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Hallo zusammen,
ich habe schon ein wenig durchgestöbert, aber nicht wirklich was gefunden.
Uns ist heute zu Ohren gekommen das KM mit Kind (7 Jahre) einen Neuanfang möchte. Sie möchte weit weg ziehen. Wie weit können wir nicht sagen auch nicht wann sie es vor hat oder ob es wirklich stimmt. Vater hat natürlich Angst. Deshalb ist die Frage auch sehr allgemein.
Meine Frage: Kann KM einfach so Umziehen? Wenn ja wie weit darf sie wegziehen?
Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Kind wohnt bei KM und ist alle 14 tage am Woe beim Vater. Ein Gerichtsurteil zum Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht nicht.
Kind hat mehrere Geschwister die alle hier im Umfeld wohnen.
Für eure Antworten schon mal im Vorraus vielen Dank.
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In der schönen Theorie darf ein Elternteil nicht ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils den Wohnort des Kindes einseitig verändern.
In der Praxis existiert dieses Recht nur auf dem Papier. Es ist Familienrecht und hat keine Blockierwirkung in anderen Rechtsgebieten. Die Mutter kann trotzdem wegziehen, das Kind mitnehmen, sich wieder anmelden. Wenn der andere Elternteil das verhindern will, muss er von sich aus aktiv den Gerichtsweg beschreiten. Er muss den Aufenthalt des Kindes an einem Ort festlegen lassen oder selbst das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen. Welche Begründungen dafür in Frage kommen, ist fallabhängig. Aber die Erfahrungen sagen, dass Väter mit diesem Ansinnen meistens vor Gericht scheitern.
Ist die Mutter schon mal mit Kind umgezogen? Das Kind wurde eingeschult? Wie gross ist die Entfernung nach dem Umzug? Ist dann noch Umgang auszuüben? Wie gut ist der Kontakt des Kindes zum Vater? Woher weiss der Vater vom Umzug?
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Wer Fakten schafft, ist immer im Vorteil. Wenn Ihr wartet bis sie weggezogen ist, ist es zu spaet! Dann gilt genau das was p geschrieben hat. Wenn sie gute Gruende hat, wird es schwierig den Umzug zu verhindern, nur "einen Neuanfang wollen" ist aber kein guter Grund. Wenn wirklich ein begruendetet Verdacht besteht und es keinen guten Grund fuer den Umzug gibt, kann ich Euch nur raten so schnell wie moeglich aktiv zu werden, sprich vor Gericht zu gehen.
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10-01-2016, 21:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-01-2016, 21:50 von eve1510.)
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort.
ja das dacht ich mir leider...
- die KM ist bisher einmal im selben Ort mit Kind umgezogen
- Kind wurde im September eingeschult im Wohnort der KM
- wie groß die Entfernung nach dem Umzug ist wissen wir nicht, da wir nicht wissen wo sie hinzieht.
- der Kontakt vom Kind zum Vater ist super. Er freut sich immer rießig wenn er zu uns darf und ist traurig wenn er wieder nach Hause muss. Kind äußert öfter den Wunsch das er mehr bei uns sein möchte. KM unterbindet dies leider, obwohl er nur 5 km von uns entfernt wohnt.
- vom Umzug weiß KV von einem anderen Kind der KM, diese ist 18 Jahre und hat uns darüber informiert. Genauso wie über einige andere Dinge die nicht schön sind, aber man kann als KV da ja leider wenig machen. Wie hat unsere Anwältin vor 2 Jahren gesagt "Das macht alles keine Gute Mutter aus, aber bekommen tut man das Kind nicht so lange sie es nicht schlägt"
Seelischer Missbrauch zählt halt leider noch nicht. Aber das Problem kennen ja so gut wie alle hier.
(10-01-2016, 21:37)kay schrieb: Wer Fakten schafft, ist immer im Vorteil. Wenn Ihr wartet bis sie weggezogen ist, ist es zu spaet! Dann gilt genau das was p geschrieben hat. Wenn sie gute Gruende hat, wird es schwierig den Umzug zu verhindern, nur "einen Neuanfang wollen" ist aber kein guter Grund. Wenn wirklich ein begruendetet Verdacht besteht und es keinen guten Grund fuer den Umzug gibt, kann ich Euch nur raten so schnell wie moeglich aktiv zu werden, sprich vor Gericht zu gehen.
