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Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
#1
Hallo Zusammen,

mein Fall ist leider sehr komplex. Kurz zur Situation: ich (44), Frau (37), Kinder 3 (6, 8, 9). 

Ich bin seit letztem Jahr sehr krank, hatte einen Reha Aufenthalt und habe noch einen 40h Vertrag. Insgesamt über 120 Fehltage. Ende letzten Jahres gab es nochmal einen Versuch nach 3 Monaten Krankschreibung mit 40h zu arbeiten. Musste nach 10 Wochen aufgegeben werden: Krankschreiben 1 Woche und danach 3 Wochen der Rehaufenthalt. Dann Weihnacht "Urlaub" zur Überbrückung und ein Januar bis 12.02. wieder krankgeschrieben. Ein Wiedereinstieg mit 40h ist nicht realistisch, wann ich überhaupt wieder einsteigen kann ist momentan nicht klar. Ich versuche mich soweit zu stabilisieren, dass ich auf 32h verkürzen kann.

Mein bisheriger Anwalt hat mir leider überhaupt keine Hinweise gegeben, wie ich mit der Situation umgehen kann. Seit  Anfang Januar steht die Trennung fest und mein Anwalt meinte ich müsste TU auf Basis der letzten 12 Monatsgehälter zahlen. Ab Mitte Februar bin ich im Krankengeld. Dann bleiben noch ca. 2500€. Größenordnung TU / KU sind >2000€ (auf Basis der letzten 12 Monatsgehälter). Dazu kommen 1000€ Rate für unser Eigenheim und noch weitere Verpflichtungen.

Ich verstehe nicht, warum meine Leistungsfähigkeit (Krankheit) nicht für den TU berücksichtigt werden kann. Anwalt meint, ich hätte ja Vermögen (Haus ist gut runtergezahlt), ca. 250 T€ aus einem möglichen Hausverkauf.

Ist es so, dass ich tatsächlich ungeachtet meiner Leistungsfähigkeit mich für den TU Verschulden muss und das nachher aus dem Verkaufserlös zurückzahlen muss? Momentan rechne ich sogar mit BU -- weiß nicht, wie ich mit der Krankheit wieder ins Berufsleben einsteigen soll.

Trennung / Scheidung wurde übrigens erst nach der Krankheit "beschloßen" (von meiner Frau). Ich möchte mich nicht drücken, möchte nach meiner Leistungsfähigkeit zahlen. Aber aufgrund meiner Krankheit auch nicht mein restliches Vermögen für TU / KU aufbrauchen müssen, um dann auf Harz IV zu landen. Hier liest man ja wahre Horrorgeschichten.

Ohje, doch recht lang geworden. 

Suche dringend einen vernünftigen Anwalt in Stuttgart, der bereit ist auf meine Situation einzugehen. Mein bisheriger hat mir eigentlich nur (für t€ures Geld) sagt, was mir auch die Anwältin meiner Frau sagen könnte -- nämlich das was meiner Frau "zusteht.

Bin für jede Tipps dankbar. Habe so viele Fragen, werde meine Geschichte nochmal separat posten.

Viele Grüße,
Tom
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#2
Du solltest tatsächlich guten anwaltlichen Rat suchen. Habe dir eine PN geschickt. Laß Dich derzeit auf keinen Fall auf einen Verkauf des Hauses ein. Das kann man immernoch machen. Anwälte raten immer gerne genau dies:
"Ach, verkaufen Sie doch das Haus. Dann haben Sie Geld..."

Ja ja. Genau so lange, bis es weg ist. Und der Anwalt weiß, das er nach erfolgreichem Verkauf eine fette Rechnung stellen kann ;-)

Zudem sind die Besitzverhältnisse von Dir nicht genau dargestellt. Da deine Krankheit während der Ehe aufgetreten ist, stellt sich auch die Frage, ob Deine Ex eben Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet wäre .... Hier gibt es einiges zu klären!
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#3
Hallo Tom,

so ganz ungünstig sind deine Voraussetzungen nicht, Kopf hoch und cool bleiben!

1. Nicht aus dem Haus ausziehen
2. Versuchen, die Kinder zu betreuen? Wechselmodell ?

Mache mit drei oder vier Anwälten einen Termin, lass dich nicht auf erstberatungsgebühr ein.

Wenn jemand mit dir auf der Grundlage spricht, dann ziehe ihn in die engere Wahl.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Hallo,

Erst mal ganz ruhig bleiben...kühlen Kopf behalten aber natürlich trotzdem mit der Situation fertig werden.

Anwaltlich kann ich Dir leider keinen vernünftigen Rat geben, aber zur Arbeitssituation folgendes:

Falls Du im Raum Stuttgart bei einem grösseren Arbeitgeber beschäftigt bist: Die machen auch Teilzeitmodelle aller Art. Ich habe das vor einigen Jahren gemacht ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen. Bin von 40 h zuerst auf 35 h runter und nach einem Jahr auf 19,5 Wochenstunden verteilt auf drei Tage. Parallel dazu kannst Du eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Jetzt arbeite ich 3 Tage die Woche und das ist gesundheitlich gut zu schaffen. 

