Hatte mal im Umgangsverfahren mit Ex gestritten, bin nicht durchgedrungen; dann habe ich angekündigt, weniger zu arbeiten mir Gehaltsreduzierung - siehe da: Umgang wurde etwas großzügiger bemessen und sämtliche Zahlungen aus dem niedrigeren Gehalt abgeleitet.
Wenn Du jetzt arbeitslos werden würdest, könntest Du auch keinen Unterhalt bezahlen.
Denk ruhig mal drüber nach, kürzer zu treten! Gut möglich, dass die Ex noch auf Idee mit Krankheit oder ähnlichem hat. Da schaffst du dir die Probleme am einfachsten vom Hals, wenn kein Geld zu verteilen ist.
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04-06-2015, 11:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2015, 11:37 von neuleben.)
(04-06-2015, 08:33)Depressiv schrieb: 8 Jahre soll man erst mal mit ner deutschen schaffen.
Da stimme ich dir natürlich zu.
Was sie in Deutschland arbeitet würde mich dennoch auch interessieren.
Er kann ja froh sein, daß sie überhaupt arbeitet, die meisten Filipinas die ich kenne sind Hausfrau oder arbeiten höchstens 400€.
Schon weil sie arbeitet, was verdient, wird die Scheidung billiger für ihn.
neuleben
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Bei Frage 3 sieht es nicht schlecht bei dir aus. Die Ehe war zwar nicht kurz, aber auch nicht lang, gottseidank habt ihr keine Kinder, sie verdient so viel dass sie ohne Unterhalt kein Sozialfall wird. Begründungen für Ehegattenunterhalt, für ehebedingte Nachteile hast du nicht genannt. Wenn es keine gibt, kannst du nach einem Jahr Trennungsunterhalt auf Unterhaltsende plädieren. Die Chancen dafür sind auf jeden Fall vorhanden.
Finanziell kostet dich der Versorgungsausgleich am meisten, wenn auch nicht jetzt, sondern später.
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(04-06-2015, 11:44)p__ schrieb: Bei Frage 3 sieht es nicht schlecht bei dir aus.
@ __p,
kannst du mir bitte bei den folgenden Fragen helfen :
Frage 1:
- Stimmt es das sich die Höhe des Trennungsunterhalts nach den Einkommensunterschied (3/7 ) der letzten 12 Monate bemisst in denen wie noch zusammen gewohnt haben ?
Dann würde sich der Trennungsunterhalt ja nach einem Einkommen bemessen welches höher ist als das was ich tatsächlich noch habe.
Frage 2:
- Bemisst sich die Höhe des nachehelichen Unterhalts auch ausschließlich nach den letzten 12 Monaten vor der Trennungszeit ? Oder bemisst sich teilweise oder aber auch vollständig nach einem anderen Zeitraum ?
Zu den beiden Fragen habe ich die verschiedensten Antworten im Internet gefunden. Um mich nicht unabsichtlich ungünstig zu verhalten ist es notwendig, dass ich die Regeln für die Bemessung des Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts heraus bekomme.
Nicht das ich mir da selbst ins Knie schieße.
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Dazu muss ich etwas ausholen, denn die Fragen wurden ja schon beantwortet, aber du kannst die Antworten offenbar nicht einordnen. Du suchst da wie Jeder in dieser Situation nach festen Regeln, die irgendwo geschrieben sind und die man nur finden muss. Man will etwas, an dem man sich festhalten kann. Dann recherchiert man online und kriegt verschiedene Antworten, Man denkt, man müsste deshalb noch weiter suchen bis man die "Wahrheit findet".
Fakt ist aber:
- es gibt keine solchen Antworten und keine wirklich festen Regeln
- auch wenn es sie in einem Teilbereich gibt, lassen sie sich durch Juristen ganz individuell und unterschiedlich in die Praxis umsetzen
- die meisten Antworten, die du hier und im Internet findest, sind richtig. Um sie zu verstehen, musst du aber den Kontext berücksichtigen und deine eigene Frage verstehen. Du musst sozusagen die richtige Antwort schon kennen, um überhaupt die Frage formulieren zu können. Paradox, aber oft im Leben der Fall.
