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Die neuen Unterhaltsleitlinien 2015 Düsseldorf
#1
In den Unterhaltsleitlinien erfrechen sich die Düsseldorfer Robenständer, sich wie in der DT als Gesetzgeber aufzuspielen. Zusammen mit der neuen Düsseldorfer Tabelle wurden auch die Leitlinien geändert, teilweise überraschend gravierend. Die wichtigsten Punkte:

1. Es wird jetzt klar gesagt, dass eine Abfindung bei Jobverlust zu 100% für Unterhalt weggestohlen wird. Das dürfte Arbeitgeber freuen, denn eine Abfindung die mir komplett gestohlen wird bringt mir nur Nachteile, die werde ich ablehnen.

2. Man versucht weiterhin mit Gewalt und entgegen der tatsächlichen Rechtssprechung, Nebenjobs und Überstunden verpflichtend zu machen. Natürlich nur beim Pflichtigen, niemals bei Berechtigten. Die Düsseldorfer Lügenbande sieht jetzt die Grenze nicht bei einem Vollzeitjob, sondern im Arbeitszeitgesetz, das 48 Wochenstunden erlaubt.

3. "Steuervorteile sind wahrzunehmen" - beim Pflichtigen. Begrüssen wir einen weiteren Top-Kandidaten unter den unzähligen Begründungen, einem Pflichtigen fiktives Einkommen in die Tasche zu lügen. "Herr Müller, sie haben ja recht wenig Werbungskosten geltend gemacht. Das darf nicht zu Lasten des armen armen Berechtigten gehen. Deshalb verurteile sie .... blaschwafel ... 1000 EUR zusätzliches Einkommen ... ausserdem ... sofort vollstreckbar ...."

4. Entgegen anderer Rechtssprechung werden nun auch freiwillige Zuwendungen Dritter gestohlen, auch wenn dies dem Willen des Dritten ausdrücklich widerspricht - sogar dann, wenn es nicht um Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt handelt. Wohlgemerkt: Nur beim Pflichtigen, also wenn es um Unterhalt zahlen geht. Der Berechtigte kann weiterhin kassieren, ohne dass etwas angerechnet wird.

5.  Es wird jetzt klar gesagt, dass zusätzliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt wird, wenn der Mindestunterhalt nicht erreicht wird.

6. Man kann auch unter den Roben den Rock voll haben, wenn einem Zeitungen aller Couleur den eigenen Bockmist unter die Nase reiben. Punkt 12.3 ist ein Musterbeispiel dafür und zeigt, welche groteske Verbiegungen die Richterlein jetzt unternehmen, um sich aus der Schusslinie zu bringen.

Es geht ums Wechselmodell und der unsäglichen BGH-Rechtssprechung, die zu Recht von jedem denkenden Menschen kritisiert wurde. Die Roben in DD erfinden etwas Neues, um ihren Haftungsanteil-Müll zu retten und der Anwaltschaft das Business. Korrekt wäre: Jeder zahlt seins, nur Mehr/Sonderbedarf wird nach Haftungsanteilen aufgeteilt. Neue Idee aus Düsseldoof: Die Haftungsanteile werden jetzt halbiert. Und beim fast-Wechselmodell beschreitet man einen anderen Weg: "Ferner kann der Unterhaltsbedarf des Kindes dadurch gemindert sein, dass der umgangsberechtigte Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise deckt.". Das ist so vage und undeutlich gehalten, dass es einerseits gerechter aussieht, aber andererseits in der Praxis nie greifen wird. Vorrangig ging es den Robenständern offenbar darum, den "betreuenden" Elternteil aus allem raus zu halten.

7. Es wird jetzt klar gesagt, dass lebenslanger Ehegattenunterhalt sogar ohne ehebedingte Nachteile wieder eingeführt ist: "Bei Fehlen ehebedingter Nachteile kann eine fortwirkende nacheheliche Solidarität einer Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt entgegenstehen." So leise und so verlogen wurde noch nie eine pompös zelebreirte Unterhaltsrechtsreform restlos beerdigt.

8. Nebenbei aber mit enormer Wirkung wird noch ein "Stufenmodell" eingeführt, um noch mehr Unterhalt bei Betreuung Kind rauszuholen: "Zur Vermeidung eines abrupten Wechsels ist ein stufenweiser Übergang bis zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit möglich." Also nochmal Monate und Jahre mehr Unterhalt abkassieren. Denn eins bedeutet das ganz sicher nicht: Dass vor Erreichen der Altersgrenze von drei Jahren der Unterhalt bereits ein Stück weit abgesenkt wird. Sondern: Dass nach Erreichen der Grenze noch länger Teilbeträge gezahlt werden müssen.

