21-08-2016, 21:20
Recht auf Schutz vor Gewalt soll über Recht auf Umgang stehen
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22-08-2016, 14:48
Das ist der Beweis, dass das deutsche Familien- (Un-) Recht mehr Menschenleben kostet als der legale Waffenbesitz.
"Nach einer Trennung ist die Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden, für Frauen und Kinder besonders groß und die Umgangskontakte werden für Übergriffe genutzt. So wurden einer Pressemitteilung zufolge im Jahr 2014 in Deutschland 160 Frauen von ihren Ehemännern, Partnern oder Ex-Partnern getötet." Durch Schusswaffen kamen nicht mal halb so viele ums Leben: http://www.zeit.de/2014/04/waffen-deutschland Wenn wir uns jetzt aber anschauen, welchen Bohei deutsche Politiker ums deutsche Waffenrecht machen und dann hinschauen und feststellen, dass dieselben Politiker keinen Finger rühren, um die Gefahr "deutsches Familienrecht" zu entschärfen - noch Fragen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1
28-08-2016, 13:11
Alles hat 2 Seiten.
Auch das Waffengesetz. Der, der eine Waffe haben will ist immer im Stande sich eine zu besorgen, zumal mit der Absicht diese auch zu gebrauchen. Ich zitiere die gerichtliche Aussage eines Waffenherstellers aus USA. : " unter 1% der Bevölkerung hat die Absicht mit einer Waffe unrechtes zu machen, dieses könne doch verhindert werden, wenn die Restlichen auch eine Waffe besäßen, um Recht und Ordnung zu verteidigen, sich mit Einsatz ihres eigenen Lebens zu verteidigen zumal auch Täter in Schach zu halten, bis die Polizei eintrifft und übernimmt, wozu ein Waffenloser Bürger nicht in der Lage sein wird" gibt doch zu bedenken. In meiner Lage, wo die Mutter mich ausgeraubt und bestohlen hat, bei der Polizei eine Anzeige gegen " Körperlicher Gewalt" aufgegeben hat, nur um sich vor mir zu schützen. Hatte die Folge, dass ich die Mutter meines Kindes auf Anordnung der Polizei nicht mehr kontaktieren konnte, somit auch meinen Sohn nicht mehr sehen durfte. Das Jugendamt sagte mir, es könne nichts machen, solange die Strafanzeige liefe und kein Gerichtsbeschluss vorliege. Zwischenzeitlich wurde die Anzeige eingestellt aus MANGEL AN BEWEISEN. Oh Wunder. Da ich nie in einer Art Gewalt gegen die Mutter oder sonst eine Frau angewandt habe. Da ich eigentlich ein sehr friedvoller Mensch bin, was auch von meinem Umfeld bestätigt wurde. Trotz hysterischer Anfälle der Mutter gegen mich. Vor Gericht wurde doch der Vorfall zur Kenntnis genommen mit keinerlei Folgen für die Mutter. Zudem wurde ein weiteres Kontaktverbot ausgestellt mit Ausnahme zum Umgang des Kindes. Nach über 7 Monaten und Hürden der Mutter, habe ich es dann endlich mal geschafft das ich mein Kind 1 Stunde über Aufsicht wie ein Schwerverbrecher sehen durfte. Natürlich hat mein Sohn, der immer weinte wenn ich mal weg gehen musste mich nicht mehr erkannt. Jetzt die Frage in der Runde, wie soll man mit so einer Situation umgehen und rechtens zum Kindeswohl entscheiden? Mir kam die Idee, das auf anfrage eines Eilverfahrens innerhalb von spätestens einer Woche allen der Umgang des Kindes gewährleistet werden muss. Dieses könne in einem Saal stattfinden, unter Aufsicht von Sicherheitspersonal, natürlich werde ich die Psychiater und Physiologen nicht vergessen. Wo man in regelmäßigen Abständen und Zeiten sein Kind sehen kann und somit auch die Bindung nicht verliert. Die Kosten sollten aufgelistet werden und nach Ablauf des Verfahrens dem Schuldigen voll angerechnet werden. Dieses sollte auch im Falle von Arbeitslosen durchgezogen werden. Ich bin mir sicher, mit so einer Regelung würde man nicht nur dem Boykottiertem Kraft geben, weiter um sein Recht zu kämpfen, da man ja auch vor Augen hat wofür man es macht und somit auch ruhiger wird, nicht so schnell in Depressionen fällt wein man von heute auf morgen alleine ist, zudem Dem Schuldigem nicht die Macht gibt Erpressung auszuüben und wie auch oft die Meinung geben mit dem Besitz des Kindes alle Rechte zu beanspruchen. Es würde mit so einer Regelung bestimmt zu viel weniger Prozesse führen und in weniger schlimmen Fällen auch viel mehr Einigungen unter den Eltern vorkommen, und Eskalationen oft vermeiden.
29-08-2016, 16:48
Manchmal ist es einfach für einen selbst besser und gesünder, einen Schlußstrich zu ziehen.
Wenn das Kind volljährig geworden ist und den Wunsch hat, seinen Vater kennenzulernen, dann meldet es sich. Und dann kann man in einer entspannten Situation, ohne Polizei, Anwälte oder Gerichte fürchten zu müssen, sich mit seinem Kind hinsetzen und reden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
04-09-2016, 22:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-09-2016, 22:41 von Gualterius.)
Du hast recht Oldtimer... Aber wer soll dieses Eilverfahren durchsetzen?
Nicht einmal die Szene der Männerrechtler ist auf eine Linie zu bringen, wie sollen solche Forderungen durchgesetzt werden? Einen Anfang in Richtung Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner macht dieser Genderkongress von Arne Hoffmann und co. Schwer genug. Zu viele Individualistengockel ringsumher.
05-09-2016, 07:32
Bin jetzt kein Spezialist in Sachen Gericht,
Aber irgend eins könnte schon die Befugnis kriegen. Wie lange würde es dauern, auszusprechen sie müssen mit den Kind 2 x in der Woche 2 Stunden im Saal X antreten. Klar ist es schwer und dauert solche Gesetze zu erlassen. Zumal das größte Problem dabei ist noch die, die Gesetze machen nicht mit den Problemen konfrontiert werden. Das ist so, wie ein Landwirtschaftsminister dem Bauer vorschreibt, was er zu tun habe ohne seine Kuh zu kennen. Alles nur Thesen, die keinem helfen. |
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