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Schule beendet, keine Ausbildung?
Kleine Fakten zusammen Fassung: Nach dem Beschluss von der Pfändungsrichterin muss ich seid Okt. 14 288€ zahlen . Mutter, die vorher angeblich nicht leistungsfähig war, ist jetzt mit 192€ mit drin. Gesamtbedarf 480€. Hatte Vollstreckungsgegenklage eingereicht. Wie gesagt, Sohn setzt Titel ein, lässt mich pfänden und will noch mehr Geld mon. (763€) Die Richterin in der Hauptverhandlung will einen Vergleich. Warum? Weil Sie sieht, daß meine Frau nicht das große Einkommen hat. Verdient nun mal nicht jeder 2000€ im Monat, das hab ich der Richterin schon rüber gebracht. Es bleiben max.noch 100€  übrig, wenn meine vorrangige Frau vorher in Abzug gebracht wird. Und damit seine Klage zusammen bricht. Und darüber will ich einen Beschluss. Fakt! Angebot zum Vergleich waren übrigens 450€ Monatlich von mir! Abgelehnt von Ihm. Tut mir leid ,dann muss er lernen das Geld nicht auf Bäumen wächst.
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So Hallo erstmal,
für Euch jetzt die End Fakten nochmal.  Habe jetzt den Vergleich angenommen, den die Richterin vorgeschlagen hat. Ich zahle jetzt 256 € mon. bis zum Ende der Ausbildung. Diesmal steht ein Datum drin als Ende ,habe ich extra darauf bestanden. Er weißt alle halbe Jahre nach, das er zu Schule geht und nicht abgebrochen hat. Ist ein Vergleich mit dem ich leben muss und auch kann.  Wie gesagt gefordert waren 763€  Ich hab eins gelernt, die Jugentlichen von heute können sich viel erlauben ,immer sagen sie sind eingeschränkt und bekommen von den Fam. Gerichten jede Menge Mitleid und Nachsicht. Kein Wunder wenn sie dann im wahren Leben nicht wirklich klar kommen. Ich danke euch für eure Antworten und Hinweise.
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(21-12-2015, 14:56)Pappnase schrieb: Ich hab eins gelernt, die Jugentlichen von heute können sich viel erlauben ,immer sagen sie sind eingeschränkt und bekommen von den Fam. Gerichten jede Menge Mitleid und Nachsicht.
Ich empfinde den Lernfaktor bei Dir mit deutlich weniger Schmerz verbunden als den Lernfaktor, der bei Deinem Junior eingetreten sein sollte ...

... letzten Endes hat er am Ende des Tages durch Ablehnung der freiwilligen Zahlung mehr eingebüßt als Du verloren hast (für Dich wird es bei gegenseitiger Aufhebung der Kosten eine ziemlich neutrale Rechnung sein).

Gewonnen haben mal wieder die Anwälte.
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Ja ,gewonnen haben wieder nur die Anwälte. Der gen. Anwalt wollte ja auch weiter machen, wurde aber gebremst . Warum wohl??? Wenn ich alles zusammen rechne, sind es auf meiner Seite so 2200€ die mich die Sache kosten wird. Wichtig war mir erstmal, die Pfändung weg zu bekommen.  Mein Herr Gier Sohn zahlt ja die Sache nicht, machen andere. Aber eine Erfahrung hat er gemacht, es gibt nicht alles umsonst vom Zahl Vater.
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(21-12-2015, 16:48)Pappnase schrieb: Mein Herr Gier Sohn zahlt ja die Sache nicht, machen andere. Aber eine Erfahrung hat er gemacht, es gibt nicht alles umsonst vom Zahl Vater.
Mit den mathematischen Grundrechenarten kann man durchaus eine weitere Erfahrung ermitteln (auch wenn er zu Lasten der Allgemeinheit von den Kosten des Rechtsstreits befreit wurde):
Außergerichtliches Angebot waren 450, rausgekommen sind nunmehr ca. 200 EUR weniger.

D.h. bei einer dreijährigen Ausbildung hat ihn seine Gier ca. 7.000 EUR an väterlicher Unterstützung gekostet.
Auf Deiner Seite steht Netto ein "Mehr" von ca. 5.000 EUR.
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Massstab ist aber nicht die schwachsinnige Forderung der Herrn Sohns, sondern was vom Unterhaltsrecht zu erwarten ist. Ich hoffe, du hast dir vom Anwalt und Richter sehr genau und unemotional erklären lassen, wieso du einen Vergleich über 256 EUR eingehen sollst. Nachdem zu die Zeit deines Anwalts zu vergolden hast, kann er dir das auch ausführlich erklären und nicht nur in den dafür so beliebten fünf Minuten Pause.

In Vergleichen spielen immer Eigeninteressen der Akteure mit, nicht nur deine. Der Anwalt sahnt bei einem Vergleich ab, er kassiert die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 RVG. Der Richter kann die Akten schliessen und muss sich keine nervigen Beschlussbegründungen mehr hintricksen.

