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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#26
Hallo, 
ich kann Deine Psychologie sehr gut verstehen, wie wohl die meisten hier.
Ich habe nun auch ein zweites Kind von einer anderen Frau, die mich nur als Deckhengst benutzt hat und jetzt entsprechend alle Register zieht, um mich als Vater zu entsorgen und erst gar keine Bindung entstehen zu lassen.
Habe auch überlegt, ob ich Vaterschaft gleich abhaken soll. 
Ich kann es nicht, auch wenn ich weiss, dass der Kampf gegen diese Frau sehr hart und lang werden wird und ich möglicherweise daran kaputt gehe. Was mich auch motiviert, ist , dass mein älteres Kind, mit dessen Mutter ich zum Glück ein Bilderbuch-Verhältnis habe, nach seinem Halbgeschwisterchen fragt. 
Diese harte Entscheidung kann Dir aber natürlich keiner abnehmen.

@simon: Willst Du sagen, dass man erst ab 3 Jahren einen Umgang ohne KM einklagen kann?
Ich gehe davon aus, dass man auch mit einem nicht ganz zweijährigen Kind, Umgang ohne die Mutter bekommen kann. Wenn keine Bindung besteht, muss man in der Anfangsphase Kontaktanbahungsumgang, also begleiteten Umgang, durchmachen.
Oder siehst Du das anders?
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
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#27
Meiner Meinung nach solltest du mit genau gedeckeltem Aufwand versuchen, Kontakt zum Kind zu bekommen. Schon deswegen, dass dir später weder die Ex, das Kind, sonst jemand, du dir selbst sagen können, du hättest Null Interesse und wolltst selber nicht. Schenke denen keine Ausreden und lass keinen Raum für die üblichen Lügen.

Ein vernünftiger Einsatz wäre der schriftliche Vorschlag einer Umgangsregelung und eine einmalige Klage vor Gericht, wenn das nicht klappt. Dann ist es amtlich, dass du nichts verweigert hast. Nutzen die Anträge auch sonst nichts, so sind sie gut für dein Gewissen. Funktioniert das nicht, dann unterlässt du weitere Aktionen eben. Nicht wieder in eine neue Spirale hineinkommen zu wollen, ist keine schlechte Haltung. Es stimmt, dass in diesem Land gegen den anhaltenden Willen der Ex jede Vaterschaft zerbricht. Da kann man auch anderer Meinung sein, allerdings haben die Meisten, die das anders praktizieren können, auf Dauer selber Schaden erlitten.
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#28
Die Vorschläge von p_ aus seinem Post #27 finde ich sehr gut!

Auch ich gehöre zu den Gebrannten, die gegen den anhaltenden Widerstand der KM dank eines irren Richters verloren haben und viel Geld, Zeit und Nerven verbrannt haben.

Irrtümlicherweise war ich davon ausgegangen, daß der Richter ähnlich klug agieren würde wie die Richterin, die ich davor hatte, und die Umgangsboykotte gar nicht erst hat aufkommen lassen. Diese Richterin war knallhart pro Kind und solange es sie gab, hatte ich, nachdem der Umgang ausgeurteilt war, keine Umgangsprobleme mehr.

Deswegen mein Rat an den TO: Mache es genau so, wie p_ Dir vorgeschlagen hat!

Und genieße die Zeit mit Deiner Tochter! Kinder werden viel zu schnell erwachsen.

Simon II
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#29
(26-01-2016, 17:31)Einszweidrei schrieb: Mein Geld war unseres und ihr Geld war Ihres.

Mit so einer Frau war ich viel zu lange verheiratet. Weg damit, so schnell und so weit wie möglich. Die ändern sich nie, für die ist ein Mann niemals Partner, sondern immer nur Mittel zum Zweck.
Wenn Deine keinen Job als Ärztin findet, geht die völlig skrupellos auf den Strich, mach Dir da mal keine Illusionen.

Und mein Rat als (spät-)entsorgter Vater: lass es bleiben mit deinem Sohn. Es wird dich nur unendlich Zeit, Geld und Nerven kosten. Wenn er alt genug ist, wird er von sich aus kommen und nach seinem Vater suchen. Tut er es nicht - auch kein Verlust.
Irgendwann wird deine Zecke ein anderes Wirtstier am Start haben, und dann störst Du bloß und wirst nachhaltig aus der neuen kleinen Familie eliminiert, so viel ist sicher. So wie die Frau gestrickt ist.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#30
Ich stimme p in #27 zu. Zur Dokumentation musst du eine Umgangsklage führen. Dann hast du den Nachweis, dass sie diejenige ist, die dich entsorgen und ausbeuten will. Für dich, für deinen Sohn und für deine Tochter.
Diese Falschspielerinnen hätten gern, dass wir uns freiwillig zurückziehen.
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#31
Hallo und danke für eure Worte,

wie gesagt treibt mich der Gedanke zu dem Umgang mit meinem Sohn schon lange um. Der von P_ beschriebene Weg klingt am plausibelsten.