Bisher wissen wir es noch nicht genau.
Gründe hat sie keine. Sie hat hier Arbeit. Ihre 4 anderen Kinder wohnen hier. Inzwischen alle nicht mehr bei ihr außer der kleine, da der noch nicht selbst entscheiden darf.
KV möchte morgen bei Jugendamt anrufen um einen Termin zu vereinbaren. Ist dies Sinnvoll, oder stößt er da eher auf Unverständnis?
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Im Jugendamt wird er ein paar Standardsätze hören. Sinnvoll sind die nicht, aber schaden wird es auch nicht.
Wie solide ist denn die Information mit dem Wegzug? Kommt ja von einem 18jährigen, der offenbar nicht auf gutem Fuss mit seiner Mutter steht. Hat er wirklich nicht gesagt, warum sie umziehen möchte? Oft steht hinter sowas ein neuer Lover.
Zuerst muss klar werden, was sie eigentlich plant und ob das ernst ist. Dafür sollte der Vater sie mal direkt fragen. Nur auf Verdacht kommt man nicht weiter.
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Darüber sind wir uns eben auch noch nicht so sicher. Deshalb wollten wir mal fragen was es für Möglichkeiten gibt.
Folgende Situation:
KM hat fünf Kinder.
- Ältester Sohn ist letztes Jahr ausgezogen. Darauf folgte Umzug da Miete fehlte.
- 19 jährige Tochter wohnt schon seit Trennung bei Vater.
- 17 jährige Tochter, 15 jähriger Sohn sowie Kind von KV 7 Jahre lebte bei KM
Vor Weihnachten hat KM mit Freund von 17 jähriger Tochter S... gehabt und wurde von Tochter auf frischer tat ertappt. Daraufhin ist Tochter sowie Sohn zu Vater gezogen. (ist der selbe Vater)
Mutter wohnt jetzt mit besagtem Kind alleine in Wohnung. Da Unterhalt von zwei Kindern fehlt, fehlt Geld für Miete. Somit muss KM ausziehen. Daraufhin hat sie wohl zu der ältesten Tochter gesagt das sie hier weggeht und mit besagtem Kind einen Neuanfang möchte. So weit wie möglich.
Wie gesagt wir sind uns auch noch nicht sicher. Kann auch aus Reflex gewesen sein, allerdings vermuten wir das sie es ernst meint. Zuzutrauen wäre es ihr.
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Die "Dame" scheint ja psychisch nicht so die stabilste zu sein. Wenn so eine "Aussage" ernst zu nehmen ist, wuerde ich SOFORT rechtliche Schritte einleiten. Ist das nur das uebliche Geblubber, abwarten und Tee trinken. Wenn es vor Gericht geht, ist das Verhaeltnis zur Kindesbesitzerin natuerlich endgueltig total vergiftet. Das ist keine einfache Situation.....
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Würde da für den kleinen einen Antrag auf das Wechselmodell stellen.
Wechselmodell als alternierender Wechsel des Aufenthaltsbestimmungsrechtes vorsehen; genaue Anleitung dazu HAMMER in FamRZ 1433, 2015.
Dann habt ihr zumindest beim Aufenthaltsbestimmungsrecht etwas rechtshängig gemacht und die Alte tut sich schwerer, etwas einseitig zu ändern.
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Aus solchen indirekten Aussagen kann sich noch kein Rechtsschutzbedürfnis gründen. Erst einmal muss die Mutter selber einen Umzugsplan bekannt geben oder zugeben.
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Wenn Wechselmodell eine Option ist, dann Antrag jetzt abfeuern!
Soetwas dauert mindestens 3 Monate beim Amtsgericht und nochmal mindestens 4 Monate beim OLG;
So lange tut sich die Alte dann mit Wegziehen schwerer und ist daher voraussichtlich Pleite.
Dann sind Möglichkeiten noch weiter eingeschränkt!
