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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#51
Hallo Forum,

ja p du hast es gut auf den Punkt gebracht. Es wird ein Schauprozess. Eben hat auch noch die SB vom JA angerufen, war krank, konnte sich nicht vorher melden Rolleyes

Das übliche dumme Geschwätz, alle Beteiligten müssen doch mit meinem Sohn sprechen. Ich erwiderte nur, das er noch kein Wort reden kann und es daher schwer fallen würde ein Wort mit ihm zu wechseln.

Ich werde es so machen wie du sagst. Andere Möglichkeit wird es nicht geben. Vielleicht traut sich der Schwarzkittel ja zu einen Umgang festzulegen. Glaube eher nicht.

Noch eine Frage bzgl. der Wohnkosten. Hat hierzu jemand weiterführende Infos? Vielleicht sogar ein Urteil?

Die Berechnung vom Ja ist auch da. Sie haben mir nur 476,66 € Fahrtkosten berechnet. Keine Ahnung wie die darauf kommen. Hat jemand eine Idee? In Hessen waren es letztes Jahr 223 Arbeitstage. Und sie rechnen mit der Lohnsteuer von 2015. habe auch grad in der Lohnsteuer nachgeschaut. Es sind sogar 55km einfach. Sprich 223 Tage *110*0,3/12.

Einen Titel wollen sie nun auf einmal doch. Bei Tochter gab es damals ein Urteil. Sohn hat bisher keinen Titel. Also statisch und bis 18 befristet richtig?
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#52
(19-02-2016, 11:48)Einszweidrei schrieb: Die Berechnung vom Ja ist auch da. Sie haben mir nur 476,66 € Fahrtkosten berechnet. Keine Ahnung wie die darauf kommen. Hat jemand eine Idee? In Hessen waren es letztes Jahr 223 Arbeitstage. Und sie rechnen mit der Lohnsteuer von 2015. habe auch grad in der Lohnsteuer nachgeschaut. Es sind sogar 55km einfach. Sprich 223 Tage *110*0,3/12.

Nach meiner Rechnung sind das 613,25 EUR/Monat Fahrtkosten und die müssen sie Dir anrechnen!
Diese Rechnung vom JA solltest Du nicht anerkennen!

Zur Lohnsteuer 2015: Das wäre meiner Meinung nach in Ordnung. Warum stört Dich das?

(19-02-2016, 11:48)Einszweidrei schrieb: Einen Titel wollen sie nun auf einmal doch. Bei Tochter gab es damals ein Urteil. Sohn hat bisher keinen Titel. Also statisch und bis 18 befristet richtig?

Auf einen Titel hat der Sohn einen Rechtsanspruch.

Ob statisch oder dynamisch besser ist streiten sich die Geister.

Ich persönlich bevorzuge den dynamischen Titel, da ich die Erfahrung gemacht habe, daß ich dabei ansonsten in Ruhe gelassen werde (also nicht permanent neue Auskunftsanfragen kommen).

Es gibt aber viele hier im Forum, die mit durchaus nachvollziehbaren Gründen für einen statischen Titel plädieren.

Wichtiger als statisch oder dynamisch ist aber die Begrenzung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr!

Ich würde heute nie wieder einen Titel ohne diese Begrenzung unterschreiben!

Simon II
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#53
(19-02-2016, 13:17)Simon ii schrieb: Nach meiner Rechnung sind das 613,25 EUR/Monat Fahrtkosten und die müssen sie Dir anrechnen!

Ist zwar ein paar Jahre her, aber besser ist es sicher nicht geworden. Nach den hier gültigen OLG-Leitlinien gibt es eine Begrenzung auf einen Prozentsatz vom Einkommen. Hat mich damals auch ein paar Euronen gekostet.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#54
Ich hab mal in den OLG Richtlinien gelesen. OLG Braunschweig formuliert folgendermaßen.

Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraft-fahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG [font=Times New Roman,Times New Roman][font=Times New Roman,Times New Roman]7 [/font][/font]

anzuwendende Betrag (seit 1.01.2007: 0,30 € / für die Zeit davor: 0,26 € pro gefahrenen Kilometer) angesetzt werden; damit sind in der Regel die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug erfasst. Werden die Raten für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so verrin-gern sich die anrechnungsfähigen Fahrtkosten; bei langen Fahrstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann der Kilometersatz für die Mehrkilometer im angemessenen Rahmen nach unten korrigiert werden (in der Regel auf 0,20 €).
Bei unverhältnismäßig hohen Fahrtkosten wegen einer weiten Entfernung zum Arbeitsplatz kommt im Rahmen der Zumutbarkeit auch die Oblie-genheit zu einem Wohnortwechsel in Betracht.

Ich verstehe es so, dass entweder eine Rate für ein KFZ angerechnet wird oder die vollen Kilometer? Oder was meint ihr?

Ich hab noch ein Urteil von Tochter wo mir 550 € angerechnet wurden
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#55
Ja, in SL-H wieder anders:

Berechnungsbeispiel:
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: 50 km.

Berechnung:
30 km x 2 x 0,30 € x 220 ArbTage : 12 Monate = 330,00 € +
20 km x 2 x 0,20 € x 220 ArbTage : 12 Monate = 146,67 €
Gesamtkosten:                                                     476,67 €

Überschreiten die Fahrtkosten 15 % des Nettoeinkommens, muss dargelegt werden, weshalb die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.

Und:

Neben der Kilometerpauschale können Finanzierungskosten für die Anschaffung des Pkw regelmäßig nicht angesetzt werden
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#56
Vermutlich hat sie so gerechnet wie in deinem Beispiel. Dies widerspricht allerdings der OLG Richtlinie Braunschweig.

Ich werde erst mal Widerspruch dagegen einlegen. Das ich ein Stufe niedriger rutsche hängt an ein paar Euronen. Auch wenn es monatlich nur 50€ für beide Kids ausmacht, schenken werde ich denen nichts.

Die Ex hat in ihrer Heimat zwei Mietwohnungen. Diese werden meiner Ansicht nach vermietet. Zu mindestens war dies damals der Fall. Sprich ihr Netto ist annährend um den Faktor 2 höher wie meiner.

Ich werde dem JA diesbzgl. den Mindestsatz für meinen Sohn anbieten. Oder meint ihr lieber nicht ein Fass aufmachen?

Den Nachweis darüber zu führen wird schwierig werden.
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#57
Hallo Forum,

Verhandlung ist gelaufen. War kurz und schmerzlos. Der Richter war wirklich sehr kindeswohlorientiert. Wollte noch auf einen Umgangstermin am selbigen Tag drängen, jedoch hatte ich noch den Vernehmungstermin bei der Polizei und im Moment brauche ich auch einfach Abstand. Es wäre in dem Sinne eine Verabschiedung geworden. Bringt meinem Sohn und mir auch nichts. Die Ex sagte dann, dass sie direkt am nächsten Tag umziehen will. Da hat der Richter recht sparsam geschaut. Auch hinsichtlich zukünftiger Umgänge hat ihre Anwältin es schon durchblicken lassen wo die Reise hingeht. Als ich meine, dass ich die bei dieser Entfernung praktizierten Standardmodelle als Leitlinie sehe, wozu auch hälftige Ferien gehören hat ihre Anwältin laut gelacht. Ein unbegleiteter Umgang ist auszuschließen und in meinem Haus erst recht.
Ich fragte sie dann, was daran so lustig wäre, worauf der Richter in ihre Richtung sagte, dass er dies jetzt auch nicht verstehe und dies Standard ist, was dem Jungen auch zusteht.

Jugendamt war auch ganz klar auf der Kindeswohlseite. Unbegleitete Umgänge sind gar kein Thema.

Jugendamt will jetzt zwischen dem Jugendamt, wo er gemeldet sein wird, vermitteln.

