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(14-06-2016, 16:37)Einszweidrei schrieb: morgen werde ich beim Notar eine Titel über den Mindest KU unterschreiben. Ich gehe davon aus, dass es dann zur Klage kommt.
Gut so!
(14-06-2016, 16:37)Einszweidrei schrieb: Die KM ist nicht arm. Sie hat in ihrer Heimat 2 Mietwohnungen am vermieten und ein Haus geerbt. Sprich ihr Netto sollte nun mit dem monatl. Gehalt annährend 2x so hoch sein. Schwester hat ein gut gehende Pflegeambulanz.
Mache Dir da keine großen Hoffnungen!
Die KM müßte schon seeeeehr viel mehr als Du verdienen, bevor sich das für Deine KU-Berechnung auswirken würde.
Du kannst es zwar versuchen, zu erreichen, daß das berücksichtigt wird, aber ich glaube nicht an einen Erfolg.
Und was ihre Schwester verdient, ist meines Wissens nach sowieso völlig belanglos.
Simon II
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15-06-2016, 09:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-06-2016, 09:40 von Einszweidrei.)
Danke Simon.
Es tut immer gut dich zu lesen. Natürlich werde ich auf Unterhaltsmaximierung abgeurteilt. Ganz klar. mache mir da keine Illusionen. Auch werde ich ohne Anwalt zur Verhandlung gehen. Keiner kann mich dazu zwingen eine Anwalt zu beauftragen. Ich bin ein freier Mensch. Und vor dem Gesetz ist jeder gleich. Es kann nicht mein Problem sein, dass die Unterhaltsgesetze so kompliziert sind.
Natürlich spielt es keine Rolle was die Schwester verdient. Jedoch gibt es Urteile, die bei einem sehr hohen Einkommen des BET die Unterhaltszahlungen durchaus reduziert wurden. Dies wird mein Ansatz sein.
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Leider kenne ich nicht wenige Beispiele, in denen Auslandsvermögen beim Unterhalt ignoriert wurde. Sogar bei Unterhaltspflichtigen! Relevant ist immer der Nachweis. Kannst du den Immobilienbesitz nachweisen und die Erträge daraus?
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15-06-2016, 10:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-06-2016, 10:15 von Einszweidrei.)
Die Erträge kann ich nicht nachweisen, den Besitz schon. Von daher möglicherweise fiktives Einkommen. Kennt Man(n) ja!
Erträge liegen ortsüblich bei ca. 150€/Wohnung. Wir haben selbst in einer Wohnung mehrmals genächtigt, die nun vermietet wird.
Ich weiß p, dass dies im Grunde zum Scheitern verurteilt ist. Dies ist allerdings mein Weg. Und ein Mann muss tun, was er tun muss, auch wenn es nach "Kunst des Krieges" nicht zu gewinnen ist.
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Sicher sollte man alles probieren, aber da die Ressourcen dafür endlich sind, muss die Energie dafür in Reihenfolge der Erfolgschancen verteilt werden.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-06-2016, 11:05 von Simon ii.)
(15-06-2016, 09:39)Einszweidrei schrieb: Auch werde ich ohne Anwalt zur Verhandlung gehen. Keiner kann mich dazu zwingen eine Anwalt zu beauftragen.
Das halte ich für eine sehr gefährliche Entscheidung!
Du hast meinem Eindruck nach nicht die Erfahrung, um die Tricksereien der Gegenseite wirklich zu durchschauen!
In Auseinandersetzungen, die mich viel Geld kosten können wie z.B. um KU, gehe ich grundsätzlich MIT Anwalt. Ein guter Anwalt hat die Erfahrung, die mir fehlt, und von der ich hoffe zu profitieren.
(15-06-2016, 09:39)Einszweidrei schrieb: und Ich bin ein freier Mensch. Und vor dem Gesetz ist jeder gleich.
Träum weiter!
(15-06-2016, 09:39)Einszweidrei schrieb: Es kann nicht mein Problem sein, dass die Unterhaltsgesetze so kompliziert sind.
Doch, es ist genau DEIN Problem, denn Du bist derjenige, der aufgrund dieser schwachsinnigen Gesetze gerupft werden soll wie eine Gans!