Beispiel: Du fragst nach Ehegattenunterhalt. Muss ich den zahlen, wenn ja wie lange? Dazu musst du erst das Konzept der ehebedingten Nachteile verstanden haben, seine Details kennen, denn darauf basiert Ehegattenunterhalt unter anderem. In dem Moment, wo du diese Voraussetzungen für die Frage erfasst hast, hast du auch schon die Antwort.
Gleiches gilt für die Höhe des Unterhalts. Der soll sich laut Gesetz an den "ehelichen Verhältnissen" orientieren. Es gibt keine Formel, die irgendein Einkommen eines bestimmten Zeitraums dafür heranzieht. Das ist Richterrecht, wird ausgehandelt oder strittig entschieden, vielleicht nochmal von einer anderen Instanz abgeändert!
Was du von der Lage in deinem Fall geschrieben hast, enthält sowohl Vorteile als auch Schwachstellen. Die Herkunft deiner Frau ist eine Schwachstelle, deine Einkommenverminderung auch, vielleicht gibt es noch mehr - gemeinsames Eigentum zum Beispiel.
Ich frage mal andersrum: Bei Scheidungen gibts Anwaltspflicht, ob einem das gefällt oder nicht. Warst du schon bei einem Anwalt? Zögere das nicht hinaus, es bringt dir überhaupt nichts, weil du ohnehin nicht drumrum kommst. Wenn er halbwegs was taugt, fragt er interaktiv nach den Punkten, mit denen sich die verschwommenen Gespenster "ehebedingte Nachteile" oder "eheliche Verhältnisse" erhellen lassen.
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04-06-2015, 16:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2015, 16:31 von Zahlfunktion.)
@ __p,
nehmen wir einmal an, dass für die Bemessung des Trennungsunterhalt als auch des nachehelichen Unterhalts der Einkommensunterschied der letzten 12 Monate vor der Trennung maßgeblich sind.
Meine liebe Philipina ist wie gesagt vor etwa einem Monat aus gezogen. Allerdings treffen wir uns zumeist einen Abend pro Woche zu rhytmischen Partnerübungen mit Austausch von Körperflüssigkeiten :-)) Der Sex scheint also beiden Seiten ausreichend Spass zu machen.
Wenn ich nun zur Schonung meiner Gesundheit meine Wochenstunden soweit senke das wir ein etwa gleich hohes Einkommen haben werde ich durch die Stressminimierung wohl länger leben als bisher.
Wie viele Monate der Jahre sollte ich mich nach der Senkung der Wochenstundenzahl mindestens mit ihr zum wöchentlichen Sex treffen und evtl. in Urlaub fahren bevor einer von beiden die Scheidung ein reicht ?
Wie kann ich nach außen, bei getrennten Wohnungen, nach weisen das wir nicht getrennt leben ?
- Tagebuch führen ?
- Per Email immer schön für die heiße Nacht bedanken, schreiben was man so gemacht hat und zusammen das nächste Wochenende per Email planen
- monatlichen Obulus überweisen und im Überweisungstext rein schreiben das das für die gemeinsame Verplegung oder die Nebenkosten ist (welcher Betrag ist da für einen Tag pro Woche angemessen?)
- per monatlicher Überweisung und entsprechenden Überweisungstext für den Sex bedanken
(04-06-2015, 16:31)Zahlfunktion schrieb: @ __p,
nehmen wir einmal an, dass für die Bemessung des Trennungsunterhalt als auch des nachehelichen Unterhalts der Einkommensunterschied der letzten 12 Monate vor der Trennung maßgeblich sind.