Der Richter fragte mich dann, ob ich denn dem Umzug zustimmen würde. Ich sagte, dass ich eine Entscheidung von ihm möchte. Daraufhin blickte er betroffen nach unten und meinte, dass er dies wohl dann entscheiden möchte.

"Ja ich bitte darum".

Ich gehe davon aus, dass sie direkt am nächsten Tag weggezogen ist ohne Urteil.

Noch ein Frage zu den Fahrtkosten. Ich habe ja die OLG Richtlinien oben gepostet. JA macht jetzt dumm, meint ab 30 km nur 0,2 Cent. Bei den OLG Richtlinien Schleswig ist es bspw. anders geschrieben. Zudem habe ich ein Urteil wo bereits auch 550€ angerechnet wurden. Ist aber paar Jahre her. Wie seht ihr das? Will da kein Fass aufmachen. Wenn die voll abrechnen komme ich bei beiden Kids eine Stufe runter. Bedeutet ich habe mehr für Tochter.


Danke
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#58
Wenn du kein Fass aufmachen willst, musst du zahlen was verlangt wird. Anderfalls zahlst du eben nicht und lässt es auf eine Klage ankommen. Das würde ich auf jeden Fall, wenn in den Unterhaltsleitlinien deines OLG-Bezirks deine Ansicht bestätigt wird.

Was will das Jugendamt denn vermitteln? Zwischen sich selber und dem neuen Jugendamt? Was willst du beim Umgang erreichen?
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#59
Karlma hat es im Grunde bestätigt. habe gestern auch mal bei anderen OLG Bezirken geblättert. Jeder macht es anders, jedoch ist der Wortlaut in Braunschweig schon eindeutig. Das Semikolon ist in dem Sinne ja kein neuer Satz. Ich habe es mit dem Beamtendeutsch nicht so. Dies kannst 3x lesen und verstehst immer noch nichts. Bin halt Techniker.
Wie interpretierst du es denn p_? Eigentlich hast du schon eine Aussage getroffen, dass du es auf eine Klage ankommen lassen würdest. Sorry im Moment brauche ich es Klartext...
Die SB will es jetzt nochmal prüfen, scheint nach dem heutigen Telefonat auch ein wenig nachdenklich geworden zu sein. Blöd ist, das bei Unterhaltssachen Anwalts Pflicht ist.

Keine Ahnung was die vermitteln wollen. Möglicherweise auch nur ein Lippenbekenntnis, wie von Exs Anwältin, dass sie mir hälftige Wegstrecke entgegenkommen will. Dies kippt alleine schon irgendwann an ihrem Arbeitsverhältnis.

Problem ist sein Alter. Bis vor einem Monat gab es regelmäßige Umgänge. Trotzdem bin ich fremd für ihn. Ganz dem ukrainischen Clan überlassen mag ich ihn auch nicht. Ein Junge braucht seinen Vater. Im Moment wird es auf eine Widerannäherung hinauslaufen. Sprich wieder mit der Mutter. 1-2 Treffen/Monat auf der hälftigen Wegstrecke für paar Stunden wären machbar. Wenn er ein wenig älter ist, möglicherweise auch die Ferien und Feiertage mitnehmen.
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#60
Ja, die Kosten für den Anwalt liegen bei dir. Das Jugendamt kann immer klagen, das kostet die nichts und beim Pflichtigen entstehen immer Kosten. Unterhaltsmaximierung halt. Immer mehr verlangen und der Pflichtige lenkt eher ein, weil er sonst halt das Geld dem Anwalt geben muss.

Aber bei den Fahrtkosten sieht es inhaltlich wenigstens gut aus. Lass es auf eine Klage ankommen.

Gibt dich beim Umgang keinen Illusionen hin. Kindesalter, Entfernung, die Haltung der Mutter... du kannst zwar versuchen, einen Kontakt zu halten, es gelingt aber selten eine Beziehung aufzubauen. In solchen Situationen war ich früher optimistischer, heute sehe ich das viel kritischer. Stecke nicht zu lange Energie in die Sache, sollte es schlecht laufen mit Umgang. Es reibt dich nur auf. Der Vater verliert immer, wenn die Mutter nicht will.
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#61
Danke p_ für deine klaren Worte zu beiden Fragen.

