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Hallo liebes Forum,
ich habe da mal eine Frage :
Ich zahle meinen Kindesunterhalt regelmäßig und pünktlich nach der Berechnung vom Jugendamt,das Jugendamt hat sich über 10 Jahre nicht gemeldet wegen einer neu Berechnung , es git einen Titel.
Jetzt ist meine Ex umgezogen und zu einem anderen Jugendamt gegangen, dieses hat sich bei meinem Arbeitgeber (meiner Meinung nach illegal) alle Gehaltsabrechnungen besorgt und ist jetzt der Meinung das ich für drei Jahre nach zahlen soll. Wenn ich google gibt es da so viele unterschiedliche Aussagen. Was ich raus gefunden habe ist, das wenn ich KEINE UNTERHALTSSCHULDEN habe nix nachzahlen muss ist das richtig? Bin ich in einer Ringschuld wenn sich mein Einkommen verändert oder muss ich alle 2 Jahre eine neu Berechnung machen oder kann ich eine neu Berechnung machen?
Das Jugendamt hat einen Beistand.
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Guck mal in
§ 1613 Unterhalt für die Vergangenheit
Zitat:(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.
Wenn Du also in der Vergangenheit nicht aufgefordert worden bist, kannst Du auch nicht verpflichtet werden.
Außerdem kommt noch Abs.2 in Frage:
Zitat:(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen
1. wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf); nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist;
... blah blah ...
Da Du Unterhalt gezahlt hast, wäre es Sache der Berechtigten gewesen, sich um eine rechtzeitige Anpassung zu kümmern. Jetzt kommt nur noch die Anpassung ab Zeitpunkt der Antragstellung in Frage ;
es empfielt sich aber das Gesuch zu reagieren:
Zitat:Sehr geehrte Dame <JA>
wir haben Ihr Gesuch um Leistungserhöhung zur erhalten. Nach eingehender Prüfung kommen wir zu dem Schluss, dass die Leistungserhöhung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen für die Vergangenheit nicht gewährt werden kann und bedauern Ihnen keine bessere Nachricht zukommen lassen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
...
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Danke für die Antwort und was weist du über das beschaffen der Unterlangen???
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wie wurden die Unterlagen denn beschafft ? Grundsätzlich bist Du zur Auskunft verpflichtet. Es kommt also im Ergebnis nicht darauf an, woher und wie das JA die Unterlagen bezogen hat. Vermutlich haben sie Deinen Arbeitgeber angeschrieben und der hat die Unterlagen ohne Prüfung der Berechtigung herausgegeben, weil im Anschreiben stand, dass er zur Mitwirkung verpflichtet sei.
Ohne weiteren Kommentar kann man aber mal einen Blick hierhin werfen:
https://youtu.be/ZR2um6qaiOQ
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Dein Arbeitgeber muss in diesem Fall keine Auskunft geben. Tut er es doch, kannst du theoretisch den Arbeitgeber wegen Herausgabe persönlicher Daten angehen. Nur: Wer tut das mit seinem Arbeitgeber? Damit sägt man den Ast ab, auf dem man sitzt. Das Jugendamt weiss das und deshalb probieren die rotzfrech, die Daten direkt beim Arbeitgeber abzugreifen. Das Jugendamt kannst du deswegen nicht wirklich zur Ordnung bringen. Du kannst nur etwes Mühe verursachen. Tu das.
Auskunft über dein Einkommnen musst du nur geben, wenn du dazu aufgefordert wirst. Diese Aufforderung darf höchstens alle zwei Jahre stattfinden. Das ist bei dir nicht passiert. Keine Aufforderung -> Keine Auskunft -> Keine Titeländerung.
Weise deinen Arbeitgeber höflich darauf hin, keine Auskünfte über dein Einkommen an Dritte zu geben, stattdessen sollen solche Anfragen an dich weitergegeben werden. Das Jugendamt als Allmachtsbehörde (ausser, wenn es um Verantwortung geht, die schieben sie immer ab) darf zwar alles und auch Jeden über dich ausfragen, aber nur wenn die vorher die Möglichkdeit geben wurde, die Einkommensauskünfte selbst vorzulegen. Aus deinem Text geht hervor, dass das nicht der Fall war. Mach deshalb eine Fachaufsichtbeschwerde über den Beistand. Verlange Nachschulung des Mitarbeiters wegen ekklatanter fachlicher Mängel, Vernichtung der illegal erhobenen Informationen und künftige Unterlassung der Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Eine Datenerhebung gemäss § 68 SGB VIII bei Dritten ist unzulässig, weil weder Einwilligung des Betroffenen vorliegt noch ihm Gelegenheit geben wurde, sein Einkommen selbst nachzuweisen.
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Da gebe ich dir recht. Ich zahle seit 10 Jahren pünktlich den Unterhalt nie kam was vom Jugendamt bis meine Ex sich entschlossen hat umzuziehen und dann kommt da eine sehr voreilige Mitarbeiterin die meint jetzt nehmen wir mal den Armen Papa noch mehr aus ich zahle immerhin Stufe 7 der Düsseldorfer Tabelle also noch nicht mal den mindest unterhalt sondern einen meiner Meinung nach recht viel für ein 13 jähriges Kind. Und dank unserer Politik hat man auch noch Anwalts Pflicht und bei meinem Anwalt sehe ich jetzt schon die Dollar Augen.
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Für den Hinweis an den Arbeitgeber und die Fachaufsichtsbeschwerde ans Jugendamt brauchst du keinen Anwalt. Den brauchst du, wenn du wegen Unterhalt verklagt wirst oder selbst klagen willst.
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Die Ursache für die Forderung ist vermutlich eine schlecht ausgebildete, aber wegen Geld hoch motivierte JA-Tante. Wenn es keinen Einfluss auf Deine Beziehung zu Deinem Kind hat, wäre die Fachaufsichtsbeschwerde angebracht, weil Du damit eventuell weitere Väter vor unberechtigten Forderungen schützt.
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Grundsätzlich gebe ich den Vorschreibern Recht.
Ist Dein Titel dynamisch und hast Du immer entsprechend der Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle bezahlt?
Wenn Du dynamisch tituliert hast aber statisch zahlst, kann schon ein Rückstand entstehen ... da kommt es dann aber nicht auf Gehaltsabrechnungen an.
Ansonsten bist Du mit Eingang des Schreibens, wo nachgefordert wird im Verzug, nicht früher!
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Ja mein Titel ist dynamisch und begrenzt auf das 18te Lebensjahr in der Richtung mache ich auch alles da hat sich das Jugendamt t auch immer gemeldet nur nie zu einer neu Berechnung das hat erst angefangen wie meine Ex umgezogen ist
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Na dann sollte die Sache für dich - zumindest für die Vergangenheit ohne Probleme ausgehen!
Dann geht es zunächst "nur" darum, der Alten vom Jugendamt mal zu zeigen, wo der Hammer hängt.
Da muss Mann für die gemeinsame Sache der Männer in die Bütt!
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