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Zugewinnausgleich für Immobilie
#1
Hallo zusammen,
nachdem ich mich vor vielen Jahren mit dem Thema Kindesunterhalt beschäftigen musste hat es mich jetzt wieder erwischt und würde mich über Eure Unterstützung sehr freuen.
Mit meiner neuen zukünftigen Ex bin ich nun 17Jahre verheiratet habe ein Kind und gerade ein Haus gebaut.
Nachdem das Haus fertig war ist Ihr eingefallen, dass es alles nur noch Gewohnheit ist und keine Liebe und meinte ich solle doch bitte ausziehen. Sie braucht Abstand ! „Vielleicht kommen wir ja mal wieder zusammen !?!
Nun ist der Tag X gekommen. Das Thema Auszug, Unterhalt und Zugewinnausgleich wird diskutiert.
Sie verdient gut und will unser Haus behalten.
 
Sie hat mir folgenden Vorschlag gemacht:
Alle geleisteten Kreditzahlungen werden zusammengerechnet und halbiert.
62000:2=31000€
Diese 31000€ will Sie bei mir abstottern je nachdem wie viel Geld gerade da ist und will auch alles mit dem ihr zustehenden Kindesunterhalt  verrechnen. Aber aus dem Grundbuch soll ich natürlich sofort raus !
Ich finde das es Quatsch ist oder ist das gängige Praxis ?
 
Ich würde mich freuen wenn ich hier etwas Unterstützung bei meiner Berechnung bekommen könnte.
Hier ein paar Eckdaten:


Heirat ohne Ehevertrag 1998
Hausbau 2013/14
Beide hälftige Kreditnehmer und im Grundbuch zu gleichen Teilen
Bank-Restschuld 300000€
Eigenkapital 45000€ (jeder 22500)
Hausschätzwert in 2016 inkl. Grundstück 400000€
 
Hier meine Rechnung:
400000€ geschätzter Hauswert
abzgl. 300000€ Restschuld
abzgl. 45000€ Eigenkapital (jeder 22500€)
= 55000€ Zugewinn
= 27500€ geteilter Zugewinn
+ 22500€ (mein Eigenkapital)
= 50000€ Auszahlungsbetrag
 
Könnt Ihr mir bitte sagen ob diese Rechnung so richtig ist ?
 
Meine Vorschlag wäre Sie nimmt eine Hypothek auf das Haus auf und bedient diese Raten von meinem Unterhalt.
Wäre das Eurer Ansicht nach eine praktikable Lösung ?
 
Sollten wir uns nicht einigen ist da noch das Thema Teilungsversteigerung. Was meint Ihr ist das ein gangbarer Weg ?
 
Zum Thema Auszug aus dem Haus beschäftigt mich noch die Frage ob sich hier Nachteile für mich beim Kindesunterhalt oder Zugewinnausgleich ergeben könnten oder ob ich bedenkenlos in eine neu 30qm-Butze ziehen kann mit neuer Meldeanschrift. Wäre schön wenn Ihr mir hier einen Tipp geben könntet.
Vielleicht hat ja jemand von Euch schon seine Erfahrungen damit gemacht.
 
Eine Option wäre auch noch nach meinem Auszug weiter die Kreditraten hälftig zu zahlen und später beim Einzug des neuen Partners Miete zu fordern. Denn die Immobilie wird in den nächsten Jahren seinen Wert auf jeden Fall steigern. Über die 50000€ lacht Sie irgendwann. Auch hier bin ich für einen Tipp dankbar.
Im Forum hier habe ich etwas von einem anrechenbaren Wohnwert auf den Unterhaltsanspruch gelesen.
Wäre dieses Thema auch für mich denkbar ? Das kommt bestimmt nur in Frage wenn ich mich weiter an den Raten beteilige. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee oder wenigstens einen Link zum informieren.
 
Am liebsten würde ich mich mit Ihr gütlich einigen. Aber das versuchen ja am Anfang alle!
Habe auch keine Lust den Anwälten unser Geld in den Rachen zu schmeißen und am Ende kommt für Beide nichts raus außer Kosten und gelassene Nerven. Hier muss ein Paket geschnürt werden was Beiden paßt !
 
Vielen Dank für Eure Hilfe !
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#2
(25-02-2016, 14:59)schade16 schrieb: Diese 31000€ will Sie bei mir abstottern je nachdem wie viel Geld gerade da ist und will auch alles mit dem ihr zustehenden Kindesunterhalt  verrechnen.

Das geht nicht. Sie ist dein Schuldner für die 31000 und du bist der Schuldner beim Kind, nicht bei ihr. Sie kann nicht zu Lasten des Kindes ihre Schulden bei dir tilgen.
So etwas geht nur über wackelige Hilfskonstruktionen, die nicht sicher funktionieren. Sie müsste sich verbindlich verpflichten, den Kindesunterhalt selbst zu tragen und du verzichtest auf die 31000 EUR. Das ist trotzdem immer angreifbar.

Das Haus besteht hauptsächlich aus Schulden. Ich wusste gar nicht, dass man mit so wenig Eigenkapital derart teuer bauen kann. Habt euch das aufschwatzen lassen oder seid ihr aus Eigeninitiative auf dieses dünne Brett?