Meine liebe Philipina ist wie gesagt vor etwa einem Monat aus gezogen. Allerdings treffen wir uns zumeist einen Abend pro Woche zu rhytmischen Partnerübungen mit Austausch von Körperflüssigkeiten :-)) Der Sex scheint also beiden Seiten ausreichend Spass zu machen.
Wenn ich nun zur Schonung meiner Gesundheit meine Wochenstunden soweit senke das wir ein etwa gleich hohes Einkommen haben werde ich durch die Stressminimierung wohl länger leben als bisher.
Wie viele Monate der Jahre sollte ich mich nach der Senkung der Wochenstundenzahl mindestens mit ihr zum wöchentlichen Sex treffen und evtl. in Urlaub fahren bevor einer von beiden die Scheidung ein reicht ?
Wie kann ich nach außen, bei getrennten Wohnungen, nach weisen das wir nicht getrennt leben ?
- Tagebuch führen ?
- Per Email immer schön für die heiße Nacht bedanken, schreiben was man so gemacht hat und zusammen das nächste Wochenende per Email planen
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"Meine liebe Philipina ist wie gesagt vor etwa einem Monat aus gezogen. Allerdings treffen wir uns zumeist einen Abend pro Woche zu rhytmischen Partnerübungen mit Austausch von Körperflüssigkeiten :-)) ..."
Ja spinnt der Beppi!
Dir ist schon klar, dass sich hier Leute gratis und in ihrer Freizeit abmühen, dir seriös weiterzuhelfen??
"Wenn ich nun zur Schonung meiner Gesundheit meine Wochenstunden soweit senke ..."
Mir scheint, du solltest dir zur Schonung deiner Gesundheit mal dein Oberstübchen untersuchen lassen...ich glaubs nicht - oder sollte dein Geschreibsel hier ein Witz zum Feiertag sein??
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(04-06-2015, 16:31)Zahlfunktion schrieb: Wie viele Monate der Jahre sollte ich mich nach der Senkung der Wochenstundenzahl mindestens mit ihr zum wöchentlichen Sex treffen und evtl. in Urlaub fahren bevor einer von beiden die Scheidung ein reicht ?
Das wird der Richter entscheiden, wenn es soweit ist, dass die Scheidung verhandelt wird. Er wird wissen wollen, wann ihr euch getrennt habt. Wann endeten die ehelichen Verhältnisse?
Dann wirst du sagen: Erst vor X Monaten! Die Ehe ging noch recht lange, wir haben zwar in verschiedenen Wohnungen gelebt, aber weiter zusammen geschlafen. Trennung von Tisch vielleicht, wir brauchten halt mehr Abststand, aber sicher nicht von Bett. Die Ehe und ehelichen Verhältnisse gingen also noch bis vor X Monaten.
Dann wird die Ex sagen: Der lügt doch! Wir haben uns schon vor X+12 Monaten getrennt. Ich kann das beweisen, hier der Mietvertrag meiner neuen Wohnung von X+12. Sicher besucht man sich mal, es gibt ja noch Hausrat auseinanderzusortieren, aber sonst war nichts, die Ehe war schon lange zu Ende! Anschliessend ist er auf Teilzeit gegangen, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen, der faule Betrüger.
Aber wie immer bringen Vorteile auf der einen Seite auch Nachteile auf der anderen. Je länger die Ehe, desto eher das Risiko für längeren Ehegattenunterhalt. Je länger die Trennungszeit, desto länger der höhere und strengere Unterhalt, nämlich der Trennungsunterhalt. Je später der Stichtag, desto mehr Rentenpunkte verlierst du. Und so weiter.
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p, laß dich doch nicht verarschen......
neuleben
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(04-06-2015, 16:52)p__ schrieb: Dann wird die Ex sagen: Der lügt doch! Wir haben uns schon vor X+12 Monaten getrennt. Ich kann das beweisen, hier der Mietvertrag meiner neuen Wohnung von X+12. Sicher besucht man sich mal, es gibt ja noch Hausrat auseinanderzusortieren, aber sonst war nichts, die Ehe war schon lange zu Ende! Anschliessend ist er auf Teilzeit gegangen, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen, der faule Betrüger.
