Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Borderlinerin trennt sich
#26
Der TO schrieb u. a. folgendes:

- KINDESENTZUG
- Lügen vor dem Jugendamt ich sei GEWALTTÄTIG und Kind habe Angst vor mir
- Gerichtlicher ANTRAG auf alleiniges Wohnrecht bzw. Einstweilige Anordnung LÄUFT von ihr
- Sorgerecht Streit --> sie SAGT möchte ALLEINIGES Sorgerecht.

Dazu braucht er dringend Hilfe. Ergo Hilfe, mit der gegen das Tun und Handeln seiner Frau bzw. der KM vorgehen kann, ohne sich und die Beziehung zu seinem Kind zu gefährden. Was schwer werden wird. Denn so was birgt immer besagte Gefahr.

Was soll er tun?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#27
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für die vielen Antworten.
Ich würde mich sehr sehr freunen, wenn ihr mir BITTE  auf Basis meiner weiteren Details gute Hinweise, Ideen, Erfahrungen usw. geben könntet.
Vielen, vielen Dank..... bin mit der akt. Situation überfordert.


Nachfolgende einige Details und Fragen speziell was die Wohnsituaion betrifft.
Bitte aber auch die gesundheitliche Situation meiner Frau nicht außer acht lassen..... Unterhaltszahlungen


Zugewinngemeinschaft.

WICHTIG:
gesundheitliche Situation:

Frau:
Frau mit vielzahl an chronischen Erkrankungen, aktuell durch schwierie OP bedingt Taubheitsgefühle im Arm und Finger. Darf die nächsten Wochen nichts tragen.
Sie ist bis Ende des Jahres krankgeschrieben, BL Symtomatik vorhanden, die mir gerade in der Trennungsphase sehr heftig begegnet aber nicht diagnostiziert.
Sie fühlt sich bedroht, hat starke Ängste, muss sich schützen, großen Hass auf mich ---> könnte mehrere Seiten schreiben

Ich:
letzen Wochen bis jetzt wegen Erschöpfung krankgeschrieben


Gerichtlicher Antrag auf alleiniges Wohnrecht zum Wohle des Kindes läuft von ihr --> keine Post bisher da

Die Wohnsituation in Verbindung mit dem finanziellem Aspekt steht im Moment ganz oben auf der Priolisten, Umgang mit Kind wird mir die letzen Tage gewährt und soll laut ihren Aussagen auch in Zukunft nicht das Problem sein....

Hier bitte ich euch dringend um gute Idee wie ich hier vor allem finanziiell am Besten bei rauskomme!!!

Reihenhaus mit schlechter Abtrennbarkeit, gemeinsam in Grundbuch, Eigenkapital nur von mir, ich zahle 75% vom Kredit, Sie 25%, ich die Nebenkosten
Ich möchte das Haus, wenn finanziell möglich, irgendwie halten, da dies auch meine Altersvorsorge ist.
Meine Frau erwähnte mündlich, vor Anwalt, dass sie auf Nachehelichen Unterhalt für sich verzichten könne, wenn ich dafür die Möglichkeit hätte das Haus weiter zu tragen.....

Scenario:
Ich aus dem Haus: zahle Hauskredit dafür keinen Trennungsunterhalt, mündl. Aussage meiner Frau: nur für 3 Monate....bis sie was neues gefunden hat....
Wenn ich z.B. den Hauskredit weiter alleine trage, sie dafür keinen Trennungsunterhalt bekommt, kann ich mir evtl. nur eine ganz kleine 1 Zimmer Wohnung leisten.
Problem ist nur, dass sich meine Frau aktuell auch keine Wohnung leisten kann, für sie und Kind und vor allem auch gesundheitsbedingt bis Ende des Jahres krank geschrieben ist.

Ursprünglich war die Idee, dass ich das Haus auch zum Wohle von unserem Kind versuchen werde zu halten, wenn es denn finanziell möglich ist. Dies war sogar
der Wunsch meiner Noch-Frau bevor sie zum Anwalt ging. Sie meinte ich solle nur für 3 Monate ausziehen, bis sie etwas neues gefunden hat (???)
Problem: Wenn ich erstmal draußen bin, mache ich mich doch erpressbar im weiteren Verfahren. Wenn ich etwas nicht passt, ist sie weiterhin Krank und darf nichts tragen und geht nicht aus dem Haus.

