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Mehrbedarf Waldorfschule ?
#1
Hallo zusammen,

mein Sohn wird nächstes Jahr 6 und soll eingeschult werden. Ich lebe von der Mutter getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber GSM.
Nun will die Mutter unser Kind in der Waldorfschule anmelden. Dazu habe ich jetzt meine Zustimmung verweigert.
Daraufhin war die Mutter bei JA und ich habe jetzt eine Ladung wegen Übertragung der elterlichen Sorge in schulischen Angelegenheiten alleine auf die Mutter.
Was soll ich nun tun ? Soll ich den Anhörungstermin wahrnehmen ? Soll ich die Entscheidung in schulischen Bereich freiwillig abgeben ? Und mache dann beim Mehrbedarf Schwierigkeiten ?
Kann die Mutter die Kosten der Waldorfschule, was ja eine Privatschule ist mir anteilig in Rechnung stellen als Mehrbedarf ? Oder muss Sie Begründen warum es unbedingt eine Waldorf / Privatschule sein soll ? 
Oder ist es eh egal was ich mache ?
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#2
bleib bei deiner meinung!

walldorfschule ist mist - gegründet von einem psychopathen und freund vom ösi-adolf!

ihr habt gsm - wenn du der meinung bis nein - dann nein!

die lernen nix dort - seh ich an meiner eigenen 24jähr. tochter.

bb
netlover
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#3
Mir steht genau dasselbe bevor. Ich werde drum kämpfen das mein Kind nicht auf so ne Schule kommt!
Das so was als Schule überhaupt zugelassen ist.

Ich würde die Anhörung wahr nehmen und dort deutlich meinen Standpunkt vertreten.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#4
Also ich habe schon eine Anwältin. Das ist nicht das Problem. Nur wenn die Aussicht auf Erfolg gegen Null tendiert nützt das auch wenig.
Es geht mir um den Mehrbedarf. Ich habe noch 1 Tochter und bin bei 136 % tituliert. 
Ausserdem soll so weit ich weiss ein Anteil an der Schule erworben werden, der liegt bei 1200.-€ einmalig. 
Meine andere Tochter geht auf eine Regelschule und da halten sich die Kosten aber deutlich im Rahmen.

Noch zum ev. besseren Verständnis. Ich hatte schon seit 3 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn.

Die Mutter wollte mir keinen weiteren Umgang gewähren, es sei denn ich würde ein Umgangsverfahren am Gericht einleiten. Was ich nicht getan habe, da ich um mein anderes Kind auch um den Umgang kämpfen musste. Und wie ihr sicher wisst kostet es viel Kraft und Zeit. Das wusste die Mutter meines Sohnes auch das ich nicht an 2 Stellen kämpfen kann.

Sie hat insgesamt 3 Kinder von 3 Vätern und hat es was das finanzielle betrifft mit allen so getrieben. Kein Umgang aber Finanziell alles abgreifen. Das habe ich aber leider erst alles sehr viel später erfahren.

Ich habe eben Bedenken das die Privatschule nachher ein Fass ohne "Boden" sein wird. 
Ich ging seither davon aus das eine Privatschule nicht einfach so durchgeht, zumal man ja die Regelschule gar nicht erst versuchen will.
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#5
Nun werden aus einem Probleme drei Probleme. Hier einige Antworten:

1. Ja, Schulgeld ist Mehrbedarf. Wenn du 136% zahlst, bist du dafür auch leistungsfähig und wenn die Mutter sonst kein Einkommen hat, zahlst du alleine.
2. Es gibt für die Mutter viele Wege, die Anmeldung bei der Schule ohne dich durchzuziehen. Sie beschreitet offenbar den Weg, dir das Sorgerecht dafür zu entziehen. Das wird erfolgreich sein, wenn du dich weiter weigerst und sie ein paar halbgare Argumente bringt. Argumente wären zum Beispiel: Das Kind war schon in einem Waldorfkindergarten, seine Freunde oder Geschwister gehen schon in diese Schule. Du musst also Argumente finden, die dagegen sprechen und notfalls eine Entscheidung nach §1628 BGB fordern, aber eben nur für diese eine Entscheidung.
3. Umgang ist eine weitere Baustelle und ohne Kontakt zum Kind wird es dir sehr schwer fallen, Argumente für das kommende Verfahren zu finden. Im Gegenteil, das ist eine Steilvorlage für einen kompletten Sorgerechtsentzug. Ich schlage vor, einen anderen Thread mit dem Thema Umgang zu eröffnen, Sachlage und Sachstand zu schildern.

