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Nunmehr bestimmt durch die neue "Mindestunterhaltsverordnung", die letzte Woche beschlossen worden ist.
§ 1 Festlegung des Mindestunterhalts
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt monatlich
1. in der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 335 Euro ab dem 1. Januar 2016 und 342 Euro ab dem 1. Januar 2017,
2. in der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 384 Euro ab dem 1. Januar 2016 und 393 Euro ab dem 1. Januar 2017,
3. in der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 450 Euro ab dem 1. Januar 2016 und 460 Euro ab dem 1. Januar 2017.
Jetzt gehts wieder richtig aufwärts, endlich die lästige Kopplung an das steuerliche Existenzminimum aufgehoben :-) Die Erhöhung für 2017 ist auch gleich beschlossen worden.
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Ein paar Ergänzungen dazu:
Besonders fett ist der Unterhalt für Volljährige gestiegen, die ausser Haus wohnen: Das sind jetzt 735 EUR statt 670 EUR, also rund 10% Aufschlag. Obendrauf kommen wie immer Krankenversicherung und Studiengebühren.
Selbstbehalte, Tabellenzuschnitt, Bedarfskontrollbeträge haben sich nicht geändert, auch nicht gegenüber Volljährigen. Da der Tabellezuschnitt konstant bleibt, steigen die Unterhaltspflichten wieder nicht mit einem, sondern zwei Hebeln: Voller Inflationsausgleich durch die Tabellenstufen plus höher Prozentsatz bei gleichem Einkommen.
Vereinfacht gesagt, ist auch ohne Lohnerhöhung durch den Pflichtigen ein immer höherer Prozentsatz seines Einkommens für Unterhalt aufzuwenden. Bekommt er eine Lohnerhöhung (z.B. weil wegen Inflation das Geld weniger wert wird), muss er ebenfalls zusätzlich mehr zahlen - da er dann in höhere Tabellenstufen kommt. In der sein Prozentsatz ebenfalls steigt. Double Bingo.
Damit schafft man stetig steigende Pflichten und umgeht die festen Prozentsätze, wie sie z.B. in Österreich gelten. Dort liegt ein Kind bis zu 6 Jahren immer bei 16 %, zwischen 6 und 10 Jahren bei 18 %, zwischen 10 und 15 Jahren, 20 %, über 15 Jahren 22 %. Bei mehreren Kindern gibt es Abzüge, ausserdem durch die Familienbeihilfenanrechnung (eine Art Kindergeld).
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10-12-2015, 23:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2015, 23:24 von Erzeuger.)
Wow, also jetzt jedes Jahr ne Erhöhung???
447 € insgesamt mit Kindergeld und Unterhalt für ein in meinem Fall 3 jähriges Kind - nicht schlecht...
Worüber meckern so viele "arme" Alleinerziehende eigentlich?
So regelmäßig möchte ich auch Gehaltserhöhungen haben.
Echt unglaublich!
Aber immerhin wird einem wieder das halbe Kindergeld zugestanden ...
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Ja, so ist das. Ob du das Kind am Wochenede hast oder unter der Woche, macht rund 1000 EUR oder mehr aus. Wochenende = 2 Tage "Umgang", voll zahlen, auch für den Umgang. Unter der Woche = 5 Tage "betreuen", voll kassieren, auch das Kindergeld.
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Wird da jetzt die Kindergelderhöhung voll angerechnet, d.h. jetzt wieder komplett halbes Kindergeld?
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(10-12-2015, 23:18)Erzeuger schrieb: 447 € insgesamt mit Kindergeld und Unterhalt für ein in meinem Fall 3 jähriges Kind - nicht schlecht... Geradezu grotesk wenn man bedenkt, dass einer Erwachsenen Person derzeit 399,- € Regelbedarf an HartzIV zustehen
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Das ist eigentlich alles noch viel zu wenig. Je unverschämter die Forderungen werden, desto eher
kollabiert das ganze System. Aber durch die Entkoppelung von dem steuerlichen Existenzminimum gewinnt die
Choose jetzt richtig an Fahrt.
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Ist zwar nicht neu, aber die Tabelle enthält interessante Effekte. So geht sie zum Beispiel recht großzügig mit Gutverdienern um. Wer 4301 netto verdient, blecht "nur" 13% seines Einkommens. Jemand mit 1500 EUR muss fast 26% des Einkommens bezahlen - nun wieder jedes Jahr mehr.