Gruß vom Zahlmeister
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#5
Könnte Dir nur ne Rattin in Nordbayern empfehlen
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(Donovan)
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#6
(23-01-2016, 13:29)tomtom schrieb: Ich bin seit letztem Jahr sehr krank, hatte einen Reha Aufenthalt und habe noch einen 40h Vertrag. Insgesamt über 120 Fehltage. Ende letzten Jahres gab es nochmal einen Versuch nach 3 Monaten Krankschreibung mit 40h zu arbeiten.
Wie hoch ist dein Krankengeld (netto) bei einer 40 h Woche ?
Wie hoch ist das Netto deiner Dame ? Wie viele Stunden arbeitet sie pro Woche ?

Wenn du Glück hast betrachtet der Richter die Trennung durch deine Frau bei Eintritt deiner Erkrankung als bla bla bla der ehelichen Solidarität. Möglicher Weise verwirkt sie dadurch in irgend einem Umfang ihre Unterhaltsansprüche. Aber ich fürchte das das frühestens ab dem Alter der Kinder von 12 Jahren wirksam wird, wenn überhaupt.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#7
Verwirkung nach §1579 BGB käme in Betracht, wird aber nie geurteilt.

Ich würde dahingehend argumentieren, dass die Erkrankung eheprägend war und meinerseits Trennungsunterhalt fordern. Wenn ExFrau meint, sie sei an der Erwerbstätigkeit gehindert wegen Kinderbetreuung - eben diese Betreuung anbieten!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
(23-01-2016, 13:29)tomtom schrieb: Ich versuche mich soweit zu stabilisieren, daß ich auf 32h verkürzen kann.
Bedenke:
- Wenn du freiwillig kürzer arbeiten gehst bekommst du auch weniger Krankengeld. Beantrage eine Rente aus einer 40h Woche und entsprechender Krankschreibung heraus.
- Wenn du dich auf unter 30h (z.B. 29,99h) stabilisierst kannst du eine Teilrente wegen Erwerbs(Unfähigkeit oder Minderung ?) erhalten
- Wenn du dich auf unter 20h (z.B. 19,99h) stabilisierst kannst du eine volle Rente wegen Erwerbs(Unfähigkeit oder Minderung ?) erhalten

Um eine solche Rente zu erhalten mußt du diese allerdings auch beantragen. Hierfür reicht als erstes ein formloser Schreiben mit folgendem Inhalt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich formlos Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung. (Bitte keine Teilrente beantragen. Stufe dich nicht selber runter.)
Den Antrag werde ich zu einem späteren Zeitpunkt begründen.
Bitte bestätigen sie den Eingang des Schreibens schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen

Wenn du diesen Antrag noch nicht stellen willst dann trete einer Sozialrechtsversicherung bei und stelle den Antrag nach dem du bereits mindestens 3 Monate in der Sozialrechtsschutzversicherung (Bsp. VdK kostet wohl 5 €pro Monat, Gewerkschaft kostet wohl 1% vom Brutto pro Monat) Dann kannst du in aller Ruhe klagen wenn dein Rentenantrag abgelehnt werden sollte.

Rente gibt es bei Bewilligung rückwirkend ab Antragsstellung. Wichtig ist den Antrag auch ab zu geben.
Auf die darauf folgende Post kannst du, wenn du keine Lust oder Kraft hast über Jahre hinweg antworten:
- Hiermit bestätige ich ihnen den Erhalt ihres Schreibens.
- Meinen Rentenantrag werde ich zu einem späteren Zeitpunkt begründen.
- Derzeit ist es mir aus gesundheitlichen Gründen leider nicht möglich.
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#9
Oder du machst den Dino und klatscht alles gegen die Wand. Dann wirst du wahrscheinlich wieder gesund. (Ich geh mal davon aus, es ist psychisch.)

Das geht aber nur, wenn die Kinder einen eh für einen Idioten halten und man sie nicht zu Gesicht kriegt.
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#10
(25-01-2016, 13:29)Gualterius schrieb: Ich geh mal davon aus, es ist psychisch.
Es würde die Beratungsversuche erleichtern wenn man in etwa wüßte was der TO hat.
- Bewegungsaparat ?
- Psycho ?
- Herz & Co. ?
- Krebs ?
- Mobbing ?

