Beiträge: 34
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2013
Zitat:Ich für mich habe jedenfalls entschieden, daß ich das Kindergeld nicht einmal mit der Kneifzange anfasse (und erst recht nicht, um irgendwelche Rachegelüste zu befriedigen, worum es, wie es scheint, dem TS in erster Linie geht).
Ich habe bereits am Start ganz klar signalisiert das ich nicht an dem Kindergeld interessiert bin - ich will also somit keine RACHEGELÜSTE befriedigen.....wie es scheint und erster Linie!!!
"""""Das Kindergeld kann Sie dann in voller Höhe einbehalten für Ihre Unkosten (Kosten)"""""
Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
Die Einen nennen es Rache, die Anderen nennen es Einhaltung des Bundeskindergeldgesetzes.
Beiträge: 2.019
Themen: 53
Registriert seit: Jan 2012
(21-04-2016, 11:15)p__ schrieb: Und zwar zu 100%. Er darf dieses Geld nämlich vollständig von seiner Unterhaltsverpflichtung abziehen.
Und inwiefern ist das davon abhängig, wer das Kindergeld von der Kindergeldkasse in Empfang nimmt und an das Kind durchreicht?
Simon II
Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
Wer hat das Gegenteil behauptet?
Beiträge: 2.019
Themen: 53
Registriert seit: Jan 2012
(21-04-2016, 13:33)p__ schrieb: Wer hat das Gegenteil behauptet?
Du!
Simon II
Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 2.019
Themen: 53
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
Da steht kein Wort davon, dass das
(21-04-2016, 13:06)Simon ii schrieb: inwiefern ist das davon abhängig, wer das Kindergeld von der Kindergeldkasse in Empfang nimmt und an das Kind durchreicht?
Beiträge: 2.019
Themen: 53
Registriert seit: Jan 2012
(21-04-2016, 13:51)p__ schrieb: Da steht kein Wort davon, dass das [...]
Echt nicht?
Also habe ich doch recht: Es bringt mir außer Ärger und Verdruß nichts, wenn ich verlange, daß das KG zukünftig über mich an das Kind gezahlt wird.
Simon II
Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
Nö, echt nicht. Da steht klar, knapp und deutlich, dass er das Kindergeld von seinem Unterhalt abziehen darf. Das dürfte natürlich auch die Mutter, wenn sie was zahlen würde. Oder Teile davon. Tut sie aber nicht. Keinen Cent. Es ist eben eine Lüge, zu behaupten, es komme dir als unterhaltszahlendem Vater nicht zugute. Wenns Kindergeld nicht geben würde, würden 190 EUR beim Bedarf des Kindes fehlen, das müssten dann die Eltern ausgleichen und blechen! Im hier besprochenen Fall von Zahlvater sogar ALLEINE der Vater.
Verschiedene Meinungen über die Folgen haben wir wohl oft genug wiederholt, ich schlage vor das einzustellen, denn der Vater hat sich seit Beitrag 26 fest entschieden.
Beiträge: 2.019
Themen: 53
Registriert seit: Jan 2012
21-04-2016, 17:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-04-2016, 17:51 von Simon ii.)
(21-04-2016, 14:19)p__ schrieb: Nö, echt nicht. Da steht klar, knapp und deutlich, dass er das Kindergeld von seinem Unterhalt abziehen darf. Das dürfte natürlich auch die Mutter, wenn sie was zahlen würde. Oder Teile davon. Tut sie aber nicht. Keinen Cent. Es ist eben eine Lüge, zu behaupten, es komme dir als unterhaltszahlendem Vater nicht zugute. Wenns Kindergeld nicht geben würde, würden 190 EUR beim Bedarf des Kindes fehlen, das müssten dann die Eltern ausgleichen und blechen! Im hier besprochenen Fall von Zahlvater sogar ALLEINE der Vater.
WILLST Du mich NICHT verstehen oder schreibe ich wirklich so undeutlich?
Es geht in der Diskussion darum, ob es sinnvoll ist, daß man als zahlender Vater selbst das KG "abholt" und an das Kind weitergibt, oder ob man das wie bisher die KM machen läßt (und wenn die nichts weitergibt, dann ist das ein Problem des Kindes, aber nicht des Vaters).
Und in diesem Zusammenhang bleibe ich dabei: Es ist für den Vater lediglich Aufwand ohne erkennbaren Nutzen!
Wo, bitte schön, ging es darum, ob und wie hoch das KG beim Vater angerechnet wird?
Das ist doch eine völlig andere Baustelle.
Simon II
Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
Nö, ich versteh dich wirklich nicht. Is mir aber egal, nur auf Zahlvater kommts an und der hat sich entschieden.
Beiträge: 34
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2013
Im Monat der Volljährigkeit muss er auf jeden Fall noch zahlen, und zwar an die Ex!
Warum eigentlich - als mein Sohn 12 wurde musste ich auch schon die Höhere Stufe zahlen und zwar in dem Monat als er 12 wurde - wenn ich jetzt noch Unterhalt an die Echse zahlen muss in dem Monat wenn meine Tochter 18 wird - dann erhält Echse ja ein Monat zu viel Unterhalt!
Immer so wie es der Echse am besten auskommt!!!
Kann ja wohl nicht sein!
Kann ich eigentlich so ohne weiteres das Kindergeld beantragen??? (Bin ja alleiniger Unterhaltzahler und habe hier gelesen das ich es beantragen darf)
Um der Echse mal einen Dämpfer zu verpassen - wäre es eine Option
Somit kann Töchterlein mal sehen was "Mama" so jeden Monat kassiert hat!
Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
Übers Kindergeld geht es schon den ganzen Thread über und die Rechtslage ist sehr genau nachgewiesen. Auch hier schlage ich vor, einmal die Postings zu lesen.
Unterhalt für den Monat, in der die Volljährigkeit eintritt wird nur noch anteilig geschuldet. Er endet mit dem Tag der Volljährigkeit. §1612a BGB bezieht sich nur auf den Minderjährigenunterhalt. Der BGH hat das ausgeurteilt. Der anteilige Unterhalt bis zum Tage der Volljährigkeit ist so zu berechnen, dass der monatliche Unterhalt mit dem Kalendertag multipliziert und durch die Anzahl der Tage im Monat (z.B. 30 oder 31 – im Monat März also 31) dividiert wird.
Beiträge: 34
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2013
Beiträge: 1.827
Themen: 37
Registriert seit: Feb 2014
Habe ich da etwas falsch in Erinnerung?
Mit Volljährigkeit gehen auch die Rückstände der Alten auf das volljährige Kind über oder bleibt die Alte im Spiel?
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
- Wenn wir Vater sein wollen, kann die eindeutige Bezeichnung für den anderen Elternteil nur "Mutter" sein. Egal wie verkommen dieses Subjekt ist. "Alte" sind Leute im Altersheim, wacklige Rollatorschieber auf der Strasse, das Handy von 2001. Das ist höchst uneindeutig und unbestimmt.
- Irgendein Alter ist niemals Gläubiger für Rückstände. Auch wenn es sich um die Mutter handelt, dann ist sie niemals Unterhaltsgläubiger, sondern immer das Kind. Bis zum 18. Geburtstag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt diese Rechte des Kindes wahrnehmen. Es findet also kein Übergang zwischen Personen statt, sondern ein Vertretungsrecht fällt weg.
|