Die unteren Einkommensstufen könnte man durchweg streichen, wenn man zwei oder mehr Kinder hat. Bei den enorm hohen Mindesunterhaltssätzen sind das alles Mangelfälle. Hier liegen die Chancen, jede Erhöhung produziert mehr Aufstocker. Wir haben es ohnehin mit stark steigenden Ausgaben von ALG 2 zu tun, weil die millionen Einwanderer in grosser Mehrheit in die Sozialsysteme einwandern und auch langfristig zu 65% im Sozialleistungsbezug bleiben (Zahl von der SPD, das ist noch sehr optimistisch). Zur Zeit kostet ALG 2 30-40 Milliarden direkt und noch einiges mehr indirekt. Das wird enorm ansteigen. Die Gesamtkosten liegen jetzt schon im Bereich von Staashaushalten grösserer Länder, z.B. Ägypten mit seinen 90 Millionen Einwohnern (61 Milliarden).
Deshalb glaube ich, dass ein Veränderungsdruck eher vom Finanzministerium ausgeht. Im Gegensatz zu Opportunitätskosten von Vätern, die nicht mehr für Umme schuften wollen, sind Kosten für Aufstocker bezifferbar und tauchen im Haushalt auf.
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(11-12-2015, 11:58)p__ schrieb: Deshalb glaube ich, dass ein Veränderungsdruck eher vom Finanzministerium ausgeht. Im Gegensatz zu Opportunitätskosten von Vätern, die nicht mehr für Umme schuften wollen, sind Kosten für Aufstocker bezifferbar und tauchen im Haushalt auf.
2012 gab es laut BA 323.000 aufstockende Haushalte, die ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 800 Euro und darüber hatten. Der Pool der unterhaltspflichtigen Familienmitglieder darin, die einen Titel bedienen, dürfte nach meiner Einschätzung zu gering sein, um sich die Mühe zu machen, irgendwelche Entlastungseffekte für den Staatshaushalt anzustoßen. Für die Aufstocker muß das vielleicht nicht einmal schlecht sein.
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Sobald das Geld knapp wird, werden erfahrungsgemäss die Kämme recht fein, mit denen die Ausgaben durchgegangen werden. Im Moment ist es nicht knapp, der Geldmarkt ist geflutet, der Staat zahlt kaum Zinsen für seinen Riesenhaufen Schulden. Das wird sich ändern, die meisten bestimmenden Faktoren zeigen nach unten.
Die Leitlinien sind übrigens noch nicht draussen. Ich bin gespannt, welche Punkte des Familiengerichtstages darin umgesetzt wurden. Beim Volljährigenunterhalt hat der DFGT übrigens eine satte Erhöhrung gefordert. Und -schwupps- schon ist sie in der Tabelle.
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(11-12-2015, 15:57)p__ schrieb: Die Leitlinien sind übrigens noch nicht draussen. Ich bin gespannt, welche Punkte des Familiengerichtstages darin umgesetzt wurden.
Der DTFG hat schon 2013 gesagt, daß die Pflichtigen selber keine sozialrechtlichen Ansprüche allein durch die Erbringung von Unterhaltsleistungen erwerben dürfen und daher die Richter am Familiengericht sich auch mal ins Sozialrecht einarbeiten müssten, damit sie solche Ansprüche auch beziffern können. Aber das in die Leitlinien zu bringen, wäre ja total am Unterhaltsmaximierungsprinzip vorbei, irgendwie...
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(11-12-2015, 15:57)p__ schrieb: Die Leitlinien sind übrigens noch nicht draussen.
Auf der HP steht, daß die letzten Leitlinien weiter gültig sind.
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(11-12-2015, 02:17)Martini schrieb: (10-12-2015, 23:18)Erzeuger schrieb: 447 € insgesamt mit Kindergeld und Unterhalt für ein in meinem Fall 3 jähriges Kind - nicht schlecht... Geradezu grotesk wenn man bedenkt, dass einer Erwachsenen Person derzeit 399,- € Regelbedarf an HartzIV zustehen
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Du vergisst dabei, dass Du neben dem Regelbedarf ja auch die Wohnkosten (mit-) tragen darfst.
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(11-12-2015, 16:58)Camper1955 schrieb: Du vergisst dabei, dass Du neben dem Regelbedarf ja auch die Wohnkosten (mit-) tragen darfst.
Naja. Da der Staat dem 3-jährigen Kind davon nur 234€ Regelsatz beläßt, tragen spätestens 3 Kinder schon die kompletten Wohnkosten der "allein"Erziehenden mit.
Der größte Vorteil der Unterhaltserhöhung dürfte nicht bei Kindern landen, sondern die Sozialhauhsalte entlasten. DEr Staat denkt zuerst an sich - und wie er die überwiegend Männer noch besser ausbeuten kann.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(11-12-2015, 17:59)sorglos schrieb: DEr Staat denkt zuerst an sich -
Der "Staat" sind die feministischen Politikerinnen und ihre Lila Pudel.