- Stammen die Kinder aus gemeinsamer Ehezeit ?
- Hast du eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben (bitte nicht nachholen sofern noch nicht geschehen !!!) ?
- Habt ihr eine modifizierte Zugewinngemeinschaft bzw. Gütertrennung oder sonstige notarielle Regelungen ?
- Habt ihr das Haus zusammen gekauft (Kaufvertrag, Kredit, Anzahlung, Monatsraten) oder hat es einer in die Ehe eingebracht ?
- Wer steht alles im Grundbuch ?
--
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#11
(23-01-2016, 13:29)tomtom schrieb: ...mein Fall ist leider sehr komplex.
Zur Entspannung und für generelle taktische Überlegungen höre dir mal das folgende an:
Die Kunst des Krieges - Sun Tsu - Hörbuch

@ beppo,
wenn ich etwa 40 Zeichen mehr als aktuell (ca. 80) in meinen Footer hinzu fügen könnte würde ich den Link zum Sun Tsu Hörbuch meinem Footer hinzu fügen...
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#12
Vielen Dank für Eure Antworten. Sorry für die späte Antwort, hatte keine Maulbenachrichtigung bekommen und deshalb nicht reingeschaut.

Hier gesammelt meine Antworten. Würde mich freuen, wenn ihr noch was dazu schreiben könntet. Schaue jetzt regelmäßig rein.

(25-01-2016, 03:12)Bruno schrieb:
(23-01-2016, 13:29)tomtom schrieb: Ich bin seit letztem Jahr sehr krank, hatte einen Reha Aufenthalt und habe noch einen 40h Vertrag. Insgesamt über 120 Fehltage. Ende letzten Jahres gab es nochmal einen Versuch nach 3 Monaten Krankschreibung mit 40h zu arbeiten.
Wie hoch ist dein Krankengeld (netto) bei einer 40 h Woche ?
Wie hoch ist das Netto deiner Dame ? Wie viele Stunden arbeitet sie pro Woche ?

Wenn du Glück hast betrachtet der Richter die Trennung durch deine Frau bei Eintritt deiner Erkrankung als bla bla bla der ehelichen Solidarität. Möglicher Weise verwirkt sie dadurch in irgend einem Umfang ihre Unterhaltsansprüche. Aber ich fürchte das das frühestens ab dem Alter der Kinder von 12 Jahren wirksam wird, wenn überhaupt.

KG ca. 2500€ p.m. bei 40h/Woche. Ja, leider: wenn ich bei Teilzeit wieder ins KG falle, dann wird das sehr wenig sein.
Netto Madame: Minijob (€450). 

"Eheliche Solidarität" hat mein Anwalt im Beratungsgespräch auch angeführt, danach ist er zurückgerudert. Madame hat sich schon so einiges geleistet: geht seit Jahren fremd (rechtlich egal, eine Mutter darf das ohne Konsequenzen), als ich 3 Monate im Bett lag hat sie Lustreisen mit Ihren Stechern unternommen und auf Online Portalen neue Sexkontakte gesucht, hält sich nicht an Abmachungen, die meinen Gesundheitszustand verbessern etc.

Anwalt meint aber, kann man frühestens bei EU anbringen und Ausgang ist ungewiss. Ja super, nach einem Jahr alles nochmal aufarbeiten -- da kommt bestimmt nix raus. Für TU ist das alles egal (sagt er). 

(25-01-2016, 15:15)Bruno schrieb:
(25-01-2016, 13:29)Gualterius schrieb: Ich geh mal davon aus, es ist psychisch.
Es würde die Beratungsversuche erleichtern wenn man in etwa wüßte was der TO hat.
- Bewegungsaparat ?
- Psycho ?
- Herz & Co. ?
- Krebs ?
- Mobbing ?

Es ist körperlich (Chron.Lösemittelvergiftung), sehr einschränkend (GdB läuft) aber schwierig durchzusetzen. Natürlich kommt auch Psyche dazu. Letztes Jahr war ich ausschließlich wegen der körperlichen Erkrankung krankgeschrieben. Dieses Jahr bisher wegen Psyche (Anpassungsstörung, Angststörung) -- einfach weil die Situation kaum noch ertragbar ist. Mobbing nicht, AG ist sehr kulant (bisher) und Job ist nahezu perfekt.

(25-01-2016, 13:29)Gualterius schrieb: - Stammen die Kinder aus gemeinsamer Ehezeit ?
- Hast du eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben (bitte nicht nachholen sofern noch nicht geschehen !!!) ?
- Habt ihr eine modifizierte Zugewinngemeinschaft bzw. Gütertrennung oder sonstige notarielle Regelungen ?
- Habt ihr das Haus zusammen gekauft (Kaufvertrag, Kredit, Anzahlung, Monatsraten) oder hat es einer in die Ehe eingebracht ?
- Wer steht alles im Grundbuch ?

- Kinder aus Ehezeit. Vaterschaftanerkennung nicht unterschrieben. Vaterschaft für das letzte Kind fällt in eine Seitensprungzeit von Madame. Bin mir nicht sicher. Vermutlich hat sie das aber geschickt eingefädelt: ich wußte damals nix von der Affäre, hat mich zum Sex "überredet", Verhütung war nicht wirksam, Bingo -- drittes Kind und weitere 3 Jahre Vollzeit Cafe Latte für Madame. Ich weiß, selbst Schuld.

