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Hallo @alle,
Erst mal die Fakten:
Ich 48 Jahre.
Kindesunterhalt
Ex, 48 Jahre, 80% Job mit ca. 1400€ Netto.
2 Mädels 9 und 11 Jahre, leben bei der Mutter (leider)
JA Titel seit 01.2013, dynamisch
Übergangsgeld von der Rentenversicherung seit 03.2014
Immer pünktlich bezahlt, etwas weniger wie der Titel! ich zahle 110% statt 115%, mit Zustimmung der Mutter, ab Januar 656€.
Ich habe mich Ende 2010 getrennt, seit 02.2013 geschieden.
Auflhebungsvertrag 08.2011 mit Abfindung ca. 50k Netto, alles ausgegeben.
Neuer Arbeitgeber 10.2011, Aufhebungsvertrag 05.2014 wegen langzeitkrank (9 Monate), ohne Abfindung.
Umschulung zum Kaufmann 03.2014 bis 03.2016, bezahlt von der RV
Ich befinde mich momentan in einer 3 monatigen betrieblichen Phase und habe am 23.12 gesagt bekommen das es keine Möglichkeit auf Übernahme besteht.
Am 03.2016 ist Abschlussprüfung
Ich habe das meiner Ex mitgeteilt und ihr gesagt das mein ALG 1 etwa 1100€ Netto sein wird und ich dann nur noch 220€ KU zahlen kann, 880€ Selbstbehalt.
(Ich weiß das ich mindestens ein halben Jahr weiter 656€ zahlen muss)
Den Titel möchte ich nach der ersten ALG 1 Bezahlung mit Anwalt auf 100% ändern lassen.
Sie ist völlig ausgerastet und hat mir mit allen möglichen gedroht.....auch JA....wie könnte es auch anders sein.
Ich hatte vor mich um Arbeit zu bemühen.
Meine Krankheit, unter anderen Bandscheibenvorwölbung, macht mir immer noch schwer zu schaffen, ich schlafe seit Jahren keine Nacht mehr durch.
Ich bin Berufsanfänger, 48 Jahre und schätze meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt (nahe Frankfurt/Main) nicht so ein das ich weiter vollen Unterhalt (100%) zahlen kann. Ich schaffe es auch nicht 2 Jobs auszuüben, ich quäle mich jetzt schon bei 8 Stunden sitzen.
1.Sehe ich das richtig, wenn die Ex zum JA geht, das ich von den ca. 1100€ ALG1, 880€ für mich behalten kann?
2.Das die Differenz die ich nicht zahlen kann, mir angerechnet wird, also monatlich Minus mache?
3.Können die das ALG1 Pfänden, so das mir fast nichts mehr bleibt?
4.Kann es bei Klage so weit kommen das ich einsitzen muss?
5.Können die mir die alte Abfindung noch anrechnen?
Wenn die mich in eine Schuldenfalle zwingen, geht meine Motivation einen Job zu finden gegen null.
Mir ist es dann auch egal wie viel Schulden die mir aufzwingen, da bei mir nichts aber gar nichts zu holen ist.
Ich habe nur keine Lust hinter Schwedische Gardinen zu gehen.
Ich liebe meine Kinder und ich hatte nie vor mich um den KU zu drücken, aber die zwingen einen ja schon fast dazu.
Wenn meine Ex voll arbeiten geht, was kein Problem wäre, plus Kindergeld, plus ca. 300€ von mir, hätte sie etwa 2400€.....das ist doch nicht zu wenig.....ich habe ihr auch angeboten zu tauschen, ohne Erfolg.
Vielleicht finde ich ja auch einen Job, aber sie hat mir sofort aggressiv gedroht.....das kotz mich so an.
Danke im Voraus für Antworten und Tipps
Gruß Bitas
the notorious iglu
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1. Nein, nicht unbedingt. Was dir verbleibt, steht dann im Pfändungsbeschluss.
2. Ja
3. Ja, siehe 1.
4. Nein
5. Ja
Unterm Strich wird nichts daran vorbei führen, dass du den jetzigen unterhalt zahlen musst. Wenn du nicht zahlst, laufen Schulden auf. Du könntest die Krankheitskarte ziehen und auf Abänderung klagen. Die Erfolgsaussichten sind davon abhängig wie wasserdicht die ERkrankung ist und ob der Richter Bock darauf hat.
Ansonsten gibt es ein oder zwei Wege, die Situation halbwegs glimpflich für dich zu bereinigen.
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(28-12-2015, 21:53)Bitas schrieb: Ich schaffe es auch nicht 2 Jobs auszuüben, ich quäle mich jetzt schon bei 8 Stunden sitzen.