Doch wie wird es in der Praxis aussehen? Ich fahre die 250km, werde mir dort in der Stadt ein Hotelzimmer nehmen müssen und höchstwahrscheinlich am Anfang die Umgänge wieder in ihrem Beisein wahrnehmen. Später wenn er denn älter ist, vielleicht so ab drei Jahren, könnte er theoretisch mit zu mir nach Hause. Dies bedeutet am Wochenende alleine 1000km Wegstrecke. Sie wird mir nicht entgegen kommen. Vieles deutet auch darauf hin, dass ich dort dann vor verschlossenen Türen stehen werde.

Zu den Kosten, von denen ich ggf. etwas angerechnet bekomme, kommt noch der psychische Stress.

Es tut mir leid um den Jungen, zusätzlich zu der Trennung, auch noch nun die Distanz. Goethe hatte mal geschrieben:
"Zwei Dinge sollen Eltern ihren Kindern mit auf den Weg geben, Flügel und Wurzeln." Eine Wurzel verliert er nun und kann noch nicht mal reden. Was ein Schicksal.

Möglicherweise wenn er älter ist, werden wir aufeinander zugehen. Ich muss mir den Vorschlag von P_ nochmals durch den Kopf gehen lassen, leider deutet alles auf einen Kontaktabbruch hin und dies obwohl ich immer zu meiner Verantwortung stehen würde. So habe ich es gelernt.
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#32
Problematisch an der Umgangssache ist halt das Alter des Kindes. Am Anfang wirst Du vermutlich nur (falls überhaupt) wenige Stunden Umgang pro Woche haben.
Hinzu kommen die zusätzlichen Kilometer (und Kosten) welche Du verbrätst.

Vom Ansatz her gebe ich dem von P skizzierten Szenario die höchsten Chancen.

Überlege aber bei Allem was Du tust: Denke immer zuerst an Dich. Wenn es Dir gut geht geht es auch Eurem Kind gut.
Wenn Du Dich zu sehr aufreibst bringt es Dir nichts und dem Kind auch nicht.  

Gruß vom Zahlmeister
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#33
Du kannst ja versuchen, zu handeln. Sie will deine Unterschrift für den Umzug. Gut, soll sie haben, wenn sie den Aufand für die von ihr alleine geschaffene Entfernung wenigstens zur Hälfte trägt. Biete an: Jeder bringt das Kind. Am Umgangstermin bringt sie es dir also und bringst es zurück. Wichtig ist: Immer bringen, nie abholen. Psychologisch ein grosser Unterschied für das Kind und vor verschlossener Tür stehen wird bei dieser Konstruktion auch nicht passieren.

Die Regelung bei Wegzügen ist auch vor Gericht häufig, also nicht unrealistisch und kann auch in einem Gerichtsantrag so vertreten werden.

Dein Versuch das zu erreichen ist einfach und billig, vorgerichtliche Verhandlungen sogar kostenlos. Aufgeben kannst du immer noch. Aber vorher schon aufgeben wird dich selbst später stärker frustrieren.
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#34
(29-01-2016, 16:56)Einszweidrei schrieb:  Ich muss mir den Vorschlag von P_ nochmals durch den Kopf gehen lassen, leider deutet alles auf einen Kontaktabbruch hin und dies obwohl ich immer zu meiner Verantwortung stehen würde. So habe ich es gelernt.

Grundsätzlich solltest Du Dir im Vorhinein klar machen, was für Dich leistbar wäre und was nicht.

Nimm einmal den best case an: Deine Ex boykottiert den Umgang nicht und wird per Gericht dazu verdonnert, Dir das Kind alle 2 Wochenenden zu bringen.

Dann bleibt Dir immer noch ein Weg von 500 km jedes zweite Wochenende, dazu der Umgang mit Deiner Tochter an den übrigen Wochenenden plus der ja nicht unbeträchtliche tägliche Arbeitsweg von 100 km. Und wenn man sich Dein Nettogehalt ansieht, dürfte Dein Job auch nicht zu den ganz anspruchslosen gehören.

Dazu dürfte kommen, dass die Arbeitszeiten bei Deiner Ex als Assistenzärztin wohl kaum regelmäßige sind, es mithin eher keine "glatte" Regelung (jedes 2. WE) geben dürfte, sondern vielmehr eine individuelle Abstimmung mit ihr im Monatsabstand erforderlich würde.