- Zugewinngemeinschaft

- Haus: gemeinsamer Besitz (Grundbuch), 2x gemeinsamer Hypo, 1x Hypo auf Madame. Kauf in der Ehezeit. Defakto gezahlt habe natürlich nur ich, weil Madame nie wirklich arbeiten war. Ich weiß, hilft mir auch nix.

(23-01-2016, 15:04)CheGuevara schrieb: so ganz ungünstig sind deine Voraussetzungen nicht, Kopf hoch und cool bleiben!

1. Nicht aus dem Haus ausziehen
2. Versuchen, die Kinder zu betreuen? Wechselmodell ?

Mache mit drei oder vier Anwälten einen Termin, lass dich nicht auf erstberatungsgebühr ein.

Wenn jemand mit dir auf der Grundlage spricht, dann ziehe ihn in die engere Wahl.

Das mit den Anwälten versuche ich. Hätte nie gedacht, dass es welche gibt, die keine EB Gebühr möchten. Ist das realistisch?

Nachdem ich mich nicht habe rausschmeißen lassen, zieht jetzt Madame plus Kinder aus. Bleibe also vorerst im Haus. Wechselmodel -- habe ich vorgeschlagen. Sie hat es sich "überlegt" (Helferindustrie befragt) und beschlossen, dass das "nicht zum Wohle der Kinder ist" -- gemeint hat sie aber "nicht zum Wohle ihres Kontos ist".

(23-01-2016, 19:18)Zahlmeister schrieb: Falls Du im Raum Stuttgart bei einem grösseren Arbeitgeber beschäftigt bist: Die machen auch Teilzeitmodelle aller Art. Ich habe das vor einigen Jahren gemacht ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen. Bin von 40 h zuerst auf 35 h runter und nach einem Jahr auf 19,5 Wochenstunden verteilt auf drei Tage. Parallel dazu kannst Du eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Jetzt arbeite ich 3 Tage die Woche und das ist gesundheitlich gut zu schaffen. 

Ja, AG so wie Du schreibst. AG ist super, kann quasi in Teilzeit gehen, "wie ich es für notwendig" halte -- auch befristet, so dass eine 40h Stelle erst mal offen gehalten wird.

Hat sich Deine Verkürzung sofort auf den Unterhalt ausgewirkt? Wenn ich richtig informiert bin, dann sollte es bei KU sofort aber bei EU/TU erst nach 12 Monaten wirken? (Natürlich nur, wenn es nach unten geht. Gibts mehr, dann darf Madame ab sofort partizipieren).

Rente ist ein Punkt, der wichtig wäre aber momentan mit Scheidung, Antrag GdB, meine körperliche Leistungsfähigkeit ... packe ich den Rentenantrag momentan nicht. VdK ist ein guter Tip, das mache ich baldmöglichst.

(25-01-2016, 13:29)Gualterius schrieb: Oder du machst den Dino und klatscht alles gegen die Wand. 
Das geht aber nur, wenn die Kinder einen eh für einen Idioten halten und man sie nicht zu Gesicht kriegt.

Aktuell noch keine Option, weil mein Vermögen im Haus steckt. Ausserdem aus gesundheitlichen Gründen risikoreich. Das mache ich nur, wenn es heißt "Tot oder Leutnant", d.h. wenn ich wirklich hier keine Sonne mehr sehe.

Meine Kinder liebe ich über alles und sie mich ebenso. Sie nur noch alle 14 Tage zu sehen, macht mich schon fertig. Und da muss man froh sein, denn besser als nix, aber trotzdem schwer. Ob ich eine Betreuung an WE gesundheitlich schaffe, weiß ich momentan noch nicht -- versuchen werde ich es. Ohne Hilfe kann es aber sein, dass ich selbst sagen muss, ich packe es alle 14 Tage nicht.

Viele Grüße,
tomtom
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#13
Wie eine Verkürzung der Arbeitszeit sich auf den Unterhalt auswirkt kann ich leider nicht sagen. Meine Arbeitszeitverkürzung hat erst gegriffen als alle Kids schon volljährig waren und Ehegattenunterhalt bei mir gottseidank nicht stattgefunden hat. Ich denke mal wenn Du nachweisen kannst daß Du aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeitest sollte sich dies auch unmittelbar bei der Unterhaltsfindung niederschlagen. Hängt im Prinzip von der Gegenseite, dem Jugendamt und ggf. dem Richter ab.

Gruß vom Zahlmeister
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#14
(08-02-2016, 15:22)Zahlmeister schrieb: Wie eine Verkürzung der Arbeitszeit sich auf den Unterhalt auswirkt kann ich leider nicht sagen. Meine Arbeitszeitverkürzung hat erst gegriffen als alle Kids schon volljährig waren und Ehegattenunterhalt bei mir gottseidank nicht stattgefunden hat. Ich denke mal wenn Du nachweisen kannst daß Du aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeitest sollte sich dies auch unmittelbar bei der Unterhaltsfindung niederschlagen. Hängt im Prinzip von der Gegenseite, dem Jugendamt und ggf. dem Richter ab.