(15-06-2016, 09:39)Einszweidrei schrieb: Natürlich spielt es keine Rolle was die Schwester verdient. Jedoch gibt es Urteile, die bei einem sehr hohen Einkommen des BET die Unterhaltszahlungen durchaus reduziert wurden. Dies wird mein Ansatz sein.
Einen ernsthaften Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Simon II
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Danke euch erst mal. Simon und P haben mich zum nachdenken angeregt, auch hinsichtlich eines Anwaltes.
Titel wird heute unterzeichnet, Mindest KU bis 18 . Dann nimmt dies seinen Gang.
Ich werde berichten.
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15-06-2016, 15:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-06-2016, 15:45 von Einszweidrei.)
Aktuelles Update:
Soeben hat der Rechtspfleger bzgl. der Anzeige angerufen. Den Brief, so wie von P vorgeschlagen, allerdings an meine persönliche Situation angepasst, habe ich ihm zukommen lassen.
Er war sehr freundlich und zugewandt, sieht in diesem Fall den vorgeschriebenen Weg der Staatsanwaltschaft auch ein wenig kritisch, da die Beteiligten nun nicht mehr in einer Stadt wohnen, sondern ca. 250 km entfernt. Sie wird hierfür sicherlich nicht mehr hier her kommen.
Tatsächlich ist es so, dass hier wirklich ein Täter gesucht wird, um die Sache abzuschließen. Jedoch widerstrebt es mir einfach etwas anzunehmen, was ich nicht getan habe. Zu einer Konfliktsituation gehören in der Regel immer zwei.
Er hat dann um Erlaubnis gebeten, meine Antwort auszudrucken und mit in die Akte zu legen. Dies habe ich ihm gestattet.
Nichts desto trotz werde ich dort auch noch persönlich erscheinen, um guten Willen zu zeigen. Die Täterschaft werde ich definitiv nicht annehmen.
Edit: In dem Sinne will die Staatsanwaltschaft nur eine Entschuldigung haben. Der "Rausschmiss" hat mir im Nachgang schon leid getan, war allerdings schon lange überfällig und natürlich tut es mir leid, dass es mit uns in die Brüche gegangen ist. Vielleicht wäre dies ein Ansatzpunkt? Die angezeigten Tatvorwürfe wurden von mir nicht begangen. Dafür wurden von mir sogar Gegenbeweise eingereicht, die die Nötigung widerlegen. SMS Verläufe und Unterhaltszahlungen.
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(15-06-2016, 15:34)Einszweidrei schrieb: Edit: In dem Sinne will die Staatsanwaltschaft nur eine Entschuldigung haben. Der "Rausschmiss" hat mir im Nachgang schon leid getan, war allerdings schon lange überfällig und natürlich tut es mir leid, dass es mit uns in die Brüche gegangen ist. Vielleicht wäre dies ein Ansatzpunkt?
Ja, das wuerde ich eben so aehnlich und ein wenig angepasst schreiben wenn es die Wahrheit ist. Ob das nun als Entschuldigung gesehen wird oder nicht, waere mir egal.
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(23-05-2016, 17:52)Einszweidrei schrieb: ... dass ein toter Vater für Kinder besser zu verkraften wäre, wie ein Entsorgter.
Leider kann ich dieser Aussage nur zustimmen. Fakt ist, heute nach knapp 2 Jahren erfuhr ich (vermutlich durch eine Unachtsamkeit des vom Gericht bestellten VB´s), warum mich eines meiner Kinder nicht mehr sehen will. Im Grunde ist es einleuchtend, wenn über einen längeren Zeitraum einem Kind erzählt wird, dass man es in die Schule bringen muss und wieder abholen muss, nicht dass der KV mal es abfängt, es verschleppt und es NIE wieder nachhause kommt...
Tja, neunjährige glauben so einen Scheiß und stellen keine weiteren Fragen.
Wenn ich anstatt der Scheidung einzureichen einfach von ner Brücke gesprungen wäre, dann müsste mein Kind heute (vielleicht Ihr ganzes Leben lang) nicht in Angst und Schrecken leben.....
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(17-06-2016, 11:19)fragender schrieb: Wenn ich anstatt der Scheidung einzureichen einfach von ner Brücke gesprungen wäre, dann müsste mein Kind heute (vielleicht Ihr ganzes Leben lang) nicht in Angst und Schrecken leben..... In der Variante hätte deine Ex gewonnen, du dein Leben und dein Kind seinen Vater verloren.