(20-10-2015, 06:40)netlover schrieb: die lernen nix dort

Keine seiner Fragen beantwortet und wenn er mit solchen Sätzen zur Anhörung geht, fliegt er ohne Sorgerecht gleich wieder raus. Die Qualität solcher Beiträge ist unterirdisch.
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#6
Also was ich an Infos und Urteilen gelesen habe, muss es schon einen driftigen Grund geben dass das Kind auf eine Privatschule gehen muss und nur dann kann man über die Kostenteilung diskutieren.

Rein aus "ich will" kann die KM nicht das Kind dahin schicken und von dir Kosten verlangen. Aber keine Garantie für diese Aussage.

Bei mir setzen die eine Anmeldegebühr von 5000€ an und noch mal 5000€ pro Jahr.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#7
Da muss unterschieden werden: In der Anhörung geht es noch nicht um unterhaltsrechtliche Fragen, sondern um die Frage ob der Sorgerecht in diesem Punkt verliert. Die unterhaltsrechtliche Frage kommt danach, wenn das Kind dann in der teuren Schule ist.

Ist das Kind mal in der Schule, wird es eine unterhaltsrechtliche Frage und die Gründe, warum es auf der Schule ist spielen keine Rolle mehr. Der Mehrbedarf entsteht dann und es ist nur noch in der Diskussion, wer was zahlt.
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#8
@p:

Gibt es nicht bereits bei der Entscheidung ein Gebot der Wirtschaftlichkeit?

Natürlich neben sachlichen Argumenten!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
In der Theorie gibts das, in der Praxis läuft es ganz anders: Hat der Pflichtige Geld (was hier der Fall ist), dann ändern sich die Massstäbe ganz wundersam. Bei einer privaten Schule ist es zudem so, dass sich leicht Argumente finden lassen, warum das Kind dorthin soll, ich habe bereits zwei davon genannt.

Es gibt noch mehr Gründe, z.B. Waldorfschulen sind offene Ganztagesschulen, die Mutter kann als gestresste Alleinerziehende mit drei Kindern das gute Betreuungsangebot dort aufführen, auch die gute Hausaufgabenbetreuung.

Ich würde eher damit rechnen, dass er zahlen muss und dass er nichts gegen die Entscheidung der Mutter tun kann. Wenn bereits ein anderes ihrer Kinder dorthin geht, dann ziemlich sicher.
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#10
Die beiden anderen Kinder leben nicht mehr bei der Mutter mit im Haushalt.
Sie sind schon volljährig. 
Es gibt im Ort eine Grund- und Werkrealschule. In die Waldorfschule muss man jeden Tag 9 km mit dem Auto fahren. Die ist nicht im Ort.
Was ist wenn sich mein Einkommen reduziert, was bereits abzusehen ist da der Betrieb geschlossen wird. Mein Einkommen reduziert sich im nächsten Jahr erstmal um 15 % sowieso.
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#11
Führs als Argument an. Welche Argumente hat denn die Mutter?
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#12
Sag mal, wenn du deinen Sohn nicht siehst, was willst du dann das gem. Sorgerecht? Hoffst du, du siehst ihn wieder?

Es besteht außerdem die Gefahr der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Du kannst nicht einfach 15% weniger verdienen. Das heißt, verdienen schon, aber zahlen nicht.
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#13
Ich hatte ihn gesehen bis die Mutter nicht mehr wollte. Dann bin ich vom Umgang ausgestiegen. Sie wollte ein das ich ein Umgangsverfahren einleite.
Das GSM hatte ich schon immer bisher.


