Beiträge: 743
Themen: 19
Registriert seit: Dec 2014
25-09-2015, 17:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-09-2015, 17:28 von Gualterius.)
@Skipper ...dass Frauen ungefragt Folgen mitzutragen haben? Hä? Die nehmen die Kinder als Geisel. Die sollen in alle Gruben fallen, die sie sich selber schaufeln...
Beiträge: 68
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2014
Moin.
Meine Ex hat vor ein paar Tagen eine Beistandschaft eingerichtet.
Zu den Fakten:
Es existiert kein Unterhaltstitel
Ich bin insolvent
Ich zahle den derzeitigen Mindestunterhalt für 2 Kinder... 520 EUR (6 und 2 Jahre)
Die Unterhaltsberechnung aus 2014 hat die gegnerische Anwaltschaft gemacht... 105% Düsseldorfer Tabelle... damals hatte ich noch Mieteinnahmen, auferlegten Wohnvorteil etc.
Seit Vorbereitung der Insolvenz (Juli) zahle ich "nur" noch 100%
Ich bin nie angemahnt worden mehr zu zahlen oder in Verzug gesetzt worden
Im Rahmen der Scheidung hat meine Ex im Scheidungsantrag (September) niedergeschrieben das der Unterhalt unstrittig ist. Wir haben uns auf 520 EUR geeinigt...
Beistandschaft bezieht sich nun auf die Unterhaltsberechnung aus 2014. Ich soll nachzahlen ab August die Differenz zwischen 100 und 105% und laufend 105%.
Zusätzlich soll ich 105% dynamisch titulieren lassen bis Mitte November.
Wie gehe ich am schlausten vor?
Beiträge: 3.324
Themen: 38
Registriert seit: Dec 2010
Ich denke, Du wirst das mit deinem Insolvenzverwalter besprechen müssen.
So weit ich weiss, darfst du keine neuen Verpflichtungen eingehen ohne ihn zu informieren resp. sein Einverständnis.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
Beiträge: 68
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2014
Hab mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen...
Ich soll auf die Insolvenz verweisen und weiter Mindestunterhalt zahlen.
Die (angeblich) entstandenen rückständigen Beträge will er mit in die Insolvenz nehmen...
Meine Freibeträge in der Insolvenz werden nicht angetastet solange ich mindestens pro Kind 200 EUR Unterhalt zahle.
Unterhaltstitel darf ich unterschreiben.
Jetzt gilt es irgendwie die Titulierung zu meinem Vorteil anzugehen.
Soll ich abwarten bis das Jugendamt mich verklagt und dann einen Titel beim Notar unterschreiben?
Mir würde vorschweben, dass ich einen evtl. Titel erstmal befriste bis zum Tag an dem mein Arbeitsvertrag ausläuft.
Beiträge: 21.227
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(05-11-2015, 13:45)Herr-Vorragend schrieb: Soll ich abwarten bis das Jugendamt mich verklagt und dann einen Titel beim Notar unterschreiben?
Mir würde vorschweben, dass ich einen evtl. Titel erstmal befriste bis zum Tag an dem mein Arbeitsvertrag ausläuft.
Nicht die Klage abwarten, sonst fallen Kosten an. Lieber gleich zum Notar. Befristung auf Jobende ist okay. Kann sein, dass das Jugendamt trotzdem klagt, aber die Wahrscheinlichkeit dafür sinkt. Bei dir ist nicht mehr zu holen, logisch gesehen ist eine Klage völliger Schwachsinn, aber Jugendämter lassen sich von logischen Erwägungen niemals leiten, da muss man mit allem rechnen. Klagen koste die ja auch nichts. Dich schon.
Beiträge: 68
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2014
Nach mehreren Anläufen habe ich tatsächlich einen Notar gefunden der das für die in der FAQ genannten 20 EUR macht.
Frage:
Muss ich für jedes Kind einen eigenen Titel erstellen lassen oder beide in einem Titel?
Muss der Titel jetzt auf die Beistandschaft ausgestellt werden oder auf die Kindesmutter?
Die Beistandschaft will das Geld zum 01. eines jeden Monats aufs Jugendamtskonto, bisher habe ich bis zum dritten Werktag auf das Konto der Kindesmutter gezahlt, was eintragen?
Beiträge: 534
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2014
1 - Ich würde mich beraten lassen. Auf ersten Blick würde ich jeweils getrennte Titel bevorzugen. Aber vielleicht hat der Notar gute Argumente, es anders zu machen. 20,-- € Ersparnis macht keinen Sinn, wenn andere Lebensverhältnisse es erforderlich machen, Einzeltitel vorzulegen. Z.B. bei Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes. (Oder sind es Zwillinge?)
2 - Gläubiger ist das Kind. Beistand oder Mutter nehmen für das Kind die Rechte wahr. Das kann auch wechseln, z. B. wenn die Mutter die Beistandschaft beendet. Deswegen macht nur ein Titel für das Kind Sinn.
3. Was ist Dir denn wichtig? Du titulierst. Wenn das Geld am 1. von Dir zur Verfügung gestellt werden kann, macht es keinen Sinn, darüber zu streiten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
Beiträge: 3.657
Themen: 46
Registriert seit: Sep 2008
3. Ich würde auf den 3. titulieren.
Auf den 1. gibt es keinen Anspruch und mir wäre es auch wichtig, nicht das zu tun, was die Beistandschaft will, sonst werden die noch übermütig.
Beiträge: 68
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2014
Moin. Hier der aktuelle Sachstand...
Der Beistand hatte mich zwischenzeitlich nochmal kontaktiert, dass ich in jedem Fall dynamisch und 105% DDT titulieren lassen muss und meine Unterhaltsschulden begleichen soll, außerdem den üblichen Fragebogen mitgesendet.
Hatte darauf nicht reagiert, nur kommentarlos, den Unterhaltstitel hingeschickt. Es gibt jetzt einen Unterhaltstitel in dem beide Kinder benannt sind. Der Titel ist statisch ausgestellt in Höhe 100% DDT, befristet bis Arbeitsvertragsende, Zahlung dritter Werktag...
Nun bekomme ich heute wieder einen Brief vom Beistand. Von Unterhaltsschulden, 105% DDT und Zahlung zum ersten ist keine Rede mehr.
Er möchte jetzt nur noch die Befristung raus haben und 100% DDT dynamisch tituliert haben. Er schreibt, es liegt an mir, wie es in der Sache weitergeht und er wird Klage einreichen wenn ich das bis zum 22.12. unerledigt lasse.
Er weißt auch darauf hin dass ich ab Januar um 9 EUR erhöhen soll, weil die DDT um diesen Betrag in meinem Fall angehoben wird.
Was meint Ihr?
Klage unbedingt vermeiden und zumindest die 9 EUR mehr zahlen?
Die Befristung muss unbedingt drin bleiben, bei meinen ganzen Problemen ist derzeit nicht davon auszugehen das mein Arbeitsvertrag verlängert wird.
Beiträge: 3.390
Themen: 117
Registriert seit: Mar 2012
Natuerlich die 9 Euro mehrzahlen, ev. die dynamische Titulierung einbauen aber auf KEINEN FALL die Befristung raus. Kurz auf eben Deine Arbeitssituation hinweisen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Beiträge: 21.227
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(04-12-2015, 16:59)Herr-Vorragend schrieb: Er möchte jetzt nur noch die Befristung raus haben und 100% DDT dynamisch tituliert haben. Er schreibt, es liegt an mir, wie es in der Sache weitergeht und er wird Klage einreichen wenn ich das bis zum 22.12. unerledigt lasse.
"Es liegt ganz bei Ihnen, ob ihnen etwas zustösst. Das wollen wir doch alle nicht. Zum Glück habe ich eine Versicherung dagegen. Zahlen sie einfach monatlich .... "
Inhaltlich schliesse ich mich Kay an.
Beiträge: 2.019
Themen: 53
Registriert seit: Jan 2012
(04-12-2015, 16:59)Herr-Vorragend schrieb: Er weißt auch darauf hin dass ich ab Januar um 9 EUR erhöhen soll, weil die DDT um diesen Betrag in meinem Fall angehoben wird.
Was meint Ihr?
Klage unbedingt vermeiden und zumindest die 9 EUR mehr zahlen?
Das Problem ist:
Wegen 9 EUR/Monat wird er kaum prozessieren (da lacht ihn jedes Gericht aus); wegen allem drei zusammen aber vielleicht doch.
Der Knackpunkt ist dieses Urteil hier:
Hat der Unterhaltsberechtigte einen dynamisierten Unterhaltstitel gefordert, erhält er jedoch "nur" einen statischen Titel, kann er auf einen "dynamischen Titel" zu klagen
Zitat:4. Fazit
In §1612a BGB ist bestimmt, daß der Unterhalt in Form eines Prozentsatzes verlangt werden kann. Der Unterhaltsberechtigt kann also wählen, ob er einen statischen Unterhaltstitel haben möchte oder einen dynamisierten Unterhaltstitel fordert. Diese Wahlrecht erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten (vgl. §263 Abs. 1 BGB). Hat der Berechtigte dieses Recht aber ausgeübt, so muß der Unterhaltsverpflichtete dem nachkommen.
Die Kosten des Prozesses werden dann viel höher sein, als wenn Du die 9 EUR/Monat zahlen würdest.
Wahrscheinlich ist es am besten, wenn Du der Zahlung der 9 EUR und der Dynamisierung zustimmst.
(04-12-2015, 16:59)Herr-Vorragend schrieb: Die Befristung muss unbedingt drin bleiben, bei meinen ganzen Problemen ist derzeit nicht davon auszugehen das mein Arbeitsvertrag verlängert wird.
Richtig!
In diesem Punkt mußt Du hart bleiben!
Simon II
Beiträge: 68
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2014
Hier ein kleines Update zum Thema Unterhalt...
Die Beistandschaft hat mich bis Anfang Januar regelmäßig angeschrieben. Mehrmals den Fragebogen, jedes Mal neue Fristen, und jedes Mal die Drohung "aber wenn Sie nicht, dann werde ich bis ... vor Gericht"... bla bla
Ich bin dazu übergegangen garnicht mehr zu reagieren und habe stumpf den titulierten Unterhalt (520 EUR) gezahlt. Zu Januar habe ich die Erhöhung nicht angepasst, bei dem statischen befristeten Titel habe ich es auch belassen.
Mal schauen ob nach was kommt. :-)
Beiträge: 2.019
Themen: 53
Registriert seit: Jan 2012
(02-02-2016, 17:19)Herr-Vorragend schrieb: Ich bin dazu übergegangen garnicht mehr zu reagieren und habe stumpf den titulierten Unterhalt (520 EUR) gezahlt. Zu Januar habe ich die Erhöhung nicht angepasst, bei dem statischen befristeten Titel habe ich es auch belassen.
Mal schauen ob nach was kommt. :-)
Da bin ich auch gespannt!
Ich hatte Dir ja weiter oben geraten, evt. auf die Forderungen einzugehen, hoffe aber, daß ich falsch liege und Du mit Deiner harten Linie Erfolg hast!
Ich drücke Dir die Daumen!
Simon II
Beiträge: 68
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2014
10-02-2016, 17:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-02-2016, 17:08 von EXpedit.
Bearbeitungsgrund: nachtrag
)
So, eine Woche ist wieder vergangen, die Klageschrift ist da.
Dynamischer Titel unbefristet, 100% werden gefordert.
Mit meinem Anwalt habe ich mich beraten, er sieht keine Möglichkeit zu gewinnen, Prozesskostenhilfe wird wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abgelehnt werden. Geld habe ich keins mehr um meinen Anwalt zu bezahlen.
Der Beistand hat mich jetzt nochmal telefonisch kontaktiert. Wenn ich den Unterhaltstitel morgen um 10:30 Uhr unterschreibe, zieht er die Klage zurück, ebenso würde er die Befristung bis zum 18. Lebensjahr reinschreiben.
Wenn ich den Unterhaltstitel beim Notar mache über 100% und dynamisch, aber befristet bis 30.06.2016 hält er die Klage aufrecht. Mittlerweile ist irgendwie alles egal, oder?
Habe ich Aussicht aufzustocken? Ich beziehe derzeit Krankengeld und ein Ende ist nicht absehbar.
Beiträge: 295
Themen: 37
Registriert seit: Mar 2012
Hast du die Faq gelesen?
Titel statisch und befristet. Was anderes würde ich nicht unterschreiben.
Soll er doch klagen.
Beiträge: 21.227
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Ein Titel existiert ja, also geht es nur um statisch/dynamisch sowie die Laufzeit?
Das Problem ist nun, dass du ohne Anwalt gar nichts mehr machen kannst. Bei einer Klage gegen dich herrscht Anwaltspflicht. Hast du keinen, bekommst du ein Versäumnisurteil. Es bleibt dir also nur verlieren durch unterschreiben oder verlieren durch Säumnis.
Optionen gibt es einige, aber das sind nur Variationen der Pleite.
Beiträge: 1.072
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2012
(10-02-2016, 17:04)Herr-Vorragend schrieb: Habe ich Aussicht aufzustocken? Ich beziehe derzeit Krankengeld und ein Ende ist nicht absehbar.
Wie hoch ist den das Krankengeld?
Beiträge: 68
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2014
Ich habe keinen Pfennig Geld mehr um einen Anwalt zahlen zu können.
100% Dynamisch und bis zum 18. Lebensjahr befristet werde ich dann morgen unterschreiben.
Zahlen kann ich das vielleicht noch die nächsten 3 Monate.
Beiträge: 21.227
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Wenn die Pleite eh zwingend ist, bereite dich auf Vollstreckungen vor, zahle auch sonst nichts mehr (keine Gerichtskosten!), schaffe Restgeld beiseite.
Wenn du Spass willst, tituliere 3000 EUR Unterhalt pro Monat. Das gibt lustige Papierschulden. Das kommen eine Menge Leute ins rotieren und die Streitwerte werden absurd hoch. Wenn schon Minus, dann richig.
Beiträge: 68
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2014
Ich bin ja schon insolvent und auch im Insolvenzverfahren.
Wie meinst Du das konkret? Soll ich garnichts mehr zahlen? Miete und so weiter?
Beiträge: 21.227
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Miete würde früher oder später Zwangsräumung bedeuten, das ist schlecht.
Gerichtskosten, irgendwelche anderen Zahlungen an die Ex (Ausgleiche, Unterhalt...). Wenn du bereits im Insolvenzverfahren bist, ist das allerdings nicht mehr sinnvoll.
Beiträge: 1.827
Themen: 37
Registriert seit: Feb 2014
Mit Begründung Insolvenz und krank würde ich vermutlich gar nichts machen.
Nochmals Antrag auf VKH und wenn abgelehnt, dagegen durchaus Beschwerde.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Beiträge: 21.227
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Was hast du heute tituliert?
So oder so ist das nur noch ein Wisch für den Jugendamtsordner, mit dem sie sich den Hintern abwischen können. Sowohl für dich oder das oberklug auftretende Jugendamt ändert sich überhaupt nichts. Die hätten dich halt dann nach Ende deiner Befristung verklagt. Erfolgreich, denn bei Unterhalt verlieren Väter immer. Und dann fängt die übliche Spirale von Zwangspleite und Dauerschulden an, an der keiner mehr etwas verdient, ganz im Gegenteil, nur die Ordner werden immer dicker. Es gibt einen Grund, warum die Rückholquoten der Jugendämter so elend schlecht sind, obwohl sie sich doch auf ganzer Linie zu Tode siegen. Und der Grund lautet nicht, dass die Pflichtigen ihre Diamanten im Siphon des Klos versteckt haben.
Mit etwas Resthirn hätte das Jugendamt die Titelbeschränkungen akzeptiert und nach Titelablauf neu verhandelt. Dann hat sich die Situation vielleicht stabilisiert und beruhigt und es geht noch was. Oder eben nicht, aber dann stehen sie auch nicht schlechter da als vorher. Anders, wenn sie in ihrem Dauerwahn sofort das Maximum rausholen, noch dazu mit völlig irrelevanten Superduperelementen wie der Dynamisierung: Dann kippt alles mit der Pleite des Verpflichteten und nichts stabilisiert sich, der richtet sich logischerweise auf das Leben mit den bereits entstandenen Schulden ein und es gibt auch keine Chancen mehr, dass Geld für die Kinder fliesst. Das Jugendamt als Kindesunterhaltszerstörer - das ist die Tatsache. Da nutzt auch das teure Backoffice DJI nichts mehr und die ach so klagefreudigen Beistände, während der Pflichtige ohne Experten-Hilfsinstitut im Rücken und ohne kostenlosen Rechtsbeistand nur verliert.
Die Dynamisierung wird von den faulen Jugendamtssäcken nur in der Hoffnung gefordert, ihnen den Job zu vereinfachen. Mehr dynamische Titel, mehr Zeit für die Kaffeeküche, denn die ständig stattfindenden Erhöhungen verursachen keinen neuen Schriftverkehr. Das sollte man denen etwas versalzen und seinerseits immer wieder Schriftverkehr und Anfragen verursachen. Könnte ja sein, dass es irgendwie Abänderungen zu erschnappen gibt. Dann schnell einen Verfahrenskostenhilfeantrag raus, sich kostenlos die Aussichten auf Erfolg prüfen lassen und dann mit dem staatsbezahlten Anwalt losklagen, wenn das Jugendamt nicht pronto nachgibt. Dann darf der Beistand sein Täschchen packen, muss der Kaffeeküche tschüss sagen und zum Amtsgericht traben.
Bei mir haben sie auch mal geglaubt, unbedingt fette Titel zu wollen, denn schliesslich weiss man ja nie, ob der Pflichtige doch mal zu Geld kommt, also besser den Titel in der Schublade. Mittlerweile, nach über 10 Jahren, scheine ich aber auf der schwarzen Liste des Jugendamts gelandet zu sein, drei Beistände sind seither gekommen und gegangen, man antwortet mir gar nicht mehr. Ich habe mich sehr, sehr gut mit den Papierschulden arrangiert. Das mach ich auch gerne nochmal 20 Jahre. Hätten die mich damals in meiner instabilen beruflichen Situation anders angepackt, wäre bis heute Unterhalt nach den oberen Stufen der Düsseldorfer Tabelle geflossen. Nö, der Selbständige rechnet sich ja nur arm und trickst, der hat ja Geld, haben Selbständige doch alle. Aber so kam nicht mal der Unterhaltsvorschuss wieder raus. Ihr habts wie üblich verkackt, Jugendamtsheinis, und diesmal bei jemand, der das mehrtausendfach multipliziert.
Beiträge: 2.604
Themen: 165
Registriert seit: Jan 2012
Bei mir war es so, daß die Insolvenz anlief, bevor es einen Titel gab. Also so wie hier. Forderungen wurden mit Bekanntgabe des anstehenden Insolvenzverfahrens nicht mehr bedient. Miete habe ich natürlich weiter gezahlt, sowie sonstige lfd. Kosten für den Haushalt wie etwa Strom, Telefon usw. etc.
Laufender KU hat grundsätzlich Vorrang vor den Schulden aus der Insolvenz. Einige Gläubiger wähnten bei mir auch noch irgendelche Reichtümer aus meinen lfd. Einnahmen. Der Insolvenzverwalter verwies darauf, das eben noch KU zu zahlen sei und insofern wenig oder gar keine Verteilungsmasse bliebe (Wir haben einen sogenannten "Null-Plan" vorgeschlagen). Ich erhielt dann noch Zahlungsaufforderungen von irgendwelchen SubInkassos, welche die abgeschriebene Forderungen noch eingekauft hatten. Die habe ich dann mit einem Schreiben abgespeist, daß ich im Insoverfahren bin und keine Gläubiger bevorzugen darf. Sie könnten ihre Forderungen gerne zur Tabelle anmelden. Danach wurde es dann wirklich ruhig.
Titel wurden von mir im Juni erstellt und das Insoverfahren offiziell erst im Februar/März darauf eröffnet. Ein Gläubiger wedelte noch bei meinem Arbeitgeber mit Lohnabtretungserklärung herum. Damit durfte er auch in der Inso noch 24 Monate als erster etwas abgreifen. Der bekam dann laut Pfändungstabelle 2x 79 Cent überwiesen und dann wurden die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen angehoben. Damit war dann Ruhe und die 2 Jahre sind lange herum.
Krankengeld ist m. W. wie Erwerbseinkommen. Aufstockung müsste also möglich sein.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
|