Also Kopf hoch. Nach dem Regen kommt auch wieder Sonnenschein.
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War mal in ähnlich verzweifelter Situation:
Alleine, dass ich der Schla... nicht die Witwenrente gegönnt habe, hat mich am Leben gehalten - gut so!
Jetzt hat sie mit Mindestlohn zu arbeiten begonnen, ... .
Immer dran bleiben, nicht aufgeben und viel Kraft.
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(17-06-2016, 11:19)fragender schrieb: Tja, neunjährige glauben so einen Scheiß und stellen keine weiteren Fragen.
Sowas glaubt kein Kind auf Dauer. Irgendwann schlagen diese Geschichten gewaltig nach hinten aus.
Nur ändert das auch nichts. Das eigentliche Ziel der Lüge ist ja bereits erreicht: Der Vater war als erziehender Elternteil radikal ausgeschlossen. Das Kind ist kein Kind mehr, sondern ein Teenager geworden mit psychischen Verwerfungen.
Ein Verfahrensbeistand mit minimaler Minimalstqualifikation müsste solche Aussagen eines Neunjährigen sofort als alarmierende Missachtung des Kindeswohls werten. Er ist schliesslich Beistand für das Kind und kein Beistand für Horror, den ein gestörter Elternteil in die Seele des Kindes pflanzt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-06-2016, 22:24 von Bruno.)
(19-06-2016, 21:30)CheGuevara schrieb: War mal in ähnlich verzweifelter Situation: Mal so am Rande:
In einem mir bekannten Fall hat eine parasitäre erbschleichende Ehegattin, seinen liebsten Ehegatten mehrfach aufgefordert sich um zu bringen. Das pikante daran ist das, der betroffene Mann wegen Depressionen (incl. dazu gehörender Selbstmordgedanken) krank geschrieben ist. Kurz gesagt, der betroffene Mann ist mir einer wirklich einfühlsamen und selbstlosen Ehefrau gesegnet.
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Mehrfach? Die Aufforderung zum Selbstmord ist eine strafbare Beleidigung, denn sie stellte das Lebensrecht des Adressaten und damit dessen Geltungswert in Frage. Aufnehmen (nur im privaten Raum), anzeigen, anschliessend strafbewehrte Unterlassung im Zivilrecht erzwingen.
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Dann kann es ja noch Risiko-Lebensversicherung geben;
Für eine Ex ist das Witwendasein besser als der Status unterhaltsberechtigte Ex-Frau. Das wollte ich der Alten auf keinen Fall gönnen, insofern habe ich den ausgesuchten Baum nicht angefahren!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-06-2016, 23:30 von Bruno.)
(19-06-2016, 22:41)p__ schrieb: Mehrfach?
... anschließend eine strafbewehrte Unterlassung im Zivilrecht erzwingen. Ja, mehrfach.
Wie frisch muß so eine Beleidigung nach nach § 185 SGB sein damit diese in D verwertbar ist ? Die in § 185 SGB aufgeführten Konsequenzen bringen dem Betroffenen nichts. Das was der betroffene dringend benötigt ist eine Wohnungsverweisung seiner einfühlsamen und selbstlosen Gattin. Leider ist der Mann nicht gerade sehr dynamisch in der Verfolgung seiner Interessen. Er ist halt wirklich depressiv.
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Problem ist mehr die Nachweisbarkeit, nicht die Frische.
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Hallo.
war heute bei der Sozialhilfe bzgl. der Anzeige. War sehr informativ und der Rechtspfleger war neutral. In der Tat käme eine Entschuldigung einem Schuldeingeständnis gleich.
Er kann nachvollziehen, dass ich eine Tat die ich nicht begangen habe, nicht zugeben werde. Letztendlich macht diese Konfliktberatung auch nur Sinn, so sein O-Ton, wenn beide Parteien an einen Tisch kommen. Sie ist weder hierzu bereit, noch zu einem Treffen mit ihm, auch nicht an ihrem neuen Wohnort. Diese Aussage liegt ihm vor. Von daher ist dieser Versuch zum Scheitern verurteilt.
