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Schule beendet, keine Ausbildung?
Na ja ich sehe es ein wenig anders, ich bin mit meiner Frau jetzt 9 Jahre zusammen, sie hat den ganzen scheiss mitgemacht als sogenannte Zweitfrau. Rente hat sie eine bessere als ich. Ich seh das pragmatisch, liebers meiner Frau das Geld geben als meinem gierigen Sohn der noch nie mal selbst Kohle verdient hat.
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vermutlich wird es teuer für dich.
warum hast du nicht regelmässig mit Sohn die Hausaufgaben gemacht ?
Warum ihn nicht neugierig gemacht auf die Welt und das Leben ?
Warum hat der keinen Ferienjob gemacht ?
Praktika in der 8 und 9 Klasse die ihn neugierig gemacht hätten auf Informatiker oder Lokführer ?
--
Hast du die Möglichkeit obiges nachzuholen ?
Nicht wegen Geld sondern weil es dein Sohn ist.
Hast du ein Netzwerk wo du ihn in Praktika schieben kannst ?
z.B. 8 Wochen Bauernhof, 8 Wochen Informatik, 8 Wochen Botswana, 8 Wochen Einzelhandel, 8 Wochen See, 8 Wochen Bundeswehr ???
Danach wäre DEIN Sohn interessierter an einem Job.
Dein Sohn ! Kümmere dich ein bischen um ihn !
Botswana und Bundeswehr würde er nicht ablehnen.... Informaztik auch nicht.
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Hallo nochmal,
Termin ist auf den 22.9. verlegt worden. Meine Eheurkunde ist bei Gericht angekommen und der generische AW will dazu noch ein Schriftstück vorbringen. Mein Sohn ist ja jetzt leider in den 4 Rang gerutscht.Werde weiter
Berichten.
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Hallo,

Verhandlung war jetzt, der gen.Anwalt war ein richtiges A...Loch. Angry Sagte meine Ehefrau soll Vollzeit arbeiten und hat eine Erwerbsobligenheit weil sie Unterhalt von mir beansprucht. Was auch doof ist, die Richterin ist der Meinung, daß ich die Hälfte Schulgeld zahlen muss, weil mein Sohn ADS hat und Er angeblich nur an dieser Schule die Ausbildung machen kann.Dann will sie den 400€ Job der Kindsmutter nur zur Hälfe anrechnen aber Fahrtkosten der Mutter in volle Höhe von 265€. Sie war krampfhaft versucht mich auf einen Vergleich zu bringen, der auf 560€ im Mon.laufen sollte. Wir sie daruf kam, ist meiner RA und Mir schleierhaft. Confused Ich hab dann gesagt sie soll einen Beschluss damit ich Ihre Rechnung mal nachvollziehen kann. Zum Schlusss sagte die Richterin ,Sie muss jetzt mal alles neu rechen, weil ja jetzt meine Ehefrau mit an Bord ist und sie wird nochmal einen Vergleich anbieten in Höhe Summe X. Na mal schauen was jetzt dabei rauskommt.
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(23-09-2015, 22:17)Pappnase schrieb: Sagte meine Ehefrau soll Vollzeit arbeiten und hat eine Erwerbsobligenheit weil sie Unterhalt von mir beansprucht.

Quark. Sowas wird gerne ganz am Anfang geäussert, um deinen Blutdruck zu steigern. Damit du Fehler machst und dich aufregst. Uralte Taktik.

(23-09-2015, 22:17)Pappnase schrieb: Dann will sie den 400€ Job der Kindsmutter nur zur Hälfe anrechnen aber Fahrtkosten der Mutter in volle Höhe von 265€.

Ja, das ist Bereich des Möglichen, weil gegenüber nichtprivilegierten Volljährigen alles lockerer ist. Nebenjobs können dann auch mal teilweise überobligatorisch sein - aber nur, wenn sie bereits Vollzeit im Hauptjob arbeitet. Kam das Thema Bafög und Bundesausbildungsbeihilfe zur Sprache? Wie wurde ADS nachgewiesen? Nur ein Wisch mit einem Satz vom Arzt? Oder etwas, das beweist dass er in seiner Ausbildung wie eingeschränkt ist?