Was mit dem Haus passieren soll muss im Detail ausgerechnet werden, wesentliche Parameter dafür sind die Einkommenszahlen der beiden Eltern. Die Hütte mit so fetten Schulden trotz Trennung zu halten ist mal die erste Überlegung, die eine realistische Grundlage benötigt incl. Luft für Eventualitäten. Als Mittelklasseverdiener kaum zu stemmen.

Der Zugewinn scheint keine Rolle zu spielen. Zu gleichen Teilen Eigentümer, beide gleich viel Geld reingesteckt, da gibt es keinen Grund für Ausgleiche. Wenn, dann wegen anderer Bereiche eurer Ehe.
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#3
Achtung, hier lauert eine Falle:

die Auf- oder Verrechnung mit Unterhalt ist nicht ratsam, und zwar aus folgenden Gründen:

Kindesunterhalt steht dem Kind zu. Anspruchsberechtigt sind die Kinder, die Mutter ist nur empfangsberechtigt. Im Zweifel würde folgendes passieren: Du kürzt den Unterhalt um Betrag X, deine Ex haut die Kohle auf den Kopf mit einem anderen Stecher oder sonstwie - und die Kinder bleiben unversorgt. Dann wird man dir unterstellen, den Kindesunterhalt nicht bezahlt zu haben - siehe §170 StGB.
Zudem ist die Immobilie Teil des Vermögens der Exe und nicht der Kinder, das kommt noch hinzu.

Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen würde ich zu folgender Vorgehensweise raten:

1. Bedingung für das Überlassen des Hauses ist, dass deine Exe zur Bank marschiert und dort die gesamtschuldnerische Haftung beider Eheleute beendet und durch die alleinige Haftung ihrerseits ersetzt.
Stimmt die Bank nicht zu, was zu erwarten ist wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, hast Du alle Trümpfe in der Hand!
(Anmerkung meinerseits: dass Exe das Haus behalten will ist ein sicheres Indiz dafür, dass sie schon Mr. Next am Start hat. Der will in das gemachte Nest mit einziehen - kann Dir nur recht sein im Hinblick auf §1579 BGB, Verwirkung von Unterhaltsansprüchen).
2. Lass von einem versierten Anwalt (hier sparen zu wollen kann später eine Menge Geld kosten...) eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorbereiten. In dieser Vereinbarung wird alles geregelt zu den Themen Scheidung, Zugewinn, Ausschluss nachehelichen Unterhalts auch in Fällen unverschuldeter Notlagen, Anrechnung Wohnvorteil auf die Höhe von Unterhaltsleistungen etc.pp.
3. Versuche auf jeden Fall (ob es klappt ist fraglich) den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Ein Anwalt wird berechnen was der Versorgungsausgleich wert ist - und versuche das in den Zugewinnausgleich "zu verwursten".

Dein Ziel sollte sein, mit Auszug aus dem Haus und rechtskräftiger Scheidung wieder frei von Altlasten zu sein und in ein neues Leben durchstarten zu können.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
(25-02-2016, 14:59)schade16 schrieb: Ich würde mich freuen wenn ich hier etwas Unterstützung bei meiner Berechnung bekommen könnte.
Hier ein paar Eckdaten:


Heirat ohne Ehevertrag 1998
Hausbau 2013/14
Beide hälftige Kreditnehmer und im Grundbuch zu gleichen Teilen
Bank-Restschuld 300000€
Eigenkapital 45000€ (jeder 22500)
Hausschätzwert in 2016 inkl. Grundstück 400000€
 
Hier meine Rechnung:
400000€ geschätzter Hauswert
abzgl. 300000€ Restschuld
abzgl. 45000€ Eigenkapital (jeder 22500€)
= 55000€ Zugewinn
= 27500€ geteilter Zugewinn
+ 22500€ (mein Eigenkapital)
= 50000€ Auszahlungsbetrag
 
Könnt Ihr mir bitte sagen ob diese Rechnung so richtig ist ?

Ja, Deine Rechnung ist so richtig, da Dir natürlich auch Dein eingebrachtes Eigenkapital rückerstattet werden sollte.
 
(25-02-2016, 14:59)schade16 schrieb: Meine Vorschlag wäre Sie nimmt eine Hypothek auf das Haus auf und bedient diese Raten von meinem Unterhalt.
Wäre das Eurer Ansicht nach eine praktikable Lösung ?

Wovon sie diese Hypothek bedient, ist ihre Sache. Sie sollte einfach ein zusätzliches Darlehen aufnehmen und Dich ausbezahlen.
 
(25-02-2016, 14:59)schade16 schrieb: Sollten wir uns nicht einigen ist da noch das Thema Teilungsversteigerung. Was meint Ihr ist das ein gangbarer Weg ?

Teilungsversteigerung wäre der dümmste aller Wege. Wenn sie Deinen Anteil nicht ausbezahlen kann, dann solltet Ihr versuchen, die Immobilie auf reguläre Weise zum tatsächlichen Marktwert zu verkaufen. Sonst fahrt Ihr beide nur Riesenverluste ein.
 
(25-02-2016, 14:59)schade16 schrieb: Eine Option wäre auch noch nach meinem Auszug weiter die Kreditraten hälftig zu zahlen und später beim Einzug des neuen Partners Miete zu fordern. Denn die Immobilie wird in den nächsten Jahren seinen Wert auf jeden Fall steigern. Über die 50000€ lacht Sie irgendwann.