Er hat mir dazu geraten, dass ich mich in dem Sinne für die Art und Weise der Trennung und das Scheitern der Beziehung entschuldige. Kein Thema. Jedoch explizit nicht für die erhobenen Tatvorwürfe. Mache ich. Er geht davon aus, dass die Anklage dann nach § 153 Stpo eingestellt wird. Alles andere macht in seinen Augen keinen Sinn. Er wird hierzu auch eine Stellungnahme abgeben.
Alles andere wäre ein Schuldeingeständnis, welches mindestens 10 Jahre gespeichert wird.
Titel über Mindestsatz statisch bis 18 Jahre ist ans JA letzte Woche Donnerstag zugestellt wurden. Bisher Schweigen.
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Hallo Forum,
die Aushändigung der notariellen Urkunde an das JA ist nun fast einen Monat her. Der SB hatte ich einen Tag zuvor bescheid gegeben, dass ich nicht zum Termin erscheinen werde und sie Post bekommt. Sie hatte darauf hin kurz geantwortet, dass noch keine Post angekommen sei. Dies ließ ich unbeantwortet.
Seit dem "Still ruht der See". Kann mir nicht vorstellen, dass sie es so geschluckt haben. 240€ bis 18 begrenzt. Übrigens war die notarielle Beurkundung beim Anwalt nicht kostenpflichtig. Netter Mann.
Zu meinem Sohn seit dem Wegzug keinerlei Kontakt. Auch von der KM keinerlei Anstalten auf mich zu zugehen. Hin und wieder kommt noch der Phantomschmerz, jedoch wird es immer besser. Die wichtigste Bindung kommt in den ersten drei Jahren zustande. Wir werden uns leider immer fremd bleiben. Da mache ich mir keine Illusionen.
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Die Beurkundung ist nie kostenpflichtig (alles andere wäre illegal, gesetzliche Grundlage siehe tfaq), allenfalls eine Schreibgebühr fällt an. Nachdem nun ein Titel vorliegt und gezahlt wird, hat dein Fall nun im Bearbeitungsstapel stark an Priorität verloren. Meiner Erfahrung nach wird aber höherer Unterhalt schon noch durchgesetzt, wenn die Gegenseite Aussichten dafür sieht.
Umgang muss immer der Umgangsberechtigte fordern, laut §1684 BGB gibts jemand, der umgangsberechtigt und -verpflichtet ist. Du in deinem Fall. Über Pflichten von irgendjemand Anders, zum Beispiel dem Elternteil bei dem das Kind sowieso lebt, steht kein Wort im Gesetz. Er darf nur nicht "das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigen", kann also passiv auf dem Hintern sitzen und gar nichts machen. Und das tut sie nun.
Solltest du je etwas machen wollen: Zuständig ist nun ein anderes Jugendamt, das am neuen Wohnort des Kindes. Alles, was du dir aber einhandeln wirst, ist sehr viel Mühe, Ärger, Kosten, Probleme. Den Abschied hast du innerlich ohnehin längst akzeptiert. Zieh weiter. Aber vielleicht nicht unbedingt wieder zu der nächsten tollen Importbraut, die auf den Ritter hofft, der ihr monatliche Überweisungen und einen neuen Pass serviert.
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Hi p und danke für dein Feedback.
In meiner Erinnerung hatte ich vor allem folgenden Wortlaut " Die Elternteile sind dazu verpflichtet den Umgang mit dem anderen Elternteil zu fördern". Finde dies allerdings grade nicht in dem Paragraphendschungel. Gut strafbar ist dies nicht, daher irrelevant.
Nein ich habe hierfür keine Kraft mehr. Schade um den kleinen Mann. Goethe sagte damals" zwei Sachen sollen Eltern ihren Kindern mitgeben: Wurzeln und Flügel". Er wird nichts davon haben.
Vor über einem Jahr, da war ich noch nicht hier bei euch, wurde mir schon dazu geraten "Kontaktabbruch total". Sie nichts mehr fragen, weder Wetter, noch Kind, gar nichts. Sobald er sprechen kann, wird er dich hassen. Er wird so erzogen werden. Ich konnte es damals noch nicht, da ich auch ein gewisses Verantwortungsgefühl in mir trage und so erzogen wurde. Ob nun gewollt oder untergeschoben.
Große Probleme habe ich nach wie vor mit dem Kalkül, welches dahinter steckt. Ich kann so nicht sein. Es verbietet mir meine Ethik, die Werte und Normen, die ich mitbekommen habe. Frauen sind so, nicht nur aufgrund der Herkunft. Teilweise lässt es sich aus evolutionsbiologisch erklären. Jedoch sollte dies uns doch grade von den Tieren unterscheiden.