Brauchst du beides nicht. Ein kleiner Job genügt und du kannst Aufstocker werden, dann zahlt die Arbeitsagentur deine Unterhaltstitel.
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28-12-2015, 22:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-12-2015, 22:28 von Bitas.)
OK
Danke für die schnelle Antwort.
Mannmannmann....was ist in D nur los.....ich habe mir die jetzige Situation sicher nicht ausgesucht aber komplett veräppeln lassen tue ich mich auch nicht.
Was wären denn die 1 bis 2 Wege?
Ich bin noch nicht so belesen was es bedeutet Aufstocker zu sein.
Kannst Du mir das bitte etwas genauer erklären?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
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Als Aufstocker erhälst du "ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt" auf deinen Arbeitslohn obendrauf. Unterhalt, den tituliert zu bezahlen musst, vermindert dabei dein Einkommen rechnerisch, das sind nicht bereite Mittel.
Im Forum steht viel dazu, mal nach "Aufstocker" und "aufstocken" suchen.
the notorious iglu
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Bei einem Zahlbetrag von über 660 Euro wird ein kleiner Job nicht genügen. So viel kann man mitlesend schon einmal sagen.
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Kleiner oder größer Job ist mir egal.....
Ich weiß nur momentan nicht was der JC mir anbietet.
Ich gehe also nach meiner Prüfung zum JC, sage denen das ich Aufstocker werden muss, weil mein AlLG1 nicht für den KU ausreichen.
Wenn ich gleich nen Job finde mache ich den auch, es geht mir nicht ums drücken.
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Such dir besser selber einen Job und warte nicht darauf, das dir das JC einen zuschustert. Die machen sich
doch nicht selber arbeitslos.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
(28-12-2015, 22:12)p__ schrieb: Ein kleiner Job genügt und du kannst Aufstocker werden, dann zahlt die Arbeitsagentur deine Unterhaltstitel. Ich verstehe diese Leichtigkeit nicht. Peter macht bspw. einen 400,- € Job, das JC leistet den titulierten Unterhalt seiner Kinder. Peter kann von 400,- € sich selbst ernähren, aber nicht die Miete bezahlen und wird daher selbst um einen Betrag von 500,- € , auf einen Gesamtbetrag von 900,- € aufgestockt. Das JC ist nun daran interessiert, die Bedürftigkeit von Peter zu beenden und drängt ihn, einen besser bezahlten Job anzunehmen. Peter möchte aber nicht mehr als einen kleinen Job von 400,- € machen, zu angenehm sind die Bedingungen, denn das JC zahlt doch den Unterhalt für die Kiddies und flutet sein Konto mit weiteren 500,- € Euro. Peter unterlässt es also, sich um einen besser bezahlten Job zu bemühen. Ist nicht die Folge davon p, dass das JC nun beginnt, Peter zu sanktionieren?
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Ich habe noch ein vielleicht wichtiges Detail vergessen.
Meine Partnerin wird wahrscheinlich vom Sozialamt als Bedarfsgemeinschaft gesehen?
Sie ist ca. 6 Monate im Jahr in meiner Wohnung.
Sie hat eine eigene Meldeadresse.
Sie ist ca. 5 Monate im Jahr außerhalb der EU.
Sie hat ihr eigenes Konto und Einkommen, vermietete Wohnungen und Witwenrente zusammen ca. 1700€ monatlich.
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(29-12-2015, 03:13)Martini schrieb: Das JC ist nun daran interessiert, die Bedürftigkeit von Peter zu beenden und drängt ihn, einen besser bezahlten Job anzunehmen.
Drängen ist nicht tragisch.
Bei der Biographie in dem Alter als Berufsanfänger und den gesundheitlichen Problemen wird er sowieso nie wieder so viel verdienen, dass er die Titel zahlen kann. Also kann er auch etwas weniger arbeiten (es muss ja nicht gleich ein 400 EUR Minijob sein, 25 oder 30 Wochenstunden im neuen Beruf sind vielleicht besser für ihn) und dazu ergänzende Leistungen beantragen. Wichtig ist, dass keine Schulden entstehen, der Unterhalt trotzdem fliesst und vor allem dass er sich nicht vollends gesundheitlich ruiniert.
Wenn die neue Partnerin nachweislich so lange ausserhalb der EU ist und keinen Wohnsitz bei ihm hat, wird sich eine Bedarfsgemeinschaft mit ihr wohl abwenden lassen. Auf jeden Fall auch keine entstehen lassen. Nicht heiraten, keine geminsame Wohnung.
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(29-12-2015, 03:13)Martini schrieb: Ist nicht die Folge davon p, dass das JC nun beginnt, Peter zu sanktionieren?