Ich würde von dieser Option die Finger lassen. Nach der Trennung eine gemeinsame Immobilie zu verwalten birgt viel zuviel Streitpotential.
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#5
Vieles wurde nun schon richtigerweise gesagt. Um Verschiedenes nochmal zu unterstreichen:

a) Teilungsversteigerung. Diese genau zu erklären, kann ein Forum im Grunde nicht leisten. Vergiß das Thema schnell. Theoretisch natürlich möglich. Informationen solltest Du dazu hier holen. Auch zum Abgewöhnen: teilungsversteigerung.net (Diese Jungs sind übrigens besser als Anwälte auf diesem Gebiet)

b) Natürlich hängt bei der Vermögensauseinandersetzung (wobei es hier - wie meistens - eher um die Verteilung von Schulden geht) , wobei Ihr sicher Beide ganz gut verdient habt, aber eben auch gut gelebt, von dem zukünftigen Klima zwischen Euch beiden ab. Entweder Ihr schlagt Euch wegen der Differenz zwischen Hypothek und Marktwert des Hauses die Rübe ein, dann verdienen die Anwälte am besten, oder Ihr macht eine vernünftige Scheidungsfolgevereinbarung, wie schon oben gesagt wurde.

c) Kindesunterhalt - wie auch schon gesagt wurde - kann weder aufgerechnet noch verrechnet werden. Jeder Familienrichter schlägt Dir das zu jedem Zeitpunkt um die Ohren. Das ist schlicht Fakt. Wenn die sonst nichts können, aber das kriegen sie hin. Mit Sicherheit. Und im Prinzip ist es auch richtig. Es gäbe den Ausweg der "Erfüllungsübernahme". Zu dem Stichwort gibt es einen Thread. Aber naja. Ob das bei Euch Sinn macht, mag ich nicht beurteilen können.

d) Natürlich darfst Du niemals (!) aus einem Grundbuch raus, ohne das Dich gleichzeitig (!) die Bank aus der gesamtschuldnerischen Haftung lässt. Das lässt sich mit der Bank abklären und der Notar dokumentiert dann Beides im Verbund. Du wärst nicht der Erste, der für ein Haus bezahlen darf, dass ihm nicht mehr gehört. Wenn das Deine Ex nicht versteht, dann ist sie - mit Verlaub - entweder nicht informiert, was entschuldbar ist, oder bösartig. Das kann ich ebenfalls nicht beurteilen ;-)

Der Schritt in die 30 qm Bude wird Dich erst mal umhauen. Aber nur so lange, bis du begriffen hast, dass es eine tolle Sache ist, ohne 400.000 Euronen Schulden, mal Geld auf andere Weise ausgeben und (nebenbei anlegen) zu können.

Du hast nirgendwo geschrieben wie alt Dein Kind ist. Du solltest dringend strategisch denken. Jetzt wegen Vermögensangelegenheiten einen Streit vom Zaun zu brechen, kann ein Rohrkrepierer werden. Fühlt sich die Frau dort überrumpelt, trägt sie es womöglich über's Kind aus und wir sprechen uns hier wieder in Sachen "Umgangsboykott" und anderen feinen Sachen.

Verschaffe Dir einen Informationsvorsprung. Dann mach Deinen Plan. Den Info-Vorsprung nutzend, versuchst Du Deine Ex von Lösung X , alternativ Y, zu überzeugen. Sie muss überzeugt sein, dass sie nicht Nachteile in Kauf nehmen muss. Und dann bring Alles möglichst schnell unter Dach und Fach, bevor sie anfängt zu denjenigen zu rennen,die ihr erzählen, was ihr so "alles zusteht" ...
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#6
Bin gerade erst nach "Hause" gekommen.
Trotzdem möchte ich mich noch schnell bei Euch für die Tipps bedanken !
Ich werde mir alles durch den Kopf gehen lassen und habe bestimmt bald Neuigkeiten.
Übrigens verdient Madame überdurchschnittlich.
Ich bin hier der arme Durchschnittsverdiener.
Also die feindliche Übernahme macht schon Sinn.

Vielen Dank !
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#7
Mein Sohn ist 14 und Umgangsboykott würde nicht funktionieren.
Ist gerade das Alter wo Mamas sich gerne mal trennen und in Ausbruchstimmung sind )-:
Bösartig ist Sie eigentlich nicht....aber das kann sich schnell mit den "richtigen" Beratern schnell ändern (-;

Eine Frage stellt sich mir noch zum Thema Auszug aus unserem Haus.
Die Lage wird natürlich für alle immer unerträglicher.
Wäre ein zu schneller Auszug clever oder hätte das irgendwelche Nachteile.
Z.B. könnte Sie sich ja sofort einen Titel für den Kindesunterhalt holen obwohl noch nicht einmal der Zugewinnausgleich geklärt ist.
Meiner Meinung nach sollte ich solange bleiben bis wirklich ALLES geklärt ist .... auch wenn es schwer fällt.
Ist hier vielleicht noch etwas was ich bedenken müsste ?
Was meint Ihr dazu ?
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#8
Du solltest so lange bleiben, wie es irgendwie geht. Natürlich kann sie sofort die Titulierung verlangen. Bist Du erst einmal draußen, kommen die nächsten Schritte .... Auf diese Dinge solltest Du Dich erst vorbereiten, so fern dies möglich ist. Wenn Dein Auszug unumgänglich ist, solltest Du auch erst mal die Zeit danach durchplanen.