Ich überlege ob ich mich da nicht irgend wie verhalten kann um die Ehe, trotz zweier Wohnungen, aus der Sicht des Gerichts aufrecht halten kann. Halt mindestens solange wie es nach aktueller Rechtsprechung notwendig ist. Ich habe keine Lust den Rest meines Lebens Geld zu überweisen welches sie nach SOA weiter überweist.
- Mich in den Mietsvertrag ihrer Wohnung nehmen wird sie wohl nicht wollen. Sonst wäre sie ja nicht aus gezogen. Selbst wenn sie mir dies aus Kostengründen anbieten sollte hätte ich da arge Bedenken die Pest gegen die Colera aus zu tauschen.
- Ein kündbarer Untermietsvertrag wäre evtl. nicht schlecht. Allerdings wohl auch nicht realistisch diesen zu bekommen.
- Eventuell könnte man einmal pro Monat zusammen weg fahren und dafür jeweils zusammen (belegbar) eine Unterkunft mieten.
- Wenn ich Facebook nicht hassen würde könnte man da wohl versuchen ein gemeinsames Tagebuch der Versöhnung zu führen...
Beim RA war ich noch nicht. Soweit wie ich das gelesen habe geben die Anwälte wohl nicht gerade in allen Fällen sehr hilfreich.
Ich sehe folgende Ansatzpunkte:
- kürzer arbeiten
- getrennt wohnen und sich nachweisbar versöhnen und dann ein par Jahre später zu Weihnachten oder im Urlaub zu trennen
PS. Wir haben uns auf den Philipinen kennen gelernt. Genauer will ich das nicht ausführen.
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(04-06-2015, 19:32)Zahlfunktion schrieb: Ich habe keine Lust den Rest meines Lebens Geld zu überweisen welches sie nach SOA weiter überweist.
Die Ehe mit so einer Person ist nun mal Business für sie, das diesen Punkt mit einschliesst. Sag bloss nicht, dass du das nicht gewusst hast. Die Damen, die von Deutschen auf diese Weise eingeschleust werden, wissen jedenfalls äusserst genau Bescheid. Ganz besonders bei den Männern, die sich selbst für Durchblicker halten. Aus diesem Grund würde ich mich auch dafür wappnen, dass dir mit vielen Tricks und grosser Härte möglichst viel Unterhalt aus der Tasche geleiert wird. So gebettet, so gelegen.
Der Rechtsanwalt ist durchaus hilfreich. Ohne Anwalt kannst du nämlich keine Anträge stellen. Das bedeutet, alle Anträge der Ex gehen unwidersprochen durch den Gerichtssweg. Hälst du das wirklich für hilfreich, das hinzunehmen?
Der Rest sind Tricks, die dir bei ungünstigem Verlauf kein Mensch glaubt. Viel Rumgemache, kein Effekt. Lass den Quatsch. Ziehe die Scheidung gradlinig durch. Je früher, desto billiger und einfacher für dich.
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@ Zahlfunktion
Die Frau ist ausgezogen. Trette von der Arbeit kürzer. Wie in #6 geschrieben.
Stelle den Sex ein mit Ihr. Reiche die Scheidung ein. Zieh es durch. Je länger wartest, desto schlimmer kann es werden.
Endeffekt ist, was du willst.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2015, 20:52 von Zahlfunktion.)
(04-06-2015, 20:08)p__ schrieb: Der Rechtsanwalt ist durchaus hilfreich. Ohne Anwalt kannst du nämlich keine Anträge stellen. Das bedeutet, alle Anträge der Ex gehen unwidersprochen durch den Gerichtssweg. Hälst du das wirklich für hilfreich, das hinzunehmen?