Mir erscheint hier die Belastung auch im besten Fall extrem hoch. Wenn man das über mehrere Jahre hinweg durchziehen will, muss man schon psychisch (und körperlich) ziemlich fit sein.
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#35
Hallo Forum,

Theo hat es sehr treffend auf den Punkt gebracht. Ich gehe davon aus, dass es auf einen Kontaktabbruch hinauslaufen wird. Sie sieht im Moment keinen Platz für einen Vater und in ihren Augen habe ich den Kurzen auch nicht gewollt. Vielleicht wird es mal paar Treffen im Jahr geben, dies wird wohl allerdings auch das höchste der Gefühle bleiben. Außer sie kommt nochmal zu sich und will es versuchen. Davon gehe ich allerdings nicht aus, da diese Frau voller Berechnung und Kalkül vorgegangen ist und damit würde ich mir auch ins eigene Fleisch schneiden. Es gibt bessere Frauen da draußen.

Noch eine Frage. Das JA möchte von mir auch den letzten Steuerbescheid haben. Ich dachte die letzten 12 Gehaltsabrechnungen sind ausreichend? Zudem soll ich auch diesen Fragebogen ausfüllen. Werde ich natürlich nicht machen.

Danke
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#36
(01-02-2016, 08:16)Einszweidrei schrieb: Sie sieht im Moment keinen Platz für einen Vater

Dann zahlt sie also den Unterhalt selber?

(01-02-2016, 08:16)Einszweidrei schrieb: Das JA möchte von mir auch den letzten Steuerbescheid haben. Ich dachte die letzten 12 Gehaltsabrechnungen sind ausreichend? Zudem soll ich auch diesen Fragebogen ausfüllen. Werde ich natürlich nicht machen.

Steuerbescheid gehört zu den Nachweisen, die vorgelegt werden müssen. Einen Fragebogen musst du nicht benutzen, du kannst auch in Prosaform Auskunft geben.
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#37
Haha P_ sehr gut gekontert. Natürlich muss der Geldtransfer sichergestellt sein! Habe mir auch echt schon Gedanken gemacht, es analog zu Lt. Dino zu machen. Einfach alles vor die Wand klatschen. Würde dies nur die Hälfe aller Unterhaltspflichtigen(Männer) in die Tat umsetzen, wäre die paritätische Betreuung bereits umgesetzt.

Dieser Fragebogen endet am Ende mit der Unterschrift des Unterhaltspflichtigen. Alleine dies schon eine Diskriminierung alles erster Güte. Kleine Anekdote auch von dem Telefonat. Ich war sehr freundlich zu der Dame vom Jugendamt. Sie sagte dann so etwas wie " Ja alle Männer zahlen dies nach DDT". Ich erwiderte nur, ob es denn keine zahlenden Frauen gibt. Da schwieg sie.

Unterschrift gibt es natürlich nicht. Somit in dem Sinne auch keinen Titel. Oder sehe ich dies falsch?

Habe auch noch einen Kredit den ich versuchen werde geltend zu machen. Ist in dem Sinne Beziehungsprägend gewesen.
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#38
Die werden auch ohne Unterschrift eine Unterhaltshöhe samt Titulierung fordern.
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#39
Dazu habe ich noch eine Verständisfrage p. Bei meiner Tochter gab es ein Urteil. Sprich einen Titel. Wenn ich nichts unterschreibe gibt es doch auch keinen Titel?
Zu mindestens steht in dem Schreiben nichts darüber beschrieben. Auch keine Aussage darüber, ob statisch oder dynamisch.
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#40
Ohne Urteil und ohne Unterschrift gibts keinen Titel, das ist richtig.
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#41
(29-01-2016, 16:56)Einszweidrei schrieb: Doch wie wird es in der Praxis aussehen? Ich fahre die 250km, werde mir dort in der Stadt ein Hotelzimmer nehmen müssen und höchstwahrscheinlich am Anfang die Umgänge wieder in ihrem Beisein wahrnehmen. Später wenn er denn älter ist, vielleicht so ab drei Jahren, könnte er theoretisch mit zu mir nach Hause. Dies bedeutet am Wochenende alleine 1000km Wegstrecke.

Warum mietest Du Dir nicht in oder in der näheren Umgebung der betreffenden Stadt ein preiswertes Appartement?

Hat den Vorteil, daß Du mit dem Kind nicht hin- und herfahren mußt. Außerdem bist Du wesentlich flexibler in den Zeiten und mußt Dich nicht nach den Hotelzeiten richten.

