Wenn man sich unbedarft und versonnen auf den Seiten des BMJ, zum Familienrecht tummelt, stellt sich einem ein Bild von fast ausschließlicher Harmonie und ansonsten Schlichtungsbereitschaft dar.
Das drüber stehende Foto spricht hierzu Bände und es kommen in mir Erinnerungen an frühere Tage hoch, an denen regelmäßig die Zeugen Jehovas, am Hamburger Hauptbahnhof, ihre Heftchen mit hübschem Cover des "Wachturms" vor ihrer Brust feil boten.
Alle strahlen und lachen - sind gut drauf.
Wer sich in streitigen Trennungs- und Folgesituationen befindet, vermag nur schwer diesem Bild folgen zu können.
Man könnte unterstellen, es wäre den Betroffenen, die diesen Bildern nicht mehr folgen können, auch in deren Vergangenheit zu keiner Zeit möglich gewesen, diese Sehnsucht nach Harmonie jemals verspürt zu haben.
Medial verbreitete Verleumdungen dieser Art finden wir derzeit vermehrt in manch Rezension, zum Film: Der entsorgte Vater.
Trost findet man dann auf den Seiten des BMJ.
Das Foto: Es soll Mut geben.
Der Papi trägt lässige Jeans und das kleine (gemeinsame?) Kind auf dem Arm, die Muddi trägt zur Kenntlichmachung einen weiten Rock, denn Emazipation ist schließlich keine Frage der Garderobe.
Der Horizont ist grenzenlos und das Wetter spielt auch mit.
Eine Einladung zum Aufbruch, in ein neues zweites Leben, nach den Niederlagen vor gegnerischen AnwältInnen, kommunalen sozialen DienststellInnen, GutachterInnen, gerichtlichen Instanzen.
Es folgt ein einleitender Text, mit entsprechend Trost spendenden Worten.
Auszug:
So allgemein gültig wie hier dargestellt, hat diese Aussage selbstverständlich nur solange Gültigkeit, insoweit die deutsche Staatin nicht in irgendeiner Form finanziell belastet wird.
Ich beziehe mich mit dieser Aussage auf den Thread zum Urteil des OLG Jena, mit dem Aktenzeichen 1 UF 397/07.
Ich verweise zudem auf die Leitlinien des OLG Frankfurt/Main,
die Tatsache, dass zum Thema Dreiteilungsgrundsatz bei google satte drei Einträge angezeigt werden, dass es hierzu im 123recht-Forum einen kurzen Strang gab, Frau Gretel Diehl ihre Berechnungen hat aus dem Rechtsportal entfernen oder gut verstecken lassen.
Immerhin findet sich eine solche Berechnung als Muster hier, sowie der Vortrag ihrer Betrachtung zum reformierten Unterhaltsrecht hier!
Ein weiterer minder netter Kommentar zum derzeitigen Unterhaltsrecht findet sich hier!auch
Dass an deutschen Familiengerichten politisch- fiskalische Antworten auf Haushaltfragen, in Form von sogenannter Rechtsprechung zu Unterhaltsfragen, gegeben werden, wäre an dieser Stelle mal zu diskutieren, wenn nicht nur ich diese Meinung vertreten würde.
Wenn ein Senat des BGH innerhalb eines, vom wirtschaftlichen Umschwung betroffenen Jahres, zum gleichen Kernthema, mit nahezu gleicher Besetzung, unter gleichem Vorsitz, zu unterschiedlichen, dem Verpflichteten nachteilig ausgelegten Beschlüssen kommt, wird deutlich, wie sehr die drei Staatsgewalten miteinander verquickt sind.
Hier nochmal die Volltexte, zum Genießen:
XII ZR 150/ 05
XII ZR 158/ 04
XII ZR 65/ 07
Nur zum Thema Staatin/Rechtsprechung und Finanzen.
Ein Zeigenosse schreibt hierzu:
Dass es ein Amtsrichter nur bis hierher und nicht weiter geschafft hatte, sollte angesichts solch kritischer Äußerungen nicht weiter verwundern, ein solches System vorausgesetzt.
Es würde mich nicht erstaunen, wenn ihm selbst dies mittels einiger Euphemismen entsprechend verkauft wurde, à la: "Sie verrichten in Cochem-Zell einen unverzichtbaren Beitrag, hin zu einer gerechteren Rechtsprechung, dass wir dort auf Ihre maßgebliche Beteiligung nicht verzichten können. Bitte machen Sie weiter so."
Das entspricht dem Vokabular, das es benötigt, sich unangenehme Querulanten vom Hals zu halten.
Wenn wir uns zurück auf die Internetpräsenz des BMJ begeben, fällt desweiteren auf, dass noch immer und vorsätzlich die Themen Unterhaltsrecht und Kindschaftsrecht nebeneinander - nicht miteinander verknüpft - dargestellt werden.