Und noch so einiges mehr. Die zwei beherrschenden Elemente sind der peinliche Versuch, Wechselmodell und fast-Wechselmodell wieder unter Kontrolle zu bekommen sowie die häufige Betonung des Mindesunterhalts, bei dem keinerlei Grenzen für den Berechtigten mehr gelten. Nachdem uns das Unterhaltsrecht in eine Dauer-Mangelfallgesellschaft verwandelt hat, gilt nun das Interesse dem Mindestunterhalt, der unter allen Umständen und ohne jede Grenze aus dem Pflichtigen herausgeholt werden soll. Das ist zum Teil ein geistiger Abschied von den turmhohen Stufenkonstruktionen der Düsseldorfer Richtertabelle. Die Realität ist eine andere: Verstärkung der sozialen Spaltung, Mangelfall als Normalfall. Das fällt sogar im Gerichtssaal auf, wenn bei immer mehr zu Verurteilenden einfach nichts zu verteilen ist.
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#2
(28-07-2015, 14:28)p__ schrieb: 4. Entgegen anderer Rechtssprechung werden nun auch freiwillige Zuwendungen Dritter gestohlen - sogar dann, wenn es nicht um Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt handelt. Wohlgemerkt: Nur beim Pflichtigen, also wenn es um Unterhalt zahlen geht. Der Berechtigte kann weiterhin kassieren, ohne dass etwas angerechnet wird.

Wie soll das gehen? Angenommen, meine Eltern überweisen mir regelmässig 150€ um mir etwas unter die Arme zu greifen...wäre das anrechenbar?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#3
Ja, im Mangelfall -also dem Normalfall- kann dieses Geld vollständig als Einkommen und für Unterhalt herangezogen werden.

Besonders schuftig wird das bei Ehegattenunterhalt, bei dem das "Existenzminimum" bei satten 880 EUR liegt. Kannst du das nicht zahlen, werden dir auch solche Zuwendungen wegkassiert: "Wenn der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellter volljähriger Kinder sowie das Existenzminimum des Ehegatten nicht gedeckt sind, kommt eine Anrechnung ebenfalls in Betracht."

"Kommt in Betracht" heisst bei den Düsseldorfern Robenständern: Her damit, immer und alles.
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#4
Die neue Tabelle mit ihren Begleiterscheinungen scheint in der Tag eine ganz heftige Mogelpackung zu sein.

Was ist die Konsequenz?

Alle diejenigen, die Mindestunterhalt bezahlen: Warten auf Erhöhung Selbstbehalt in 2016?

Alle anderen: Ab zum Arzt und Psychologen zur Dokumentation der mangelnden gesundheitlichen Leistungsfähigkeit?

Welche Konsequenzen hat die Neuregelung für die Aufstocker? Keine oder?

Muss mich doch langsam mal mit dem Thema beschäftigen ...
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Hab mir gerade ein paar Artikel zum Thema durchgelesen. Da ist immer die Rede von Altersstufe 1 bis ende sechstes Lebensjahr. In der DD Tabelle steht aber 0-5 Jahre.

Wurde da auch etwas geändert bzw. welche Stufe muss ich im September zahlen wenn mein Kind im September 6.ten Geburtstag feiert?
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#6
(29-07-2015, 00:12)Herr-Vorragend schrieb: .... welche Stufe muss ich im September zahlen wenn mein Kind im September 6.ten Geburtstag feiert?
2. Alterstufe ab 1.September

(28-07-2015, 23:12)CheGuevara schrieb: Welche Konsequenzen hat die Neuregelung für die Aufstocker? Keine oder?
guckste da http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid165020
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#7
Welcher gut ausgebildete Mann wird bei solchen Gesetzen überhaupt noch ein Kind zeugen, speziell wenn die Scheidungsquote bei über 50% liegt? Das heißt, die Chance für einen gut ausgebildeten Mann nach der Zeugung dermaßen abkassiert zu werden, liegt bei über 50%!!
Kein Wunder dass sich nur noch die Unterschicht Kinder leisten kann.
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#8
(28-07-2015, 14:28)p__ schrieb: 2. Man versucht weiterhin mit Gewalt und entgegen der tatsächlichen Rechtssprechung, Nebenjobs und Überstunden verpflichtend zu machen. ... Die Düsseldorfer Lügenbande sieht jetzt die Grenze nicht bei einem Vollzeitjob, sondern im Arbeitszeitgesetz, das 48 Wochenstunden erlaubt.
b b b b Bingoooo, es werden noch mehr pflichtige kollabieren. Die Robenträger sind Arroganz versichert.
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#9
Kennt Ihr den Beitrag von LD?
http://www.das-maennermagazin.com/blog/r...zung-nicht
Bin zufällig drauf gestoßen. Der Beitrag muss wohl abtgeändert werden. Seit 1.8.2015 können jetzt auch Geschenke angerechnet werden, richtig?
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#10
Ja, das hat sich geändert, jedenfalls in den Düsseldorfer Leitlinien der unehrenhaften Düsseldorfer Juristen. Ich bin jetzt nicht alle Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte durchgegangen, ob alle anderen das nun ebenfalls praktizieren.