(11-12-2015, 17:59)sorglos schrieb: und wie er die überwiegend Männer noch besser ausbeuten kann.
Vollkommen richtig!
Weswegen ich vorherrschende Staatsgläubigkeit der deutschen Männer nicht nachvollziehen kann.
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Wie kommst Du auf Staatsgläubigkeit?
Kann ich von meinem Umfeld nicht bestätigen.
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(11-12-2015, 18:25)Simon ii schrieb: Vollkommen richtig!
Weswegen ich vorherrschende Staatsgläubigkeit der deutschen Männer nicht nachvollziehen kann.
Simon II
Ich persönlich habe den Glauben an den Rechtsstaat wiedergefunden. Denn ich koste dem Staat und den Sozialträgern schon seit meiner Geburt weitaus mehr, als ich jemals an KU bezahlt habe. Dabei ist das Ende der Fahnenstange noch gar nicht erreicht.
Ich bin aber gespannt, was sich die Richter an fiktiven Einkünften einfallen lassen, wenn nun bei zwei Kindern der Mindestunterhalt bezahlt werden darf. Bei den meisten Angestellten und Arbeitern braucht man da das Nettoeinkommen nicht mal mehr zu bereinigen, um einen Mangelfall daraus zu machen. Selbst 1500 € Netto sind bei einem Single nur noch für besonders qualifizierte Kräfte zu schaffen.
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Die Medien:
Bild bringt gleich einen für diese Zeitung sehr langen Artikel und erklärt uns das Unterhaltsrecht. Alles so wohlgeordnet, wohlgesetzt, so richtig und korrekt, nicht dass noch jemand unserer weisen Rechtspflege zweifelt. Bild führt sogar eine ganz neue Steuererleichterung ein: " Achtung: Die Anhebung des Kinderunterhaltes muss für den Unterhaltspflichtigen nicht unbedingt bedeuten, dass er nun weniger Geld zur Verfügung hat. Da sich auch die Steuerfreibeträge erhöhen, kann er abhängig von seiner Steuerklärung diese Anhebung ausgleichen.".
Im Focus vor allem nur die Pressemeldung. Dafür haben es die Kommentare in sich. Nachdem in anderen Blättern gar nicht mehr (z.B. Spiegel) oder sehr verkürzt, radikal zensiert kommentiert werden kann, kommt im Fokus relativ dazu öfter der Leser zu Wort.
In den zahllosen Anwaltsschuppen wird natürlich auch gefeiert, z.B. hier: " Zentraler Punkt ist die Orientierung am kindlichen Existenzminimum. Der steuerrechtliche Kinderfreibetrag wird nicht mehr zur Bemessung herangezogen. Eine weitere Änderung wird Unterhaltsempfänger auch freuen: In Zukunft sollen Erhöhungen des Mindestunterhalts mit weniger bürokratischen Hürden durchgesetzt werden können. In Zukunft kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Mindestunterhalt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festlegen. Die Rechtsverordnung bedarf dann nicht mehr – wie bisher - der Zustimmung des Bundesrats. Bereits ab dem 1.1.2016 soll die neue Regelung gelten und dafür sorgen, dass der Mindestunterhalt künftig zügiger angehoben werden kann."
Also alles paletti. Mehr Geld für die armen Kinder, supi. Alles gehts besser. Endlich. Die Medien des Landes sind sich so einig wie das Zentralkomittee in Nordkorea.
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Bis jetzt sehe ich noch keine Gesetzesgrundlage für die Verordnung.
Wird das Gesetz dafür am 1.1. in Kraft treten oder wie ist der Plan?
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Beschlossen am 3.12., veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 9.12., tritt in Kraft am 1.1.2016, siehe hier: http://goo.gl/67suQO
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Das ist die Verordnung.
Aber wann kam der Abs. 4 im §1612a??? Der war doch früher da nicht drin oder war ich so blind?
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Klar war der nicht drin, denn der ist ja neu. Damit wird geregelt, dass das Ministerium durch Verordnung ex cathedra, losgelöst von lästigen Zustimmungs- oder Begrenzungspflichten den Unterhalt festlegen darf. Das, was jetzt zum 1.1.2016 erstmalig passiert.
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Ah habs gefunden, kam am 20.11.
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Das heißt dann, zum 1.1.16 waren es noch die Robenträger und innerhalb von zwei Jahren dann (1.1.17) übernimmt das Justizministerium den Job?
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Für den Mindesunterhalt ja, aber nicht für das Tabellenwerk. Die Einkommensgruppen und Stufen macht das OLG DD.
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