Die Zweitfamilie als Option für eine bessere Zukunft eines bereits ensorgten und zu Barunterhalten verpflichteten Elternteils, auf der Grundlage, dass die Next die Zeche mindestens indirekt - mitunter direkt - mitzutragen hat - emotional wie auch finanziell.
Wer kann dazu schon "Nein" sagen?
Mit der Unterhaltsrechtsreform aus 2008 wurde umgehend ein entsprechendes Modell nach dem Dreiteilungsgrundsatz entworfen und numehr stringent umgesetzt.
Wir bewegen uns in einem dem Untergang geweihten System, deren politische Kaste nicht in der Lage ist, seinem Volk unterstützend zur Seite zu stehen und dessen Volk den Glauben an nachhaltiger Gerechtigkeit, für sich selbst und die nachfolgenden Generationen bereits überzählig begraben hat (Wahlverhalten).
Warum schreibe ich diesen Beitrag?
Weil ich die Zeit hierzu habe, weil ich stehend, sitzend, liegend diesen Beitrag verfasse, weil ich zum ersten Mal mit meinem Rücken zu tun habe, weil ich darauf hin krankgeschrieben bin, weil ich mir Spritzen gegen die Schmerzen verpassen lassen musste, weil ich am vergangenen Sonntag mit der Kleinen lange Zeit in einem Stau verharren musste, weil die Mutter die Distanz geschaffen hatte, weil dies dem Kindeswohl am besten entspricht, weil dies der sogenannten deutschen Rechtsprechung entspricht.
Wenn ich also nur die heute behandelten Einzelthemen in ein Paket zusammenfasse, komme ich zu folgendem nüchternen Fazit:
Mit freundlicher und harmonisch anmutender Unterstützung dieser Pleitestaatin wird sich in absehbarer Zeit unsere Gesellschaft, wie wir sie noch erleben durften, selbst überlebt haben.
Es geht hier nur um Geld, Knete, Zaster, Penunse, Moneten, Kies, Kohle, Mäuse, Schotter ...
Für´s Erste habe ich fertig!
Das drüber stehende Foto spricht hierzu Bände und es kommen in mir Erinnerungen an frühere Tage hoch, an denen regelmäßig die Zeugen Jehovas, am Hamburger Hauptbahnhof, ihre Heftchen mit hübschem Cover des "Wachturms" vor ihrer Brust feil boten.
Alle strahlen und lachen - sind gut drauf.
Wer sich in streitigen Trennungs- und Folgesituationen befindet, vermag nur schwer diesem Bild folgen zu können.
Man könnte unterstellen, es wäre den Betroffenen, die diesen Bildern nicht mehr folgen können, auch in deren Vergangenheit zu keiner Zeit möglich gewesen, diese Sehnsucht nach Harmonie jemals verspürt zu haben.
Medial verbreitete Verleumdungen dieser Art finden wir derzeit vermehrt in manch Rezension, zum Film: Der entsorgte Vater.
Trost findet man dann auf den Seiten des BMJ.
Das Foto: Es soll Mut geben.
Der Papi trägt lässige Jeans und das kleine (gemeinsame?) Kind auf dem Arm, die Muddi trägt zur Kenntlichmachung einen weiten Rock, denn Emazipation ist schließlich keine Frage der Garderobe.
Der Horizont ist grenzenlos und das Wetter spielt auch mit.
Eine Einladung zum Aufbruch, in ein neues zweites Leben, nach den Niederlagen vor gegnerischen AnwältInnen, kommunalen sozialen DienststellInnen, GutachterInnen, gerichtlichen Instanzen.
Es folgt ein einleitender Text, mit entsprechend Trost spendenden Worten.
Auszug:
Zitat:... Angesichts der hohen Scheidungsquote - insbesondere von kurzen Ehen - müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren. Schließlich zeigen die vielen "Patchwork-Familien", dass sich die Lebenswirklichkeit geändert hat. ...
So allgemein gültig wie hier dargestellt, hat diese Aussage selbstverständlich nur solange Gültigkeit, insoweit die deutsche Staatin nicht in irgendeiner Form finanziell belastet wird.
Ich beziehe mich mit dieser Aussage auf den Thread zum Urteil des OLG Jena, mit dem Aktenzeichen 1 UF 397/07.
Ich verweise zudem auf die Leitlinien des OLG Frankfurt/Main,
die Tatsache, dass zum Thema Dreiteilungsgrundsatz bei google satte drei Einträge angezeigt werden, dass es hierzu im 123recht-Forum einen kurzen Strang gab, Frau Gretel Diehl ihre Berechnungen hat aus dem Rechtsportal entfernen oder gut verstecken lassen.
Immerhin findet sich eine solche Berechnung als Muster hier, sowie der Vortrag ihrer Betrachtung zum reformierten Unterhaltsrecht hier!