Gut dann werde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Mit der Unterhalsmaximierung hast du leider Recht. Die Scheidungsindustrie verdient immer. Spätestens in zwei Jahren ist es eh wieder Geschichte, da ich jetzt zum 01.04. bisschen mehr bekomme und auch bald wieder Tarifverhandlungen sind. Werde da nicht mehr eine Stufe tiefer rutschen. Jedoch die generelle Berechnung der Fahrkosten ist mir schon wichtig.

Ich muss dir ganz ehrlich sagen p_, dass ich bei der Verhandlung wieder optimistischer wurde. Richter war klar stringent Richtung Kindeswohl orientiert, JA auch, Verfahrensbeiständin war eine vertrocknete und hässliche Karrierefrau mittleren Alters, sprich definitiv keine Anwältin von dem Jungen. Jedoch waren es nur Lippenbekenntnisse von der Mutter.
Ich werde mal einen Anlauf testen. Hier das JA mit einbinden und dann mal sehen wie es läuft. Der Mutter ist es zu 100% egal, ob er einen Vater hat oder nicht. Auch alle im Freundeskreis bzw. die die Geschichte kennen, raten mir dazu mich rauszuziehen. Zu mindestens im Moment. Sollte er älter werden ihm aber die Tür offen lassen. Jedoch, so sagte es mir mein Vater, er wird dich hassen und verachten, sobald er ein Wort sprechen kann, sie wird schon dafür sorgen.
Am Dienstag hatte ich mir auch ein wenig Vorwürfe gemacht, dass ich mich nicht mehr mit ihm getroffen habe. Jedoch was hätte es uns gebracht? Ihm gar nichts, mir nur Schmerzen. Der Phantomschmerz wird nach und nach immer besser. Bestimmt hin und wieder mal heftig wieder kommen. Doch ich habe eine gute und sehr feste Bindung zu Tochter und daran gilt es festzuhalten und mich nicht weiter aufzureiben.
Sie wird dafür die Verantwortung übernehmen müssen. Was mich am meisten in meiner Eitelkeit trifft, ist fast 700€ für Kinder zu zahlen und dafür schuften zu gehen. Aber verdammt es sind meine Kinder, es ist nun mal so. Kondome wären im letzten Fall sicherlich günstiger gewesen. Tochter war ein Wunschkind.
Nichts desto trotz hätte ich dem Jungen gerne eine Familie gegeben, wäre ihm gerne ein guter Papa. Jedoch stehe ich zu meinem Rausschmiss. Dies hat sie mir sogar noch in der Verhandlung vorgeworfen. Scheint sie tief getroffen zu haben. Bin ihr nur zuvor gekommen.
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#62
(26-02-2016, 12:36)p__ schrieb: Der Vater verliert immer, wenn die Mutter nicht will.

Auch wenn ich ansonsten Deinem Post zustimme: So stimmt das definitiv nicht!

Es braucht dazu noch einen verantwortungslosen Richter!

Wenn der Richter sich konsequent für das Kind einsetzt, geben die meisten Mütter über kurz oder lang auf.

Simon II
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#63
In Zukunft wird der Richter ein Anderer sein, weil sich der Gerichtsbezirk des Kindes ändert.
Wenn du dich jetzt "rausziehst", ist die Sache gelaufen, auf späteren Kontakt zu hoffen wäre illusorisch. Versuche vielmehr,  sofort jetzt eine lebbare Umgangsregelung zu finden und durchzusetzen. Teste das Wasser und dafür kannst auch etwas investieren. Erst, wenn das in einem überschaubaren Zeithorizont (einige Monate) schlecht läuft, dann würde ich mich komplett verabschieden.

