Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile folgende Situation:
Ich war Verheiratet (jaja... ich Weis)
Es kamen zwei Kinder (....braucht mir nichts dazu sagen)
Da ich hier schreibe spar ich mir den Rest....
Im sogenanten Trennungsjahr war ich wohl Geistig umnachtet und hatte freiwillig meinen Kindern Unterhalt bezahlt. Da dies trotz des Eigenheims wohl zu wenig war wurde ich von meiner Ex Verklagt.
So... Ende vom Lied ist, der Vergleich ergab im November 2014, dass ich eine Summe X (war erheblich weniger als ich freiwillig bezahlte) bezahlen muss. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Hausbesitzer, hatte ne 5 - Stellige Summe auf dem Konto, war Selbstständig mit vollen Auftragsbüchern.
Nachdem sich die Bank, meine Ex, die Anwälte und der gleichen bedient haben, war ich gezwungen Insolvenz zu beantragen....
Soweit zum Drumherum. Es ist in sofern wichtig: ICH wurde verklagt und es gab vor einem Gericht ein Verfahren.
Nachdem ich mittlerweile nur noch 500,- Euro zum leben habe im Monat und angestellt bin seit mitte letztem Jahr und die Steuerklasse sich seit diesem Jahr nun auch wieder auf 1 geändert hat, bin ich der Meinung, dass ich ein anrecht auf eine Abänderungsklage habe.
Doch das sich überhaupt ein Anwalt sich mit mir trifft, soll ich 250 Euro mitbringen oder einen Schein zur Beratungshilfe.
Ich habe einen Antrag gefunden, doch hier steht drin...
"* In der vorliegenden Angelegenheit tritt keine Rechtsschutzversicherung ein.
* In dieser Angelegenheit besteht für mich nach meiner Kenntnis keine andere Möglichkeit, kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.
* In dieser Angelegenheit ist mir bisher Beratungshilfe weder bewilligt noch versagt worden.
* In dieser Angelegenheit wird oder wurde von mir bisher kein gerichtliches Verfahren geführt.
Wichtig: Wenn Sie nicht alle diese Kästchen ankreuzen können, kann Beratungshilfe nicht bewilligt werden. Eine Beantwortung der weiteren Fragen ist dann nicht erforderlich."
Die ersten Drei Punkte könnte ich ohne mit der Wimper zu zucken anklicken. Doch beim letzten Punkt wurde ich stutzig.
Kann es sein, obwohl ich ggf ein Recht auf eine Klage hätte, dass ich kein Recht auf Hilfe habe? Wäre für mich mittlerweile nicht Verwunderlich, da ich ja in good old Germany lebe und dies ein Land ist, indem Väter nicht wirklich Rechte haben oder diese nicht durchgesetzt werden.
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Sicher kannst das ankreuzen. Du hast doch in dieser Sache noch keine Abändungsklage begonnen.
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05-03-2016, 01:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-03-2016, 01:20 von sorglos.)
(04-03-2016, 15:42)Fragender schrieb: Nachdem ich mittlerweile nur noch 500,- Euro zum leben habe im Monat und angestellt bin seit mitte letztem Jahr und die Steuerklasse sich seit diesem Jahr nun auch wieder auf 1 geändert hat, bin ich der Meinung, dass ich ein anrecht auf eine Abänderungsklage habe. Vergiss die Abänderungsklage.
Prüfe die Aufstockung mit SGBII -> Suchfunktion hier im Forum.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
(04-03-2016, 15:42)Fragender schrieb: Doch das sich überhaupt ein Anwalt sich mit mir trifft, soll ich 250 Euro mitbringen ...
* In dieser Angelegenheit...
* In dieser ... Nachdem man mich bis in die Obdachlosigkeit geurteilt hatte, reihten sich bei mir Anwälte ein, die schnell noch mal bares machen wollten, ohne Quittung versteht sich. Schnell zahlte ich echtes Geld in fiktive Verfahren. Wenn du wirtschaftlich am Ende bist, wird dir für gut zureden der letzte cent Bares abgeknöpft. Keine Hilfen, keine Verfahren waren das Ergebnis. Lass dir im Gegensatz zu mir nicht noch den letzten Cent abschwatzen.
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Wenn Verfahrenkostenhilfe genehmigt wird, warum nicht klagen? Parallel kann man ja trotzdem versuchen, Aufstocker zu werden. Prinzip: Auf allen Zylindern feuern.
Das schöne an Verfahrenkostenhilfeanträgen ist: Schnell und kostenlos. Einfach mal raushauen.
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(05-03-2016, 10:44)p__ schrieb: Wenn Verfahrenkostenhilfe genehmigt wird, warum nicht klagen? Parallel kann man ja trotzdem versuchen, Aufstocker zu werden. Prinzip: Auf allen Zylindern feuern.