Lange Zeit habe ich sie noch in Schutz genommen. Mittlerweile kriege ich sehr oft den Spiegel vorgehalten. Sehe meine Naivität, jedoch auch meine Fehler die ich in der Beziehung begangen habe. Ich war auch nicht immer gut zu ihr, habe nicht männlich auf ihre Shittests reagiert die bei einer Dramaqueen an der Tagesordnung sind. Dadurch hat sich natürlich das Machtungleichgewicht in ihre Richtung verschoben.
Was gar nicht ging, und dies von Anfang an, ihre Fokussierung auf das Finanzielle, die Selbstverständlichkeit, wie ich für alles aufkommen sollte. Dies ging schon im ersten Monat los. Bereits da hätte ich sie vor die Tür setzen sollen. Was sie mir nie verzeihen wird, dass ich sie mit Kind und Kegel vor die Tür gesetzt habe. Es ging nicht mehr. Kind hin Kind her. Alternativen hat sie trotz alledem genügend gehabt. Sie hat die Flucht gewählt.
Viele Frauen haben die Emanzipation falsch verstanden. leider auch sie. Sie wollte eine Macher und Sieger, der zu Hause brav Stöckchen holt. Entweder macht man(n) dies mit, arrangiert sich, oder wird krank bis es nicht mehr geht und trennt sich dann. Ich wurde krank dadurch. Und sie hat gemerkt, dass ich Grenzen ziehe und davon auch nicht abweichen werde. Meine Eier behalte ich für immer.
Erst neulich hat mir meine Tochter erzählt wie sehr sie dadurch gelitten hat, dass "ihr" Zimmer, welches sie sich erst mal mit dem Kleinen teilen sollte, bis der Umbau fertig ist, in Beschlag genommen wurde. Sie wurde regelrecht rausgeekelt. Ich fragte sie warum sie mir das nicht eher erzählt hat und nur Oma und Opa. Sie hat sich nicht getraut, wollte nicht das es mehr Streit gibt. Unglaublich wie lieb dieses Kind ist und was für feinfühlige Antennen sie hat. Im Nachgang erfüllt es mich mit Ärger, dass ich es mir so lange angeschaut habe. Als sie dann aber anfing "Das Bett von Tochter muss raus, weil meine Mutter kommt", habe ich die Reisleine gezogen. Was ein widerlicher Charakter. Jedoch schreiben darüber auch schon die Brüder Grimm, die "böse Stiefmutter". Es ist etwas da dran.
Wenn ich dann noch an die zugemüllte Wohnung zurück denke, erfüllt es mich mit Ekel.
Ich bin durch mit dieser Frau. Es gibt Bessere da draußen.
In 7 Tagen kommt die Kleine und wir fahren für 10 Tage in die alte Heimat, nach Polen, an die Ostsee. Direkt in Strandnähe ist ein Reiterhof . Ferien auf dem Bauernhoff sozusagen. Tochter kann jeden Tag reiten und es wird uns beiden ungemein gut tun.
ich freue mich sehr darauf, denn ich liebe meine Tochter über alles.
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Die Frage nach deinem Anteil am Verlauf der Dinge ist nur noch nützlich, um festzustellen wo du selbst etwas an dir ändern musst.
(08-07-2016, 12:56)Einszweidrei schrieb: Dies ging schon im ersten Monat los.
Zum Beispiel auf Offensichtliches nicht zu reagieren, sondern es ignorieren. Hast du das nie angesprochen? Auf welcher Ebene habt ihr kommuniziert?
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08-07-2016, 15:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-07-2016, 15:19 von Einszweidrei.)
Meiner Fehler bin ich mir bewusst. Noch nicht allzu lange her sagte sie "Ich war immer gut zu dir", "Wollte nie Geld von dir, so wie jetzt". Kaum war sie weg kam die Beistandschaft. Auch total gezielt die Kontrolle über den Kleinen behalten, bis sie bei ihrer Schwester war. Es war Berechnung und Kalkül. Mir war dies bewusst jedoch wollte ich es nicht über das JA eskalieren, da ich daran glaubte, dass wir es nochmals schaffen.
