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Privilegierter Volljähriger, Titel und Barunterhalt der Mutter
#1
Hallo, Gemeinde! Smile
Heute suche ich wieder Euren Rat.
Nachdem ich mehrere Threads bei uns zu dem Thema durchgeschaut habe,habe ich immer noch offene Fragen. Ich hoffe, ihr hilft mir.
Zum Tatbestand Big Grin :
Der Grosse wird im nächsten Monat 18 und besucht Gymnasium, wohnt bei Mami.
So wie ich es verstanden habe, fliesst der Unterhalt ab 18 auf seinen Konto, der Mehrbedarf vermutlich auch. Es besteht ein dyn. Titel. Das Verhältnis mit dem Vater ist gut.
Nun die Fragen:
1. Von wem sollte man die Herausgabe des Titel fordern? Von der Mutter oder von dem Sohn? Und zu welchem Zeitpunkt?
2. Wie berechnet man Unterhaltrelevantes Einkommen der Mutti? (Sie arbeitet nicht, kriegt EU per Einstweilige Anordnung, und Wohnwert ist angerechnet). Wird man EU und Wohnwert als Einkommen betrachten, den man für KU anrechnen kann?

Das Kindergeld bleibt erstmal bei ihr, allerdings wird komplett angerechnet, oder?

Vielen Dank für die Antworten,
Lelja
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#2
Das Kind ist immer der Gläubiger. Bis zur Volljährigkeit verwaltet das die Ex, aber mit Volljährigkeit das Kind selbst. Titel ist vom Kind herauszugeben. Wenn es volljährig ist.

Ehegattenunterhalt ist Einkommen der Mutter. Wenn du ihr auch die Wohnung zahlst, kann das auch als Einkommen zählen.

Für den Kindesunterhalt ist zu beachten, dass das Kind noch vorrangig bleibt, da privilegierter Volljähriger. Mit allen Konsequenzen, z.B. gesteigerte Erwerbsobliegenheit beider Eltern. Zu Mutter ist zur Arbeitsaufnahme einer Vollzeitstelle aufzufordern. Allerdings gibts es kaum eine verlogenere Situation wie diese, kein Richter pocht auf die neu eingetretene gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei einer Mutter gegenüber einem privilegierten Volljährigen. Da werden die Roben plötzlich wachsweich und Recht wird genauso plötzlich sehr flexibel.
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#3
Die Herausgabe des Titels wäre m. W. aber nur dann zu fordern, wenn er auf das 18.Lj befristet ist; ansonsten wäre Abänderungsklage angezeigt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Danke,

@p: was bedeutet eigentlich gesteigerte Erwerbsobliegenheit? Ich meine, welche mit welchen Konsequenzen hat die Mutter zu rechnen? Fiktives Einkommen?
@wackelpudding: der Titel ist leider unbefristet.
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#5
Wenn die Mutter nichts zahlen muss, gilt der Titel weiter - Altersstufe 4. Fiktives Einkommen droht ihr nur theoretisch, wie schon gesagt müsste sie eigentlich dazu verpflichtet werden, aber da entwickeln die Juristen eine eindeutige Beisshemmung.

Achte auf das Kindergeld. Wenn du der einzige Unterhaltszahler bist, lass es dir überweisen. Dann reichst du es zusammen mit dem Unterhalt direkt an das Kind weiter. Das Geld hat an der Ex vorbeizufliessen, denn es steht ihr nicht zu. Oft kassieren solche Mütter frech einfach weiter. Ob das Kind etwas für Kost und Logis bezahlt, ist allein Sache zwischen Ex und Kind.
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#6
@p: Danke für die Hinweise. Soll ich dann die FamilienKasse anrufen und Bescheid geben? Die mami wird wahrscheinlich Feuer spucken Big Grin.
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#7
Was sie spuckt, ist ihre Sache. Sie ist sicher feuerversichert und es gibt einen ganz einfachen Weg, das Kindergeld wieder aufs eigene Konto zu bekommen: Mehr Unterhalt wie der andere Elternteil zahlen. Gleichberechtigung kann oft verstörend sein...
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#8
@p: danke dir nochmal. ich hab es gefunden. §74 1 EstG regelt es (Kindergeld). Super Forum. Big Grin
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