Ich habe das so gemacht. Mit einem ALGII Bescheid kann man dem FamG auch klar machen, das man gerade übergebührlich strapaziert wird. Damit ist nun mein geänderter Unterhaltstitel sogar vom OLG "Bullet-proofed" gegenüber dem Jobcenter. Wenn VKH abgelehnt wird, kann man ja immer noch davon absehen, weiter Geld zu verbrennen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
(05-03-2016, 01:20)sorglos schrieb: Vergiss die Abänderungsklage.
Aber warum soll ich die Abänderungsklage vergessen? Eines Meiner Kinder wurde so bearbeitet, dass es den Zweiten Vornamen und den Nachnamen ändern ließ, das Zweite Kind hat mir über das FamG zu verstehen gegeben (unter 10 Jahren alt), dass es sein freier Wille ist, dass es keinen Kontakt mehr will.
Sorry, aber warum soll ich mehr bezahlen, dass es Ihnen nicht so schlecht geht? Ich war am Anfagn so blöd und habe den dreien ALLES gelassen und viel zu viel freiwilligen Unterhalt bezahlt und zum Dank wurde ich verklagt...?!?!? Sorry, aber mittlerweile bin ich soweit, dass ich nur noch an mich denke. Wenn ich als Mensch für so jemanden nichts Wert bin und nur als Geldbeutel gesehen werde, dann soll doch so´n Richter sein sch... Job machen
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(10-03-2016, 13:37)Fragender schrieb: mittlerweile bin ich soweit, dass ich nur noch an mich denke. Wenn ich als Mensch für so jemanden nichts Wert bin und nur als Geldbeutel gesehen werde, dann soll doch so´n Richter sein sch... Job machen
Den Tipp bekommst du deshalb, weil du, wenn du jemand bist, der sowieso in der Nähe des Mangelfalls herumkratzt, im Unterhaltsrecht keinen Blumentopf gewinnen kannst. Dafür kannst du aber sozialrechtlich die vom Familiengericht oder Jugendamt großzügig aufgemachte Unterhaltsrechnung an den Staat zurückreichen. Wenn du die Abänderungsklage verlierst, dann trägst du die Kosten der gegnerischen Partei. Trotz VKH.
Wäre ich damals nicht Aufstocker geworden, wäre ich wg. des bestehenden Titels längst kahlgepfändet und meinen Job los, weil kein Arbeitgeber gerne Drittschuldner ist. Bis der Titel abgeändert war, sind 19 Monate ins Land gegangen, bei der mir 700 Euro im Monat übrig blieben, ohne gewohnt oder gegessen zu haben.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
(11-03-2016, 11:49)Sixteen Tons schrieb: Den Tipp bekommst du deshalb,... aber sozialrechtlich ... zurückreichen. OK, aber dann hätte ich wieder Einkünfte und die wiederum krallt sich dann vermutlich der Insolvenzverwalter. Oder sehe ich hier was falsch???
(11-03-2016, 11:49)Sixteen Tons schrieb: .... Wenn du die Abänderungsklage verlierst, dann trägst du die Kosten der gegnerischen Partei. Trotz VKH.
Was ist mit dem Gesetzestext?
.... Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten. Ändern sich dessen Einkommensverhältnisse, kann er verlangen, dass seine Unterhaltsverpflichtung angepasst wird. Der Weg führt über eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO).
Nur nach der Titulierung entstehende Gründe zählen .... Dazu muss der Unterhaltsberechtigte als Kläger vortragen, dass sich die dem Unterhaltstitel zu Grunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich zu seinen Lasten verändert haben....
1) In meinem Fall statt Selbstständig nun seit Monaten Angestellt
2) Die nun laufende Insolvenz
Dabei kann er sich nur auf Gründe berufen, die zum Zeitpunkt der Unterhaltsfestsetzung noch nicht bestanden haben und die er auch nicht hätte geltend machen können.
Nur wesentliche und nachhaltige Änderungen sind relevant
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Ich bin auch insolvent. Die Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen zur Berechnung
des Pfändungsbetrags erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Gläubigerantrag. Das ist also kein Automatismus. Von mir will niemand etwas haben, nachdem man gesehen hat, was ich verdiene, wieviel Unterhalt ich zahlen muß und was mir übrig bleibt.
Ach ja, der Gesetzestext.