(23-09-2015, 22:17)Pappnase schrieb: und sie wird nochmal einen Vergleich anbieten in Höhe Summe X

Die Dame will und kann einfach nicht rechnen, wenn sie dir sogar jetzt noch verzweifelt einen Vergleich andrehen will. Ich würde ihn im Zweifel ablehnen und je nach Rechnung sogar in Revision gehen.
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Hi,

Bafög wurde beantragt aber abgelehnt wegen Einkommen von uns beiden. ADS wurde durch ein Gutachten nachgewiesen, was das aber mit der Schule zu tun haben soll verstehe ich nicht. Die gen. Seite sagt, mein Sohn kann nur diese Schule besuchen und zu diesen Kosten.
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(23-09-2015, 23:02)Pappnase schrieb: ADS wurde durch ein Gutachten nachgewiesen, was das aber mit der Schule zu tun haben soll verstehe ich nicht. Die gen. Seite sagt, mein Sohn kann nur diese Schule besuchen und zu diesen Kosten.

Das ist Quatsch. Sowohl ADS als auch ADHS lassen sich medikamentös behandeln, in Folge dieser Medikation zeigen die betroffenen Kinder auch wieder normale schulische Leistungen.

Die Anti-Ritalin-Welle ist wieder mal so ein Esoteriker-/GrünRot-Sch..sse Verschwörungsdingsbums, wonach angeblich diese Syndrome ADS und ADHS von der Pharma-Industrie erfunden wurden um Geld zu machen. Tatsächlich kommen diese Syndrome von der Reizüberflutung. SmartPhone, Laptop, Fernsehen - und das 12 Stunden am Tag. Rund-um-die-Uhr-Dröhnung.

Die Behauptung, dass ein ADS-Kind nur eine ganz bestimmte Schule (Waldorf- oder Montessori-Schule?) besuchen kann, ist durch entsprechende Gutachten zu belegen - die Gutachten hat derjenige zu bezahlen, der das beweisen will.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Beim Ehegattenunterhalt kann "Unterlassung einer Heilbehandlung" sogar gem. § 1579 Nr. 3 BGB zur Verwirkung führen. Leider wird das kaum auch so ausgeurteilt, das wäre z.B. bei Alkoholkranken der richtige Weg. Unterhaltsansprüche erst nach Entziehungskur und Trockensein prüfen. Oder bei psychischen Krankheiten: Wer seine Medikamente dagegen nicht nimmt, kann wegen der Krankheit kein Geld fordern.  Am Ende werden wohl Urteile stehen, die zwei Flaschen Weinbrand täglich noch als krankheitsbedingten Mehrbedarf unterhaltserhöhend werten...

Im immer tiefer eingeschliffenen Unterhaltsmaximierungsprinzip zählt die theoretische Verpflichtung des Berechtigten, sich unterhaltsgünstig zu verhalten überhaupt nichts. Leider hat die Richterin die volle Freiheit, das ohne weitere Prüfung zu beschliessen.
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Hallo,