Ich verdiene nicht freiwillig 15 % weniger. der Betrieb schliesst und ich gehe in die TG oder muss mir was neues suchen. Aber das Gehalt werde ich nicht mehr bekommen.
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#14
Du bist der Klassiker. Bei dir ist Geld zu holen. Die entzieht dir das Sorgerecht. p hat's schon gesagt. Ich schau jetzt nach was §1628 besagt.
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#15
Der kommende Geringerverdienst ist ein weiteres Argument, das die Mutter vielleicht zur Einigung bewegt. Mehrbedarf ist nämlich nachrangig und unterliegt einem höheren Selbstbehalt. Je nach dem wie die Zahlen liegen und was die Mutter hat, kann es sein dass du die Schule im neuen Jahr gar nicht bezahlen könntest. Dann wäre für die Mutter die Entscheidung zur Waldorfschule vielleicht hinfällig.
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#16
§1628 BGB besagt:

Zitat:Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

Das ist ein typischer Fall von geschlechtsneutraler "Kann"-Formulierung, der in der Praxis darauf hinausläuft, dass in 95% der Fälle der Mutter das Entscheidungsrecht übertragen wird.

95% oder sogar 99%. Gefühlt. Statistiken dazu werden nicht gemacht.


Außerdem Stronzus, kann hier was nicht stimmen. Welche Mutter will, dass man ein Umgangsverfahren einleitet, nachdem sie dich den Knaben nicht mehr sehen lässt? Wollte sie, dass du richterlich eine drauf kriegst oder hat sie geblufft, oder was?
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#17
Die Prognose besagt also ich kann mir den Termin beim FG sparen. Zumindest spare ich mir die Anwalts- und Gerichtsgebühren dann.
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#18
Dazu ist der Fall viel zu nebelhaft. Die Argumente der Mutter kennen wir ja nicht einmal. Und selbst wenn es für dich schiefgeht: Vordringlicher wie die Schulwahl ist der Umgang. Auch da kennen wir die Gegebenheiten nicht.
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#19
Das kommt drauf an. Waldorfschulen sind autonom. Manche sind vergleichbar mit normalen Schulen und wiederum andere haben starke sektiererische und rassistische Tendenzen. Vieles ist bei Waldorfschulen auch einfach esoterischer Blödsinn. Die Schule hat bestimmt eine Webseite. Schau einfach einmal nach.

Ansonsten ist es auch die Frage welche Argumente die Gegenseite hat. Häufig ist das Argument, dass dem Kind bescheinigt wurde, dass es auf einer Regelschule nicht zurecht kommt. In dem Fall würde ich mich nicht dagegen wenden, die Zustimmung erteilen und das Geld sparen.

Dadurch, dass du keinen Kontakt zum Kind hast, wird mit Sicherheit das Todschlagargument kommen, dass du die Bedürfnisse des Kindes gar nicht beurteilen kannst. Da ist es schwer eine aussichtsreiche Position aufzubauen vor allem wenn der Zungenschlag reinkommt, dass du nur zu geizig bist, die Gebühren zu zahlen oder anteilig zu zahlen.

Mal ganz straight und direkt formuliert: Wenn du im Leben deines Kindes nicht statt findest, kann es dir auch egal sein. Was die Kosten betrifft, hängt es eben von deiner Situation ab, aber das sagte p ja auch schon.
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#20
Ist mir die Tage passiert; Mutter hat auf meinen Antrag hin Widerklage angestrengt. Völlig sachfremd, aber rotzfrech! Vielleicht ist das die Möglichkeit, beim Umgangsrecht noch etwas herauszuholen?
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Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#21
Habe das Thema mit meinen Kids schon vor 15 Jahren gehabt. Mutti will die Kinder auf die Waldorfschule schicken, ich nicht. Wir hatten zu dem Zeitpunkt das gemeinsame Sorgerecht. Der Fall landete vor dem OLG. Letztendlich brauchen weder die Mutter noch der Vater irgendwelche Begründungen. Wenn Mutti will daß die Kinder auf eine bestimmte Schule wollen dann musst Du es zulassen da Dir sonst das Sorgerecht entzogen wird. Den Gang zum Gericht kannst Du Dir sparen, ausser einem satten Zuverdienst für Anwälte, Richter etc. erreichst Du nichts.

Offensichtlich ist die Mutter nicht gewillt in wesentlichen Dingen mit Dir zusammenzuarbeiten. Um in den nächsten zwei Jahrzenten weiteren Ärger (und der kommt bestimmt) zu vermeiden solltest Du Dir Gedanken machen wie Du Deine Zukunft gestalten wirst ohne diesen ganzen Ärger.

Gruß vom Zahlmeister
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#22
Ha. So klar war eine Antwort schon lang nicht mehr. Da braucht man nicht mehr spekulieren, wenn einer mit fast derselben Frage beim OLG war. Jetzt geht's nur noch um die Kohle.
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