Ein weiterer minder netter Kommentar zum derzeitigen Unterhaltsrecht findet sich hier!auch
Dass an deutschen Familiengerichten politisch- fiskalische Antworten auf Haushaltfragen, in Form von sogenannter Rechtsprechung zu Unterhaltsfragen, gegeben werden, wäre an dieser Stelle mal zu diskutieren, wenn nicht nur ich diese Meinung vertreten würde.
Wenn ein Senat des BGH innerhalb eines, vom wirtschaftlichen Umschwung betroffenen Jahres, zum gleichen Kernthema, mit nahezu gleicher Besetzung, unter gleichem Vorsitz, zu unterschiedlichen, dem Verpflichteten nachteilig ausgelegten Beschlüssen kommt, wird deutlich, wie sehr die drei Staatsgewalten miteinander verquickt sind.
Hier nochmal die Volltexte, zum Genießen:
XII ZR 150/ 05
XII ZR 158/ 04
XII ZR 65/ 07
Nur zum Thema Staatin/Rechtsprechung und Finanzen.
Ein Zeigenosse schreibt hierzu:
Zitat:... Dieses Verständnis spiegelt auch die bundesdeutsche Realität der Judikative wider, deren Verfassung aus der Monarchie des 19. Jahrhunderts stammt. Seit dieser Zeit wird - um die erforderliche geschmeidige Anpassung an die jeweiligen politischen Systeme zu gewährleisten - die richterliche Personalpolitik einschließlich der Richterauswahl als wichtigste Rahmenbedingung der Rechtsprechung überwiegend durch die Exekutive (...) gesteuert.Link zum Erwerb des Volltextes
Gleichzeitig wird dieses Defizit an Gewaltenteilung durch beamtenlaufbahngleiche Beförderungshierarchien verstärkt, ...
Dass es ein Amtsrichter nur bis hierher und nicht weiter geschafft hatte, sollte angesichts solch kritischer Äußerungen nicht weiter verwundern, ein solches System vorausgesetzt.
Es würde mich nicht erstaunen, wenn ihm selbst dies mittels einiger Euphemismen entsprechend verkauft wurde, à la: "Sie verrichten in Cochem-Zell einen unverzichtbaren Beitrag, hin zu einer gerechteren Rechtsprechung, dass wir dort auf Ihre maßgebliche Beteiligung nicht verzichten können. Bitte machen Sie weiter so."
Das entspricht dem Vokabular, das es benötigt, sich unangenehme Querulanten vom Hals zu halten.
Wenn wir uns zurück auf die Internetpräsenz des BMJ begeben, fällt desweiteren auf, dass noch immer und vorsätzlich die Themen Unterhaltsrecht und Kindschaftsrecht nebeneinander - nicht miteinander verknüpft - dargestellt werden.
Die Zweitfamilie als Option für eine bessere Zukunft eines bereits ensorgten und zu Barunterhalten verpflichteten Elternteils, auf der Grundlage, dass die Next die Zeche mindestens indirekt - mitunter direkt - mitzutragen hat - emotional wie auch finanziell.
Wer kann dazu schon "Nein" sagen?
Mit der Unterhaltsrechtsreform aus 2008 wurde umgehend ein entsprechendes Modell nach dem Dreiteilungsgrundsatz entworfen und numehr stringent umgesetzt.
Wir bewegen uns in einem dem Untergang geweihten System, deren politische Kaste nicht in der Lage ist, seinem Volk unterstützend zur Seite zu stehen und dessen Volk den Glauben an nachhaltiger Gerechtigkeit, für sich selbst und die nachfolgenden Generationen bereits überzählig begraben hat (Wahlverhalten).
Warum schreibe ich diesen Beitrag?
Weil ich die Zeit hierzu habe, weil ich stehend, sitzend, liegend diesen Beitrag verfasse, weil ich zum ersten Mal mit meinem Rücken zu tun habe, weil ich darauf hin krankgeschrieben bin, weil ich mir Spritzen gegen die Schmerzen verpassen lassen musste, weil ich am vergangenen Sonntag mit der Kleinen lange Zeit in einem Stau verharren musste, weil die Mutter die Distanz geschaffen hatte, weil dies dem Kindeswohl am besten entspricht, weil dies der sogenannten deutschen Rechtsprechung entspricht.
Wenn ich also nur die heute behandelten Einzelthemen in ein Paket zusammenfasse, komme ich zu folgendem nüchternen Fazit:
Mit freundlicher und harmonisch anmutender Unterstützung dieser Pleitestaatin wird sich in absehbarer Zeit unsere Gesellschaft, wie wir sie noch erleben durften, selbst überlebt haben.
Es geht hier nur um Geld, Knete, Zaster, Penunse, Moneten, Kies, Kohle, Mäuse, Schotter ...
Für´s Erste habe ich fertig!