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SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind
#51
nein, da wird nur der 3-monatige Unterhaltsrückstand gepfändet. Von den 960 Euro muss ich natürlich den laufenden Unterhalt weiter bezahlen. Meine Ex hat mir als die Pfändung schon unterwegs war ein Wohnungsangebot für 600 Euro warm zugeschickt und gefragt ob das nicht ne tolle Wohnung für mich und meine Tochter wäre!!!!!!!!!!!!!!!!!
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#52
Pfaendung ruht erstmal. Beistaendin will rechnen
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#53
Mein Prachtexemplar an KM hat sogar die Teilzahlung an den GV abgelehnt ! Hat ihr anscheinend auch beim § 170er das "Genick" gebrochen.

Habe jetzt einen höheren Pfändungsfreibetrag als wenn ich gezahlt hätte.


Desweiteren habe ich auch den Beweis das ich mich nicht absichtlich der Unterhaltszahlung entzogen habe.

Manche KM schnallt einfach nicht das Sie mehr Schaden anrichten als alles andere !

LG
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#54
ich verdiene im Schnitt 1250 netto!
Meine Ex tut jetzt so als ob sie von der Pfändung nichts wusste. 
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