Wie kann ich das mit den 3 Monaten absichern?  --> Wahrscheinlich nur mit notariellen Vertrag.
Habe ich dazu aber überhaupt das Recht wenn Antrag auf alleiniges Wohnrecht zum Wohle des Kindes kommt, zu sagen aber nur mit notariellem Vertrag wie über 3 Monate???

Was tun, wenn die 3 Monate um, bzw. wir uns in verschiedenen Dingen nicht einigen können und sie weiterhin krank im Haus sitzen bleibt und deswegen kein Auszug zuzumuten ist????

Bleibt dann nur der Verkauf, wenn Sie krank im Haus sitzt??

Und vor allem wird da überhaupt die finanzielle Situation berücksichtigt?? Muss ich raus, egal wohin??

Wie kann ich mich sonst noch absichern, dass ich im Haus bleiben kann???

Wie lasse ich mir den Auszug am Besten vergolden??



Neuer Partner von Ihr:
- kennt sie schon sehr sehr lange > 15 Jahre --> flirten schon lange, heiss aufeinander gemacht...
- entweder Stand seine Ehe oder unsere Ehe dem im Wege (bitter für mich zu erfahren)
- er hat sich gerade von seiner langjährigen Freundin getrennt (Auslöser der Situation)


Kind:
- kommt nächsten Sommer in die Schule
- Betreuungsmöglichkeiten insgesamt schwierig auch bei meiner Frau (Elternseite nicht möglich), nur Freundinnen die weiter weg wohnen.
- Betreuungsmöglichkeit durch mich durch flexible Arbeitszeiten teilweise möglich aber nicht dauerhaft (ganztags berufstätig mit ab und zu Überstunden), für meine Eltern dauerhaft zu viel

Freundeskreis:
- sehr sehr klein bzw. auch Land unter mit Job, Kind, Familie, Haus..., einige gemeinsame Freunde für die es jetzt auch nicht einfach ist....


Vielen lieben Dank für alle Antworten,

Michael
WICHTIGE ERGÄNZUNG:

habe die letzen Tage wieder regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter. Muss aber nicht heißen, dass das so bleibt.

LÜGEN vor dem Jugendamt:
ich wäre gewalttätig gegenüber Kind und hat daher Angst vor mir.....
Problem ist: hier steht Aussage gegen Aussage --> gibt in Kürze einen Termin zu dritt dort.

Wie beweise liefern???
War gerade noch vor Kurzem mit Tochter alleine im Urlaub. Gibt viele Bilder, 2 Nachbarn wären auch bereit Aussage zu machen.


Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrech
t
Sorgerecht könne sie sich mittlerweile geteilt vorstellen, Aufenhaltsbestimmungsrecht nur bei Ihr.
Entsprechende Klage soll auch schon am Laufen sein!!!!

Wie ist das mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht? Ist das immer bei dem wo das Kind wohnen wird??????


Vielen lieben Dank für alle Antworten

LG,
Michael
Zitieren
#28
Hallo Michael,

vielleicht solltest Du Dich nicht an das Haus klammern und vielleicht besser so schnell wie möglich diesen Klotz entsorgen. Wie ist denn die Situation mit dem Haus? Hoch verschuldet oder großteils bezahlt? Am Ende wird man es ohnehin versteigern wenn ihr es nicht halten könnt. Wenn Deine Ex im Haus bleibt, kannst Du nur hoffen, dass sie nach drei Monaten auszieht. Ein notarieller Vertrag wird da nicht helfen, da sicher sittenwidrig. Du kannst ja Deine Frau und Kind nicht auf die Straße werfen wenn sie nach drei Monaten noch keine Wohnung hat. Wenn sie nicht arbeiten kann, wirst Du Unterhalt zahlen müssen, der Staat wird sich schadlos an Dir halten und sich das Geld von Dir holen bevor er Hart IV bezahlt, da kann sie nicht einfach verzichten.


Gruß Pennfred
Zitieren
#29
@surfistar...

Kümmere Dich nicht um deren Lügen. Egal wo immer sie solche auch tätigen sollte. Je mehr Du darauf eingehst, um so kompakter lassen sich später daraus unbewiesene Fakten gegen Dich konstruieren.