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Für ein Wechselmodell muss argumentiert werden. Das Argument, dass damit die Mutter nicht einfach wegziehen könne, ist kein Grund dafür. Es ist auch kein Mittel gegen erzieherische Defizite der Mutter. Über die Chancen, dass ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils von einem Richter verordnet wird, steht viel im Forum. Ich sage nur "bestenfalls homöopathisch".
Ich würde erst einmal ein paar Sicherungen einziehen und für mehr Klarheit sorgen. Sicherungen: In der Schule bitten, eine eventuelle Abmeldung durch die Mutter an den Vater zu melden. In Kontakt mit den anderen erwachsenen Kindern bleiben. Man kann nicht einfach umziehen, vorher muss eine Wohnung gesucht werden, man muss also mal hinfahren. Solche Fahrten über eine sehr weite Entfernung können nicht unbemerkt bleiben, womöglich geht das gar nicht ohne Übernachtung.
Und eben direkt auf die Mutter zugehen und sie fragen, ob sie Umzugspläne hat.
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[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Wir haben die Mutter angeschrieben und gefragt ob es für sie nicht einfacher wäre wenn wir den kleinen nehmen würden, da wir wissen das die anderen beiden vorher sich um alles gekümmert haben zwecks Schule und so. Haben natürlich lieb geschrieben und gesagt das wir ihr den kleinen nicht wegnehmen wenn sie es nicht möchte. Wollten nicht gleich eine Lawine auslösen.
Daraufhin meinte sie das sie das schon hinbekommt und das wir ihr zumindest das eine Kind noch lassen sollen
Naja zumindest hat sie keinen Ausraster bekommen.
Für ein Wechselmodell oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt es eigentlich viele Gründe. Leider zählen die meist bekanntlich ja nicht für den Vater.
Ich denke allerdings auch das sie das nicht davon abhalten würde. Finanziell glaub ich auch nicht das es sie stört. Sie hat ja eine Vormundschaft beim Amt. Die kümmern sich da ja um alles und bezahlen das doch auch soweit ich weiß.
Wir reden jetzt mal mit dem Jugendamt und versuchen raus zu finden ob sie wirklich umzieht und wohin.
Über eine Schulabmeldung würden wir zum Glück informiert werden, da unsere Nachbarin auf der Schule unterrichtet und uns darüber immer auf dem aktuellen Stand halten kann.
Allerdings kann man sowas doch relativ kurzfristig machen oder nicht?
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(11-01-2016, 09:15)eve1510 schrieb: Allerdings kann man sowas doch relativ kurzfristig machen oder nicht?
Ja, kann sie, aber je mehr solche Sicherungen der Vater einbaut, desto höher die Chance, dass wenigstens eine davon klingelt. Schliesslich ist da auch das Kind selbst. Kann natürlich sein dass sie es am Freitag mit ins Auto einsteigen lässt und dann davonbraust, aber es kann auch sein, dass sie ihm zwei Wochen vorher erzählt, dass es bald in eine neue ganz tolle Schule kommt. Da ja regelmässig Umgang besteht, kriegt es der Vater vielleicht mit. Also gut zuhören und unverfängliche Gespräche darüber.
Der Vater sollte auch andere Dinge tun, die ihm vielleicht mal helfen, das ABR zu bekommen. Dazu gehört ein guter Kontakt zu den anderen Vätern, daraus sind vielleicht Informationen für den eigenen Fall zu gewinnen. Vielleicht liefen da auch mal Gerichtsverfahren, wenn die Kinder weg sind? Könnte interessant sein, wenn die Mutter immer im gleichen Gerichtsbezirk war. Dann gibts nämlich die Chance, dass wieder derselbe Richter eine neuerliche Klage betreut, der die Dame bereits hinreichend gut kennt.
Am wichtigsten bleibt der gute Kontakt zum Kind. Der Mutter ruhige die Symbole wie unbestrittenes ABR (jedenfalls, solange sie nicht umziehen will) und Unterhalt lassen, aber den Umgang breitestmöglich organisieren, Dienste wie z.B. die Fahrt zum Sportverein oder Schwimmkurs übernehmen. Vom jetzigen ersten Schuljahr an auf hälftige Schulferien bestehen. Das muss alles unter der Überschrift "Hilfe für die arme belastete Mutter" laufen und darf nicht so rauskommen, wie wenn der Vater das Kind langsam zu sich herüberzerren will.