Der §1603 BGB wird ja auch regelmässig von den Richtern ignoriert. Wenn man den Mindest-KU nicht zahlen kann, dann wird eben so getan, also würde man so viel verdienen, das es dafür reicht. Auf dem Papier hast du dann hinterher auch deinen Selbstbehalt. Aber mit fiktivem Einkommen hast du das Geld faktisch ja nicht. Neulich wurde ein arbeitsloser Hartz-IV Empfänger vom OLG Hamm verknackt, Unterhalt zu zahlen. Er hat kein Einkommen, keinen Job, ist schon seit einem Jahr arbeitslos und ungelernt. Der häuft jetzt Unterhaltschulden auf.
Man wird dir auf die Hammelbeine treten, dich für deine Kinder mehr anzustrengen.
Insolvenz ist für KU sowieso egal. Unterhalt kommt immer zuerst. Der Rest ist Verteilungsmasse für die Gläubiger.
Wenn überhaupt eine Masse dafür bleibt.
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(11-03-2016, 14:28)Sixteen Tons schrieb: ....Man wird dir auf die Hammelbeine treten, dich für deine Kinder mehr anzustrengen.
Damit hätte ich im Grunde kein Problem. Wenn ich Jedoch 40 Stunden arbeite, dann kann mir keiner Vorwerfen, dass ich nicht Willig wäre. Selbst wenn ich noch einen Zweitjob annehmen sollte: Wer kann mich bei Vollzeit hierzu zwingen? 2.tens ich habe keinen Cent mehr Geld dadurch.
(11-03-2016, 14:28)Sixteen Tons schrieb: ....Insolvenz ist für KU sowieso egal.
Im Gesetzestext seht doch aber auch drin, wie oben beschrieben, "Das sich die Gründe nach verkündung geändert haben"
Ich war selbstständig und wurde auf 2800€ netto veranlagt. Nun liege ich bei Angestelltenverhältniss n guten 1000ér drunter, habe eine andere Steuerklasse und bin Insolvent.
Wenn das keine wesentlichen Änderungen sind, dann Weis ich auch net
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(11-03-2016, 14:58)Fragender schrieb: Damit hätte ich im Grunde kein Problem. Wenn ich Jedoch 40 Stunden arbeite, dann kann mir keiner Vorwerfen, dass ich nicht Willig wäre.
Die Latte liegt für Mangelfälle jetzt bei 48 Stunden. Überstunden sind, wenn sie angeboten werden, nicht mehr freiwillig sondern obligatorisch.
(11-03-2016, 14:58)Fragender schrieb: Selbst wenn ich noch einen Zweitjob annehmen sollte: Wer kann mich bei Vollzeit hierzu zwingen? 2.tens ich habe keinen Cent mehr Geld dadurch.
Praktisch niemand. Aber es wird eben so getan und gerechnet, als hättest du einen.
(11-03-2016, 14:58)Fragender schrieb: Im Gesetzestext seht doch aber auch drin, wie oben beschrieben, "Das sich die Gründe nach verkündung geändert haben"
Das ist eine Passage mit sehr viel Interpretationsspielraum. Nochmal, Insolvenz ist außen vor. Das ist dein Privatvergnügen.
Man kann sogar gerichtlich angehalten werden, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, wenn wegen der laufenden Gläubigerbefriedigung kein Geld mehr für Kindesunterhalt übrig bleibt.
Bei mir meinte z. B. das Gericht, das der Steuerklassenwechsel nach der Trennung (von III auf I) allein kein entscheidendes Kriterium für eine Unterhaltsabänderung sei. Die Einkommensminderung sei nicht "signifikant". Das waren aber schon ein paar hundert Euro netto. Andersherum wären ein paar hundert Euro für eine Unterhaltserhöhung mit ziemlicher Sicherheit "signifikant" gewesen.
Erst als ich dann meinte: "OK. Dann fällt Umgang mit den Kindern eben künftig aus, weil den kann ich mir dann nicht mehr leisten." war die Einkommensminderung dann plötzlich doch wieder erheblich.
Hier haben viele mal geglaubt, daß die Gesetze für sie auch so gelten würden, wie sie im Gesetzbuch stehen. Heute wissen sie es besser.
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(11-03-2016, 16:13)Sixteen Tons schrieb: Hier haben viele mal geglaubt, daß die Gesetze für sie auch so gelten würden, wie sie im Gesetzbuch stehen. Heute wissen sie es besser.
Es gilt also, wie ich schon im Gerichtssaal sagte: Fresse halten und bezahlen. Oder wie meine ex mir schrieb: was kümmern mich die rechte von vätern
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Wie gesagt, du kannst das VKH-Verfahren ja laufen lassen. Wenn du keine bekommst, mach' einen Haken dran und
trag den Titel zum Jobcenter. Wenn VKH bewilligt wird, hast du immerhin eine Chance, das dein Antrag durch gehen könnte. Denn sonst würdest du die VKH gar nicht erst bekommen.
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