Das musst Du auch ganz klar vor dem Hintergrund sehen, dass Mann wegen bloßer, behaupteter Gewaltvorwürfe schnell vor dem Strafgericht landen kann. Und dort werden einem dann die ständigen (sofortigen) Erklärungsversuche dahingehend präsentiert, dass ja was wahres dran sein könnte an den Behauptungen. Denn Juristen kommen gern mit dem Steckenpferd zu sagen: "Na wenn sie nichts gemacht haben, brächten sie keine Erklärung abzugeben!"

Das stimmt ja gar nicht. Ich habe ja nur. Das kann die doch nicht so und so auslegen. Im Grunde bin ich ein ganz lieber....

Sei Dir gewiss. Auf solche Erklärungen wird mütterlicherseits sehr oft spekuliert. Es geht da einfach nur um Provokation. Denn das Hauptziel ist der dauerhafte und finanziell abgesicherte Kindesbesitz durch die Mütter. Und wenn Du mal "Die Frauenhauslüge" lesen würdest. Dann erkennst Du das System.

Wobei wir hier ja bezogen auf deinen Fall noch gar nicht mal wissen, warum und vor allen nach wohin deine Frau euer gemeinsames Kind entzogen hat. Wäre ergo interessant, wo von Du dein Kind zum Umgang abholst.

Nächste Frage. Wo gibt es demnächst zu dritt einen Termin? Jugendamt oder Beratungsstelle mit Basisarbeit täterorientiert? Wenn dort, dann NICHT daran teilnehmen. Nimmst Du daran nämlich teil, räumst Du durch die Blume gesagt ein, es getan zu haben. Der Verein "Triade" ist dafür bestes Beispiel. Kindsmütter arrangieren da ganz gerne Termine für unwissende Väter mit. Wenn sie bspw. beim Jugendamt vorstellig werden und suggerieren, mit den Väter FAIR reden zu wollen.

Fazit. Wenn in Sachen Gewalt nichts gelaufen ist, dann Klappe halten. Du bist da nicht in der Beweispflicht. Das soll deine Frau tun. Wenn ihr danach ist. Dazu kann später mehr gesagt werden. Wenn Not am Mann ist sozusagen.

Wie ist der Umgang derzeit gestaltet?
Nur vereinbart zwischen euch Eltern?
Oder Umgangsvereinbarung in Absprache mit dem Jugendamt?
Gab es schon Fälle von Umgangsbehinderung durch deine Frau?
Wenn ja, erkennst Du da ein bestimmtes System der Behinderung?

Wenn es keinen Streit zwischen euch Eltern gäben würde, wäre die Frage nach dem AB nicht relevant. Ihr liegt aber miteinander im Streit. Und da wird es über kurz oder lang zwischen euch Eltern zur Verhandlung um das AB kommen. zumeist geht es zur Mutter.

Die Frage nach Sorgerecht geteilt oder nicht stellt sich derzeit nicht. Ihr lebt jetzt zwar getrennt, seid aber nach wie vor miteinander verheiratet. Da bleibt das Sorgerecht beider Elternteile erst mal erhalten.

Umgang ist jetzt wichtig. So viel wie möglich. Nur so bleibst Du bezüglich deinem Kind am Ball. Was wiederum bedeutet, mit deiner Frau so wenig wie möglich zu streiten. Demzufolge Du deine Lippen in Sachen aussprechen Verdacht BL bei deiner Frau zutackern solltest. Sozusagen eine "Dampf-Ablass-Bremse" einbauen. Kannst gerne bei mir rumkommen. Ich dämme gerade mein Dach und da wird eine Dampfbremse an die festen Latten am Kopf des Hauses angetackert.

So. Jetzt wollen wir wissen, wie der Umgang gestaltet ist zwischen dir und deiner Tochter Exclamation

Und finanztechnisch gesehen brauchst Du sowieso eine konkreten Plan. Du musst planen, was im Dir im schlimmsten Fall unterm Strich bleiben wird. Und auf DIESER Summe baust Du deine Finanzzukunft auf. Eierst Du in Sachen Finanzen rum, endet das im Fiasko. Dann würdest Du unweigerlich der Nachbar von @wunder im Ausland werden.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#30
aaaalso...alleiniges sorgerecht: bullshit...nur bei straftaten, evtl. vergewaltigung d. kindes etc....sehr schwer alleine zu bekommen