Das kommt auf die Rahmenbedingungen an, wie p schon schrieb. Ich habe beispielsweise einen Job mit ca. 48 Wochenstunden einschl. An-/Abfahrt zum Arbeitsplatz. Ich bin seit über 4 Jahren im passivem Leistungsbezug und bekomme keine Vermittlungsvorschläge. Man müsste mich schon als Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebes irgendwo einstellen, damit ich nach KU-Zahlung keine Ansprüche auf ALGII mehr hätte. Dafür habe ich leider keine Qualifikation.
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29-12-2015, 12:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2015, 12:54 von Bitas.)
Danke @P.
Ich werde nach meiner Prüfung direkt 6 Wochen zu meiner Partnerin fliegen.
Ich gehe am ersten Tag nach meiner Rückkehr zur AA und melde mich arbeitslos?
Das heißt ich werde auch erst mal keinen Mini Job oder ähnliches haben.
Ich bekomme ALG1, berechnet mit Fiktiven Gehalt ca. 1100€. Minus 656€ = 444€
Davon kann ich nicht leben, kann ich dann einen aufstockungs Antrag stellen?
Oder muss ich für Aufstockung in Arbeit sein?
Nutzt es was ein P-Konto einzurichten, das das JA nicht alles pfänden kann?
Warum ist es schlecht monatlich minus zu machen, gehen die später dann an die Rente?
Ich habe noch einen Plan B.
Wie sieht es aus wenn ich mit meiner Partnerin ins Ausland gehe, mich aus D abmelde.
Meinen Kindern monatlich sagen wir mal 300€ Unterhalt bezahle.
Ich einmal jährlich für einige Monate nach D komme, muss ich dann eventuell einsitzen wenn die Ex eine Anzeige gemacht hat?
Plan B wollte ich eigentlich erst mal nicht machen, weil ich sehr an den Kindern hänge aber ich bin halt auch ein Mensch der sich nicht erpressen lassen will.
Ich will kein Sklave von diesem Systems werden.....na ja eigentlich bin ich es ja schon.
Sorry für so viele Fragen.
Meine Ex hat mir bereits die Kinder entzogen und ist über 300km weit weg gezogen.
Ihr war egal was mit mir und den Kids ist.
Der neue hat sie nach 9 Monaten wieder rausgeschmissen, jetzt ist sie wieder in meiner Stadt.
Das heißt die Kinder waren bereits von mir getrennt.....meine jüngere Tochter hängt sehr an mir, sie hat vor einigen Wochen den Wunsch geäußert bei mir zu leben, das läßt die Ex natürlich nicht zu.
Ich habe Angst vor Plan B, weil meine Tochter eventuell sehr leiden wird.....alles Mist.
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Zitat:Warum ist es schlecht monatlich minus zu machen, gehen die später dann an die Rente?
Aus den Schulden kommst du in deiner Situation nicht mehr raus. Das ist vielleicht nicht tragisch, aber vermeidbar, obwohl trotzdem Unterhalt fliesst. p-Konto brauchst du erst, wenn du wirklich gepfändet wirst. ALG 1 wird ohnehin nicht gepfändet, sondern bereits mittels Abzweigantrag vor Auszahlung abgegriffen.
Zum Aufstockerdasein rate ich nochmal, mit den genannten Stichworten das Forum zu durchsuchen, da sind auch Beispielrechnungen. Es ist möglich.
Aus welchem Einkommen willst du deinen Kindern mit Plan B Unterhalt bezahlen? Der Mindestunterhalt liegt bei >6000 EUR pro Jahr.
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Also kann ich mich darauf einstellen, das ich ab Mai 16 mit ca. 400€ auskommen muss, weil die ALG1 abzwacken?
Ich keine Aufstockung bekomme weil erst mal ohne Arbeit?
Ich demnach sofort mit Schulden anfange?
Das würde mein Plan B bestärken.
Meine Partnerin hat mir angeboten mir monatlich 300€ zu leihen für Unterhalt, bzw. ich würde in Ihren Geschäft im Heimatland mithelfen und arbeiten.
Mehr als 300€ sind nicht drin, viele Verwandte dort haben Hunger und nicht nur ein luxusproblem wie in D.
Deshalb die Frage, wenn ich monatlich Betrag x überweise, kann sie trotzdem Strafanzeige stellen.
Besteht die Möglichkeit wenn ich D besuche, das die mich einbuchten?
Müßte ich dann für immer im Ausland bleiben?
the notorious iglu
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Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Du kannst dich jetzt vor lauter Aufregung und Resignation ins Schwert stürzen, einen Batzen Schulden anhäufen und ins Ausland fliehen und dort von der Hand in den Mund leben oder du gehst den vernünftigen Weg.