Bin inzwischen einen Schritt weiter. Also wenn es Madam darauf anlegen würde, dann wären tatsächlich die letzten 12 Monatsgehälter bindend. Krankheit ist persönliches Pech für die Dauer von 6 Monaten und es wird davon ausgegangen, "dass man ausreichend Rücklagen" geschaffen hat, für den Fall von KG.

Habe mich auf ein Mediationsgespräch bei Madams RÄ eingelassen und seltsamerweise, hatte diese mehr Verständnis für unsere Situation, als es mein Anwalt hatte, den ich im Vorfeld um Rat gefragt hatte.

Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich eine Arbeitsaufnahme in Teilzeit versuche und dafür erstmal der Unterhalt auf Basis des tatsächlichen Entgeltes festgelegt wird (etwas aufgerundet). Institutionen sind erst mal außen vor. Damit entspannt sich die Situation erst einmal und wird erst wieder ernst, falls die Arbeitsaufnahme in die Hose geht.

Danke für die bisherigen Tips.

P.S. erstaunlich, dass ich keine einzige Empfehlung für einen RA in Stuttgart bekommen habe. Meine Befürchtung scheint sich zu bewahrheiten: es gibt keinen.
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#15
(08-02-2016, 15:22)Zahlmeister schrieb: Wie eine Verkürzung der Arbeitszeit sich auf den Unterhalt auswirkt kann ich leider nicht sagen.
Wenn du einen Rentenbescheid über EU Rente hättest hättest du theoretisch schwarz auf weiss nicht länger als 3 h am Tag arbeiten gehen zu können. Dementsprechend sollte bei der Unterhaltsbemessung eigentlich nur von deiner EU Rente und maximal einem eventuellen fiktiven in den 3h / pro Tag erzielbaren Gehalt ergeben.

Bitte denke auch daran, dass dir als Schwerbehinderte ein steuerlicher Freibetrag und nach SGB noch ein Mehrbedarfsfreibetrag (160 € ?) zu steht. Bitte verfolge daher die Erzeugung entsprechender Papiere.

ALso, pronto die EU Rente und einen GdB Grad formlos beantragen. Begründen kannst du das noch Monate später. Das gilt bei Bewilligung ab dem Tag der (z.B. formlosen) Antragsstellung.

Solltest du eine betriebliche Altersversorgung haben mit monatlicher Rentenzahlung haben wandle diese doch in eine Einmalzahlung um. Betriebliche Rentenversicherungen mit Einmalzahlung unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich. :-)
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#16
Holla die Waldfee,

das hört sich interessant an ... s.u.

(09-02-2016, 22:05)Bruno schrieb: Wenn du einen Rentenbescheid über EU Rente hättest hättest du theoretisch schwarz auf weiss nicht länger als 3 h am Tag arbeiten gehen zu können. Dementsprechend sollte bei der Unterhaltsbemessung eigentlich nur von deiner EU Rente und maximal einem eventuellen fiktiven in den 3h / pro Tag erzielbaren Gehalt ergeben.

Bitte denke auch daran, dass dir als Schwerbehinderte ein steuerlicher Freibetrag und nach SGB noch ein Mehrbedarfsfreibetrag (160 € ?) zu steht. Bitte verfolge daher die Erzeugung entsprechender Papiere.

ALso, pronto die EU Rente und einen GdB Grad formlos beantragen. Begründen kannst du das noch Monate später. Das gilt bei Bewilligung ab dem Tag der (z.B. formlosen) Antragsstellung.

Solltest du eine betriebliche Altersversorgung haben mit monatlicher Rentenzahlung haben wandle diese doch in eine Einmalzahlung um. Betriebliche Rentenversicherungen mit Einmalzahlung unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich. :-)

Am GdB arbeite ich seit 5 Monaten. Bin bei 40%, obwohl mein Arzt meint, dass wäre "Schwachsinn". Geht wohl ins Klageverfahren. Ärztlich habe ich eine Bescheinigung von 60% Leistungsfähigkeit. Werde in TZ gehen, die etwas drüber liegt. Weiß aber nicht, ob das reicht um aus der 12-Monatsregelung zum TU rauszukommen.

Wie schon anderweitig geschrieben, konnte erst mal eine Einigung ohne Titel mit Madame aushandeln auf Basis der reduzierten Arbeitszeit (allerdings dann doch mit einem kleinen Zuschlag). 

EU Rente: bin grad mit GdB, Krankheit und Scheidung am Limit, deswegen bin ich in dem Thema nicht drin. Würde auch gerne den Job, notfalls reduziert, gerne weitermachen (solange ich in D bleibe). Geht das konform mit EU-Rente? Also 50% Rente, 50% Job entsprechend Leistungsfähigkeit z.B.?

Kann ich EU Rente beantragen, solange weiterarbeiten und dann durchfechten? Ich rechne mit einem weiteren Kampf gegen Bund deutscher Rente über mehrere Monate bis Jahre.