ABR: stelle einen gleichen antrag

höre auf pennfred mit dem haus...haus als altersversorgung ist mist und ewig langer marketing-gag....

suche eine 3 zimmerwohnung m. garten

richte deine arbeit auf betreuung der kinder ein - schaffe ein homeoffice f. die zeit der betreuung - sprich mit AG! sag nicht - es geht nicht - es geht!

sie verlässt das haus - kinder bleiben im haus. sollte sie die kinder unrechtmäßig mitnehmen, sofort antrag auf ABR beim FG stellen!

wer kinder ohne einverst. des ehepartners mitnimmt, handelt unrechtmäßig und hat schon ein dickes minus in der verfahrensakte!

bb
netlover
Zitieren
#31
Hat ihr Lover Wohnung, die groß genug ist oder ist er die treibende Kraft, da er "warm" Überwintern muss?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#32
Die ganze Geschichte mit dem Haus, mit der Übernahme vom Kredit und dem Verzicht auf Unterhalt wird nicht funktionieren. Der Staat möchte klar geregelt haben, wer zahlt, und das ist in der Regel der Mann.

Wir haben hier im Forum den Joristra - Thread mit fast der gleichen Fragestellung. ...

Vom Haus wirst du dich verabschieden müssen. Das wird nichts geben mit der Altersabsicherung. Sieh zu, dass du weiter krank geschrieben wirst oder nur einen mässig bezahlten Job ausübst, so dass du die Raten nicht mehr zahlen kannst ... dass die Hütte verkauft werden muss. .... Lass bloss die Frau nicht rein. ... und wart mal ab, was die Experten noch sagen werden, da wird noch was Fundierteres kommen.
Zitieren
#33
@ Michael,

man hat Dir klar geraten und gesagt, was zu tun ist. Es ist an jetzt Dir, diese Ratschläge zu beherzigen -
oder auch nicht.
Vielleicht bemühst Du dich langsam mal um einen Anwalt, brauchen wirst du den sowieso.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#34
Stimmt. Da ohnehin Anwaltspflicht herrscht, bringt es genau Null komma Null, den Gang zum Anwalt vor sich herzuschieben. Man kommt eh nicht drumrum.
Zitieren
#35
Welche Angelegenheit hat der TO mitgeteilt, die Anwaltpflicht vorschreibt?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#36
Er spricht von 10 Jahre Ehe und Trennung, wenn er also nicht bis zum Tode verheiratet mit der Borderlinerin bleiben will lautet die Angelegenheit vermutlich "Scheidung".
Zitieren
#37
Es ist doch schön, wenn Mann nach 10 Jahren entschieden "wurde". Es hätte vermutlich eh nicht zur Rente gereicht und zum harten Schnitt hätte ihm der Mut gefehlt!

... zumindest bei mir war das nach über 20 Jahren Ehe so ...

Bin zwar noch nicht durch mit den wesentlichen Themen aber zufriedener als vor der Trennung. Dem TO wird es in zwei Jahren ähnlich gehen!

;-)
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#38
ja, Trennung und Scheidung kann auch ich nur dringend empfehlen. Es wirkt lebensverlängernd, sich von einer borderlinekranken, emotional gestörten Zombi-Femi-Matrone zu trennen. 10 Jahre bekommt ihr geschenkt, garantiert!
Zitieren
#39
Der TO sprach selbst definitiv noch nicht von Scheidungbegehren seinerseits. Vielmehr sprach er hiervon:

- Kindesentzung
- Lügen vor dem Jugendamt ich sei gewalttätig und Kind habe Angst vor mir
- Gerichtlicher Antrag auf alleininges Wohnrecht bzw. Einstweilige Anordnung läuft von ihr
- Sorgerecht Streit --> sie sagt möchte alleiniges Sorgerecht.

Und er bat dazu um Hilfe von hier. 

Um die Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens ging es eher nicht. Geht zumindest aus der Überschrift nicht hervor.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#40
Nochmal zurück zu den Fragen, auf die nicht eingegangen wurde.

(19-09-2015, 06:20)surfistar schrieb: Frau mit vielzahl an chronischen Erkrankungen, aktuell durch schwierie OP bedingt Taubheitsgefühle im Arm und Finger. Darf die nächsten Wochen nichts tragen.