Zudem wird die Wohnung schnell für ein Kind zur zweiten Heimat (und auch für Dich).

Ich habe das jahrelang mit meinem jüngsten Kind durchgezogen und dann leider in einem Anfall von finanzieller Panik aufgegeben, als es mir eine zeitlang finanziell etwas schlecht ging.

Heute könnte ich mir in den A* dafür beißen, daß ich dieses Appartement aufgegeben habe: Das Kind hat jahrelang dieser Wohnung, die einfach "unsere" Wohnung war und von dem Kind als zweites Zuhause angesehen wurde, nachgetrauert. Außerdem hätte die KM mit ziemlicher Sicherheit nicht diesen Erfolg in meiner Entsorgung gehabt, wenn ich diese Wohnung noch gehabt hätte.

Die Alternative wäre aus meiner Sicht etwas wie "Betten für Väter". Gibt es so etwas in dieser Stadt?

Simon II
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#42
Die könnten helfen:

http://www.mein-papa-kommt.info
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
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#43
Auf Dauer zerstört die Entfernung jede Beziehung, wenn der eine entscheidende Faktor fehlt: Aktive Mitarbeit der Mutter. Die aber meist schon von vornherein ausgeschlossen ist, denn welcher verantwortungsvoll handelnde Elternteil zieht einfach hunderte Kilometer von der anderen Wurzel des Kindes weg?

Sowas geht bestenfalls immer nur eine Zeitlang gut, wenn es schon so früh im Kindesalter anfängt. Zeit- und finanzielle Belastung über so lange Zeit, die Unmöglichkeit des Alltags, Elternabend, abgeschnittensein vom Umfeld des Kindes - der Topf ist zu klein, dass die Pflanze dauerhaft gedeiht.

Also gilt es, entweder den Umzug zu verhindern oder die Mithilfe der Mutter zu erreichen. Ist beides nicht drin, sollte man sich weitere Klimmzüge sparen und sich anderen Dingen zuwenden. Vergessen kann man es ohnehin nicht, daran erinnert schon die fette monatliche Abbuchung für die Ex (das Geld an die Ex, nicht an das Kind, auch wenn das Juristenpack das Gegenteil labert), die ja sonst der Ansicht ist, der Vater wäre überflüssig.
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#44
Sagen wir mal so, p_, Du hast zwar im Prinzip recht, aber trotzdem stimmt es nicht ganz.

Bei mir ist es solange gut gegangen, wie ich die Wohnung hatte, und das waren immerhin 7 oder 8 Jahre; auch deshalb, weil die KM durch die Wohnung keinen Ansatzpunkt zur Umgangsverhinderung hatte.

Erst nachdem ich die Wohnung idiotischerweise aufgegeben habe, begann der Abstieg.

In meinem Bekanntenkreis gibt es ein paar Väter, bei denen es bis in die späte Pubertät gutgegangen ist. Voraussetzung ist natürlich, daß Mann sich das leisten kann - eine einigermaßen gute finanzielle Situation ist notwendig. Die scheint aber vorliegend gegeben zu sein.

Für die Väter, die dieses finenzielle Polster nicht haben, haben wir in unserer VAFK-Gruppe eine Art "Betten für Väter" und das mit großem Erfolg. Wir haben einige Väter, die seit Jahren regelmäßig kommen, und es ist mittlerweile vereinzelt sogar so, daß Mütter (!) auf uns zu kommen und fragen, ob ihr weit entfernt wohnender Ex nicht unser Angebot nutzen kann, da sie zwar den Vater nicht bei sich zuhause haben wollen, aber andererseits auch den Umgang nicht behindern wollen.

Mein Fazit: Du hast vollkommen recht damit, daß zuallererst der Wegzug des Kindes verhindert werden muß (die KM kann ja gerne wegziehen - das Kind bleibt da!).

Falls das scheitert, gibt es aber trotzdem noch Möglichkeiten, die zumindest ausprobiert werden sollten.

Simon II
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#45
Hallo Forum,

ich muss noch mal eine Rückfrage bzgl. des Unterhalts für meinen Sohn stellen.

Das JA fordert jetzt nun auch noch die Abrechnung der Lohnsteuer. Habe da knapp 2000€ zurück erhalten. So wie jedes Jahr. Im Grunde sind dies die hohen Werbungskosten+die AV.

Ist dies Rechtens? Ich dachte nur, dass die 12 Monatsgehälter+Lohnsteuerbescheinigung nötig wären. Die Lohnsteuerbescheinigung ist mir neu.

