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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#26
(15-07-2015, 16:53)Skipper schrieb: Doch, doch, Dzombo.

Genau so: Mutter > amtl. Vermittlung > gerichtl. Regelungsantrag

Als ich den Umgang vor vielen Jahren mal gerichtl. zu regeln hatte, ....
Was das Wort "Regelung" bedeutet weißt Du?

Hast Du Dir dazu wenigstens eine Schaffnermütze aufgesetz ?  Big Grin

Sowas steht Dir doch bestimmt!
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#27
OK. Ich setz mir 'ne Schaffnermütze auf und Du Dir die passende Narrenkappe.

Big Grin

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#28
(15-07-2015, 20:24)Skipper schrieb: OK. Ich setz mir 'ne Schaffnermütze auf und Du Dir die passende Narrenkappe.

Big Grin

S.

Nehme lieber die Narrenkappe anstatt der Schafnermütze, letzter strahlt eine gewisse Seriosität aus die du gerne hättest.

Kommen wir mal zu den von dir so hervorgehobenen "Einfach Vater Dingsda" ->

http://www.einfachvater.de/?page_id=38

https://de-de.facebook.com/einfach.vater

Du solltest was Coaching angeht mal in der näheren Verwandschaft anfragen ob da Profis sind, von denen du am Ende lernen könntest?

Derzeit kannst du ja kaum guten Gewissens Silberlinge verlangen!
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#29
Habe ich direkt nix mit zu tun und 'Silberlinge' verlange ich schon gar nicht.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#30
(15-07-2015, 20:24)Skipper schrieb: OK. Ich setz mir 'ne Schaffnermütze auf und Du Dir die passende Narrenkappe.

Big Grin 

die will ich wohl gerne aufsetzen, behaupte ich doch nicht, zu wissen, was ich da angezettelt habe.
Ich laß mich halt gerne von der "Ggenseite" überraschen, wenn meine trockenen Tücher dadurch nicht nass werden.

Nun ist erst mal das Gericht an der Reihe zu reagieren.
Mir fällt das nicht schwer, abzuwarten.
Und mit einer Narrenkappe lege ich mir keine Zwänge an.
Hingegen tragen Schaffner oder solche, die sich so kleiden, große Verantwortung Wink
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#31
@Skipper...

Für Väter stark machen, in dem Mann in den sorry fraulichen Mütterhintern rein kriecht Huh

Du propagierst nichts anderes. In jedem Satz eines TV (Trennungsvaters) interpretierst Du Argwohn gegen die KM hinein. Genau wegen dieser deiner Ansicht brach letztendlich der VafK in seiner doch damals starken Gemeinschaft auseinander. Aus aufeinander zugehen wurde ständiges hinten rein kriechen. Bloß nix gegen Mutti sagen. Sonst wird Umgang gestrichen. Erpressung pur. Und tausende Väter in Deutschland halten sich dran. Sehen ihre Kinder trotzdem nicht.

Ich habe Dich, seit ich hier bin, noch NIE sagen hören. Auch Mütter sollten im Interesse der Kinder die Väter verstehen lernen Exclamation
Beim poppen mit ihnen und sich von ihnen schwängern lassen hatten sie diese zumindest schon mal bestens verstanden. Es besteht ergo Hoffnung auf Linderung unseres Leidens. 