Du verhaspelst dich in Gedanken, Szenarien und Planspielen, die noch gar nicht anstehen.
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Von der Hand in den Mund.....ich bin zwar aufgeregt aber so auch wieder nicht.
Mein Leben im Ausland wäre abgesichert und in besseren Wohnverhältnisse wie in D.
Die Fragen bleiben offen.
Können die mich bei D besuchen einbuchten?
Wird meine Rente gepfändet, wenn es soweit ist?
Wenn meine Kids nicht wären, würde ich D sofort verlassen.
Meine Kinder sind aber da, deshalb muss ich Abwegen.
the notorious iglu
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Natürlich kann man deine Fragen einfach beantworten, aber das führt zu nichts:
- Unter Umständen Ja
- Ja, grundsätzlich schon
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(29-12-2015, 13:55)Bitas schrieb: Ich keine Aufstockung bekomme weil erst mal ohne Arbeit?
Man kann auch mit ALG 1 aufstocken. Ansonsten ist es doch eigentlich egal, ob du die Schulden bei deiner Freundin machst oder bei der hiesigen Unterhaltsvorschußstelle. Schulden sind Schulden. Also wozu die Flucht ins Ausland?
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Es kann selbstverständlich alles gepfändet werden, was oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, ob über deinem Geldeingang die Überschrift "Arbeitslohn" oder "Rente" steht, ist völlig egal.
Alles über Unterhaltspflichtverletzung steht in der faq. Kein Grund zur Panik. Wie wichtig dir deine Beziehung den Kindern ist, musst du selbst beurteilen. Bedenke aber, dass sie schnell älter werden und sich die Bande dann von selbst lockern.
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29-12-2015, 15:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2015, 15:46 von Bitas.)
Ich habe ja schon einiges gelesen bevor ich mich hier angemeldet habe.
Ich würde das nicht als Flucht sehen.
Ich möchte das auch nur machen, wenn ich ohne Knast wieder nach D einreisen könnte.
Schulden bei meiner Partnerin ist was anderes als beim Staat, oder nicht?
Es wäre meiner Partnerin auch egal wenn ich später nicht zurück zahlen könnte, den Staat sicher nicht.
Die FAQ werde ich mir jetzt mal durchlesen.
Danke noch mal an alle
Die FAQ habe ich bereits gelesen, so bin ich aufs Forum gekommen.
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Oder anders gesagt: Es fängt die Armut teilweise ab, die durch Unterhaltszahlungen entstanden ist.
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OK anders gefragt.
Was spricht dagegen auszuwandern und frei zu sein.....oder alternativ auf Harz4 rumzukrebsen mit 1000 bescheuerten Auflagen von den Ämtern.
Was findet ihr so schlecht daran D zu verlassen und nur zu Besuch zu kommen?
Wenn ich später meine Rente bis zur Sperrgrenze bekomme, ist mir das mehr wie genug, einbezahlt habe ich bereits genug plus Firmenrente bin ich locker bei 1000€ wenn ich jetzt aufhöre ein zu zahlen.
Ich überlege sogar ob ich meine IHK Prüfung kommenden März nicht absolviere, brauche nur noch den mündlichen Part.....ich habe echt momentan keinen Bock mehr auf den ganzen Mist.
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Die Beziehung zu deinen Kindern wird durch auswandern sicher nicht verbessert.
Klar kannst du gehen, aber wenn du nicht in neuer Abhängigkeit leben willst, diesmal von deiner Freundin, dann musst du im Zielland deinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften können.
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Moin Bitas.
Ich kann Dir nur dringend raten, gleich morgen früh zum nächsten Jobcenter zu stiefeln und 'Antrag auf ergänzende Leistungen wegen Bedürftigkeit' zu stellen.
Damit sicherst Du Dir den vollen Anspruch auf Leistungen noch für Dez. 15.
Du nimmst mit:
- ALG I-Bescheid
- Mietbescheinigung, die die Warmmiete OHNE Stromkosten ausweist.
- Unterhaltstitel
- Umgangsvereinbarung
Da Du ALG I beziehst, kennen die Dich bereits mit Kunden- oder BG-Nummer.
Mal eine Übersicht im Turbomodus wie das mit de Aufstockung funzt,
überschlägig OHNE Umgabgskosten gerechnet.
Bedarfsberechnung:
399 € Regelleistung
400 € Miete (mal angenommen)
---
799 € Bedarf
Einkommensberechnung:
1100 € ALG I
-0 € Freibeträge
-656 € Kindesunterhalt
---
444 € anrechenbares Einkommen
Leistungsberechnung:
799 € Bedarf
-444 € Einkommen
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355 € 'Aufstockung'
Alles klar?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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