Der Vater darf auch nicht den Fehler machen, die mütterlichen Katastrophen aus anderen Bereichen genüsslich im Jugendamt zu zitieren. Ihm wird dann vorgeworfen, mit Schlamm zu werfen, es ginge ihm nicht ums Kinder, sondern nur darum, die Mutter anzuschwärzen. Damit ist nämlich noch kein Erziehungsversagen beim jüngsten Kind bewiesen. Anders wäre das höchstens, wenn auch strafrechtliche Konsequenzen vorhanden wären, wenn sie zum Beispiel beim Geschlechtsverkehr mit dem Freund der Tochter das Schutzalter verletzt hätte. Aber selbst dann wird Müttern mit grosser Milde und Verständnis begegnet.
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Wie gesagt in der Schule haben wir Kontakt. Wenn da was passiert bekommen wir es mit. Die Ohren sind gespitzt und es wird unauffällig beim Kind nachgehackt.
Mit dem Expartner, der drei Kinder mit KM hat, stehen wir in Kontakt. Dieser würde uns auch unterstützen und sich dazu äußern wenn es drauf ankommt. Gerichtsverfahren liefen da bisher nur wegen Unterhalt. Konnte sich damals auch nicht mehr leisten. Musste viel nachzahlen. Der andere Vater ist und nicht bekannt.
Leider darf das Kind in keinen Sportverein oder sonstiges. Der Mutter ist dies zu teuer. Wir wollten das bezahlen und dafür Kind selbst hinbringen und abholen. Dies lehnte Mutter ab.
Die Ferien sind bisher kein Problem. Wenn wir ihn haben wollen war ihr das bisher immer recht. Nur zusätzlich unter der Woche lehnt die Mutter zu 99% ab. In Ausnahmefälle bekommen wir ihn mal.
Ja das ist uns bewusst. Die Kinder und der Expartner wollen uns unterstützen und wenn möglich mit zu dem Termin im Jugendamt gehen. Vater und Expartner können im Kindeswohl sprechen. Bei den Kindern wird es bestimmt etwas emotionaler.
Leider war der Freud schon 18. somit wurde das Schutzalter nicht verletzt.
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(11-01-2016, 15:23)eve1510 schrieb: Leider war der Freud schon 18. somit wurde das Schutzalter nicht verletzt.
Darüber sollte man froh sein. Auch wenn der Gesamtvorgang immer noch unterirdisch mies ist.
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also...ich würde das so sehen:
1. ihr habt beide sorgerecht und ABR
2. das kind lebt jetzt schon im wechselmodel
3. sollte sie ohne deine genehmigung wegziehen, handelt sie rechtswidrig
4. in so einem fall ist der gerichtsort der letzte wohnort des kindes und wird auch nicht
auf antrag des gegners in dessen gebiet verlegt (az von meinem fall kann ich dir gerne geben)
5. du kannst im antragsschreiben übertragung des ABR beantragen
6. möglw. setzt das gericht einen VP ein um die sache zu erörtern
7. kannst du es einrichten, daß euer kind im falle des obsiegens bei dir ohne viel fremdbetreuung leben kann?
8. wenn die ex wegzieht, ohne übereinkunft, zeigt sie sich bindungsintolerant und erziehungsungeeignet (stand im antwort vom FG
so drin)
9. es geht nicht um mama ex - ihr ein kind noch zu lassen - sondern es geht um das kind und sein weg in das leben
aufgrund von punk 1 hast du eine sehr gute ausgangsposn!
bb
netlover
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Da gibt es kein Wechselmodell, das Kind lebt bei der Kindesbesitzerin und darf nur jedes 2. Wochenende zum Vater.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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@kay: yep...jetzt hab ichs auch nochmal gelesen....
