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"Mama sagte, ich könnte den Vater anzeigen"
Sohn zur Anzeige gegen den eigenen Vater angestachelt
Neuburg (pes) Wegen Anstiftung zur Falschverdächtigung wurden Beate W. und Sonja B. (Namen geändert) gestern von Jugendrichter Gerhard Reicherl zu Geldstrafen von 1800 und 2200 Euro verurteilt. Hinter dem Prozess steckte eine vertrackte Geschichte, die sich im Juli vergangenen Jahres in einem Ort im südlichen Landkreis zugetragen hat.
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Anspruchskultur in Reinform ....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Hallo sorglos,
da bin ich leider seinerzeit nicht drauf gekommen. Ich hätte die Exe auch wegen Anstiftung zur Falschaussage unseres Kindes vor Gericht anzeigen sollen. Nach 7 Jahren ist es dafür sicherlich zu spät.
Andererseits kann so was auch immer ganz übel enden. Die Exe jubelt unsereins dann den sexuellen Mißbrauch am Kind unter, wie es ja vielfach schon Mode geworden ist ... das Unterjubeln und Verdächtigen dessen vor Gericht, meine ich. Denn "die heldenhaft um ihr Kind kämpfenden Mama" bleibt ja bei all dem die "Heldin der Nation", "eine gute Mutter kämpft mit allen Mitteln um ihr Kind" --- darin sind sich in Germanistan doch alle Krautköpfe einig!
Ich traue zwar manchem über 30 ... aber ich traue keiner Fledermaus aus Germanistans Behördenstadl... .
Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
Ist es nicht so, dass sich das Kind mit solchen Aktionen ein Eigentor schießt, z.B. wenn es später mal um Erbansprüche geht? Ich kenne jemanden, der hat seinen Sohn enterbt, wegen ähnlichen Dingen (Klagen und Drohungen). Und der Typ hat Schotter.
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So vertrackt war das nicht. Der alltägliche Exenkrieg, ausgetragen über die Kinder.
Ja, so war das ja bei meinen Kollegen. Die Ex hat während des Scheidungsverfahrens ihren Sohn gegen den Vater aufgehetzt. Es gab Anzeigen die nichtmal vom Gericht angenommen wurden, es gab übele Nachrede und Psychoterror. Der Sohn ist enterbt und hat sich ein Eigentor geschossen, da der Vater überdurchschnittlich gut verdient und inzwischen wieder ein schuldenfreies Haus hat hat und und und.
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Mit solchen Anzeigen kann man sich auch prima den Unterhaltsanspruch verwirken.
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(03-07-2009, 09:27)p schrieb: Mit solchen Anzeigen kann man sich auch prima den Unterhaltsanspruch verwirken.
aber doch erst nach Ende der "Privilegierung"?
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Der Knabe war 21, da kann er nicht mehr privilegiert gewesen sein.