Warum zieht sie nicht aus ;-) ... Was will denn das Kind?
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#9
Ihren Auszug hab ich ihr auch schon vorgeschlagen. Leider kann ich rechnen und weiß das ich Probleme hätte das Haus zu halten. Also lieber raus und Neuanfang. Nur für ein Haus arbeiten will ich auch nicht.
Unser Kind will uns eigentlich beide behalten und keine Trennung. Für ihn ist es gerade in seinem Alter besser wenn ich hier bin. Er sieht es so ... Sie natürlich nicht.
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#10
(27-02-2016, 18:50)schade16 schrieb: Die Lage wird natürlich für alle immer unerträglicher.
Standhalten ist das Gebot der Stunde.
Das ist wie Armdrücken, wer zu früh den Mut verliert, verliert.


(27-02-2016, 18:50)schade16 schrieb: l
Meiner Meinung nach sollte ich solange bleiben bis wirklich ALLES geklärt ist .... auch wenn es schwer fällt.
Ich teile deine Meinung. Je weiter du mit der Klärung kommst vor dem Auszug, desto besser.
Schreibe die Vereinbarungen mit ihr auf.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
(28-02-2016, 14:46)raid controller schrieb: Der Zinsschaden für die Bank wäre sicherlich bei dieser hohen Restschuld nicht unerheblich. Vergiss daher auch die Vorfälligkeitsentschädigung nicht.
Mann in Deutschland alle 10 Jahre aus so eine Hypothekendarlehn ohne Vorfälligkeitsentschädigung raus. Bei Konsumdarlehn nach 6 Monaten Laufzeit.

Bei 1,5 % Zins beträgt die monatliche Zinsbelastung bei einem neu aufgenommenen Kredit 125 € pro 100.000 € Restschuld.
Bei einem Geldmangel lässt sich so ein Kredit sicherlich (zur Freude der Bank) auch auf eine 1% Tilgung senken.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#12
Also von solchen Tipps wie " solange durchhalten wie nur irgendmöglich" halte ich überhaupt nichts. Zum einen merkt euer Kind auch das das keine normale Situation ist, und zweitens verbaut man sich den Neuanfang. Dann dochlieber aussziehen und ein neues Leben anfangen. Das Kind ist bald in dem Alter wo es vielleicht keinen, oder nur geringen Unterhalt, bekommt. Zum Beispiel wenn es eine Lehre macht. Ab 18 werden die Karten eh neu gemischt. Vielleicht kannst du ja sogar auf Trennungsunterhalt klagen, sie verdient ja mehr als du.

Und die Geschichte mit dem Verrechnen des Kinderunterhalts ist wirklcih nicht ratsam. Besser ist du bezahlt den Unterhalt, und wovon Sie die Raten bezahlt kann dir ja herzlich egal sein.
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#13
(27-02-2016, 21:35)schade16 schrieb: Mein Sohn ist 14

und

(27-02-2016, 21:35)schade16 schrieb: Unser Kind will .... Für ihn ist es gerade in seinem Alter besser wenn ich hier bin. Er sieht es so ...

Warum bleibst du nicht mit deinem Sohn im Haus und sie zieht (möglicherweise nicht freiwillig) aus? Später könnt ihr euch was günstigeres suchen.
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#14
Wenn sie dort wohnen bleibt und du ausziehen wollen solltest muss sie dir folgendes aus zahlen:
- deine Investition 22.500 €
- die Hälfte des bisherigen Wertzuwachs 50.000 €

Das sollte sie dir überweisen und wenn sie das Geld nicht hat einen Kredit dafür aufnehmen. Und wenn das auch nicht ist sollte du dir eine entsprechende Grundschuld eintragen lassen bevor du aus ziehen solltest.
Dann kannst du immer noch das Grundstück versteigern lassen wenn sie dir bei einer Ratenzahlung die Raten irgend wann nicht mehr zahlt. Gut wäre auch wenn du ein Wohnrecht bis zur Tilgung dessen von dem was sie an dich zahlen muss hast. Dann kannst du deinen Anteil bei Zahlungsverzug auch einfach vermieten ohne dort selber zu wohnen.

Dann mach als Bedingung das ihr vor Auszug ein Testament macht was deinem Kind das Haus im Todesfall sichert.
Dann schau mal das ihr (sofern du ausziehen wollen solltest) die Monatsrate für den Kredit senkt. Das erhöht dann den nachehelichen Unterhalt den du von ihr bekommst. Wenn du Glück hast holst du damit das raus was du wohl möglich an Kindesunterhalt an sie zahlen mußt wenn das Kind von ihr allein betreut werden sollte :-))

Aber erst mal gut überlegen was du machen willst und dann alles was ihr euch zusammen aus heckt beim Notar im Vertrag fest halten. Eine Einigung mit der beide Seiten leben können ist alle male billiger als sich Jahre lang vor Gericht rum zu streiten, zwei Anwälte, Gutachten und Gerichte bezahlen zu müssen.

