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Die Alte verhält sich rational und verstößt (leider) gegen gar nichts.
Das ist die Rechtslage!
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Vermutlich weil sie hofft über eine Zwangs bzw. Teilungsversteigerung an das Haus zu kommen?
a) Handelt es sich beim gemeinsamen Immobilienvermögen um die Ehewohnung, sind die gesetzlichen Sonderregeln (§§ 1361 b und 1568a BGB) zu beachten!
b) Für Immobilienbesitz, der nicht die Ehewohnung darstellt, gilt Folgendes: Soweit der Immobilienbesitz sich im Alleineigentum eines Ehegatten befindet, kann der Ehegatte darüber nach Belieben verfügen, es sei denn die Immobilie stellt das im wesentlichen gesamte Vermögen dar: § 1365 BGB (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.2011 - II-4 WF 20/11). Befindet sich der Immobilienbesitz im Miteigentum der Ehegatten ergeben sich die Nutzungsrecht der Ehegatten aus Gemeinschaftsrecht?
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Ach, wenn er für die Ex sogar noch den Rasen mäht, dann kriegt er sie nicht mal mehr über
§ 543 BGB aus der Hütte. Damit zeigt er sogar noch, daß er das Verhalten duldet und ggf. ist da hinterher
noch eine einvernehmliche Regelung im Raum, die es so niemals gab (Sie meinte....er machte...). Da müsste eigentlich, nach letztmaliger schriftl. Aufforderung, das Mietobjekt zu pflegen, eine Gärtnerei rein und die Rechnung der Mieterin präsentiert werden. Geht aber hier nicht, weil der Vermieter so klamm ist.
Anzeigen wg. 186 oder 187 StGB (Vermieter/Hausbesitzer miesmachen) kann man eigentlich auch vergessen, weil eine Familienklamotte dahinter steckt.
Besichtigungstermine könnte man auch bei Weigerung des Mieters über ein Gericht durchsetzen, notfalls auch
per einstweiliger Verfügung (die Hütte brennt ja schon bis unters Dach). Aber dafür ist ja keine Kohle da und Schadensersatz durch Ex wird's allenfalls auch nur auf dem Papier geben. Das kann er sich dann einrahmen lassen und ins Wohnzimmer hängen.
Ich kenne das mit dem Hinschlagen auf der Zielgeraden sehr, sehr gut aus eigener Anschauung. Jedes Mal, wenn ich dachte, jetzt kriege ich finanziell die Kurve, hat meine Ex voll reingegrätscht oder das nächste Kaninchen aus dem Hut gezogen. Man macht sich letztlich nur etwas vor. Erst nachdem ich wirklich alle Fesseln von der Ex los war, konnte ich auch meine eigenen, persönlichen Verhältnisse wieder vernünftig regeln.
Entweder TO investiert jetzt noch etwas, um deinen Hausverkauf voranzutreiben, oder er lässt es eben vor die Wand laufen. So ganz gleichgültig, wie er das hier präsentierst, scheint es ihm nach meiner Einschätzung dann aber dann doch nicht zu sein. Man rennt bis zur unerbittlichen Neige dem Glauben und der Hoffnung hinterher (und es wird nur noch teurer). Daher ist man mit einer optionalen Alternativlösung besser aufgestellt.
Ich würde mir an seiner Stelle dringend ein Plan B erarbeiten. Für den nicht unwahrscheinlichen Fall, das die Immobilienfinanzierung doch vor dem Verkauf platzen wird. In der Zwangsversteigerung bringt die Bude nicht so viel (kenne einen Fall, da ging es über 3. Runden und die Hütte + Grundstück ging dann für den Preis eines gebrauchten Mittelklassewagens weg). Dann wird er sich auch beruflich verändern müssen, denn heute kann man nicht einmal mehr als Strohmann Finanzdienstleistungen anbieten, wenn man offiziell pleite ist. "Von vorne anfangen" ist übrigens ungleich schwerer, wenn man dabei eine dicke Unterhaltspflicht an der Backe hat. Gerade in der Anfangsphase muß viel investiert werden, aber es ist keine Substanz mehr da. Diese ungünstigen Voraussetzungen darf man nicht unterschätzen. Die benannte Anstellung in einer Pommesbude würde ich also im Hinterkopf behalten. Das macht vielleicht nicht so viel Spaß, aber es macht noch weniger Spaß, nur noch für andere zu arbeiten, weil die mal Giralgeld erzeugt haben. Es sei denn man ist so ein Typ wie der, den unser Exkanzler aus Oggersheim mal zu einem Rundflug über Saigon eingeladen hat, der schon 2x Milliardär und 2x pleite war und jetzt zum 3. Mal mit dreistelligen Millionenbeträgen zockt.
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(20-08-2015, 04:43)joristra schrieb: Und mein Job macht mir richtig Spaß, es ist das was ich immer machen wollte.
Hab ich auch mal im Brustton der Überzeugung von mir gegeben und heute mache ich etwas grundverschieden völlig anderes, das mir noch mehr Spass macht. So schnell, wie deine Kerze abbrennt, wird dir deine Gesundheit den Job schneller nehmen wie einer der anderen Gründe. Zum Beispiel der finanzielle Zusammenbruch, wenn die Wunschvorstellungen vom Befreiungsschlag durch gelungenen Verkauf in die Binsen geht. Ich halte es jedenfalls für mehr als gewagt, auf einen Befreiungsschlag zu hoffen, der von der Kooperation der Ex abhängig ist, die mit kostenlosem wohnen belohnt wird, solange nichts verkauft ist. Den Hausverkauf verderben ist für Sie ein Leichtes. Sollte er trotzdem zufriedenstellend gelingen, lauern die nächsten Spässe: Zugewinnausgleich, anhaltende Festspiele mit den Unterhaltsstars auf der Bühne, eine Reihe weiterer saftiger Rechnungen (Scheidung hat übrigens Anwaltspflicht).
Es ist das, was schon oft und oft gesagt wurde: Ein Schrecken ohne Ende. Die ebenfalls oft und oft genannte Alternative hätte den nötigen Reset an den Anfang gestellt und wie ebenfalls schon oft gesagt, gibt es auch andere berufliche Wege. Die wirst du ohnehin gehen müssen, wenn der Wind das Kartenhaus umbläst. Wäre besser gewesen, das mit einzukalkulieren und den genannten Plan B zu erstellen.
Zitat:über "Sie" nicht mehr aufzuregen
Du machst das trotzdem ausgiebig in drastischen Worten. Und vergleichen willst du nicht, tust es aber trotzdem. Es wäre wirklich besser, die Affären beiseite zu lassen. Da du unbedingt diesen Weg gehen willst und spätestens wenn die Bank sagt "jetzt aber Schluss" wirklich Schluss ist, bleibt dir nur die grösstmögliche Beschleunigung des Verkaufs, auch unter Hinnahme eines nicht ganz marktgerechten Preises. Also Rasenmähen statt Heb-auf-Spiele, bundesweite Angebote sauber stricken statt rubbeln in Tinder, sollte in deiner Branche ja bekannt sein.
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Rein rechtlich gesehen habe ich nix in der Hand, da hat Che schon Recht
Beide sind im Grundbuch eingetragen, sie ist somit keine Mieterin
Sie verscherbelt gerade Möbel und teure Spielsachen auf ebay Kleinanzeigen.
Diese Dinge habe ich alle mal bezahlt. Darf sie das ? Darunter eine sehr teure
Couch.
Sie wird keine Möglichkeit haben bei einer Teilungsversteigerung mitzubieten, da keine Kohle.
Das geht aber auch erst NACH einer Scheidung.
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20-08-2015, 10:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2015, 10:29 von karlma.)
(20-08-2015, 10:14)joristra schrieb: Darf sie das ?
Solange Du kein Verbot bewirkst und durchsetzt, ja.
Du hast oben oft geschrieben dass Du alles mögliche nicht ändern kannst. Stimmt nicht. Du willst es so machen, wie du es machst. Ist ja auch o.k. Es gibt aber ganz viele andere Optionen. Es gibt sie, auch, wenn Du sie nicht in Betracht ziehst.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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Dokumentiere die Erlöse nach Versteigerungsende. Vor zehn Monaten war eure Ehe am Ende, du musst endlich den Scheidungsantrag stellen, damit die Stichtage für die Scheidungsfolgen existieren. Dann wird aus "unser" ein "meins" und "deins". Vergiss nicht, dass ihr immer noch verheiratet seid und Gegenstände, die sich nicht eindeutig einem Ehepartner zuordnen lassen nicht so einfach per Zuruf blockiert werden können.
So, sie steht im Grundbuch mit drin, haftet sie auch gegenüber der Bank?
- Teilungsversteigerung?
Lass dir bitte nicht alles wesentliche aus der Nase ziehen! Danke.
Du kommst sehr wahrscheinlich nicht ohne Restschulden raus aus der Hausfalle? Dann, stehen Unterhalt an demnächst, ich meine das sind Fakten die du, willst du beruflich so weitermachen in deinem Traumjob, nicht ausser acht gelassen werden sollten!
So wie ich das sehe brennt die Hütte bereits und selbst mit Löschversuchen wird der Schaden erheblich sein?
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(20-08-2015, 10:14)joristra schrieb: Sie verscherbelt gerade Möbel und teure Spielsachen auf ebay Kleinanzeigen.
Diese Dinge habe ich alle mal bezahlt. Darf sie das ? Darunter eine sehr teure
Couch.
Hallo Joristra,
grundsätzlich darf sie das natürlich nicht. Wie bei vielen anderen Angelegenheiten ist die Klärung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse eine Beweisfrage. Normalerweise lohnt sich der Aufwand, der mit der Durchsetzung der eigenen Ansprüche in Bezug auf gebrauchte Möbel/Hausrat verbunden ist, nicht.
Von daher würde ich darauf keine Energie verschwenden. Du hast genug am Hals.
Und ehrlich gesagt, ich würde ganz genauso handeln wie Du. Das Allerwichtigste ist jetzt, das Haus loszukriegen und die Schulden damit zu tilgen. Dafür würde ich auch die Sache mit dem Rasenmähen durchziehen.
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Du hättest die sehr teuren Möbel eben mitnehmen müssen. Es spielt jetzt keine Rolle mehr, ob sie das
darf. Die sind quasi schon verkauft und das Geld ausgegeben. Also keine Aufregung.
Sie braucht das Haus nicht in einer ZV rauszukaufen. Es reicht doch, das du es, ggf. weit
unter Wert verkaufen musst. Dann arbeitest du erst mal nur für die Schulden und den Unterhalt
und du wirst dich dann vielleicht sogar täglich neu entscheiden müssen, ob du Fischkonserve oder hartgekochte Eier essen willst, statt Fischkonserve und Eier.
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Der angedachte Verkaufspreis würde ausreichen um ALLE Verbindlichkeiten abzulösen. Ich wäre komplett schuldenfrei. Es bliebe sogar noch etwas übrig.
Sie haftet auch gegenüber der Bank als Mitdarlehensnehmer. Rein theoretisch. In der Realität wendet sich die Bank an den, der leistungsfähig ist.
Ich muss das hier am Handy tippen, das ist sehr mühsam.....
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(20-08-2015, 10:44)joristra schrieb: Der angedachte Verkaufspreis würde ausreichen um ALLE Verbindlichkeiten abzulösen. Ich wäre komplett schuldenfrei. Es bliebe sogar noch etwas übrig.
Ich kenne das alles, ich war mal in einer ähnlichen Situation. Ich kann auch nachvollziehen, das du dich
an diesen Strohhalm klammerst, so wie ich das auch getan habe. Die Bank hat bei mir auch lange stillgehalten.
Du könntest aber zumindest in Erwägung ziehen, etwas von dem angesammelten Wissen und den reichlichen Erfahrungsschätzen der hier eingebrachten Beiträge für dich zu nutzen. Letztlich muß jeder seinen eigenen gangbaren Weg finden.