Schlecht. Eheprägende Erkrankungen sind der Schlüssel zu *sehr* langen Unterhaltszahlungen. Rat: Schnelle Scheidung, Stichtag so früh wie möglich. Risiko vorhanden, dass sich Erkrankungen verschlimmern oder neue dazukommen. Erst mit der Zustellung des Scheidungsantrages haben Krankheiten der Frau keine finanziell negativen Folgen mehr für dich.

(19-09-2015, 06:20)surfistar schrieb: BL Symtomatik vorhanden, die mir gerade in der Trennungsphase sehr heftig begegnet aber nicht diagnostiziert.

Ziehe daraus Konsequenzen für deine Strategie, aber fange wie gesagt nicht damit an, mit wissendem Gesichtsausdruck und Richtung Ex ausgestrecktem Finger "Borderline!" zum Richter oder Jugendamtsfigur zu flüstern.

(19-09-2015, 06:20)surfistar schrieb: Gerichtlicher Antrag auf alleiniges Wohnrecht zum Wohle des Kindes läuft von ihr --> keine Post bisher da

Anträge anzukündigen, um jemand nervös zu machen sind ganz typische Borderliner-Taktik. Nachher kommen ganz andere Anträge wie die, auf die du dich vorbereitet hast oder es kommt gar nichts oder es kommt ganz unerwartet. Rat: Kein Komma ihrer Sätze ernst nehmen, besser in ganz allgemeiner Weise auf alle Eventualitäten vorbereiten. Nur das ernst nehmen, was dir wirklich in Form eines Antrags durch das Gericht zugestellt wurde. Weiterer Rat: Dass Anträge kommen, ist bei einer Scheidung unausweichlich - Anwaltspflicht! Also suche dir endlich einen Anwalt, dem du vertraust. Sonst stolperst du hektisch durch die gelben Seiten, wenn ein Antrag im Briefkasten liegt und du nur zwei Wochen für eine Stellungnahme hast.

(19-09-2015, 06:20)surfistar schrieb: Umgang mit Kind wird mir die letzen Tage gewährt und soll laut ihren Aussagen auch in Zukunft nicht das Problem sein....

Ihre Aussagen: Bla, bla bla. Wenn das kein Problem sein soll, dann soll sie eine Umgangsregelung unterschreiben. Tut sie das nicht, dann tut sie das, was auch dir in der faq geraten wird und was Borderliner von Natur aus tun: Schöne Worte auf der Besänftigungsplatte, sagen was der Andere hören will. In der Zwischenzeit schafft sie Fakten, schafft die Nachweise dass du auch wenig Umgang hinnimmst, hält dich davon ab eine vollstreckbare Umgangangsregelung oder Eigenbetreuung des Kindes anzugehen.

(19-09-2015, 06:20)surfistar schrieb: Ich möchte das Haus, wenn finanziell möglich, irgendwie halten, da dies auch meine Altersvorsorge ist.

Ich kann da nur mit Statistiken und allgemeinen Erfahrungen antworten. Fakt ist, dass bei Trennungen die Immobilien fast immer den Bach runter gehen. Meist nicht sofort, sondern nach der üblichen Auszehrungsphase. Die Häuser werden zu Kartenhäusern. Man könnte sie vielleicht halten, wenn alles wie geschmiert weitergehen würde. Tut es aber nicht. Es kommen unerwartete Jobwechsel, Krankheiten, anhaltende Auseinandersetzungen mit hohen Anwaltsrechnungen, was auch immer. Ich rate dir, auch bei der Immobilie lieber ein Ende mit Schrecken hinzulegen statt einen Schrecken ohne Ende. Und ich weiss, dass keiner, auch du nicht, in dieser Situation diesen Rat befolgen. Man ist noch in der Hoffnungsphase, das hinzubekommen. Entweder man tut es, weil man erkannt hat dass es richtig ist oder man lässt es, wegen eines Rats von aussen hat das noch nie jemand getan. In ihre heilige Immobilie lassen sich die Leute nicht reinreden, die kommt gleich hinter dem Kind in der Wertigkeitsskala.

(19-09-2015, 06:20)surfistar schrieb: Meine Frau erwähnte mündlich, vor Anwalt, dass sie auf Nachehelichen Unterhalt für sich verzichten könne, wenn ich dafür die Möglichkeit hätte das Haus weiter zu tragen.....