Wenn einem der Richter sagt, es würden auch ohne Vergleich irgendwas um die 256 EUR rauskommen, dann antwortet man "Gut, dann beschliessen sie das. Dann ist es für mich im Ergebnis ja egal, ob Vergleich oder Beschluss".
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Ja, die Richterin! hat eine ordendliche Vergleich-Rechnung aufgemacht. Einkommen ermittelt, Bereinigt etc. Nebenjob bei der Mutter des Kindes mit angerechnet, aber auch auf beiden Seiten 10% Haushaltsersparniss gerechnet.Sein Gesamt Bedarf ist 480€ der nach Quotelung aufgeteilt wurde. Das schöne ist ja, daß Madam von nicht leistungfähig auf 224€ verdonnert wurde. Ich hätte jetzt, noch ein wenig an den Schrauben drehen können, was mit Gutachten verbunden gewesen wäre und noch mehr Kosten. Ich wollte jetzt die Sache auch beenden nach knapp 14 Mon. Briefen und Terminen bei Gericht. Wie gesagt, etwas zahlen hätte ich sowieso, ich wollte eben nicht  385€ Schulgeld extra zahlen. Die Suppe kann er jetzt alleine auslöffeln. Big Grin
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Hallo liebe Gemeinde,
nach langer Zeit mal wieder neue Sachen. Sohn sollte zum 29.9.2017 seine Ausbildung beendet haben. Was soll ich sagen, gestern bekomme ich eine Mail ,das er durch die Prüfung gefallen ist und er weiter Unterhalt haben will. Hatte einem Vergleich zugestimmt, in dem ich 256€ mon. zahle an Ihm. Der Vertrag mit der privaten Schule endete am 30.9.2017. Eigentlich dacht ich, bin jetzt durch mit der Sache. Und eigentlich hab ich jetzt keine Lust mehr ,noch länger weiter zu zahlen. Bin über Meinungen oder Hinweise wie ich mich verhalten kann dankbar.
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Was steht denn in deinem Vergleich? 256€ bis Ausbildungsende? Oder bis zu einem Datum?
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Gerade mal das Schreiben rausgekramt....in Abänderung der Urkunde... Bla Bla an den Antragsteller einen Ausbildungsunterhalt in Höhe von 256€zu Mon. zahlen....Sehe ich das jetzt richtig, bis zur erfolgreichen Abschluss kann ich weiter zahlen???
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Es ist keine Grenzen drin? Nur "Ausbildungsunterhalt"? Nicht so gut. Ein ganz typischer Punkt, an dem man die beschissene Beratung der Anwälte erkennen kann. Zwei Staatsexamen, aber alles was sie können ist fette Honorarrechnung an den Mandanten schicken. Es wäre Aufgabe des Anwalts gewesen, den Vergleich in seiner Formulierung zu begrenzen. Von Vergleichen wurde dir ja hier sowieso abgeraten. Tja.

Der Vergleich gilt also, solange Ausbildung stattfindet. Wenn er die Prüfung nochmal versuchen will, wirst du wohl auch dafür bezahlen müssen. Um das zu ändern, musst du klagen. Deine Argumentation muss sich an der gefestigten Rechtssprechung für Unterhalt bei Ausbildung orientieren.
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Ich stimme P zu, bei mir war es ähnlich: Das Gericht hatte einen (an und für sich ansonsten durchaus sinnvollen) Vergleich ohne jegliche zeitliche Begrenzung vorgeschlagen.

Die fehlende Begrenzung war einer der Punkte, warum ich den Vergleich abgelehnt habe.

Simon II
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Zumal es hier einfach gewesen wäre, eine Grenze zu setzen. Es gab ja einen Vertrag mit der Schule, der ein fixiertes Enddatum hatte. Das hätte man einfach nur ergänzen müssen. Ausbildungsunterhalt, solange die Ausbildung zielstrebig absolviert wird, längstens aber bis zum vertraglichen Ausbilungsende am 30.9.2017. Ein Halbsatz, zu kompliziert für den 600 EUR teuren Anwalt...

Was will der Knabe denn jetzt tun?
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Hallo,
erstmal Danke für die Antworten. Enddatum hab ich beim Vergleich angefragt... Wurde abgelehnt...Sei nicht so üblich.BLA BLA...Hab nur durch bekommen,alle halbe Jahre eine Schulbescheinigung zu bekommen. Meine Anwältin war im nach hinein, eigentlich Mist....Jetzt nach der Zeit ,sehe ich manche Dinge halt anders. Aber ich wollte die Pfändung weg haben und die Sache vom Tisch haben.... Naja vielleicht ein wenig Blauäugig...
Der Knabe hat mir jetzt eine Schulbescheinigung geschickt, wo er noch im Okt. zur Schule geht und dann Teilzeit arbeiten will. Er fordert nur für den Okt. Unterhalt. Alles peer Mail. Hab ich erstmal so gelesen. Geld hab ich noch nicht gezahlt, dann kann er ja schon im Okt. Teilzeit arbeiten und sein Einkommen erarbeiten....Irgentwie traue ich der ganzen Sache nicht. Werde also erstmal abwarten. Big Grin
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Wenn Bedingungen eines Vergleichs nichts taugen, muss man einen Beschluss verlangen. Klar, dass dem Anwalt und dem Richter nicht gefällt: Anwalt kann keine Vergleichsgebühr kassieren und Richter muss Beschluss schreiben. Juristen sind nicht deine Freunde und jede Beratung von ihnen musst du unter dem Vorzeichen ihrer Eigeninteressen bewerten.