Aber vielleicht brauchen unsere ehrenwerten Mütter mal eine Crash-Kurs in Sachen Islam. Wenn der hier nämlich Chef ist. Da gibt es für alle Frauen die Pflichtburga. Und dann wird auch nicht so ellenlang rumgequatscht. Und wenn wieder eine zum Gericht rammelt, um sich über den Erzeuger ihres Kindes beschwert. Dann bekommt sie 14 Tage am Hindukusch gratis. Pausenversorgung für die kämpfenden Männer dort. So viel Frau muss sein. Basta!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#32
(15-07-2015, 14:15)Dzombo schrieb: Ist denn Widerruf überhaupt zulässig nach so langer Zeit?  Soweit ich informiert bin, muss man so ein Verfahren mit Widerrufsvorbehalt abschließen, um später sagen zu können: "Nein Frau Richterin. Das möchte ich doch nicht so geregelt wissen!"
Das ist nicht nur mit Blick auf die zwztl. verstrichene Zeit eine gute Frage.
Und die Antwort wird nicht zuletzt davon abhängen, wie und als was man den Widerruf auslegen wird. Hier ohne unseriös zu wirken vorzugreifen, bedarf es schon ein wenig detailliertere Rechtskenntnisse, in die sich einzuarbeiten mühsam werden könnte, vor allem dann, wenn es sich das Gericht -was zu erwarten ist- relativ einfach machen wird.
Das sollte man besser abwarten!

Im güterichterlichen Umgangsverfahren Willenserklärungen unter einen Widerrufsvorbehalt zu stellen, ist rechtlich erst gar nicht vorgesehen und praktisch auch widersinnig.

Wenn das Gericht dem Vergleich beitritt, muss es das -jedenfalls nach h.M.- sowieso per Beschluss beschließen.
Dagegen ist -dann natürlich befristet- Rechtsmittel einzulegen möglich.
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#33
@Ibykus...

Dir wurde, so ich richtig verstanden habe, Anwaltszwang auferlegt und es wurde der Streitwert festgelegt.

Das klingt wie Umgangsverfahren neu. Damit meine ich, dass das Gericht wiederum meint, Du würdest auf Grund neuer Umstände demzufolge auch ein neues U-verfahren wünschen. Was Du natürlich nicht willst. Du willst eher, dass das Gericht so eins anschiebt. Weil sie ja rein rechtlich gesehen ihre Verfahren auf Inhaltseinhaltung überwachen müssten. Wobei ich ziemlich überrascht aus der Wäsche gucken würde, stünde eines Tages ein Gerichtsbediensteter vor meiner Tür, um nachzufragen, ob denn der immer noch aktuelle Umgangsbeschluss aus 04/2009 eingehalten wird. Worauf ich klar nein sagen müsste. Mit der Begründung, dass das nicht geht, weil ich dafür das notwendige Kind nicht zur Verfügung habe. Das wurde ja noch am Tag der Sorgerechtsentscheidung von der KM nach mir unbekannt verdünnisiert.

Da fällt mir ein. Gab es da nicht mal so ein Verfahren? Also ein Verfahren, dass Du gar nicht wolltest. Das Gericht aber ein solches aus deinen Worten interpretiert hatte?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#34
(16-07-2015, 15:26)Dzombo schrieb: @Ibykus...

Dir wurde, so ich richtig verstanden habe, Anwaltszwang auferlegt und es wurde der Streitwert festgelegt.
ja - aber in einem -anderem-, nämlich VKH-Verfahren(!) und die daheraus entstehenden Kosten wurden mir auferlegt. Denn Frau Familiengericht hatte ja gemeint/ gehofft, dass damit das Verfahren, dessenwegen ich VKH beantragt hatte -ich schreib's mal so, dass auch skipper damit zurecht kommt- "in die Tonne" könne.

Dzombo schrieb:Das klingt wie Umgangsverfahren neu.
Ich habe es ihr in der Verhandlung anders gesagt.
Und musste anschließend -nach Rechtsmittelverfahren- in ihrem Protokoll lesen, dass "eine weitere Erörterung der Verhandlung wegen des Verhaltens des Antragstellers nicht möglich gewesen sei".
Kleine Retourkutsche mit Nachtreten ihrerseits, die aber zum Bumerang wurde.
Denn sie hatte immer noch nicht verstanden, welche Fehler sie bei der Rechtshängigmachung des Verfahrens gemacht hatte und es erforderte eine deutlichere Sprache, bis sie meinen Anspruch auf Rechtsgewährung befriedigt und meinen Antrag zu 2) in einem weiteren Beschluss abgewiesen hatte. Auch darin gab's -jedenfalls meiner Rechtsauffassung nach- weitere Fehler.