Mach es einfach das für euer Diskussionsgrundlage beide Seiten auf je einen Zettel schreiben was sie gerne für eine Lösung haben wollen. Wenn ihr Glück habt gibt es dabei Überschneidungen. Und über den Rest müsst ihr eine Variante finden die für beide tragbar ist. Sich einfach gegenseitig fragen was man von dem was der andere will anbieten kann um das zu bekommen was man selber will.

Eventuell kann man aus dem Haus ja auch so ein Art Reihenhaus (rechts und links) oder zwei Etagen mit separaten Zugängen machen. Dann könnt ihr euer Kind dort super zusammen im Nestmodell betreuen.

Viel Glück
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#15
Hallo zusammen,

erstmal vielen vielen Dank für Eure Gedanken und Ratschläge. Das Hilft mir wirklich extrem weiter!
Bevor ich auf Eure Gedanken eingehe hier kurz ein Statusbericht.
Heute habe wir kurz den Kommunikationsstop beendet und uns gegenseitig versichert das keiner dem Anderen etwas "böses" will.
Ist auch ehrlich gemeint ! Von Ihr und von mir. Wir arbeiten beide viel und wollen Ihr nicht unnötig Nerven lassen.
Das ist aber der Stand von heute. Ich weiß ....Morgen kann alles anders sein !
Mittlerweile habe ich sämtliche Abbuchungen (Versicherungen, Handy vom Sohn, Kredit usw....) auf Ihr Konto geändert.
Die letzten 20 Jahre habe ich mich um alles Finanzielle der Familie gekümmert. Nun ist Sie dran ! Diese Admin-Aufgaben ist Sie nicht gewohnt. Mal schauen...
Sie will jetzt eine Trennungsvereinbarung vorbereiten und dann setzen wir uns wie "erwachsene" Menschen zusammen.
Sie soll auch mal etwas tun ................
Eine Scheidung will sie nicht.......("vielleicht kommen wir ja wieder zusammen")Nach den letzten 12 Monaten glaube ich nicht mehr dran !
Die Vereinbarung werde ich mir in Ruhe ohne voreilige Entschlüsse ansehen und dann werden wir versuchen einen Mittelweg zu finden.
Ich habe ihr auch erklärt, dass ich nicht eher ausziehe bis alles bis ins Kleinste geklärt ist.
Sie hat mich auch monatelang in der Warteschleife hängen lassen obwohl ich sie mehrfach gefragt hatte wie ihr PLAN ist.
Sie dachte wohl alles erledigt sich von selbst.
Von dem Thema ZUGEWINNAUSGLEICH will sie nichts hören. sie meint, da dass Haus gerade erst fertig ist kommt das nicht zum tragen.
Sie geht davon aus, dass es reicht wenn wir die geleisteten Zahlungen (62000€) halbieren und meine Summe wird mit dem Kindesunterhalt verrechnet.
Ist Quatsch aber das muss sie noch verstehen lernen.....
Und hier nochmal zum allgemeinen Verständnis... Sie verdient 5-stellig und ich weniger als die Hälfte davon )-;
Also insgesamt sind (waren) wir eine gute Partie.
Trotz hohem Kredit und wenig "angegebenen" Eigenkapital und nur 1% Tilgung hätte es funktioniert.
Habe auf 20 Jahre festschreiben lassen und mit ca. 7000€ Sondertilgung jährlich wären wir nach 20 Jahren fertig gewesen.
( Bevor Ihr anfangt zu rechen : sind ca. - Summen von einem Hauskredit und einem Privatkredt für die lästige Aussenanlage)
Mit Ihrem Verdienst dürfte die Bank rechnerisch kein Problem haben mich rauszulassen. Ob Sie es wollen ist die Frage ... 2 Kreditnehmer sind immer besser !!!


Auf einige eurer Gedanken bin ich nun eingegangen.
Nun zu den Gedanken welche bei mir noch Fragen aufwerfen (ich versuche mal ohne Zitierfunktion - funktioniert irgendwie nicht)

@Micha aus Bayern
Richtig ! Unser Sohn merkt natürlich alles ! Aber wir lieben ihn und "versuchen" ihn in seiner Pubertät nicht zu behindern (-;
Ausziehen bevor alles geklärt ist wäre meiner Meinung nach eine Fehler. Dann stockt jede Kommunikation. Aus dem Weg gehen können wir uns hier.
Ist ein großes Haus (siehe Belastung (-Smile. Haben 2 getrennte Zimmer. Man kann sich aus dem Weg gehen. Das machen wir allerdings schon fast ein Jahr.
Irgendwann muss natürlich Schluss sein !
Was meinst Du mit Trennungsunterhalt ? Ich verdiene doch gut ! Jedenfalls weit über den Mindestbehalt(-:
Wie würde denn da eine Berechnung aussehen ?

@Momik
Was meinst Du damit, dass SIE (möglicherweise nicht freiwillig) auszieht ?
Was heisst "unfreiwillig" ? Und wie soll dann alles weiter gehen ?

@Bruno
Danke für deinen Tipp mit der Grundschuld und dem Wohnrecht !
Meinst Du wirklich das hier eine Verrechnung von nachehelichem Unterhalt möglich ist. Ich bin es nicht gewohnt etwas zu bekommen !
Wie sähe den hier die Berechnung aus...mit der Düsseldorfer habe ich ja schon Erfahrung.
Habe bisher nur Unterhalt bezahlt ! Und zwar immer und jeden Monat bis zum "schönen" Ende.
Dafür habe ich aber jetzt auch noch einen Super-Sohn mit 24 Jahren.
Seperate Zugänge ist gut ! Könnte sogar funktionieren !