Solche Zuwendungen können jetzt als Einkommen gelten. Da gibt es viele Szenarien, auf die es Konsequenzen hat. Ich habe das schon vor Jahren geahnt, nachdem Pflichtige schon lange Zeit restlos abgeräumt werden kann sich die juristische Unterhaltsmaximierungsmaschinerie auf die Werte konzentrieren, die zufällig in der Nähe des Pflichtigen rumliegen.

Dagegen habe ich vorgebaut, alles was mir von Dritten zufliesst, kommt ausdrücklich in Form eines Kredits. Man kann es da machen wie Griechenland, Rückzahlung auf ferne Zukunft verschieben, lächerliche Zinsen. Aber es sind Schulden. Und als professioneller Schuldensammler erfreut mich das zusätzlich, ich bin sozusagen eine menschliche "bad bank". Gerne würde ich auch noch die griechischen Schulden übernehmen :-)
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#11
(28-07-2015, 14:28)p__ schrieb: In den Unterhaltsleitlinien erfrechen sich die Düsseldorfer Robenständer, sich wie in der DT als Gesetzgeber aufzuspielen.

Na mal sehen wann sie anfangen einen Wohnungslosen einen wohnwerten Vorteil zu unterstellen wenn er in einer Bushaltestelle übernachtet.

Laufen eigentlich auch Unterhaltsschulden auf wenn man für einige Jahre ins Geföängnis geht?
- Immerhin hat man im gefängnis ein Dach über dem Kopf
- kann ein Aufbaustudium im Gefängnis als Fernstudium machen
- und man läuft nikcht Gefahr eine Vergewaltigungsanzeige von einer Dame an den Hals zu bekommen
- oder man legt sich eine alte Ölbohrinsel zu und ruft dort seinen eigenen Staat aus
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#12
Diese Robenträger sind allesamt von ihrem Mamis gehirngewaschen worden. Sie sind in der Regel die reinsten Frauenversteher, oftmals eher Männern zugeneigt (eine Frau sexuell begehren ... aaah, das hat mir die Mami aber doch verboten), Eier haben sie auch keine im Sack - erkennbar daran, dass sie IMMER im Sinne des angeblich armen, armen Opfers (=Mamis) ihr sogenanntes, ganz privat konstruiertes Recht sprechen. Die Menschen, vor allem die Väter fühlen sich immer mehr unter Wasser gedrückt, und deshalb prophezeie ich, dass es noch viel häufiger zu Gewaltausbrüchen kommen wird. Vielleicht muss auch irgendwann einmal ein Robenträger dran glauben und vielleicht fangen sie dann mal an nachzudenken.
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#13
4. Entgegen anderer Rechtssprechung werden nun auch freiwillige Zuwendungen Dritter gestohlen - sogar dann, wenn es nicht um Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt handelt. Wohlgemerkt: Nur beim Pflichtigen, also wenn es um Unterhalt zahlen geht. Der Berechtigte kann weiterhin kassieren, ohne dass etwas angerechnet wird.

Hallo,
gilt das auch bei Mietfreien wohnen?
Da ich nur Krankengeld bekomme, wohne ich bei einem Freund,an dem ich lediglich die Nebenkosten zahle.
Gilt dadurch die Mietersparniss als Einkommen?
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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#14
Genau das ist ein Musterbeispiel für eine freiwillige Zuwendung Dritter. Die Düsseldorfer Pack versucht rotzfrech, einfach die BGH-Rechtssprechung abzuschaffen, siehe BGH-Urteil vom 13.04.2005 - XII ZR 48/02 oder BGH Urteil vom 19.05.1999 - XII ZR 210/97.

Bei Mangelfällen hat man immer schon auf das Geld von Dritten geschielt, aber nur teilweise oder gar nicht den Durchgriff durchgezogen. Düsseldorf weitet das nun enorm aus, sogar für Ehegattenunterhalt.
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