Dzombo schrieb:Damit meine ich, dass das Gericht wiederum meint, Du würdest auf Grund neuer Umstände demzufolge auch ein neues U-verfahren wünschen. Was Du natürlich nicht willst. Du willst eher, dass das Gericht so eins anschiebt.
Ich erhoffe mir, dass das Gericht sich pflichtgemäß die Frage stellt:
"Huch - hier gabs doch ein Güterichterverfahren in indem die Parteien sich verglichen hatten.
Und eine Umgangpflegschaft ist doch auch noch installiert.
Und wenn ein immerhin oberlandesgerichtlicher Beitrittsbeschluss vorliegt, dann musste der Vergleich selbst zwingend dem Kindeswohl dienen und der Widerruf des Vaters folglich das Kindeswohl verletzen.
Wat mok wi da bloß?

Dzombo schrieb:Da fällt mir ein. Gab es da nicht mal so ein Verfahren? Also ein Verfahren, dass Du gar nicht wolltest. Das Gericht aber ein solches aus deinen Worten interpretiert hatte?
kann mich nicht erinnern.
Ich wollte immer alle Verfahren  Big Grin
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#35
(15-07-2015, 20:42)Skipper schrieb: Habe ich direkt nix mit zu tun und 'Silberlinge' verlange ich schon gar nicht.

S.

Nein ihr/du nehmt nur harte Euro, schon klar Skipper...... Wink

Aber die Flyer die du verbreitest, gehören schon zu der (Selbst)(Hilfe)Gruppe wo du wenig mit zu tun hast?

Wobei der Austausch im echten Leben untereinander sicher fruchtbar sein kann, wenn es nicht nach Helferindustrie riecht!
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#36
@Ibykus...

Das ist gängige Praxis. So wird das oft gemacht. Leider. Was mich aber nicht davon abhält, zu hinterfragen. Warum sich so verdammt wenige dafür interessieren? Immerhin werden sie für so was ja finanziell belangt. Wobei das denen wurscht sein kann, die sowieso keine VKH-Raten zahlen müssen.

Aber was rede ich von Geld. Hat eh kaum ein Trennungsvater. Außer wenn es ums klagen geht. Es geht ja um Rechte. Wobei es weitaus billiger ist für seine Rechte zu demonstrieren. Einzig fehlt der Mut. Bei Dir allerdings weniger. Wer verpackt noch außer Dir Kinderhände in Stacheldraht?

Gib bescheid, wenn sich die werte Richterin durchgerungen hat, eine Entscheidung zu treffen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#37
ach du mein lieber mein Vater ...

Das Gericht hat nun mit zwei Sätzen (Schreiben vom 09.07.2015, heute eingegangen) reagiert:

Zitat:In der Familiensache 
Vater gg Mutter

wird anliegender Bericht der Umgangspflegerin übersandt.
Der Kindesmutter wird dringend angeraten über das Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung, ggf. in Form einer Erziehungsbeistandschaft, zu installieren.

(man grüßt freundlich)

Sicher macht sich die gute, liebe Mama jetzt Gedanken darüber, inwieweit sie erzieherisch versagt oder Defizite haben könnte.


Das Familiengericht selbst neigt von vornherein nur wenig zu Selbstkritik.
Seine Empfehlung an die Kindsmutter hat ja Ursachen, die sich über lange Zeit hinweg durchaus offenbart hatten, aber leider ignoriert oder nicht erkannt wurden ....

Das Kindeswohl wird so geradezu verspottet.
Deutschland eben!

Das ist unser Problem:
Die Mißachtung des Kindeswohls, wenn Väter Grundrechte einfordern und sich gegen mütterliche Alleinbesitzansprüche wehren.
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