14-09-2015, 18:17
Hallo Freunde,
folgende Situation:
Mein Sohn beginnt gerade sein Studium und erhält folgende Unterstützung, 500 Euro von mir als Vater + 188 Euro Kindergeld überwiesen durch die Mutter + 30 Euro Taschengeld von den Grosseltern mütterlicherseits. Macht zusammen 718 Euro.
Mit der Kindesmutter war ich nicht verheiratet und die Trennung liegt 14 Jahre zurück.
Die Mutter ist jetzt ca. 6 Jahren verheiratet und hat noch einmal 2 weitere Kinder bekommen im Alter von 5 und 2 Jahren.
Sie ist verbeamtete Lehrerin, arbeitet jedoch zur Zeit nicht und ist auch nicht gewillt jetzt oder in Zukunft Barunterhalt an meinen Sohn zu leisten.
Im Frühjahr/Sommer 2016 möchte sie jedoch Teilzeit wieder als Lehrerin arbeiten, meint allerdings, dass sie unter dem Selbstbehalt von 1200 Euro ? bleiben wird.
Kann sie den Unterhalt bzw. eine Quotelung für meinen Sohn dadurch sicher vermeiden oder gilt in dem Fall das Familieneinkommen zu dem hauptsächlich ihr Ehemann beiträgt ?
Ist in diesem Fall vielleicht sogar das Familieneinkommen schon jetzt für Unterhalt hinzuzuziehen ?
Was sagt der Gesetzgeber zu dieser Situation ?
Kann es sein, dass sie die gesamte Studiendauer nie barunterhaltspflichtig wird ?
Danke für hilfreiche Antworten.
folgende Situation:
Mein Sohn beginnt gerade sein Studium und erhält folgende Unterstützung, 500 Euro von mir als Vater + 188 Euro Kindergeld überwiesen durch die Mutter + 30 Euro Taschengeld von den Grosseltern mütterlicherseits. Macht zusammen 718 Euro.
Mit der Kindesmutter war ich nicht verheiratet und die Trennung liegt 14 Jahre zurück.
Die Mutter ist jetzt ca. 6 Jahren verheiratet und hat noch einmal 2 weitere Kinder bekommen im Alter von 5 und 2 Jahren.
Sie ist verbeamtete Lehrerin, arbeitet jedoch zur Zeit nicht und ist auch nicht gewillt jetzt oder in Zukunft Barunterhalt an meinen Sohn zu leisten.
Im Frühjahr/Sommer 2016 möchte sie jedoch Teilzeit wieder als Lehrerin arbeiten, meint allerdings, dass sie unter dem Selbstbehalt von 1200 Euro ? bleiben wird.
Kann sie den Unterhalt bzw. eine Quotelung für meinen Sohn dadurch sicher vermeiden oder gilt in dem Fall das Familieneinkommen zu dem hauptsächlich ihr Ehemann beiträgt ?
Ist in diesem Fall vielleicht sogar das Familieneinkommen schon jetzt für Unterhalt hinzuzuziehen ?
Was sagt der Gesetzgeber zu dieser Situation ?
Kann es sein, dass sie die gesamte Studiendauer nie barunterhaltspflichtig wird ?
Danke für hilfreiche Antworten.