Bisher null Selbstreflektion, möglicherweise erste Anzeichen von Erkenntnissen, jedoch nicht mehr. Du kannst mit so einer Person auch nicht reden. Totales schwarz weiß Denken. Durch Diskussionen schießt du dich noch mehr ins Aus. Bei ihr war es extrem. Nie die Versöhnung von sich aus gesucht, ständige Konfrontation. Keiner wollte nach geben. Ich habe es dann oft gemacht, da ich mir dachte, vielleicht wird dann ein Schuh daraus. Es wurde schlimmer. Sie wollte sich nicht in eine gemeinsame Richtung bewegen, sondern in ihre "Du kannst dann in meiner Praxis (in der Stadt ihrer Schwester)den Hausmeister machen". Sie wusste, dass ich hier nicht weg gehen werde, da meine Tochter mich braucht. Ihre letzte Beziehung ist ähnlich desaströs zu Ende gegangen. Mit einem Ex der ihr angeblich nach gestellt hat. Dies hatte sie mir mal im Skype erzählt "Ich habe Angst auf dem Dach habe ich Geräusche gehört" meine Antwort: "Dein Ex kommt übers Dach?" "Ja", "Was soll ich machen? Mich ins Auto setzen und 1100 km fahren?" "Ja bitte". Problem Ex- Ich habe es damals nicht gesehen und sie hat es bis zum Schluss abgestritten jemals gesagt zu haben.
Zu Anfang fragte ich sie zum Ende des Monats, es war im dritten Monat bei mir, ob sie nun auch mal einen Einkauf bezahlen könnte. Drama und Terror pur. Bis ich eine klare Ansage gemacht habe. Danach war eine Zeitlang Ruhe. Zu dem Zeitpunkt hätte ich es schon beenden sollen. Eskaliert ist es dann als ich sie bat für die Taufe des Kleinen zu mindestens den Fotografen zu zahlen. Durch den Umbau war ich am Limit. Grad noch die OLG Verhandlung wegen Tochter durch. "Er ist es mir nicht wert", "Du bist ein Versager" "Bringst kein Geld nach hause", "Musst die Anwaltsrechnung auf Raten zahlen". Jedoch 20 geladene Gäste beim guten Italiener. Total manipulativ.
Als er auf der Welt war und ich erst mal nicht die Vaterschaft unterzeichnen wollte, hat sie mir gedroht dies ggf. gerichtlich zu erwirken. Sie kannte sich schon bestens aus.
Ich wollte erst mal Beziehung leben. hatten für drei Jahre Arbeitserlaubnis. Waren an der Approbation dran. Jedoch von Anfang an Druck "Wann heiratest du mich" und "Wann machst du mir ein Kind". Ständig bei meiner Mutter. "Was macht er mit seinem Geld", "Wann heiratet er mich". ggü meiner Mutter auch die Ansage "Sie hat Ziele und diese wird sie auch erreichen". Sie dachte ich schicke sie nach drei Jahren wieder zurück... "Würdest du mich heiraten, wenn ich wieder zurück müsste?", "nein würde ich nicht, ich würde zu dir stehen und wir finden dafür eine Lösung, zudem ist dies hypothetisch"
Durch diesen Druck habe ich mich immer mehr zurück gezogen und es hat ungemein die Beziehung belastet. Vielleicht hätte ich mich nicht gegen wehren sollen, mich einfach darauf einlassen und es wäre nicht zu dem Streit und ihrem ersten Auszug gekommen. Jedoch mich drei Monate anlügen und bewusst die Pille absetzen, ist ein großer Vertrauensmissbrauch, der sehr schwer wiegt. Hätte sie die Pille abgesetzt, mir paar Wochen später gesagt, es ist ein Verhütungsunfall passiert. Alle hätten sich auf ihn gefreut. Es mir so im Streit vor die Füße zu werfen "Übrigens bin ich schwanger von dir und haue jetzt ab", war total mies. Leider habe ich sehr unsouverän darauf reagiert. Mir ist vor meinem geistlichen Auge die Trennung von meiner Exfrau wie im Film abgelaufen.
Alle wussten bescheid außer dem Zuchtbullen. Der Mastermind dahinter war ihre 11 Jahre ältere Schwester. Schon bei der ersten Trennung hat sie massiv auf sie eingewirkt zu ihr zu kommen. Ich habe es mehrmals mitgekriegt.
