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Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung.
#26
Ich weiß nicht so recht, was du willst, @Nappo.

Wer lieber die Couch abzahlt, als seinen Bewährungsauflagen nachzukommen, der sollte eben einmal priorisieren. Es gibt wichtige Schulden und es gibt eher unwichtigere Schulden, es gibt wichtige Zahlungsverpflichtungen und eher unwichtigere.

Miete vor Zahnersatzversicherung usw.

Du als angeblicher Schuldnerberater solltest dafür ein Verständis haben. Wenn der TO nicht damit herausrückt, wie nun die genaue Zahlenlage ist, dann ist ihm nicht zu helfen.

Nachdem was ich hier herausfiltere, zahlt Webmin lieber seinen Anwalt als Unterhaltsschulden. Das würde ich dringend überdenken, an seiner Stelle.

1600 Netto - Unterhalt - ERwerbsfreibetrag - Umgangskosten könnten durchaus für ergänzendes ALG II reichen.
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#27
(13-09-2015, 21:34)webmin schrieb: Ich dachte sie können priveligiert pfänden?

Nö :-)
§ 850d ZPO: "Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat."
Hast du nicht.
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#28
Ratenzahlung hatte ich mündlich abgelehnt, da ich ihr erklärt hatte wenn ich die Raten für die Staatanwaldschaft nicht bediene, ich in den Knast müsse.
Dann gibt es erst einmal gar kein Geld , auch kein laufenden Unterhalt.
Dann gehe ich in Insolvenz anschliessend in Rente
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#29
[gelöscht, Regel 1 beachten]

@webmin: Das war falsch. Eine Kleinstrate hätte das Problem schon gelöst. Das kann man aber nachholen. Eine Insolvenz wäre als Alternative ebenfalls noch zu überlegen.
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