Erwähnte mündlich, aha. Siehe oben. Nun, wenn sie dieser Ansicht ist, dann kann sie ja gleich einer Vereinbarung darüber zustimmen. Geht jederzeit, noch bis zur Scheidung. Tut sie nicht? Das müsse man sich doch noch überlegen? Und überhaupt? Soso.

So, jetzt geht mir die Zeit aus, vielleicht sagen noch Andere etwas zu den weiteren unbeantworteten Punkten.
Zitieren
#41
Wenn ich richtig gelesen habe, ist der TO derzeit selbst arbeitsunfähig. Er sollte daher schnellstens seinerseits Trennungsunterhalt verlangen von seiner Noch-Ehefrau. Die scheint ja noch erwerbsfähig zu sein, wenn auch temporär gerade nicht im Arbeitseinsatz.
Um der Noch-Ehefrau die Gelegenheit zu geben, ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen (in einer Ehe sind beide Partner verpflichtet, zum Familieneinkommen beizutragen!), sollte der TO die Betreuung des Kindes übernehmen. Und zudem zugleich den üblichen Kindesunterhalt in bar einfordern, schliesslich leistet er ja Betreuungsunterhalt.

Einfach die Rollen tauschen; objektiv stehen die Chancen nicht schlecht. Ob sich der TO letztlich damit durchsetzen wird, steht auf einem andrern Blatt, aber das wird der Fortgang des juristischen Scheidungsverfahrens noch zeigen. Jetzt, in der heißen Trennungsphase, gilt es die Weichen richtig zu stellen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#42
Hier gibt es sowieso mehrere Ungereimtheiten. Scheinbar wohnen noch alle unter einem Dach. Wo da der Kindesetnzug sein soll, erschließt sich mir nicht. Mehrere Anträge sollen laufen...Noch keine Post beim TO. Das ist eine Frage von drei Tagen nach Antragstellung, bis einem der Antrag zugeht, jedenfalls wenn man im selben Bezirk wohnt.

Einfachste und grundlegende Fragen wollen oder können nicht beantwortet werden. Wie etwa die Frage wie die Betreuungssituation bzgl. des Kindes vor der Trennung war. Das wäre die Basisinformation, auf der die Ziele und Strategien festgelegt werden müssten. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, das im Internet jetzt alles durchkauen zu wollen, wenn die wesentlichen Informationen nicht geliefert werden.

Wenn die Mutter das Kind betreut hat, sind alle wesentlichen Fragen von vorn herein auch bezüglich des Hauses beantwortet. Dann geht es nicht mehr um das Ob sondern nur noch um das Wie.
Zitieren
#43
Hallo zusammen,

vielen, vielen Dank für alle Antworten und alle sehr hilfreichen Hinweise.
Bin ziemlich platt....

Bevor hier wild weiter spekuliert wird... ein positiver kurzer Zwischenstand.
Die letzten Tage waren heftig, aber heute nimmt alles VORERST dennoch eine positive Wende. Wir hatten Sonntag und Montag sehr viele Gespräche und es ging sogar fast ohne Vorwürfe zu bekommen. Gestern der Anruf von mir beim Familiengericht und dort lag ein Antrag zum alleinigen Wohnrecht zum Wohle des Kindes..... darauf weiteres ruhiges aber sehr deutliches Gespräch mit noch Frau, das ihr ganz klar die Folgen von ihrem Tun für die Zukunft aufzeigt auch bzgl. Ihrer Finanzen, wenn jetzt der massive Anwalt Krieg startet. Hätte verm. aus dem Haus raus gemusst....
Heute früh dann ihr der Anruf von Ihr bei Anwalt (nicht erreicht) und Familiengericht bzgl. Rücknahme des Antrages.
Darauhin habe ich noch Frau eingpackt und sie hat auf eigenen Willen die Anträge (mehrere) vor Ort beim Familiengericht pers. in meinem beisein auf freiwilliger Basis ohne Druck zurückgezogen.  Planen jetzt Trennung im Haus. Nicht einfach für mich aber die einzigste Möglichkeit im Haus zu bleiben und vor allem finanziell nicht ganz abzusaufen....

Jetzt erst mal durchatmen und Strategie für weitere Vorgehensweise machen. Waren weiterhin noch zusammengesessen bzgl. Kindesunterhalt und der gesamten Zahlenbasis....
Sie möchte Scheidungsfolgevereinbarung. Kind kann ich wieder regelmäßig sehen.

