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Gerade folgenden Fall reinbekommen.
KFZ Handwerker, 12 Euro Brutto/Std., 25.000 Euro Altschulden aus Immobilienfinanzierung. Dann noch
irgendeinen Drückervertrag von einem Medienverlag mit 100 Euro mtl. an der Backe.
Mann lebt in Scheidung, ein Kind, kein Kontakt, Sohn gerade 18 geworden, ca. 550 Euro Unterhalt derzeit, scheint noch TU dabei zu sein. Sohn hat keinen Schulabschluß, keine Ausbildung. Anwältin von Sohn will jetzt 200 Euro mehr im Monat. Der Vater schafft die regelmässigen Überstunden nicht mehr für Schuldentilgung. Demnächst Termin zwecks Aufstockungsberatung und Insolvenzeinleitung.
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02-09-2015, 13:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-09-2015, 13:24 von Simon ii.)
Der Wunsch der Anwältin ist Blödsinn!
Wenn das Kind eine Ausbildung macht, hat es Anspruch auf 670 EUR pro Monat. Davon geht aber das Kindergeld in kompletter Höhe ab (wie ist die aktuelle Höhe? 190 EUR?), so daß real ein Anspruch von 480 EUR übrig bleibt.
Also weniger, als der Vater aktuell zahlt.
Dies Summe verringert sich weiter um den Betrag, den das Kind ggf. als Ausbildungsunterhalt bekommt. Dieser muß abzüglich einer Pauschale von 90 EUR in voller Höhe angerechnet werden.
Macht das Kind keine Ausbildung, so hat es nach Ablauf einer "Orientierungsphase" von max. ca. 3 Monaten KEINEN Anspruch mehr auf KU!
ICH an der Stelle des Vaters würde die Zahlungen SOFORT stoppen (so habe ich das bei meinem mittleren Kind ebenfalls gemacht, da dieses Kind glaubte, sich auf meine Kosten einen faulen Lenz machen zu können).
Relativ gut erklärt ist das hier:
http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
Simon II
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Schwere Fehler hat der Vater da gemacht, die dringend korrigiert werden müssen. Offenbar besteht dem Volljährigen gegenüber überhaupt keine Unterhaltspflicht mehr. Besucht keine Schule, macht keine Ausbildung -> kein Unterhalt. Falls noch ein Alttitel besteht, muss der weg. Sogar noch mehr Unterhalt zahlen? Auf keinen Fall.
Das muss er VOR einer eventuellen Insolvenz festmachen. Und selbst wenn der Sohn eine Ausbildung macht die nichts einbringt, dann ist er nur noch auf einem niedrigen Rang, Selbstbehalt der Eltern steigt.
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(02-09-2015, 13:22)Simon ii schrieb: Dies Summe verringert sich weiter um den Betrag, den das Kind ggf. als Ausbildungsunterhalt bekommt.
Sorry, natürlich sollte es "Ausbildungsgehalt" heißen (und nicht "Ausbildungsunterhalt").
Simon II
Ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Jeder Elternteil hat dann entsprechend seinem Einkommen einen Anteil zu zahlen.
Wie hoch ist das Einkommen der KM bzw. wird dies bereits berücksichtigt?
Wenn ein älterer Titel besteht muss dieser auf dem Wege der Abänderungsklage sofort korrigiert werden!
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Danke für den ersten Input, Leute. Kind lebt wohl noch bei KM. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, ich habe möglicherweise herausgehört, daß das Kind behindert ist. Dann kann das wieder ganz anders mit der Unterhaltspflicht für den Vater aussehen. Genaueres, auch zum Einkommen der KM und ob und ein Titel besteht und welchen Inhalt er hat, werde ich erst nächste Woche wissen.
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(02-09-2015, 15:11)Sixteen Tons schrieb: Kind lebt wohl noch bei KM.
Ändert nichts an der weggefallenen Unterhaltspflicht. Auch eine Behinderung heisst nicht automatisch, dass nun weitergezahlt werden muss. Dass der Vater lange gezahlt hat, obwohl weder Schulabschluss noch Ausbildung gemacht wurden, ist in jedem Fall ein grosser Fehler.
Er sollte sich mal im Forum anmelden und den Fall detailliert schildern.
(02-09-2015, 15:43)p__ schrieb: (02-09-2015, 15:11)Sixteen Tons schrieb: Kind lebt wohl noch bei KM. Ändert nichts an der weggefallenen Unterhaltspflicht. Auch eine Behinderung heisst nicht automatisch, dass nun weitergezahlt werden muss.
Das ist korrekt, habe einen Vater betreut dessen volljähriges Kind (mittlerweile) 100% behindert ist aber eine Ausbildung gemacht hat und arbeitet.
Vater und Mutter wurden überprüft bezüglich des Einkommens, Kindergeld musste an die Tochter ausgezahlt werden, der Vater musste bis Ende der Ausbildung erheblich weniger zahlen, der alte Titel musste herausgegeben werden an ihn.