Ganz sicher hat sie sich auch Familie mit mir gewünscht. mich jedoch auch benutzt und versucht zu beherrschen.
Auseinander gegangen sind wir im Affekt. Es hat sich angestaut über mehrere Monate. Ganz schlimm nach dem ihre Mutter für einen Monat da war. Geplant waren drei. Dies war mein großer Fehler dies zu zulassen. Jedoch auch hier wieder vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. "Mutter kommt für drei Monate um auf den Kleinen aufzupassen", "Bett von Tochter muss raus". Nichts mit mir besprochen. Du kamst nicht mehr an den Kleinen ran, durfte nicht ins Schlafzimmer. Reiner Erziehungsgehilfe, total abgewertet . Bis heute. Bis ich auch hier eine Ansage machen musste "Entweder ändert sich das Verhalten deiner Mutter oder sie muss gehen". Ihre Antwort "Dann gehe ich auch". Tja was will man(n) da sagen. Bis ich sie rausgeschmissen habe. Noch vor Gericht hat sie mir dies vorgeworfen, es jedoch gezielt darauf angelegt. Auch hier total manipulativ. Du kannst da nur verlieren!
Kleines Kind, der Umbau, möglicherweise auch die Wohnsituation, Stress mit der Ex. Es kam Vieles zusammen.
Nach der Trennung gab es kein Gespräch mehr, keine Aussprache, Nichts! Es liegt noch so viel zwischen uns, jedoch wird keiner von uns auf den anderen zukommen. Völlig ausgeschlossen.
Ich werde es niemals vergessen, wie sie mir damals um den Hals gesprungen ist, als ich das erste Mal zu Besuch bei ihr war. Es war nicht gespielt und innige Gefühle, die ich so niemals erlebt habe. Von uns beiden. Ich dachte mir "Ja das ist sie". Und vielleicht war sie es auch. Bloß haben wir es als Paar und Eltern nicht geschafft.
Ein Forumskollege, aus einem anderen Forum sagt, "Aus einer Krähe wird kein Pfau, auch wenn du die Krähe mit Pfaufedern schmückst". Das wir uns beide so weh getan haben. Er kennt die Geschichte von Anfang an. Hat mich begleitet. Kennt meine Fehler. Sagt, dass eine Frau jedem Mann ein gewisses Kontingent einräumt und ich dieses aufgebraucht habe, sich jedoch bei uns keiner etwas nimmt. Er sagt auch, dass wir Glück hatten, dass keiner auf dem Boden liegen geblieben ist. Ferner sagt er, dass ich nur verlieren kann, übers JA, über das Gericht. Wenn überhaupt wird die Beziehung zu meinem Sohn, von ganz schlechter Qualität, bis sie letzten Endes ganz abbrechen wird. Sie wird es nicht zulassen. Es ist ihre Strafe für das Scheitern der Beziehung.
Auch nun diese Anzeige, die Beistandschaft. Es war zu viel.
Ich gehe davon aus, dass ich sie niemals mehr in diesem Leben sehen werde. Es ist als ob es "uns" niemals gab. Schwer in Worte zu fassen. Ich kann es einfach nicht. Im Moment geht es nicht. Und die Zeit wird ihr Übriges dazu beitragen. Aus den Augen aus den Sinn. Sie denkt bestimmt noch genau so oft an mich, wie ich an sie. Auch sie hatte noch nie solche Gefühle für einen Menschen. Jedoch wird dies von Tag zu Tag weniger werden, bis es letzten Endes ganz verblasst.
Die Schuldfrage ist nun irrelevant. Es gilt nach vorne zu blicken und nicht zurück, stark für meine Tochter zu bleiben, ins Reine mit mir selbst zu kommen und erst dann ggf. wieder auf eine Frau zu zugehen.
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(08-07-2016, 07:35)Einszweidrei schrieb: Übrigens war die notarielle Beurkundung beim Anwalt nicht kostenpflichtig. Netter Mann. Ich habe bei einem eigenen anwaltlichen Vorgang erlebt und von einem fremden anwaltlichen Fall gehört das so etwa nach einem halben Jahr, als man sich dann schon schlechter an den genauen Wortlaut der Absprache erinnern konnte, dann doch eine ganz normale Rechnung nach Gebührenordnung per Post kam.
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