Für einen Monat kannst du dich kulant zeigen, zumal kein Ende im Vergleich steht. Wahrscheinlich wird er irgendwann eine weitere Ausbildung beginnen und dann geht das Unterhaltsgefordere wieder los.
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Ich war,soweit mit dem Vergleich ja zufrieden...Das er durch die Prüfung fällt, naja sowas passiert halt. Wie gesagt, den Monat sitze ich erstmal aus. Und werde weiter berichten.
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Nun geiz doch nicht rum, zeig Dich kulant, zahl den Oktober und gut ist. Sonst bist Du ja auch nicht besser als die Unterhaltsforderer.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Hat nix mit Geiz zu tun...Geht mir ums Prinzip. Was ich noch nicht erwähnt habe, die Mail, das er durch die Prüfung gefallen ist,kam nicht mal von ihm,sondern von der Mutter meines Herrn Sohn! Er hält es nicht mal für nötig, seine Forderungen selbst zu stellen. Er schickt wie immer andere vor. Klar kann man da kulant sein... Aber wieso? Ich hab ihn nicht vor Gericht gezerrt und gepfändet...Er hat immer nur auf andere gehört. Kein Gespräch etc. mit mir gesucht. Nur zahlen sollte ich . Aber das ist meine Meinung, die muss man nicht teilen.
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Ich teile Deine Meinung ;-)
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Dass du das gut begründen kannst, war schon klar. Das Problem ist aber der Vergleich. Und wenn Sohn immer nur auf andere hört und wieder mal "geh doch zum Anwalt" hört, kommt dieser Anwalt auf die Idee, dass der Titel ja nicht begrenzt ist und man doch schnell pfänden könnte. Da hat er ja keine Hemmungen. Die scheinbare Kulanz zielt auf dieses Risiko ab.

Ich vermute auch, dass die Geschichte noch nicht Ende ist. Ein weiterer Ausbildungsversuch dürfte auch im Unterhaltsrecht noch Forderungen begründen. Ein Ausbildungswechsel wird einem ohnehin immer zugestanden.
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(29-10-2017, 00:33)Pappnase schrieb: Hat nix mit Geiz zu tun...Geht mir ums Prinzip.

Dumm nur, daß Du am kürzeren Hebel ziehst!

Wie P schon schrieb: Der Vergleich gilt nach wie vor und Dein Sohn kann sofort aus dem heraus pfänden!

Er müßte explizit Dir entweder den Titel zurückgeben oder Dir eine Verzichtserklärung zukommen lassen, damit die Sache für Dich vorbei ist.

Wenn Du jetzt (unberechtigterweise) auf stur stellst, dann verbaust Du Dir evt. die Möglichkeit, daß Dein Sohn einlenkt!

Simon II
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Wie geschrieben, Ausbildung ist am 30.9. 17 zu Ende ,laut seiner Schul-Bescheinigung. Bis jetzt hab ich nur eine Mail von der Mutter des Kindes bekommen, das er Prüfung nicht bestanden hat

und er weiter Unterhalt will. Und einen Monat im Okt. noch schule macht. Für mich ist das eine Info und nix Nachweisbares ,das er mich rechtsicher darüber informiert hat... oder sehe ich das falsch?  Zumal die Mutter nix fordern

kann,sondern nur Er. Kann ja auch sein ,das er bestanden hat und er nur weiter Geld zocken will. Wie gesagt,hab nix schriftliches bekommen, nur Mail von der Mutter. Und ja, es ist mir

bewusst,das Sohnemann, weiter Unterhalt bekommt,wenn er weiter eine Ausbildung macht.

pappnase
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Finde ebenfalls nicht, dass das etwas mit Geit zutun hat. Es geht ums Prinzip, dass man seinen Vater nicht ausnutzen sollte und ihm das Geld aus der Tasche zieht. Verstehe deine Wut und finde deine Meinung nachvollziehbar.
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Hallo,
wollte eigentlich nur kund tun, still ruht der See. Seid meiner letzen Zahlung im September 2017 und einer Mail im Oktober kamen keine Forderungen mehr. Damit sehe ich die Sache hoffentlich für erledigt an. Besten Dank an die Leute hier im Forum , die mir immer Mut gemacht haben und gute Ratschläge gegeben haben Rolleyes Mal schauen wie sich mein Sohn entwickelt. Im Alter wird man ja klüger....Oder die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich hoffe, das mein Herr Sohn, nicht auch mal in so eine Situation kommt.... Aber dann, kann ich ja mit Rat und Tat zur Seite stehen. Big Grin

Die Pappnase
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Kann schon sein, dass nochmal Forderungen kommen. Anlässlich eines weiteren Ausbildungsversuchs.
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