Es ist im Grunde ein Angebot. Wird es ausgeschlagen, wird auch sonst nichts auf Dauer funktionieren. Ausser, dass du immer ausgezehrter und frustrierter wirst.
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#64
p_ hat leider Recht. Der Richter kommt nicht mehr zum Zug. Und bei einer belastbare Umgangsregelung hat er auch nur aufs JA verwiesen. War ihm dann zu viel Arbeit.

Simon hat es auch gut benannt. Seit dem OLG Urteil ist bei Tochter Ruhe. Die Hexe hat aufgeben, stichelt jetzt nur noch im Kleinen gegen mich. Dies perlt mittlerweile an mir ab.

Sorry aber ich muss auch ein wenig zur Ruhe kommen. Bin ein sehr verantwortungsvoller Mensch und auch Vater. Stehe zu dem was ich sage und tue. Ich weiß, dass er nur uns beide hat. Jedoch habe ich nur dieses Leben. Die Fahrtzeit zur Arbeit und dann noch die Umgangsfahrten. Dies ist alles Lebenszeit die verloren geht.

Ich werde noch einen Versuch starten. Ggf. auch noch mal vor Gericht. Jedoch werde ich nicht mehr das Martyrium wie bei meiner Tochter auf mich nehmen und bis vor das OLG ziehen,noch mal die Instanzen durchmachen. Nein. Dies hat zu viel Kraft und Geld gekostet. Vom Letzteren ist nichts mehr da. Und die Entfernung spielt nun auch noch gegen meine Sohn und mich.

Danke euch !
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#65
Hallo Forum,

grad hat das JA angerufen. Die lesen den Passus zu den Fahrkosten in den OLG Richtlinien natürlich komplett anders.

Die Tusse droht mir jetzt mit Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher wenn ich nicht 115% bediene.

Muss im Moment verdammt ruhig bleiben. Sie rechnet falsch will jedoch trotzdem die 115% durch drücken. Ich werde dies schon aus Prinzip nicht machen.

Können die Pfänden? Wie soll ich mich weiter verhalten?
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#66
Vor jeder Pfändung musst erst einmal ein vollstreckbarer Titel existieren, z.B. durch Gerichtsurteil oder wenn du freiwillig einen unterschreibst. Beides ist aber noch nicht der Fall, so dass keine Pfändung möglich ist.

Wie lesen die denn die OLG-Unterhaltsleitlinien?
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#67
Hallo p_,

es gibt ein Urteil, in dem wurde damals ein fester Betrag festgelegt, allerdings dynamisch. Der Betrag war damals 274€ und die Richterin hatte 550€ als Fahrtkosten angerechnet. Sprich die vollen Kilometer. Nun wohne ich wieder im Elternhaus. Sprich es sind ca. 5km (einfach) mehr geworden.
Die lesen es so, dass ab 30km nur noch 0,2 Cent angerechnet werden. Das Urteil von damals hat sich doch alle zwei Jahre nach einer Neuberechnung eh erledigt.

Lasse mir grad das Urteil von damals vom Anwalt zuschicken.
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#68
So habe jetzt das Urteil vorliegen. Ich zitiere:

"Der Antragsgegner wird verpflichtet,...., in Höhe von 115% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach der jeweils gültigen DDT abzgl. des hälftigen Kindergeldes, derzeit ein Zahlbetrag von 273€ mtl. zu zahlen."

Weiter unten steht dann auch eine Tabelle in der die Fahrtkosten in Höhe von 577,5 € angerechnet werden.


Das Urteil ist von Mai/2012.

Irgendwann 2013 hat die Ex dann die Beistandschaft losgeschickt. Die haben neu gerechnet. Daraufhin habe ich dann mehr bezahlt. So und nun wurde wieder neu gerechnet und es gibt eine Diskrepanz.

Keine Ahnung was ich nun tun soll.