Jobcenter übernahm Wohnung etc., Eltern wurden nochmals durch JC überprüft, die Belastung blieb gleich für den Vater (185€) bis Ende Ausbildung. KM wurde auch herangezogen zum Barunterhalt.
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Naja, schauen wir mal, ich weiß noch nichts genaueres. Bin heute von seiner Vermieterin angesprochen worden, mir das mal
anzuhören, weil sich beim dem armen Tropf schon der Gerichtsvollzieher angekündigt hat. Die Hütte brennt also schon. Daher tippe ich mal darauf, das es schon einen Titel gibt. Allerdings hat er keine IT-Affinität. Hier zu schreiben, wäre für ihn wohl eine ähnliche Herausforderung, wie
einen Bugatti Type 40 von Grund auf zu restaurieren. Ich nehme das mal von ihm auf und gebe das dann hier wieder.
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Schick mir mal das 100 Euro Abo zum platt machen ;-)
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Also der Fall liegt dann doch etwas anders, als mir das zugetragen wurde.
Vater hat zwei Kinder, eines über 20 und geht schon seiner eigenen Wege. Nicht bedürftig. Kein TU.
Das andere Kind wurde im letzten Monat volljährig. Es existiert ein Titel zu KU über 334 Euro. Ob er eine Laufzeitbeschränkung hat,
konnte ich in dem Termin nicht klären. Titel ist wohl statisch.
Vater hat sehr wohl noch (guten) Kontakt zu Kind. Dieses Kind hat eine Sonderschule besucht (ADHS usw.), sonst keinen weiterführenden Schulabschluß. Kind nimmt jetzt an berufsbildender Maßnahme vom Arbeitsamt teil, mit der Möglichkeit, später einen LKW-Führerschein zu machen. Eine Unterhaltserhöhung für das Kind hat bisher noch gar keiner gefordert. Der Vater ist von sich aus davon ausgegangen, das er jetzt den Satz für 18jährige nach DDT zu zahlen hätte. Kind wohnt bei Mutter und bekommt ggf. noch Fahrtkostenpauschale vom Arbeitsamt oder Maßnahmeträger.
Eltern haben 50:50 Immobilie finanziert, dann verkauft und der Erlös ist komplett in die Immofinanzierung abgeflossen. Offen sind noch
25.000 Euro, die der Vater mit 350 Euro monatlich mit den ursprünglichen Konditionen bedient. Die Mutter ist arbeitslos, ob ALG I oder ALG II oder von Partner gesponsort, ist nicht bekannt.
Die Mutter hat nach dem Auszug des Vaters noch zusammen mit dem Schwiegervater 4 Monate in der gemeinsamen Immobilie gewohnt, der Schwiegervater hat (von Beginn an) Miete gezahlt. In dieser Zeit sind bei der Mutter irgendwelche Kosten für das Haus aufgelaufen (Wartung, Instandhaltung, Gemeindeabgaben, sonst. Nebenkosten, kein Plan). Die von der Mutter dafür vorausgestreckten Leistungen von 1.200 Euro hat sich KM nun titulieren lassen (können) und hat einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt, der sich auch schon angekündigt hat. Das Geld hat der Vater nicht und könnte es auch nicht leihen. Das teure Abo läuft in 2 Monaten aus. Vater hat 1.700 Euro Netto. Bin mir nicht schlüssig, ob Inso Sinn machen würde. Pfändungsfreibetrag läge bei 1.480 Euro.
Das wäre es erst mal so weit.
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Der alte Titel ist vom Volljährigen herauszugeben und die wirtschaftlichen Verhältnisse von beiden Elternteilen werden überprüft.
Soweit die Theorie.
Wenn der Pfändungsfreibetrag bei 220€ liegt derzeit, fährt der Vater eigentlich ganz gut.
Die Frage um das konkret zu beantworten wäre, was bekommt der Junge vom Amt an Leistungen während der beruflichen Maßnahme?
Welches Einkommen hat die KM?
Aus einem Fall will ich folgendes Beispiel schildern:
Vater Beamtenrente (Frührente) in Höhe von 1580€, KU wurde in voller Höhe bis zum 18. Lebensjahr direkt abgezogen und der KM überwiesen.
Mutter arbeitet unregelmäßig als Kassiererin und bekommt mal ALG1 und ALG2.
Mit erreichen der Volljährigkeit wurde der alte Titel von der Tochter an den Vater zurückgegeben, die Pfändung lief noch fast ein Jahr weiter (Beamten und Behördenmühle).
Das Kind machte Abitur, dann direkt Ausbildung und bekam aufstockende Leistungen nach SGBII für die Wohnung etc., beide Elternteile wurde ausgiebig auf ihre wirtschaftlichen verhältnisse hin überprüft.
Der Vater musste "nur" noch 178€ zahlen bis Ende der Ausbildung, die KM nichts, da plötzlich unerwartet Arbeitslos! Kindergeld wurde von der KM per Gericht beigetrieben und über den Vater an das Kind weitergereicht.
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