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Den Schwachsinn der Düsseldorfer Juristenclique zu interpretieren widerstrebt mir, dieses Tabellenmahnmal der Verlogenheit. Wie es schon anfängt: Die Tabelle sei kein Gesetz. Nur, dass jeder einzelne von der hunderttausende Juristen sie anwendet wie wenn es eines wäre. Die Zahlen sind auch uninteressant, die Selbstbehalte nur theoretische Behauptungen.
Auch eine Erhöhung der Sätze im Sommer wird nichts Interessantes bringen. Die Zahlbeträge erhöhen sich sowieso schon selbst, weil die Einkommensgruppe fixe Ziffern ohne jede Inflationsberücksichtigung sind. Einer ehrlicheren Rechnung nach Einkommensprozenten verweigern sich die Keksperten mit Absicht, Transparenz und Nachvollziehbarkeit scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser.
Interessanter sind die Leitlinien, wenn sie rauskommen. Dort liegen die Trends, die Veränderungen.
(04-12-2014, 14:54)p__ schrieb: Selbstbehalt jetzt 880/1080/1300/1800 (bei Eltern) EUR. Mindestbetreuungsunterhalt ist aber auch gestiegen, jetzt 880 EUR. Was meinst Du mit den 1300? So, wie ich das lese, sind es 1200 ggüber der/dem Ex.
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Es geht hin und her mit den Kinderfreibeträgen: http://www.rp-online.de/politik/deutschl...-1.4737170
" Nach dem Entwurf des neuen "Existenzminimumberichts" aus dem Bundesfinanzministerium muss die Regierung das sogenannte sächliche Existenzminimum - als wichtigsten Teil des Kinderfreibetrags - im Jahr 2015 um 144 Euro auf 4512 und 2016 um weitere 96 Euro auf 4608 Euro anheben."
Bekanntlich ist eben jenes sächlich Existenzminimum an den Kindesunterhalt gekoppelt. 100% Mindesunterhalt werden dann von 364 auf 376 EUR und dann 384 EUR steigen. Zahlbetrag abzüglich halbes Kindergeld, von dem noch nicht klar ist wie es steigt. Wird die Kindergelderhöhung verschoben, steigt der Unterhalt erst kräftig und dann kann er wieder etwas sinken.
Am Beispiel eines 12jährigen gerechnet, pflichtiger Vater verdient 2000 EUR netto. Das ist jetzt Stufe 4 (1x nach oben) und somit erhält das Kind 490 EUR Unterhalt. Nach den Erhöhungen werden es 517 EUR sein.
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(13-12-2014, 12:50)p__ schrieb: Am Beispiel eines 12jährigen gerechnet, pflichtiger Vater verdient 2000 EUR netto. Das ist jetzt Stufe 4 (1x nach oben) und somit erhält das Kind 490 EUR Unterhalt. Nach den Erhöhungen werden es 517 EUR sein.
Dann mal auf zu neuen Mangelfällen...
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Am Mittwoch, 17.12. ist das Thema im Kabinett. Schäuble gefährdet damit seine "Schwarze Null".
Alle Aufstocker sollten dann zügig eine "Veränderungsmitteilung" an ihr JC absetzen, dass jetzt mehr abgesetzt werden muss.
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13-12-2014, 16:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2014, 16:26 von Skipper.)
Wer gutes Geld erwirtschaftet, den werden die Änderungen kaum jucken.
Mangelfälle hingegen sind idR sozialrechtlich bedürftig und federn anders ab, siehe sorglos-Beitrag.
Als armer Pflichtiger kann man sich freuen, daß Kind mit Kimu mehr Mittel erhalten und noch entspannter sein können.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Die Erhöhung wird jetzt angegangen, aber wieviel sagen sie nicht: https://de.nachrichten.yahoo.com/gabriel...03412.html
" Das Bundesfinanzministerium hat für das laufende und das kommende Jahr jeweils spürbare Erhöhungen des Kinderfreibetrags angekündigt. Die Bundesregierung werde die dafür notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten, teilte das Ministerium in Berlin mit. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene soll demnach steigen. Diskutiert wird zudem eine Erhöhung auch des Kindergelds."
Die Erhöhung des Freibetrags wirkt unterhaltserhöhend, die des Kindesgeldes unterhaltssenkend.
Zitat:Als armer Pflichtiger kann man sich freuen, daß Kind mit Kimu mehr Mittel erhalten und noch entspannter sein können.
Biste unter die Zyniker gegangen?
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28-01-2015, 14:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-01-2015, 14:50 von karlma.)
(28-01-2015, 14:31)zeitgenosse schrieb: Zitat:Als armer Pflichtiger kann man sich freuen, daß Kind mit Kimu mehr Mittel erhalten und noch entspannter sein können.
Biste unter die Zyniker gegangen?
Ne ne! @Skipper meint das ernst. Er vertritt gnadenlos das Jugendamtscredo, man müsse nur dafür sorgen, dass es der Mutter gut geht und dann würde es auch dem Kind gut gehen. Dass es Mütter gibt, denen es gut gehen könnte, es ihnen dadurch aber nicht wirklich gut geht und sie weiter um ihr Wohlergehen kämpfen (zum Schaden ihrer Kinder), ist ihm bisher nicht aufgefallen. Schade aber auch.
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Irgendwelche Wetten? Wieviel mehr dürfen wir bald berappen damit es der Mutti äähm dem Kind gut geht.
Das ist wie mit der EZB. Wenn man 60 (deutsche, nicht USA) Billionen oben rein schüttet, dann kommt unten sicher auch was an.
Am Besten den Kinderfreibetrag hoch auf 15000 und Kindergeld streichen, dann haben es alle sicher besser.