(20-08-2015, 10:44)joristra schrieb: Sie haftet auch gegenüber der Bank als Mitdarlehensnehmer. Rein theoretisch. In der Realität wendet sich die Bank an den, der leistungsfähig ist.
Ich habe jetzt nicht verfolgt, ob sie berufstätig ist. Falls nicht, da wird sie aber immer Gründe finden, die ihr eine Erwerbsarbeit erschweren, z. B. die Kinderbetreuung. Auch sie schnell wird kapieren, daß Schuldknechtschaft kein Zuckerschlecken ist. Bei mir war damals klar, daß bei ihr nichts zu holen ist. Die haben nicht mal versucht, bei ihr anzuklopfen. Das mußt du dann mit ihr im Innenverhältnis regeln. Das hat wiederum m. E. überhaupt keinen Sinn, weil sie nichts hat, es sei denn, sie erbt irgendwann mal ein gigantisches Vermögen. Meine Ex hat mit ihrer Mittellosigkeit sogar noch kokettiert und gemeint, das man ja gerne und reichlich fruchtlos versuchen könne, sich an ihrer Zahlungsunfähigkeit abzuarbeiten. Einer Mutter mit Kindern nimmt man nichts weg.
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(20-08-2015, 10:44)joristra schrieb: Sie haftet auch gegenüber der Bank als Mitdarlehensnehmer. Rein theoretisch. In der Realität wendet sich die Bank an den, der leistungsfähig ist.
Das ist uns allen klar!
Sie haftet mit, hat selber keine Kohle also musst du den Druck auf sie erhöhen. Da es im guten nicht geht mache ihr klar das du, kommt es zu einer Zwangsversteigerung, du deinen Job verlierst und ausfällst als Unterhaltszahler.
So wie du den Sachverhalt schilderst ist ihr das wahrscheinlich egal da sie dich vernichten will? Sie denkt wahrscheinlich, dass wenn ihr in die Zwangsversteigerung fallt du weiterhin Schulden hast und Unterhalt zahlen musst.
Dann solltest du es so richtig an die Wand fahren damit sie mithaftet und dir einen 08/15 Job suchen, aufstocken und in die Privatinsolvenz gehen. Oder du kämpfst endlich und sorgst dafür das sie mit den Spielchen aufhört und das Haus schnell verkauft werden kann.
Die Bank ist jetzt vorgewarnt, lange geht das ohnehin nicht mehr gut und die Bank zieht den Stecker!
Ach, zu deinem Fischkonsum aus Konserven -> http://www.peta.de/so-schaedlich-ist-fis...dWYGZeCbcs
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joristra,
Dein nächster Weg sollt Dich zu einem guten Anwalt führen, der Dich zumindest über Deine nächsten Schritte berät oder die Sache in die Hand nimmt.
Erstberatung kostet nicht die Welt, evtl. mit Beratungsschein.
Deine Gedanken sollten mE sein, den Schaden zu begrenzen, möglichgst gering zu halten.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Such Dir einen Anwalt den Du in Raten bezahlen kannst, in Deiner Branche wirst Du da ja wohl ein paar Kontakte haben und was machen koennen. Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Im Augenblick hast Du resigniert und laesst Dich von der Exe zum Hampelmann machen. Steh auf und kaempf.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Mein Ratschlag wäre, jemand Dritten einzuschalten, der der Exe die Konsequenzen ein bisschen drastischer vor Augen führt.
Hast du das alle Möglichkeiten abgeklopft? Verwandte, Freunde .... und, ganz im Ernst: Warum nicht den Next mal anquatschen? Du weisst besser wie ich, wie man das machen könnte. Bietest ihm gerade einen Teil vom Gewinn an, wenn er die Alte bequatscht .... Er hat ja auch nur Ärger, wenn die ganze Geschichte an die Wand gefahren wird. .....
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Mit solchen Exen und deren Umfeld wird es keine Lösung im Konsens geben. Hoffnungslos!