dann punkt
10. wenn möglich, vereinbare mit der mutter, daß euer kind jede woche von dienstag auf mittwoch, und donnerstag auf freitag bei dir ist
denn wenn es zur verhandlung kommt, kannst du dieses riesen umgangsrecht schon mal mit in die schale werfen! momenta
hat euer kind leider die personelle kontinuität durch die mutter! das mußt du ändern! die betonung liegt auf mußt!
wenn ex sich weigert, dann kannst du im ersten schritt vor dem FG diesen umgang beantragen! aber versuchs erst
mal ohne verfahren!
nochmal: wichtig ist, daß du im falle des ABRs für euer kind sorgen kannst! ohne große fremdbetreuung!
bb
netlover
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Hallo,
wir könnte das Kind komplett ohne Fremde Hilfe betreuen. Vorrausgesetzt ich als Ehefrau zähle nicht als "Fremd".
Das mit dem mehr Umgang versuchen wir so schnell und gut wie es geht umzusetzen.
Vielen Dank für die Tipps.
Glg
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hallo fremdehefrau....wie kommst mit dem kind klar?
das würde auch die frage sein!
den das kind wird "gehört" - aber nur wenige gerichte messen dem entscheidende bedeutung zu!
wichtig ist die soziale umgebungskomponente! das und die familienbetreuung MUSS in den antrag dann auf ABR!
bb
netlover
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12-01-2016, 12:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-01-2016, 12:43 von eve1510.)
Ja soweit ganz gut. Die üblichen Diskusionen gibt es bei uns natürlich auch mit "nicht zu viel "Fernseher" und "Zimmer aufräumen". Der kleine mag mich eigentlich. Hat bei uns Freunde und ist so wie er sagt gerne bei uns.
Wir bekommen im März selbst ein Baby und der kleine freut sich rießig auf sein neues Geschwisterchen. Er fragt immer wann denn das Baby raus kommt und streichelt mir den Bauch.
Natürlich liebt er seine Mutter. Ist ja schließlich seine Mutter. Er versteht ja noch nicht wirklich das sie falsch handelt.
Ja soweit ganz gut. Die üblichen Diskusionen gibt es bei uns natürlich auch mit "nicht zu viel "Fernseher" und "Zimmer aufräumen". Der kleine mag mich eigentlich. Hat bei uns Freunde und ist so wie er sagt gerne bei uns.
Wir bekommen im März selbst ein Baby und der kleine freut sich rießig auf sein neues Geschwisterchen. Er fragt immer wann denn das Baby raus kommt und streichelt mir den Bauch.
Natürlich liebt er seine Mutter. Ist ja schließlich seine Mutter. Er versteht ja noch nicht wirklich das sie falsch handelt.
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ok - dann ist ja alles im lot....
erstmal bei ex mit mehr umgang vorfühlen, dann umsetzen, wenn nicht antrag auf mehr uimgang - jedoch nicht antrag auf abr, das erst
als mittel im antrag, wenn ex wegzieht!
bb
netlover
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Sollen wir dam bei dem Termin beim Amt nicht anmerken das wir das Abr haben möchten?
Wäre es sinnvoll vorher unsere Anwältin zu informieren und mit ihr das ganze zu besprechen?
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also - wenn ihr keine verfahrenskostenhilfe bekommt, ist auch die anwältin teuer!
ich würds so machen:
1. exfrau um erweiterung von umgang in jeder woche von die-mittw, donn-frei, 2x frei-sa-so (verhandlungsbasis)
wenn was ausfällt, vereinbarung über nachholen aushandeln, aber nicht forcieren
2. wenn exfrau nein sagt: diesen umgang konkret beantragen, verhandlungsbereit zeigen, schon im antrag
3. wenn exfrau ohne was zu sagen wegzieht: sofortiger antrag auf ABR beim letzten AG-Bezirk, also eurem, dann
muß exfrau anreisen! es wird nicht an das neue gericht abgegeben, weil dies nicht zulässig ist! der letzte wohnort
ist der verhandlungsort.
anwältin braucht ihr nicht unbedingt, wenn ihr euch sicher seid! einfach dann locker hingehen und fertig!
bb
netlover
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