Und jetzt zum Interessanten, weil für mich neu: ja, ich habe eine BAV. Die steht bei 35T€ Kapital. Verstehe ich das richtig: wenn ich die jetzt in eine Einmalzahlung zum Bezugszeitpunkt umwandle (muss erst prüfen ob möglich), dann würde die BAV nächstes Jahr zum Scheidungszeitpunkt nicht in den Versorgungsausgleich fallen? Wäre zu schön, um wahr zu sein.

Viele Grüße
tomtom
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#17
Lightbulb 
[quote='tomtom' pid='173715' dateline='1455050784']
Am GdB arbeite ich seit 5 Monaten. Bin bei 40%, obwohl mein Arzt meint, dass wäre "Schwachsinn".

* auch ein GdB unter 50 % bedeutet bringt einen marginalen Steuerfreibetrag
* die ersten GdB Bescheide werden zumeist unter 50% ausgestellt
* wenn du einen GdB unter 50 % erhalten hast legst du Widerspruch ein, dann forderst du die zur GdB Festlegung herangezogenen Unterlagen an(dir steht gesetzlich allerdings nur die Einsichtnahme, Abschrift, eigene Fotografie zu)
* des weiteren beantragst du dann sofort eine Gleichstellung mit 50 % (geht ab 30%)
* den Widerspruch begründest du nach dem du SELBER in den Gutachterrichtlinien entsprechend deiner Befunde nach geschaut hast welchen GdB sie dir zusprechen müssten
* in dem Widerspruchschreiben gibst du auch an, daß du einen Gleichstellungsantrag gestellt hast (das hilft zwar theoretisch nicht, macht aber eine guten Eindruck 

Farge:
EU Rente: bin grad mit GdB, Krankheit und Scheidung am Limit, deswegen bin ich in dem Thema nicht drin. Würde auch gerne den Job, notfalls reduziert, gerne weitermachen (solange ich in D bleibe). Geht das konform mit EU-Rente? Also 50% Rente, 50% Job entsprechend Leistungsfähigkeit z.B.?

Antwort:
* neben voller EU Rente (Betrag siehe letzter jährlicher Rentenbescheinigung) darfst du max < 3h pro Tag arbeiten
* neben halber EU Rente (Betrag siehe letzter jährlicher Rentenbescheinigung) darfst du max  <6 h pro Tag arbeiten

Es gibt auch irgend welche maximale Beträge die du pro Monat nicht überschreiten darfst ohne das dein monatlicher EU Rentenzahlbetrag nicht gekürzt wird (den Betrag hab ich aber jetzt nicht im Kopf)

Frage:
Kann ich EU Rente beantragen, solange weiterarbeiten und dann durchfechten? Ich rechne mit einem weiteren Kampf gegen Bund deutscher Rente über mehrere Monate bis Jahre.

Antwort:
Ja, klar. Kannst du machen. Aber besser ist es wohl dich krank schreiben zu lassen. Weil wenn du z.B. von 40 auf z.B. 30 h pro Woche gehst beweist du nach meiner Ansicht das du mind. 6 h pro Tag arbeiten kannst und somit ( in diesem Beispiel) gar nicht den Kriterien einer EU Rente entsprichst. Wenn du allerdings einfach so kürzer arbeitest wird dir das Familiengericht wohl unterstellen nicht krank zu sein und nur dein Gehalt und somit deinen Unterhalt drücken zu wollen.

Frage:
Und jetzt zum Interessanten, weil für mich neu: ja, ich habe eine BAV. Die steht bei 35T€ Kapital. Verstehe ich das richtig: wenn ich die jetzt in eine Einmalzahlung zum Bezugszeitpunkt umwandle (muss erst prüfen ob möglich), dann würde die BAV nächstes Jahr zum Scheidungszeitpunkt nicht in den Versorgungsausgleich fallen? Wäre zu schön, um wahr zu sein.

Antwort:
"Ausgleichsfähig beim Versorgungsausgleich sind nur die Altersvorsorge Formen, die später auch tatsächlich eine Rente an den Anspruchsberechtigten zahlen. Es muss also zwingend eine Rente aus der Versicherung resultieren, daher ist beispielsweise eine Lebensversicherung mit Renten- oder Kapitalwahlrecht erst dann für den Versorgungsausgleich heranzuziehen, wenn sich der Versicherungsnehmer für die Rentenzahlung entschieden hat. Auch darf der Vertrag anstatt einer monatlichen Rente keine Einmalzahlung vorsehen."
Quelle: http://www.unterhalt.net/scheidung/verso...leich.html

§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG: Keine Einbeziehung eines Anrechts aus einer privaten nicht unter das Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes unterfallenden privaten Rentenversicherung nach Ausübung des Kapitalwahlrechts.
...
Diese Teilungsordnung gilt für Lebensversicherungen, die dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung oder bei Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) unterliegen.
...
- private Altersversorgung in Form von- privaten Altersrentenversicherungen, soweit nicht zum Ehezeitende bereits ein Kapitalwahlrecht ausgeübt wurde
Quelle: https://openjur.de/u/284676.html