Und der Next sieht @joristra als einen Goldfisch an, der viel Gold anschleppt, wovon er selbst profitieren will.
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Ich weiss auch, dass die Aussichten, sehr, sehr, sehr klein sind ....
at p
Finde keine Alternativen in der faq. Also keine, die für den TO gangbar wären. So wie er es gemacht hat, konnte er die Sache immerhin bis jetzt am Laufen halten .... und wer weiss, vielleicht findet sich ja doch noch ein Weg, der Exe klar zu machen, dass das Haus verkauft werden muss. DANN hätte er alles richtig gemacht.
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Wenn... ! Hätte hätte Fahrradkette.
Wenn der derzeitige Plan als einzige Handlungsoption angesehen würde, dann wäre das ungünstig. Wenn es nicht klappt, folgt der Zusammenbruch oder ein Familienevent, der dann wieder in der Zeitung steht.
Das sind in dem Fall nur die zweit- bzw. drittbeste Möglichkeit. Es geht um Vorsorge für Worst Case- neuen Lebensplan als Alternativszenario!
Stark ist, wer Alternativen hat!
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@joristra...
Geht sie arbeiten und wie hoch sind die Verbinblichkeiten?
Und lasse das Pokern sein in Sachen "Träumerei" bezüglich maximalen Verkaufspreis vergleichen mit Außenständen. Das ist Mathematik und damit kannst Du bei falsche Berechnung total auf die Nase fallen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
(21-08-2015, 10:11)Dzombo schrieb: @joristra...Und lasse das Pokern sein in Sachen "Träumerei" bezüglich maximalen Verkaufspreis vergleichen mit Außenständen. Das ist Mathematik und damit kannst Du bei falsche Berechnung total auf die Nase fallen.
Eben, bei einer Zwangsversteigerung kommt in den wenigsten Fällen eine schwarze Null oder Gewinn raus und die Bankenhaftung was den Kredit angeht, läuft dann auch weiter für den Rest.
Joristra hat zwei Möglichkeiten, einmal schnellstens einen Anwalt einschalten, Scheidung einreichen und der Alten Beine machen oder eine Zwangsversteigerung mit anschliessender Privatinsolvenz.
Im Web gibt es zig Anwaltsseiten die das schön spiegeln, liest man das, ist es für den TO bereits 1. Minute nach 12!
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12 Uhr ist definitiv nicht vorbei!
Den Scheidungsantrag nach 9 Monaten zu stellen ist die frühestmögliche Variante. Da hat er noch einige Wochen Zeit.
Außer dass er "ZU freiwillig" das Haus verlassen hat, ist nichts passiert; aber so sind Anwälte halt - sehen das einzelne Verfahren aber nicht das gesamte Bild. Für (eigene langfristige) Strategien reicht es nur bei den wenigsten!
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Ich wiederhole ungern, was schon im Thread steht, zumal der Weg jetzt eingeschlagen ist und alles nur noch Rückschaucharakter hat.
Zunächst mal war von Anfang an klar, dass der Job nur mit einer finanziell weissen Weste geht. Es ist nicht erfreulich, das uns jetzt nochmal als Neuigkeit vom Tage zu erzählen. Angesichts der Haltung der Ex (wie Borderliner handeln, war auch von Anfang an klar). Was die Scheidung kostet, dass eine belastete Immobilie im Spiel ist, die Scheidungsfolgen, auch da war klar dass es höchstens Zeitlang gutgehen wird und dann finanzielle Folgen kommen, die auch den Job gefährden. Das haben wir alles schon haarklein ausgeführt.
Was also alternativ tun? Runter vom toten Pferd! Nicht auf den Befreiungsschlag warten, sondern die berufliche Umorientierung einleiten! Und wenn schon nicht als Plan A, so doch wenigstens als Plan B. Und nachdem der erhoffte Befreiungsschlag eine sehr zeitkritische Sache ist (kommt er zu spät, wirds ein Waterloo) sowie jeder Tag Verzögerung bei den Stichtagen negative Folgen hat, muss die Scheidung und was dazugehört SCHNELL betrieben werden. Die Werkzeuge dafür sind bekannt, Beginn des Trennungsjahres so früh wie möglich, Antrag 9-10 Monate nach diesem Beginn stellen. Alles wird schlimmer - das Haus wird wertloser, die Ex desintegriert weiter, immer neue und mehr Schwierigkeiten kommen hinzu.