So wie ich es sehe muss ich immer mindestens 115% bedienen. Oder ich Klage auf Abänderung und dies hat sich dann ggf. nach zwei Jahren wieder erledigt.
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#69
Tja, wenns ein Urteil gab, dann gilt das weiterhin. Dann bist du es, der seinerseits klagen muss, wenn du davon runter willst.
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#70
(29-02-2016, 13:25)Einszweidrei schrieb: So wie ich es sehe muss ich immer mindestens 115% bedienen. Oder ich Klage auf Abänderung und dies hat sich dann ggf. nach zwei Jahren wieder erledigt.

Du schreibst, daß das JA vor einiger Zeit neu gerechnet hatte und Du diese neue Summe bezahlt hast.

Dann muß doch über diese neue Summe ein Titel existieren, womit das Urteil obsolet ist.

Oder habe ich da irgendetwas mißverstanden?

Falls nicht, gilt das Urteil weiter und Du mußt die 115% zahlen. In diesem Fall ist die Neuberechnung des JAs uninteressant.

Fazit: Irgendetwas stimmt bei Deinen Angaben nicht!

Bitte schreibe doch mal in der richtigen zeitlichen Reihenfolge auf, wer was wann wie berechnet hat und welche Titel es dazu gibt.

Und wegen 5km mehr einen Rechtsstreit vom Zaune zu brechen solltest Du Dir sehr gründlich überlegen: Das Risiko, daß Du ihn verlierst, ist sehr groß.

Simon II
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#71
Hallo p und Simon,
das JA hatte mal im Rahmen der Beistandschaft die Gehaltszettel eingefordert. Die Stufe nach DDT hat sich dann glaube ich nicht geändert. Dies war nur im Rahmen der Erhöhungen der DDT und der Altersklasse eine Anpassung, sprich mehr geworden.
Nun wollten sie wieder Gehaltszettel sehen. Hierbei wurden nun noch ein Kredit vom mir eingebracht der damals vor Gericht "vergessen" wurde. JA hat diesen aber akzeptiert. Rechnen die mit den Fahrtkosten wie bei Gericht auch, würde ich bei beiden Kids eine Stufe niedriger kommen.
Die SB vom JA redet sich um Kopf und Kragen. Sie weiß, das sie falsch gerechnet hat. Nun kommen so Ausreden wie " Meine Kolleginnen verstehen die Leitlinie vom OLG Braunschweig auch so wie ich" und " Der Titel spricht von 115% und den haben sie zu bedienen".

Wenn ich es richtig verstehe, kann ich im Grunde nur immer mehr bezahlen. Weniger geht nur über eine Abänderungsklage. Sprich die 2 jährigen Berechnungen dienen nur der Unterhaltsmaximierung. Fakt ist rein rechnerisch würde ich eine Stufe tiefer rutschen. Sind aufs Jahr auch gute 600€. Bei zwei Jahren lohnt sich fast eine Abänderungsklage. Ob man dabei dann gewinnt, ist die zweite Frage.
So langsam macht sich Wut auf dieses System breit. Ich sehe es nicht mehr ein dafür schuften zu gehen. Dann echt den Dino machen und sich ins Fäustchen lachen. Vor allem wird es ja immer mehr mit den Jahren. Irgendwann sind es mal min. 800-900€ für beide Kinder. Das ist Wahnsinn.

Ich denke die schicken wegen 30€ die ich weniger zahlen will keinen Gerichtsvollzieher los. Da ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt. Glaube ich lasse es mal darauf ankommen.
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#72
(29-02-2016, 23:33)Einszweidrei schrieb: Der Titel spricht von 115% und den haben sie zu bedienen"

Da hat das Jugendamt recht, wenn der aktuelle Titel das aussagt. Nochmal:

- du kannst das bezahlen
- du kannst das nicht bezahlen, nachdem du erfolgreich auf Herabsetzung geklagt hast
- du kannst nicht bezahlen und dich pfänden lassen
- du kannst nicht bezahlen, dich pfändungsfest machen und fortan dein Leben auf Schulden umstellen.