Freitag war mal wieder Post Tag. Beschluss soll am 13.10. verkündet werden. Gericht fordert jetzt aber von meiner Frau Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Mon. und von mir. Und wieder drängt diese Richterin auf einen Vergleich. Ich soll dem zustimmen bla bla. Gleichzeitig fordert die Gegnseite mein Einkommen nach Stk.3 rückwirkend von 01/15 berechnen zu lassen. Wird ja immer besser.Und man kann es ja mal versuchen.
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Werd ja nicht schwach! Keinen Vergleich eingehen!
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Einfach aufpassen: Zwangsmedikation mit Ritalin, welches in der Rauschgiftszene gerne als Ersatzstoff gehandelt wird ... da sind wir dann bald in der EUDSSR gelandet.
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ADS wurde von welchem Gutachter attestiert ?
Genau hier nachbohren !!!
Ein Gefälligkeitsgutachten welches dich ruinieren kann....
---
Das Einkommen deiner Lebenspartnerin kann - sofern ihr gemeinsam wohnt - von der Richterin verrechnet werden zu eurem Nachteil.
Eventuell wird deine Partnerin kotzen und dich sitzen lassen.
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Nein, das Einkommen der Freundin hat nichts in irgendeiner Berechnung zu suchen.
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@p: Du bist im Irrtum. Selbstverständlich ist das Einkommen der Partnerin zu berücksichtigen sofern die gemeinsam wohnen.
TO möge doch bitte mal den noch fehlenden Schriftverkehr diesbezüglich einscannen und hier rein schubsen.
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Der einzige Spielraum liegt in Einstufung der neuen Partnerin als weitere Unterhaltsberechtigte. Wenn sie verheiratet wären und sie kein eigenes Einkommen hätte, dann würde sie auf Rang 2 oder 3 stehen, vor dem Rang eines volljährigen nichtprivilegierten Sohn (der wäre auf Rang 5).
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(14-10-2015, 15:35)p__ schrieb: Wenn sie verheiratet wären und sie kein eigenes Einkommen hätte, dann würde sie auf Rang 2 oder 3 stehen, vor dem Rang eines volljährigen nichtprivilegierten Sohn (der wäre auf Rang 5).
Wenn ich´s richtig verstanden habe, ist Pappnase erneut frisch verheiratet.

Meine Meinung:
Wenn er bei der Ermittlung seiner Leistungsfähigkeit die vorrangigen UH-Pflichten ggü. seiner Ehefrau in Höhe x berücksichtigt haben will, dann liegt es an ihm, eben diese Pflicht nachzuweisen (und dazu gehört dann auch das EK der Ehefrau).
Und sollte diese über kein Einkommen verfügen, dann besteht dennoch die Obliegenheit, steuerliche Vorteile wahrzunehmen (und somit auf Basis Stkl. 3 zu rechnen).

Der neuen Ehefrau eine Erwerbsobliegenheit anzudichten, ist allerdings Blödsinn ... einen derartigen Eingriff in die persönliche Lebensführung eines vorrangig Bedürftigen kennt selbst die deutsche Rechtsprechung nicht.
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Nein, zu Steuerklasse 3 kann er nicht gezwungen werden. Und das Einkommen seiner Partnerin zählt eben nicht. Es bleibt unangetastet und kann keinerlei Leistungsfähigkeit für Unterhalt gegenüber dem volljährigen Sohn erhöhen.
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(14-10-2015, 18:17)p__ schrieb: Nein, zu Steuerklasse 3 kann er nicht gezwungen werden. Und das Einkommen seiner Partnerin zählt eben nicht. Es bleibt unangetastet und kann keinerlei Leistungsfähigkeit für Unterhalt gegenüber dem volljährigen Sohn erhöhen.

Damit liegst du in zwei Punkten etwas daneben.
Stkl kann vom Gericht dem Unterhaltswohl entsprechend nicht erzwungen aber dennoch als Berechnungsgrundlage angesetzt werden.
Und das Einkommen der Partnerin kann serwohl bei gemeinsamen Wohnen als Berechnungsgrundlage angesetzt werden.

Vorschlag: TO bitte Fachanwalt befragen und die Antwort hier rein schreiben.
Es geht hier um deine Existenz, da solltest du in jedem einen Fachanwalt befragen....
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Was @p geschrieben hat, klingt nicht unplausibel!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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(14-10-2015, 21:23)hans2000 schrieb: Stkl kann vom Gericht dem Unterhaltswohl entsprechend nicht erzwungen aber dennoch als Berechnungsgrundlage angesetzt werden.

Das ist auf minderjährige Kinder und Mangelfälle beschränkt, beides ist hier nicht der Fall. Und auch bei Minderjährigen muss Steuerklasse 4/4 akzeptiert werden.