Hmm, das ist ein Argument, werde morgen eine Termin für nächste oder übernächste Woche machen. Da rinnt es dahin das liebe Geld... Andererseits fehlt mir bei dieser Thematik echt der Überblick.
(04-06-2015, 20:08)p__ schrieb: Der Rest sind Tricks, die dir bei ungünstigem Verlauf kein Mensch glaubt. Viel Rumgemache, kein Effekt. Lass den Quatsch. Ziehe die Scheidung gradlinig durch. Je früher, desto billiger und einfacher für dich.
Bin in meiner Grübelei gefangen. Sind so viele Eventualitäten und Wege die sich nicht sicher abschätzen lassen. War auch mal bei einem Arzt deswegen. Hat mich über einen Monat wegen Depressionen krank geschrieben gehabt. Geändert hat das allerdings nicht nachhaltig etwas. Der wollte am liebsten das ich da immer wieder hin gehe. Kann mir das aber wegen meinem Job her weder von der Zeit noch vom Geld her leisten.
(04-06-2015, 20:08)JonDon schrieb: Trette von der Arbeit kürzer.
Ok, werde morgen mit meiner Chefin reden. Mal sehen was sie sagt. Werd es mit Stressreduzierung begründen. Was ja auch nicht ganz gelogen ist. Stress im Job ist sicherlich einer der Gründe warum Männer statistisch gesehen früher sterben als Frauen.
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Nehmen wir mal an iwir würden per Notarvertrag den nachehelichen Trennungsunterhalt aus schließen.
Ist soetwas eigentlich generell angreifbar oder hat soetwas geerell Bestand ?
- keine Kinder
- keine aktuelle Schwangeschaft
- keine aktuelle Arbeitslosigkeit
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Nachehelichen Trennungsunterhalt gibt es nicht. Es gibt Trennungsunterhalt bis zur Scheidung und danach Ehegattenunterhalt. Verzicht auf Ehegattenunterhalt hat unter diesen Voraussetzungen meistens Bestand. Jetzt musst du nur noch die Ex und ihre Anwältin davon überzeugen, dass sie sowas unterschreibt.
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Nehmen wir einmal an ich würde in der aktuellen Situation aus gesundheitlichen Gründen berentet werden. Dann würde ich nach meiner Kalkulaition ETWA bei folgenden Rentenwerten für eine 100% Erwerbsunfähigkeitsrente landen:
ca. 800 € (wenn ich keine Rentenpunkte abgeben müsste)
ca. 500 € (nach Abgabe von Rentenpunkten an meine liebe Ex, sie hat nicht die komplette Ehezeit über gearbeitet)
Bei einer Teilrente (Erwerbsunfähigkeitsrente) wäre es wohl etwa die Hälfte.
Obige Zahlen sind ein Beispiel welches vom Tenor her zu meinen Zahlen passt. Exakte Zahlen möchte ich nicht in das Internet hängen.
Bitte nicht darüber diskutieren ob obige Zahlen nun im vorliegenden Fall exact zu treffen und warum.
Wird so ein Ausgleich von Rentenpunkten auch durch geführt wenn in einem solchen Fall eine Seite (in diesem Fall der Mann) dadurch zum Sozialfall wird ?
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Der Versorgungsausgleich basiert nicht auf der Frage, wer später beim Renteneintritt wieviel hat, sondern allein auf der Frage, wer wieviel Rentenpunkte erwirtschaftet hat. Ob du nachher zum Bittsteller für Grundsicherung wirst, spielt keine Rolle. Und ist für die Rentenversicherung und den Staat auch völlig egal. Was du weniger bekommst, bekommt die Ex halt mehr. Unterm Strich dasselbe.
Die Perlen, die man sich von weither importiert, sind da meist besonders teuer (was die Importeure natürlich nicht interessiert, solange sie auf Freiersfüssen wandeln), da sie logischerweise selten volle Erwerbszeiten oder hohe Einkommen erwirtschaften. Das wird am Ende sackteuer für den Herrn, rechnet man die fehlenden Punkte um in durchschnittliche Rentenbezugszeiten kommt man auf ärgerliche Zahlen. Die schmerzen besonders, weil man in höherem Alter kaum mehr etwas ausgleichen kann. Dasselbe Spiel gilt auch, wenn man mit Damen gleich welcher Herkunft Trauscheine unterschreibt, deren Interessen oder Erwerbsfähigkeiten absehbar nicht besonders weit reichen. Daraus folgt die Doppelnull: Trauschein plus mangelhafter Eigenerwerb.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-06-2015, 18:33 von Zahlfunktion.)
Ok. Der Versorgungsausgleich wird also auch durchgeführt wenn einer der beiden Rentenempfänger ist und durch den Ausgleich der Rentenanwartschaften zum Sozialfall wird.
- In obigen Beispiel müsste dann der Bedürftige (durch Punkteverschiebung verkleinerte EU Rente) von dem zukünftigen Ex-Partner nachehelichen Unterhalt erhalten (sofern leistungsfähig und nach Abzug anrechenbarer Ausgaben mehr als Selbstbehalt verdient).
Hmm. Spannendes System.
Läuft solch ein aus Bedürftigkeit her rührender Unterhalt beliebig lange wenn die Ehe z.B. 12 Jahre bestanden hat und der Bedürftige nicht gerade wieder heiratet? Oder erlischt der aus Bedürftigkeit/Krankheit her rührende UNterhalt wenn der bedürftige eines Tages gesundet und oder aus anderen Quellen höhere Einkünfte bekommt ?
Das ist aber auch ein komplexes Themengebiet...
(04-06-2015, 20:08)JonDon schrieb: Je länger wartest, desto schlimmer kann es werden.
Könnte der Zeitfaktor auch etwas negatives bewirken wenn beide deas selbe verdienen ?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-06-2015, 18:50 von Zahlfunktion.)
(04-06-2015, 20:08)JonDon schrieb: Stelle den Sex ein mit Ihr. Reiche die Scheidung ein. Zieh es durch. Je länger wartest, desto schlimmer kann es werden.
Für mich klingt es erst einmal gut die Stundenzahl zu senken. Des weiteren sollte ich mich in ihrer Wohnung als Nebenwohnung (oder Hauptwohnung ?) an melden und schön zusammen die Wochenenden und den Urlaub verbringen. Des weiteren jeden Monat einen entsprechend deklarierten Mietanteil überweisen.
Sollte es dann nach zwei Jahren nicht mehr so laufen erfolgt halt einer einjährige Trennungsphase. Aber bis dahin werde ich wohl um meine liebe Ex kämpfen. Man soll ja eine langjährige Beziehung nicht einfach so weg werfen... Und nebenbei, der Sex mit ihr macht mir durchaus Spass.
Im Moment klingt mir die obige (weibliche) Strategie am vielversprechendsten. Sie bietet Spass, die Möglichkeit der Versöhnung und ist langfristig am preiswertesten (ich muss nur immer schön an die Verhütung denken, am besten zeitnah die 400 € für die Vasektomie investieren ).
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(04-06-2015, 20:08)p__ schrieb: Die Ehe mit so einer Person ist nun mal Business für sie, das diesen Punkt mit einschliesst. Sag bloss nicht, dass du das nicht gewusst hast.
Ich kannte zwar den Ausspruch, dass man zwar eine XWorkerin leicht aus einem Bordel holen kann aber nicht das Bordel aus einer XWorkerin.
Ganz so extrem war unser Kennenlernort zwar nicht. Rückwirkend betrachtet hat die "Geschichte" jedoch trotzdem einen gewissen Beigeschmack. Viel genauer will ich das aber nicht in der Öffentlichkeit ausbreiten.
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