Was ich nicht verstehe ist deine Rechnung:
Dein ZITAT:
Wenn sie dort wohnen bleibt und du ausziehen wollen solltest muss sie dir folgendes aus zahlen:
- deine Investition 22.500 €
- die Hälfte des bisherigen Wertzuwachs 50.000 €

Ich komme bei meiner Rechnung (siehe Thread-Eröffnung) nur auf 50000€. Diese Rechnung wurde von Theo als richtig befunden.
Bei Dir wären es ja 72500€. Darf ich Dich heiraten und mit dir ein Haus bauen (((-;
Ich weiss jetzt nicht so richtig welche Rechnung stimmt.....Muss Madame ja bald etwas vorlegen.


Vielen Dank an Alle für die Hilfe !
Ich freue mich weiter auf eure Gedanken !
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#16
(29-02-2016, 01:37)schade16 schrieb: Ich weiss jetzt nicht so richtig welche Rechnung stimmt.....Muss Madame ja bald etwas vorlegen.
Das liegt daran, daß Deine Angaben für eine korrekte Berechnung nicht ausreichen.

Entscheidend ist nicht Euer Eigenkapital beim Hausbau. Entscheidend ist beim Zugewinn das Vermögen zu Beginn der Ehe und zum Ende der Ehe (reine Stichtagsbetrachtung).

Exemplarisch eine dritte Rechnung.
Wir tun mal so als wäre das eingebrachte Eigenkapital zu Ehebeginn auf dem Konto gewesen und Madame übernimmt das Haus inkl. Verbindlichkeiten:

Anfangsvermögen (Heirat):
Du 22.500 (Sparbuch - Aktiva)
Sie 22.500 (Sparbuch - Aktiva)

Endvermögen:
Du Null (keine Immobilie, kein Geld, keine Schulden) -> Zugewinn: -22.500 -> wird Null (negativen Zugewinn gibt es per Definition nicht)
Sie 400.000 (Immobilie - Aktiva), 300.000 (Schulden - Passiva) -> Zugewinn: 77.500

D.h. 38.750 Zugewinnausgleich.
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#17
Eigentlich hatten wir zu Beginn der Ehe Beide 0€.
Zu Beginn der Ehe haben wir keinen Kassensturz gemacht....war das falsch.
Finanziell haben wir immer alles in einen Topf geworfen.
Deshalb habe ich auch den gemeinsamen Eigenanteil von 45000€ einfach durch 2 geteilt.
Ist der Gedanke falsch ?
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#18
(29-02-2016, 14:38)schade16 schrieb: Deshalb habe ich auch den gemeinsamen Eigenanteil von 45000€ einfach durch 2 geteilt.
Ist der Gedanke falsch ?
Der Gedanke ist nicht wirklich falsch. ... und im Ergebnis landest Du auch bei den von Dir errechneten 50.000 EUR (bei Null EUR Anfangsvermögen).

Der Rechenweg ist nur ein wenig anders.

Grundsätzlich nochmal (der bereits erwähnte Hinweis):
Über Immobilienwerte läßt sich wunderbar (teuer) streiten.

... und auch wenn ich mit dieser Einstellung nicht zwingend auf Begeisterung stoße:
Ich bin rückblickend froh darüber, nicht den letzten möglichen Cent bei meiner Vermögensauseinandersetzung erstritten zu haben.
1 EUR bei meiner Ex ist mir allemal lieber als 2 EUR beim Anwalt.
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#19
(29-02-2016, 14:38)schade16 schrieb: Eigentlich hatten wir zu Beginn der Ehe Beide 0€.
Zu Beginn der Ehe haben wir keinen Kassensturz gemacht....war das falsch.
Finanziell haben wir immer alles in einen Topf geworfen.
Deshalb habe ich auch den gemeinsamen Eigenanteil von 45000€ einfach durch 2 geteilt.
Ist der Gedanke falsch ?

Nein, der ist schon richtig. Brunos Thema ist ersichtlich eher Puppen als Zahlen  Rolleyes

ochmal zur Verdeutlichung: Die Immobilie ist 400000€ wert. Davon gehren 300000€ der Bank und Euch beiden gehören die restlichen 100.000€ gemeinsam.

Diese 100.000 € setzen sich zusammen aus al Eiurem Eigenkapital, bl der bereits erfolgen Tilgung und cl der Wertsteigerung seit Kauf. Da jeder von Euch an allen drei Faktoren gleich beteiligt ist, werden die 100.000€ einfach durch zwei geteilt.

Also: jedem von Euch stehen 50.000 € aus der Immobilie zu. Wenn sie übernimt, müsste sie Dir Deinen Anteil als Zugewinn auszahlen.