Danke euch !
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#46
Steuererstattungen sind Einkommen.
Aber in der Lohnsteuerbescheinigung, wie du sie von deinem Arbeitgeber erhälst steht das gar nicht drin. Das steht im Steuerbescheid. Den musst du als Nachweismittel vorlegen.
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#47
Hmm dies verhält sich dann tatsächlich so. Die SB beim JA scheint recht vernünftig zu sein. Ich soll noch die laufenden Kredite mitbringen und sie will den Unterhalt neu berechnen. Laut ihrer Aussage werden die damals bereits abgeschlossenen Kredite mit einfließen. Sollte dies tatsächlich der Fall sein würde ich ggf. eine Stufe tiefer kommen.

Trotzdem möchte man manchmal einfach lieber alles vor die Wand klatschen.

Danke dir P_
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#48
In der Faq sprichst du über die Wohnkosten die anhand der Tabell mit X/30 angerechnet werden können. Im Netz finde ich allerdings keine Tabelle. Das X steht doch sicherlich für die Umgangstage bei mir.

Danke!
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#49
Die Eskalation hat begonnen.

Habe nun eine Anzeige wegen Gewaltschutzparagraphen erhalten, mit dem Ausspruch eines Platzverweises.

Ich war direkt bei der Polizei. Derr PK war sehr nett, hat den Platzverweis gleich wieder zurück genommen. Bloß die Anzeige steht nun im Raum.

Man schreit ja immer gleich nach Borderline. Jedoch war und ist sie immer extrem manipulativ und hochemotional.

Eine gute Woche später kam direkt vom Amtsgericht Termin zur Anhörung bzgl. Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Die Anwältin nimmt Bezug auf den Platzverweis, spricht von Handgreiflichkeiten und das zukünftige unbegleitete Umgänge in meinem Haus ausgeschlossen sind, da meine Eltern die Handgreiflichkeiten akzeptiert hätten. Verstehe ich zwar nicht, da sie bereits seit 8 Monaten ausgezogen ist, ich sie rausgeschmissen habe, doch steht es erst mal so drin.

Anwalt werde ich nicht nehmen. Rausgeschmissenes Geld. Fahre ich lieber von in Urlaub mit meiner Tochter.

Zudem kam gestern ein Brief von einer zweiten Anwältin die scheinbar als Verfahrensbeistand berufen wurde. Ich solle mal vorbeikommen oder anrufen.

Muss ich dies machen? Dadurch gehen die Kosten von 350€ direkt auf 550€ oder? Kann ich mir schenken.

Ein wenig Sorgen macht mir die Anzeige wegen versuchter leichter Körperverletzung. Ist an den Haaren herbeigezogen, da sie keine Verletzungen angezeigt hat und ich zu dem Zeitpunkt auch gar nicht mit ihr zusammen war, jedoch hat ihre Mutter dies angeblich gesehen und bezeugt. Die spricht selbst kein Deutsch.

Nicht das die mir daraus einen Strick für meine Tochter drehen.

Vaterschaft für den Jungen hatte sich eh erledigt und nun ist dies damit auch amtlich. Zu mindestens habe ich es dann schriftlich, falls er mal vor der Tür steht.

Im Beschluss steht "Das persönliche Erscheinen wird angeordnet".

Muss ich da hin? Reicht gelber Schein aus?Jedoch müsste ich mir das Schauspiel eigentlich antun.
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#50
Wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wird, musst du kommen, andernfalls wird es noch teurer, § 141 ZPO, das steht auch in der Ladung.

Die Anzeige wegen versuchter Körperverletzung kannst du vergessen, wird eingestellt. Der ganze Schwachsinn bewirkt nichts mehr, die Ex hätte auch ohne ihre Falschbeschuldigungen gewonnen. Ganz offensichtlich sucht sie nach faulen Tricks in entsprechenden Ratgebern und bei ihren Landsleuten.

Ist ein Verfahrensbeistand bestellt, muss er bezahlt werden, ob du hingehst oder nicht. Wenn du ohnehin vor hast, nicht zu kooperieren, dann schreibe ihr. Lass ein bisschen Dampf ab, ist eh alles egal. Schreibe, dass du ihr zum leichtverdienten Geld gratulierst, dass du dich an dieser verlogenen Farce nicht beteiligen wirst weil das Ergebnis wie immer schon lange pro Mutti feststeht, schreibe dass du nun auch mit Anzeigen aus Falschbeschuldigungen terrorisiert wirst.

Zur Verhandlung gehst du hin und versaust den Beteiligten den Tag, mehr ist nicht drin. Bestehe auf einem Beschluss. Wenn sie dir das ABR entziehen, sollen sie das nur schön schriftlich machen.
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