Zitat:Und das Einkommen der Partnerin kann serwohl bei gemeinsamen Wohnen als Berechnungsgrundlage angesetzt werden.

Auch das nicht - die sogenannte Haushaltsersparnis ist einer der Juristentricks in einer Mangelfallberechnung für Minderjährige. Aber hier gehts um einen Volljährigen, der liegt im Rang weit hinten und §1603 Abs. 2 Satz 1 trifft nicht zu.
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Hallo,
danke für eure Antworten. Also ja, frisch verheiratet, lebe aber schon 9 Jahre mit der Frau zusammen. Deshalb kotzt ja der generische Anwalt so, weil meine Ehefrau im Rang 3 und der Giersohn nur Rang 4 ist. Die Richterin hat ja gesagt, in der Verhandlung, Sie muss jetzt neu rechnen wegen der /meiner Ehefrau. Deshalb mussste ich jetzt nochmal Lohnbescheinigungen von meiner Frau und mir vorlegen. Stk. hab ich jetzt die 3. Meine Anwältin sagt auch, es wird nach Stk. 4 berechnet. Die Mutter des Kindes ist ja auch verheiratet und bei ihr wurde Stk.4 angewendet .  Meine Frau geht 20St. arbeiten und bekommt 375€ Netto. Ich werde also meine Frau unterstützen müssen und da bleibt nicht viel ubrig für den Giersohn.
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(14-10-2015, 22:14)Pappnase schrieb: Ich werde also meine Frau unterstützen müssen und da bleibt nicht viel ubrig für den Giersohn.

Aus Erfahrung sage ich dir, dass es anders kommen wird.
Musst du heute nicht glauben, warte das Urteil ab.
Du unterschätzt den Gegner hier ganz gewaltig.
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Auf den Beschluss warte ich ja schon. Und mal sehen, wie sie versuchen, den Sohn aus Rang 4 des BGB an meiner Frau Rang 3 vorbei zuschieben...Ich weiss vor Gericht ist alles möglich. Deshalb gebe ich ja hier meine Geschichte preis.
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(14-10-2015, 22:51)Pappnase schrieb: Und mal sehen, wie sie versuchen, den Sohn aus Rang 4 des BGB an meiner Frau Rang 3 vorbei zuschieben...
Hat die Gegenseite denn behauptet, Sohnemann sei noch privilegiert ? Kann mir nicht vorstellen, daß das tatsächlich zur Diskussion steht ...

(14-10-2015, 21:32)p__ schrieb: Auch das nicht - die sogenannte Haushaltsersparnis ist einer der Juristentricks in einer Mangelfallberechnung für Minderjährige. Aber hier gehts um einen Volljährigen, der liegt im Rang weit hinten und §1603 Abs. 2 Satz 1 trifft nicht zu.
Um die "Haushaltsersparnis" geht es primär nicht. Es geht darum, pappnases Einkommen um vorrangige UH-Pflichten zu bereinigen.
Genauso wie beispielsweise bei der Bereinigung für Ehegattenunterhalt vorab KU abgezogen wird, kann hier der vorrangige Anspruch der neuen Ehefrau in Ansatz gebracht werden ("damit der Giersohn nichts kriegt").
... und um diesen Anspruch darzulegen, ist die Kenntnis ihres EK erforderlich.
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(15-10-2015, 09:44)united schrieb: Es geht darum, pappnases Einkommen um vorrangige UH-Pflichten zu bereinigen.

Das führt aber immer ins Positive für ihn. Schlimmstenfalls steht er auch nur so da wie jeder Andere, der keine weiteren Pflichten hat. Die obigen Aussagen suggerieren, dass ein Einkommen der neuen Frau auf irgendwelchen indirekten oder direkten Wegen seine Leistungsfähigkeit demgegenüber erhöht. Das tut es nicht. Wenn hier irgendwas in Frage steht, dann die Frage inwieweit eine neue Frau seine Leistungsfähigkeit sogar noch senkt. Teurer wirds nicht. Fraglich nur, um wieviel billiger.
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