Man könnte jedoch einwenden, dass Deine Ex durch die extrem lange Kreditfestschreibung stark gebunden ist. Will oder muss sie später doch verkaufen, so wird ein Riesenbatzen an Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Von daher wäre es gerechtfertigt, von ihrer Seite aus einen Abschlag zu diskutieren.
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#20
(29-02-2016, 01:37)schade16 schrieb: Darf ich Dich heiraten und mit dir ein Haus bauen (((-;
Is nett gemeint, aber ich stehe leider auf heterosexuell veranlagte Frauen. :-))

(01-03-2016, 00:40)Theo schrieb: Da jeder von Euch an allen drei Faktoren gleich beteiligt ist, werden die 100.000€ einfach durch zwei geteilt.
Also: jedem von Euch stehen 50.000 € aus der Immobilie zu. Wenn sie übernimmt, müsste sie Dir Deinen Anteil als Zugewinn auszahlen.
Hab noch mal alles durch gelesen. Sehe ich auch so das beiden Seiten jeweils 50 k€ zu stehen.

Wenn du da nicht wohnen wollen solltest und sich da ein zweiter Eingang dran bauen lässt könntest du deine Hälfte vermieten und durch die Miete dir deine Hälfte als Altersvorsorge von selbst ab zahlen lassen und im Alter verkaufen...
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#21
Hallo zusammen,

bin kurz vor dem Abgrund und heute einen Schritt weiter )-:. Heute hatten wir unser erstes Gespräch bezüglich der Finanzen.
Es ist schon erstaunlich wie schnell Menschen, die sich eigentlich gütlich einigen wollen, sich dann doch bei einem solchen Gespräch aufreiben und anbrüllen können. Frau und Mann sind einfach nicht in der Lage solche Themen zu behandeln und die Gefühlsebene außen vor zulassen. Aber dafür sind wir halt alle Menschen.Wir haben es dann trotzdem geschafft und wieder "zu erden". Fürs erste jedenfalls.
Beim ersten Streit ging es natürlich um den Schätzwert der Immobilie. Habe über Immoscout ein Gutachten gemacht und Grundtückspreise zum Vergleich recherchiert, da bei Immoscout nur der Bodenrichtwert berechnet wird. Dieser liegt noch unter unserem Kaufpreis vor ca. 4 Jahren. Mittlerweile haben sie die Preise hier verdoppelt !!! Das Ergebnis meiner Berechnung gefällt Ihr natürlich gar nicht !
Habe Ihr vorgeschlagen unser Haus zum Verkauf anzubieten und so Wert zu ermitteln. Will Sie nicht, denn dann weiß ja die Nachbarschaft Bescheid (-; Wäre aber eigentlich ein guter Weg. Verkaufen will Sie leider immer noch nicht.
Zitat " Denk doch mal an unser Kind"(du Egoist!)

Sie hat sich mittlerweile Rat geholt und hat diverse Forderungen.
Es wäre schön, wenn Ihr mir hier Eure Meinung sagen könntet.

1. Sie möchte gegenseitig Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich ausschließen ( sie verdient fast das 3-fache von mir !)
Soll ich darauf eingehen ?

2. Sie traut nur einem Gutachten über die Immobilie vom Amtsgericht, was lt. Ihrer Aussage 3000€ kosten soll. Das soll ich natürlich komplett bezahlen.

3. den Zugewinn will Sie mir in Höhe des Kindesunterhaltes überweisen als Ratenzahlung. Mit Grundschuldeintrag ist Sie einverstanden.
Wenn Sie mal mehr hat will Sie auch "mal" mehr überweisen. Sie weigert sich den Zugewinn in einer Summe zu bezahlen.
" Sie hat hat schon den hohen Kredit und kann nicht noch eine Hypothek aufnehmen." habe ihr aber erklärt, das Sie das muss wenn es hart auf hart kommt.
" Und ich soll doch mal an unser Kind denken". Sie versucht mich hier als Egoisten darzustellen. Über das Thema KIND geht das immer prima !

4. Sie möchte in der Trennungsvereinbarung das Datum für die Trennung möglichst auf den Tag zurückdatieren an dem Sie vor einigen Monaten ins Gästezimmer gezogen ist. Warum Sie das möchte lässt Sie im Dunkeln. Welche Ziel verfolgt Sie hier ?
Bereitet Sie villeicht schon die Scheidung vor welche Sie ja angeblich nicht will ?

5. Die Steuererklärung für 2015 welche ich gerade nebenbei auch noch mache will Sie mit dem Zugewinnausgleich verrechnen.
Also getrennt Veranlagen und Ihren Anteil verrechnen. Vorteil wäre ich hätte schon mal bares. Zugewinnausgleich kann ja noch dauern.

6. Ab diesen Monat gehen ja alle Kreditkosten von Ihrem Konto ab (um die gesamtschuldnerische Haftung Ihrerseits will Sie sich jetzt endlich kümmern). Ende des Monat will Sie von mir, solange ich hier wohne, kein Geld, sondern will auch hier meinen hälftigen Anteil von Kredit und Haushaltskosten vom Zugewinn abziehen.
Wäre es nicht hier ratsamer Ihr die Hälfte zu überweisen mit dem Zahlungshinweis: anteilige Kreditkosten ?

7. ein Notar für die Trennungsvereinbarung wurde Ihr auch schon empfohlen (-;.Sie hat mir sogar die Nummer gegeben.