Alles recht viel die Tage... bin ziemlich platt... über 7kg abgenommen in 1,5 Monaten...
Heute so....morgen wieder anders..... muss jetzt alles schrifltich festklopfen...

VG,
Michael
Zitieren
#44
Tja, schade.

Ich denke, du wirst alles verlieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#45
@Austriake:

Wieso schade? Klingt doch nach einer Chance auf einvernehmliche Scheidung! Krieg und Kampf sind doch nur die Methoden (Antworten), wenn Ex die (unsere) Vernichtung anstrebt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#46
(22-09-2015, 17:33)CheGuevara schrieb: @Austriake:

Wieso schade? Klingt doch nach einer Chance auf einvernehmliche Scheidung! Krieg und Kampf sind doch nur die Methoden (Antworten), wenn Ex die (unsere) Vernichtung anstrebt.

Schade für die, die hier nur auf Krawall gebürstet sind und bei allem was die Ex will direkt steil gehen. Das man durch vernünftige Gespräche und vielleicht auch mal ein wenig nachgeben unter Umständen mehr gewinnt erschließt sich manchem ja leider nicht. Wenn die Gespräche und mündlichen VEreinbarungen nichts bringen oder eingehalten werden kann man ja immer noch auf die Barrikaden gehen.

Da hier so gerne fett geschrieben wird, ich finde das Verhalten meines Namensvetters klug und richtig. Das kann zum Wohle aller sein.
Zitieren
#47
Wenn sie tatsächlich kooperativer ist, dann muss diese Phase genutzt werden, um möglichst viel schriftlich zu vereinbaren. Nur das zählt, alles andere sind Worte, die sich beim nächsten Nichtkooperationsanfall in Rauch auflösen werden.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist so was ähnliches wie ein spezieller Ehevertrag. Muss vor dem Notar gemacht werden. Und je mehr darin geregelt wird, desto billiger wirds für alle Beteiligten. Wenn du das hinbekommst und ihre Unterschrift druntersteht, kannst du aufatmen. Vorher nicht.
Zitieren
#48
Meiner Meinung nach ist die Exe von Micha nur mittelmässig gestört und zugleich weiss sie nicht, welche Möglichkeiten sie hätte, ihn auszugrenzen und vom Kind abzuziehen. Gut so. Sie zieht den Antrag zurück und gibt sich kooperativ. Wie schon gesagt: diese Phase auch im Interesse des Kindes ausnutzen und von deiner Seite her maximale Kooperation zeigen.
Organisiere die räumliche Trennung im Haus so, dass es k e i n e Reibungspunkte mehr gibt, dass jeder wirklich für sich leben und wohnen kann. Sag ihr, dass das mit in die Scheidungsvereinbarung kommt, wenn sie sich das wünscht. Dass du weiterhin 2/3 zahlst ... usw. du möchtest ihr nicht im Weg stehen bei ihrer neuen Beziehung .... und klar, das Kind wird gemeinsam betreut ... also wird gemeinsame Sorge vereinbart und mit einer für beide passenden gemeinsamen Betreuung umgesetzt. Du folgst weitestgehend ihren Vorschlägen. Anmiere sie dazu, Vorschläge zu machen und sich aktiv einzubringen, und sieh zu, dass die Geschichte möglichst bald zum Notar kommt.
Zitieren
#49
(22-09-2015, 17:33)CheGuevara schrieb: @Austriake:

Wieso schade? Klingt doch nach einer Chance auf einvernehmliche Scheidung! Krieg und Kampf sind doch nur die Methoden (Antworten), wenn Ex die (unsere) Vernichtung anstrebt.

Einvernehmliche Scheidung von einer Borderlinerin?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#50
Die Wege des Wahns sind unergründlich. Ich kann nur raten, vermeintlich gutes Wetter sofort zu nutzen und baldmöglichst fixe Vereinbarungen zur Unterschrift vorzulegen. Bei der Vorgeschichte würde ich keinesfalls darauf bauen, dass eine Vernunftphase anhält.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Sie trennt sich und will die Kinder mitnehmen - Chance auf Verbleib beim Vater? Kristinus 53 34.736 05-04-2017, 10:12
Letzter Beitrag: kay

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste