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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#26
(10-02-2016, 00:44)CheGuevara schrieb: Spekulationsfrist ist drei Jahre, nicht 10 Jahre, wenn Du selbst drei Jahre drin gewohnt hast.

Ja, das stimmt. Aber trifft nicht auf unseren Fall zu. Aber ich wußte es tatsächlich nicht und habe es gerade gegoogelt.

Und es trifft ja zum Glück auch nicht mich, sondern Madame. Sie will ja nicht mein großzügiges Angebot der Trennung unter einem Dach annehmen und zieht am 01.04. aus. Wenn wir dann in 2016 verkaufen, dann trifft sie die Spekulationssteuer. Hauskauf war 05/2007. Die drei Jahre gelten offensichtlich, wenn man in den drei Jahren vor Verkauf drin gewohnt hat. 

Danke für den Hinweis, kann ich vielleicht anderweitig nutzen.
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#27
(09-02-2016, 22:56)tomtom schrieb: Notar meinte, wenn ich es geltend machen möchte, dann nur über Schenkung und ZGA, weil 8 Jahre lang keine Rückzahlung erfolgte.
Das interessiert mich auf Grund eines anderen Falles. Erlischt ein Rückforderungsanspruch einer Geldleihgabe in irgend welchen Konstellationen im Laufe der Zeit wenn jemand vor mehr als x Jahren Geld geliehen hat ? Und wenn ja, woraus ergibt sich das ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#28
Nein, wenn es ein unverzinstes Privatdarlehen ohne Zinsabrede war, sollte es nicht so schnell verjähren.

Verjährung(sfrist) würde vermutlich erst zum laufen beginnen, wenn Anspruch ernstlich eingefordert wurde.
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Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#29
(10-02-2016, 02:23)Bruno schrieb:
(09-02-2016, 22:56)tomtom schrieb: Notar meinte, wenn ich es geltend machen möchte, dann nur über Schenkung und ZGA, weil 8 Jahre lang keine Rückzahlung erfolgte.
Das interessiert mich auf Grund eines anderen Falles. Erlischt ein Rückforderungsanspruch einer Geldleihgabe in irgend welchen Konstellationen im Laufe der Zeit wenn jemand vor mehr als x Jahren Geld geliehen hat ? Und wenn ja, woraus ergibt sich das ?

Also ich kann nur sagen, wie es bei mir war: auf der Überweisung (2007) meiner Eltern steht explizit "Darlehen". Der Notar meinte aber (2015), die Gegenseite könnte das "Darlehen" anfechten, weil seit 7 Jahren keine Rückzahlung erfolgt ist, also Tilgung. Deshalb sei es sicherer die "Schenkung" wasserdicht zu machen, damit man es dem ZGA zuschlagen kann.

Da ich so blöd war, die Schenkung direkt ins Haus fließen zu lassen, ist es nun zementiertes und festgefrorenes gemeinsames Vermögen. Eine Rückzahlung müsste demzufolge auch nur zu 50/50 aus dem Hauserlös erfolgen.

Da machte es für mich für beide Optionen finanziell keinen Unterschied und im Sinne eines Risikomanagements habe ich mich für die Option "Schenkung" entschieden.

Wie sicher das Anfechten des "Darlehens" im Endeffekt vor Gericht verlaufen wäre kann ich nicht sagen. Hätte ich keine Option mit Schenkung gehabt, dann hätte ich in jedem Fall versucht, das Darlehen geltend zu machen
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#30
Anfechtung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht oder aus der Vernichtung von Willenserklärungen.

Hat mit Schenkung nix zu tun.

Frage lieber mal einen Familienrechtler!
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(Donovan)
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#31
(10-02-2016, 11:49)CheGuevara schrieb: Anfechtung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht oder aus der Vernichtung von Willenserklärungen.

Hat mit Schenkung nix zu tun.

Frage lieber mal einen Familienrechtler!

Ja, OK, Begriff kam von mir. Notar meinte im Endeffekt, dass die Gegenseite das Darlehen als Nicht-Darlehen hätte darstellen können und ich somit der Willkür, äh ich meine Beurteilung, eines Richters ausgesetzt gewesen wäre. Ohne Schenkung und ohne Darlehen hätte ich gar keinen Anspruch mehr gehabt.

Ich sage ja, kann nur aus meinem Fall berichten, hat keinen Anspruch auf juristische Korrektheit. Ich habe es dann als Schenkung belassen, um die Sache abzuhaken und weil ich aus einem Darlehen keinen wesentlichen Vorteil zur Schenkung gehabt hätte.
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