8. Mein Sohn ist bei mir privat krankenversichert ( sie ist es auch). Sie ist der Meinung das sich daran nichts ändert und ich in Zukunft die Beiträge für meinen Sohn tragen muss und hier nichts verrechnet wird. Ist das richtig ?
Sie war sogar der meinung, das das Kindergeld Ihr komplett zusteht.
Hier konnte ich Ihr aber schnell beweisen das meine Hälfte vom Unterhalt abgerechnet wird.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir hier Eure Gedanken sagen könntet.
Ich habe das Gefühl mein nächster Gang wird der zum Anwalt sein müssen, dieses vorgeschlagene wirre Konstrukt nur Probleme aufwirft, da hier die verschiedensten Themen miteinander vermischt werden.
Wie hier hier schon geschrieben wurde entwickelt sich das alles wirklich leider zum Armdrücken.



Vielen dank für Eure Antworten !
schade !!!
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#22
1. Nie im Leben!
2. Wenn sie das wünscht, soll sie es auch bezahlen. Bei einer so grossen Hütte ist ein neutrales Wertgutachten allerdings auch nicht verkehrt, wenn man selber wenig Ahnung von den Preisen hat.
3. Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht schlecht. Kein Problem, wenn sie genau fixiert ist.
4. Die Rückdatierung dient einer frühen Scheidung. Sie kann früher wieder heiraten, ist früher vom Trennungsunterhalt runter, spart bei Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Mit anderen Worten: Dein Nachteil.
5. Verstehe den Trick nicht.
6. Verrechnungen sind immer schlecht, weil zwei Dinge in Verbindung gebracht werden, die nichts miteinander zu tun haben. Im schlimmsten Fall bricht das Konstrukt zusammen.
7. Schön. Erst gehst du zu einem Anwalt. Da kommst du nicht drumrum, es herrscht Anwaltspflicht.
8. Der Pflichtige muss auch die Krankenversicherung des Unterhaltsberechtigten zahlen. In deinem Fall gibt es aber ganz andere Schranken, wenn Ex das Dreifache wie Du verdient, kann es sein dass der Barunterhalt von ihr selber zu tragen ist.
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#23
Zur Unterhaltsberechnung:

Sie verdient erheblich mehr als Du; beachte, beim Haus wird ihr - wenn sie alleine drin bliebe - ein Wohnwert angerechnet.

Berechnet sich:

Wohvorteil= Vergleichsmiete minus von ihr getragene KreditZINSEN (nicht Tilgung)!

Wenn sie schon um Faktoren mehr verdient, dann könnte dieser Punkt die Barunterhaltspflicht erledigen, wie @p zu 8. geschrieben hat.

Die Diskussion dreht sich zu viel darum, wie Sie die Welt sieht und sie sich einrichtet!

Mache Dein Szenario auf, was Du brauchst:

- Neue Wohnung, wo Du mit deinem Sohn wohnen kannst, ggf. Wechselmodell.

- Wohnungseinrichtung

- Trennungsunterhalt ist halbe halbe ohne Einschränkung.

- wie ist Versorgungsausgleich vereinbart?

Ändere in der Diskussion diese Perspektive; dann wird es entweder darauf hinauslaufen, dass Du im Haus eine Wohnung für Dich mit Sohn abtrennst ( bzw. umgekehrt) oder das Haus verkauft werden muss.

Es geht hier nicht um die weitere Behaglichkeit der Alten sondern um Deinen Neuanfang!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#24
Vielen vielen Dank ! Das hilft mir wirklich weiter.
Und Richtig ... Hier geht es um MEINEN Neuanfang !
Ich denke noch viel zu sehr als Familienvater.

Was meint Ihr sollte ich Ende des Monats tun. Hier will sie dann ein Schriftstück aufsetzen in dem mein hälftiger Anteil vom Zugewinnausgleich abgezogen wird.
Sollte ich ihr lieber die Hälfte überweisen um den Trennungszeitpunkt (wirtschaftlich) nach hinten zu setzen und zwecks Wohnrecht oder ähnliches nichts zu verwirken ?
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#25
Ganz einfach, du erklärst Ende des Monats den Nullpunkt in der Trennung und diskutierst DEIN Szenario; eigene Wohnung; Wechselmodell; ...

Du trägst keine ihrer Kosten, ihr seid noch nicht mal getrennt!

Ab diesem Zeitpunkt forderst Du sie auf, Trennungsunterhalt zu bezahlen (Schriftstück, dessen Empfang sie dir quittiert).

Der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich haben den Stichtag "Scheidungsantrag"; der kann typischerweise 9 bis 10 Monate nach Trennungszeitpunkt gestellt werden.

Sämtliche Ausgleichszahlungen sind auf diesen Punktt zu prognostizieren.

Gut möglich, dass Ex einen neuen Lover hat; das würde die Einstellung vom Sohn verändern und ihn in deine Richtung treiben, sie hat dann Unterhaltspflicht.

Lass Dich da nicht jagen.

Du bist fertig, wenn Du für Dich (und deinen Sohn) den Neuanfang starten kannst.

Und dass Trennungsjahr (mit Trennungsunterhalt) nur 12 Monate dauern soll, ist ganz großes Gerücht!

Wenn Themen wie Zugewinnausgleich streitig mit dem Scheidungsverfahren verbunden werden (Scheidungsverbund), dann kann das schon mal zwei oder drei Jahre dauern. Hier im Forum gibt es Fälle von vier bis fünf Jahren; bei mir ging es schnell, 20 Monate, aber dafür sind viele Dinge noch nicht geregelt!

Viel Kraft
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(Donovan)
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