So sind sie, deine Möglichkeiten.
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#73
Wg. 30 Euro im Monat machst Du so ein Fass auf? Das lohnt doch alles nicht, sch... auf 30 Euro und hab Deine Ruhe solange es geht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#74
Vielen Dank für eure Antworten.

Mir ist durchaus bewusst, dass es sich für Außenstehende ein wenig kleinlich anhören mag wegen 30€ ein Fass aufzumachen. Klagen auf hohem Niveau.

Mir geht's aber auch ums Prinzip und ja auch um Gerechtigkeit. Und dies sollte in einem Rechtsstaat nicht zu viel verlangt.

Die Rechnen falsch, drehen und wenden sich wie ein glitschiger Aal und dann kommt das Totschlagargument "Titel"

Langsam wird mir klar worum es in diesem Staat geht. Unterhaltsmaximierung und Abzocke. Warum rechnen die vom JA dann überhaupt?  Weniger wird es nie werden. Außer über Abänderungsklage.

Im Moment wächst mir dies alles ein wenig über den Kopf. Sehe hier in diesem Land keine wirkliche Zukunft mehr. Klar bleibt bei mir noch einiges hängen, Kinder kosten auch Geld, jedoch muss dies alles im Rahmen bleiben.

Die Vaterschaft für den Kleinen hat sich erledigt. Ich sehe es so skeptisch wie p_, es wird keine Bindung zustanden kommen und erst recht keine zugelassen. Abhaken.

Die Mutter von meiner Tochter hat nun auch einen dicken Bauch. Sprich Tochter bekommt, dass zweite Halbgeschwisterchen. Total die kranken Verhältnisse. Alles nicht meins. Der Kleinen bleibt auch nichts erspart. Im Grunde wird mir dies wohlmöglich über kurz oder lang in die Karten spielen, denn Tochter ist dort im Moment eh schon das fünfte Rad am Wagen und dadurch wird es sicherlich nun nicht besser.
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#75
Auf Ebene deines privaten Falls kannst du nichts tun, da bist du eingezwängt in eine Rechtssprechung, die sich evolutionär über viele Jahre auf Unterhaltsmaximierung optimiert hat. Rechnerisch der beste Weg wäre, die 30 EUR zu zahlen wie es schon Kay vorgeschlagen hat. Die 660 EUR für zwei Jahre liegen im Bereich der Anwaltskosten, wenn du klagst. Du solltest aber irgendwie schriftich festhalten (z.B. eine Bestätigung vom Jugendamt), dass du auf die Anerkennung der Fahrtkosten bestanden hast und das vom Jugendamt abgelehnt wurde.

Der Grund: In zwei Jahren kommt das Jugendamt wieder und will erneut Auskunft. Vielleicht würdest du dann aufgrund deines Nettolohns in eine höhere Tabellenstufe rutschen. Noch steigen die Löhne eher statt dass sie sinken. Das kannst du dann ohne Klage verweigern mit Hinweis auf deine Fahrtkosten. Dann muss das Jugendamt klagen und nicht du. Und sie können sich auch nicht damit herauslügen mit "Vor zwei Jahren haben sie doch unsere Fahrtkostenberechnung auch akzeptiert!". Hast du eben nachweisbar nicht. Ist zwar auch keine Garantie, den Fall zu gewinnen, aber die Chancen stehen besser.

Auf allgemeiner Ebene halte dich an die Tips in http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#unrecht , vor allem mach den Mund auf über deine Erfahrungen, das tun leider zu wenig Väter, lieber leidet man still und spielt bald wieder produktives Mitglied der Gesellschaft, wählt auch noch brav die Blockparteien, die für den Dreck verantwortlich sind. Du solltest auch selbstkritischer werden und dich fragen, was dich zu einer Importfrau gebracht hat, die sogleich die Pille "vergisst". Verhelfe deiner Menschenkenntnis und Verstand zu einer Blüte statt dem Geldbeutel importierter Lügnerinnen.
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