Wenn deine Versicherung dir mitteilen sollte das du das Wahlrecht erst ab dem Jahr xy ausüben kannst. Dann übe das Wahlrecht jetzt mit Wirkung des durch die Versicherung angegebenen Jahres xy aus :-)) Diese Wahl der Umwandlung von monatlicher Rentenzahlung kann man zumeist nach der Ausübung der Wahl der Einmalzahlung später nicht wieder in eine monatliche Auszahlung umwandeln. Aber es ist besser später etwas (anderweitig absetzbare) Steuern (z.B. Sondertilgung für Haus aus Gründen der Altersvorsorge) zu zahlen als die Kohle der geldgeilen Alten in den Rachen zu werden.

[Bild: 9e6ed0b6f1153cac3811a9822a4a8462.jpg]
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#18
Bezüglich der BAV: Die wurde damals anlässlich meiner Scheidung (war glaube ich in 1998 oder so....) nicht eingerechnet. Ich habe auch die Möglichkeit der Einmalzahlung bzw. der monatlichen Verrentung. Das muss ich aber erst entscheiden bei Beginn der Rentenzahlung.

Ich krame mal heute oder morgen mein Scheidungsurteil heraus und lese nach was damals geschrieben wurde zu dem Thema.

Gruß vom Zahlmeister
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#19
(10-02-2016, 19:08)Zahlmeister schrieb: Bezüglich der BAV: Die wurde damals anlässlich meiner Scheidung (war glaube ich in 1998 oder so....) nicht eingerechnet. Ich habe auch die Möglichkeit der Einmalzahlung bzw. der monatlichen Verrentung. Das muss ich aber erst entscheiden bei Beginn der Rentenzahlung.

Ich krame mal heute oder morgen mein Scheidungsurteil heraus und lese nach was damals geschrieben wurde zu dem Thema.

Hallo,

das wäre super, danke. Ich lese raus, dass die BAV nicht "versteckt" wurde, sondern aktiv nicht berücksichtigt. Würde mich sehr interessieren.

Was ich noch gefunden habe: "Versicherungen, die später keine Rente, sondern einen einmaligen Kapitalbetrag auszahlen, fallen grundsätzlich nicht unter den Versorgungsausgleich - es sei denn, es handelt sich um eine Betriebsrente oder um eine Riesterrente."

Demnach würde nach meiner Interpretation eine BAV in jedem Fall in den Versorgungsausgleich fallen.

Viele Grüße
tomtom
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#20
Danke Bruno, sehr hilfreich ...

(10-02-2016, 03:08)Bruno schrieb: ...
Frage:
Kann ich EU Rente beantragen, solange weiterarbeiten und dann durchfechten? Ich rechne mit einem weiteren Kampf gegen Bund deutscher Rente über mehrere Monate bis Jahre.

Antwort:
Ja, klar. Kannst du machen. Aber besser ist es wohl dich krank schreiben zu lassen. Weil wenn du z.B. von 40 auf z.B. 30 h pro Woche gehst beweist du nach meiner Ansicht das du mind. 6 h pro Tag arbeiten kannst und somit ( in diesem Beispiel) gar nicht den Kriterien einer EU Rente entsprichst. Wenn du allerdings einfach so kürzer arbeitest wird dir das Familiengericht wohl unterstellen nicht krank zu sein und nur dein Gehalt und somit deinen Unterhalt drücken zu wollen.

Ja, das war mal der Plan und zwar aufgrund meiner gesundheitl. Verfassung, nicht aus taktischen Gründen. Allerdings lässt sich Madame nicht darauf ein. KG würde mich aktuell tatsächlich Richtung Pfändung bzw. weiterer Schulden treiben. Also bleibt mir nix anderes übrig als einen Arbeitsversuch vom HO aus zu starten. Siehe Dein Schild ...

Zur BAV: siehe anderer Post. Anscheinend ist auch eine BAV mit Einmalzahlung Teil des Vorsorgeausgleiches, da betriebliche Altersvorsorge? Gebe die Hoffnung noch nicht auf.

(10-02-2016, 19:52)tomtom schrieb: Was ich noch gefunden habe: "Versicherungen, die später keine Rente, sondern einen einmaligen Kapitalbetrag auszahlen, fallen grundsätzlich nicht unter den Versorgungsausgleich - es sei denn, es handelt sich um eine Betriebsrente oder um eine Riesterrente."

Demnach würde nach meiner Interpretation eine BAV in jedem Fall in den Versorgungsausgleich fallen.

OK, wer lesen kann ist im Vorteil. Das wichtige Wort scheint wohl auch bei BAV "Rente" zu sein -- als Gegenteil zur Einmalzahlung.
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#21
Habe nochmal in den alten Unterlagen gekramt. Leider stand im Scheidungsurteil folgendes:

Die BAV ist als monatliche Rente vorgesehen (war damals leider so).