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10-03-2015, 06:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-03-2015, 06:33 von sorglos.)
Nun ist ein Entwurf raus:
Zitat:Das Kindergeld will Schäuble entsprechend dem Freibetrag um sechs Euro im Monat erhöhen. Vier Euro soll es in diesem Jahr mehr geben, zwei im nächsten. http://www.welt.de/politik/deutschland/a...e-SPD.html
Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes… http://dlvr.it/8vFgJ5 BMFi:
In § 32 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „2 184 Euro“ durch die Angabe „2 256 Euro“ ersetzt.
d.h. der Mindestunterhalt steigt (rückwirkend???? ab 1.1.2015??) von 272€ auf 282€ und dann ab 1.1.2016 auf 289€
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12-03-2015, 20:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-03-2015, 20:34 von Erzeuger.)
Hab da mal ne "blöde" Zwischenfrage...
Wird man eigentlich bei ner Änderung der Düsseldorfer Tabelle vom JA darüber informiert?
Oder muss man da selber drauf achten?
Sorry für die Frage aber ich hab bisher noch keine Erhöhung mitgemacht...
(12-03-2015, 20:27)Erzeuger schrieb: Oder muss man da selber drauf achten?
Kommt auf den Unterhaltstitel an.
Bei einem dynamischen musst Du selbst drauf achten. Ansonsten oder auch dann grundsätzlich, kommt es darauf an,
ob die Ex für 6 Euro JA und Gericht in Bewegung setzt.
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(12-03-2015, 21:05)blue schrieb: (12-03-2015, 20:27)Erzeuger schrieb: Oder muss man da selber drauf achten?
Kommt auf den Unterhaltstitel an.
Bei einem dynamischen musst Du selbst drauf achten. Ansonsten oder auch dann grundsätzlich, kommt es darauf an,
ob die Ex für 6 Euro JA und Gericht in Bewegung setzt.
Ah ok, danke.
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(10-03-2015, 06:10)sorglos schrieb: Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes… http://dlvr.it/8vFgJ5 BMFi:
In § 32 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „2 184 Euro“ durch die Angabe „2 256 Euro“ ersetzt.
d.h. der Mindestunterhalt steigt (rückwirkend???? ab 1.1.2015??) von 272€ auf 282€ und dann ab 1.1.2016 auf 289€
Vermutlich kommt die Tage irgendwann die Meldung ...... vielleicht gibts erstmals rückwirkend eine Erhöhung?
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KU würde nach diesem Entwurf von 364 auf 376 steigen, abzüglich hälftige Kindergelderhöhung sind das dann 10€ mehr bei Alterstufe 2 mit 100%
Momentan steht aber auch zur Debatte, nur das Kindergeld zu erhöhen und den Freibetrag nicht, wogegen aber bereits Sturm gelaufen wird mit Drohung Anruf Verfassungsgericht.
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Unterhalt für Juli um hälftige Kindergelderhöhung und Kindergeldnachzahlung kürzen?
Wie handhabt ihr das?
Es existiert kein Unterhaltstitel, Jugendamt ist nicht involviert.
(30-06-2015, 08:25)Herr-Vorragend schrieb: Unterhalt für Juli um hälftige Kindergelderhöhung und Kindergeldnachzahlung kürzen?
Wie handhabt ihr das?
Es existiert kein Unterhaltstitel, Jugendamt ist nicht involviert.
Bei der Nachzahlung definitiv Nein! Im Monat der KG Erhöhung kannst du den KU an das erhöhte KG anpassen.
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Nun macht also die "höchst geheime Düssledorfer Juristenclique" morgen um 10.00 Uhr ihre Pressekonferenz:
Wie erwartet wird die Düsseldorfer Tabelle angehoben. Das Machwerk wird immer unlogischer.
"Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung" wird Trennungsvätern/müttern die Erhöhung des Kindergeldes vorenthalten.
Zitat:Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512,00 € steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher mtl. 317,00 € auf mtl. 328,00 €, eines Kindes vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) von mtl. 364,00 € auf mtl. 376,00 € und der eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit (3. Altersstufe) von bisher mtl. 426,00 € auf mtl. 440,00 €. Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Er steigt daher von mtl. 488,00 € auf mtl. 504,00 €.
Zwar wird der steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend zum 01. Januar 2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 01. August 2015. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoer.../index.php
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Wenn es bei mir zur Neuberechnung kommen sollte lasse ich es drauf ankommen die 2€ anzurechnen.
Glaube nicht dass das Mini-Gesetz das BGB schlagen darf.
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Das BGB schon aber nicht deinen Titel.
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Ich glaube nicht das der Artikel aus dem Gesetzespaket Bestand hätte vor höheren Gerichten.
Aber man spekuliert offensichtlich darauf, dass er eh nicht durchgeklagt werden kann weil es viel zu lange dauert...
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Wenn einer klagen muss, dann die Gläubiger.
Sofern das erhöhte und Nachgezahlte Geld auch im August noch "Kindergeld" heißt, werde ich es abziehen. So wie es in meinem Titel steht. Gesetzesänderungen wirken sich auf bestehende Titel nicht aus. Ein steigender SB tut das ja auch nicht.
Und selbst die Junta nun plötzlich das ganze Kindergeld in "Kindesentzugsprämie" umbenennen sollte, würde ich es trotzdem abziehen. Dabei hätte das auf meinen Titel mehr Wirkung als das Gesetz für den Rest von 2015.
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Wird die neue Tabelle denn noch rechtzeitig diesen Monat beim OLG-Düsseldorf als PDF online gestellt?
Der Monat ist ja bald rum?
Sonst zahl ich ihr nämlich noch den alten Betrag...
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