Bei allen schwierigen Trennungen fragen sich Väter, was besser ist: Weitermachen, hoffen, noch ein bisschen, noch durchhalten oder sofort hinwerfen. 90% entscheiden sich aus den ebenfalls ständig genannten Gründen für weitermachen und fallen damit rein. Ich führe das jetzt nicht näher aus, man möge es in faq und Forum nachlesen. Das wäre die beste Alternative gewesen, die Nullstellung am Anfang, der Break und erst dann ein Neuaufbau. Beruflich woanders, persönlich anders. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Während der Eine noch von seinem "noch ein bisschen" Durchhalten stranguliert wird und schliesslich doch scheitert, hat der Andere schon sein neues Leben aufgebaut.
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(20-08-2015, 04:43)joristra schrieb: Bzgl der Alternativen die hier immer wieder angesprochen werden, "zeitgenosse" bringt es auf den Punkt, ich hatte nie welche. Es ist natürlich ein super Tipp mir zu empfehlen die Raten für´s Haus nicht mehr zu bezahlen, so Tipps können nur von Leuten kommen die von der ganzen Materie keine Ahnung haben. Wenn man das nämlich tut landet man automatisch im Mahn- und Klagewesen der Bank und dann geht der ganze Punk inkl Schufa Einträgen, Zwangsversteigerung, Pfändung und Co los. Das kann ich zwar machen wenn ich n Aushilfsjob in der Pommes Bude habe aber in meinem Job ist das Selbstmord.
Du hattest eine Alternative, am Anfang. Jetzt wahrscheinlich nicht mehr.
Zu deinem AMIGA-Syndrom kommt hinzu, dass du kein Erfolgsmensch bist, sondern ein Mißerfolgsvermeider. Das geborene Opfer, der Looser mit Zeitschaltuhr.
Mein Schufa-Score wird schlimmer sein als alles, was Du dir in deiner kleinen Welt vorstellen kannst - ich habe trotzdem ein sechsstelliges (Euro!) Jahreseinkommen. Nächsten Monat wird mein 340-Quadratmeter-Haus zwangsversteigert - und?
Vor langen Jahren habe ich in meiner militärischen Ausbildung gelernt, wie man mit Erpressungen fertig wird - man reagiert nicht. Nur, wer sich erpressen läßt, wird erpreßt.
Geh aufs Amt und hol dir ALG2. Was glaubst Du, wie kompromißbereit deine Ex plötzlich wird? Die macht dann eine Kehrtwende nach der anderen, um die Geldquelle am sprudeln zu halten.
Aber es ist dein Leben, mach was du für richtig hälst.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-08-2015, 12:51 von karlma.)
(20-08-2015, 04:43)joristra schrieb: Es ist natürlich ein super Tipp mir zu empfehlen die Raten für´s Haus nicht mehr zu bezahlen, so Tipps können nur von Leuten kommen die von der ganzen Materie keine Ahnung haben. Wenn man das nämlich tut landet man automatisch im Mahn- und Klagewesen der Bank und dann geht der ganze Punk inkl Schufa Einträgen, Zwangsversteigerung, Pfändung und Co los.
Nun mach mal halblang. Ich habe das damals mit Erfolg praktiziert.
Ex hat ihre Anwältin toben lassen, die Bank hat ein halbes Jahr still gehalten.
Als meine Ex zum Notar gebeten wurde, hat sie brav unterschrieben. Nix Schufa, nix Zwangsversteigerung nix Pommesbude.
Wenn Du nicht das geringste Risiko eingehen willst, willst Du solch einen Weg halt nicht gehen.
Das heisst nicht, dass es ihn nicht gibt.
In meinen Augen ist das exemplarisch für Deine anderen Alternativen.
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