Deshalb wurde für die Ehezeit ein Anteil der BAV ausgerechnet welcher dann zu einer späteren monatlichen Rentenzahlung führen würde. Dieser Anteil wurde dann entsprechend in Entgeltpunkte umgesetzt welche dann von meiner Anwartschaft auf die Altersrente abgezogen wird Angry


Gruß vom Zahlmeister
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#22
(10-02-2016, 21:30)Zahlmeister schrieb: Habe nochmal in den alten Unterlagen gekramt. Leider stand im Scheidungsurteil folgendes:

Die BAV ist als monatliche Rente vorgesehen (war damals leider so).

Deshalb wurde für die Ehezeit ein Anteil der BAV ausgerechnet welcher dann zu einer späteren monatlichen Rentenzahlung führen würde. Dieser Anteil wurde dann entsprechend in Entgeltpunkte umgesetzt welche dann von meiner Anwartschaft auf die Altersrente abgezogen wird Angry

Oh, das tut mir leid ... andererseits: von der BAV wirst Du eine bessere Rendite bekommen als von der GRV. Ich fürchte ich habe ein Wahlrecht, das ich aber erst zum Bezugszeitpunkt nutzen kann. Muss morgen mal anrufen ...
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#23
(10-02-2016, 22:37)tomtom schrieb: Ich fürchte ich habe ein Wahlrecht, das ich aber erst zum Bezugszeitpunkt nutzen kann. Muss morgen mal anrufen ...
Bitte berichte uns darüber.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#24
(11-02-2016, 02:43)Bruno schrieb:
(10-02-2016, 22:37)tomtom schrieb: Ich fürchte ich habe ein Wahlrecht, das ich aber erst zum Bezugszeitpunkt nutzen kann. Muss morgen mal anrufen ...
Bitte berichte uns darüber.

Tja, sieht nicht gut aus:

1. meine BAV wird nicht vor Rentenbeginn ausgezahlt. Ich kann zwar wählen, ob eine Rente oder ein Einmalbetrag gezahlt wird, aber 

2. §2 VersAusglG:

(2) Ein Anrecht ist auszugleichen, sofern es

1.  durch Arbeit oder Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten worden ist,

2. der Absicherung im Alter oder bei Invalidität, insbesondere wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit, dient und

3. auf eine Rente gerichtet ist; ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes ist unabhängig von der Leistungsform auszugleichen.


Wieder mal die A-Karte gezogen. Im nächstem Leben werde ich Ehefrau und Mutter von 3 Kindern.
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#25
(11-02-2016, 18:40)tomtom schrieb: Tja, sieht nicht gut aus:
1. meine BAV wird nicht vor Rentenbeginn ausgezahlt. Ich kann zwar wählen, ob eine Rente oder ein Einmalbetrag gezahlt wird, aber ...
Für mich ist da jetzt nicht offensichtlich warum du dein Wahlrecht zur Einmalzahlung mit Bezugszeitpunkt zum regulären Renteneintritt nicht jetzt ausüben können solltest. In den(wenigen) bisher durch mich gelesenen BaV Verträgen stand drin das das Kapitalwahlrecht bis SPÄTESTENS zum Eintritt des Rentenbezugs ausgeübt werden kann. Da stand nicht drin das das Kapitalwahlrecht nur zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ausgeübt werden kann.

Auszahlungszeitpunkt ist in den (wenigen) mir bekannten Verträgen auch der Beginn der Altersrente. Ok. Ich kann da aber kein Problem drin sehen da Renten mit Einmal-Auszahlungen nach meiner Lesart nicht dem Versorgungsausgleich unterstehen.

Ich gehe aber davon aus das diese dem Zugewinnausgleich unterstehen. DA du den wohl nicht im Rahmen eines Ehevertrags ausgeschlossen hast ist es in deinem Fall wohl tatsächlich egal ob es dem einem oder dem anderen Ausgleich unterliegt.

Laß dir mal von den Leuten hier im Forum, die sich damit besser auskennen als ich, ausrechnen welche Einkünfte du überschreiten müßtest damit dir nach der Scheidung mehr als die folgenden Selbstbehalte bleiben. Ich bin da leider nicht fit genug um das seriös zu berechnen.

- ca. 400 € Sozialhilfe + ca350 € Geld für Wohnung
- ca. 880 € Selbstbehalt für Leute die nicht arbeiten gehen und z.B. von Rente leben
- ca. 1080 € Selbstbehalt für Leute die arbeiten gehen

Wenn du die sich daraus ergebenen Einkünfte hast kannst du abschätzen ob es überhaupt möglich ist das du zukünftig mehr übrig behältst bzw. ob. es sinnvoll ist regelmäßig z.B. 48 h/Woche zu arbeiten um 50 oder 100 € mehr übrig zu behalten als die obigen Selbstbehalte dir auch bei einer deiner Krankheit entsprechenden Stundenanzahl von z.B. Null bis 3h pro Tag.
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