Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsoptimierung Kapitalgesellschaft
#1
Nach jahrelanger heftiger Scheidung und totaler Umgangsverweigerung durch die Mutter habe ich als ehemals gut Verdienender mein Einkommen durch Arbeitsreduktion so weit verringert, daß der KU recht gemäßigt ausfällt. Da ich aber künftig einen höheren Kapitalbedarf haben werde, ist abzusehen, daß ich wieder mehr Geld verdienen muß. Es muß also verhindert werden, daß damit der KU hoch geht. Außerdem sind noch jede Menge an Schikanen durch die Ex zu erwarten, und das Ziel der Pfändungssicherheit ist noch nicht erreicht.
Zur Einkunftsoptimierung scheint dem ein oder anderen Beitrag zufolge die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland sinnvoll. Hierzu folgende Fragen:
1.) Welche Geschäftsform ist dafür günstig? Ltd. scheint mir recht teuer zu sein, zumal wenn anfangs noch unsicher ist, ob und wie sehr überhaupt die Einnahmen sprudeln werden.
2.) Delaware Inc.?
3.) GesmbH in A? (scheint aber auch ziemlich hohe "Unterhaltskosten" zu haben)
4.) Neue Partnerin, evtl. zus. mit eigenem Familienmitglied als Gesellschafter?

Wer kann mir hierzu detaillierte Infos geben (gerne auch per e-mail/PN), da das hier in der Internet-Öffentlichkeit evtl. nicht gern gesehen wird?
Alles, was ich bisher in einschlägigen Männerforen gesehen habe, war mir nicht konkret genug, um etwas daraus zu stricken.
Zitieren
#2
Es geht auch mit weniger Aufwand, kommt auf den Beruf / das Gewerbe an.

Wer sich selber als Freiberufler / Freelancer managt und sonst nicht viel braucht ausser Handy und Laptop, der kann in der Schweiz oder Österreich ein Ein-Mann-Beratungsunternehmen gründen. Österreich ist vorteilhafter, weil amn sich dann auf das EU-Entsendegesetz berufen kann und damit einer evtl Doppelbesteuerung durch Deutschland (oder eben das Land der überwiegenden Tätigkeit) und Österreich entgeht. Zudem bietet Österreich Neustartern einige Vorteile, Auskünfte erteilen die Wirtschaftskammern des jeweiligen österr. Bundeslandes. Einkommenssteuern sind vergleichbar mit Deutschland, Sozialabgaben günstiger.

Zu 4.): wenn das nicht ausgezahlte Einkommen / Gesellschafteranteile zurück ins Unternehmen fließen, Stichwort Thesauierung, ist das eine komfortable Lösung. Und völlig legal.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#3
1. Pfändungssicherheit wirst Du nicht erreichen, solange die Alte einen Titel in der Hand hält. Im Zweifelsfall musst Du auf Heller und Pfennig nachweisen, dass Du den Unterhalt gezahlt hast, sonst bleiben die Pfändungskosten auch noch bei Dir hängen

2. Eine Einpersonen-Kapitalgesellschaft könnte Dich als Geschäftsführer in Verdacht bringen, Vermögen und Einkünfte zu verschleiern. Damit wird die Situation komplizierter. Auch neigen Gerichte dazu Dir eine höhere Leistungsfähigkeit zu unterstellen.

Lass die Gesellschaft von jemandem anderes Gründen und arbeite dort zum Mindestlohn.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#4
Du kannst ne Stiftung in Uk gründen und diese als Gesellschafter einsetzen
Zitieren
#5
(26-08-2016, 02:05)Petrus schrieb: 2. Eine Einpersonen-Kapitalgesellschaft könnte Dich als Geschäftsführer in Verdacht bringen....

Lass die Gesellschaft von jemandem anderes Gründen und arbeite dort zum Mindestlohn.

Pfändungssicherheit ist relativ leicht zu erreichen, einfach Dino´s Tipps befolgen.

Ob eine bestimmte Konstellation jemanden "in Verdacht bringt", ist scheissegal. Der männliche, weiße Unterhaltspflichtige steht sowieso unter Generalverdacht, zu wenig Unterhalt zu zahlen weil er zu wenig verdient weil er zu wenig arbeitet und überhaupt......
Wer zu wenig Einkommen hat, dem kann man vielleicht fiktives Einkommen unterstellen und selbiges eintreiben wollen - aber Pfändungssicherheit ist wichtiger als Einkommen, dies wird an diesem Beispiel sichtbar.

Und zudem: eine Einkommensfiktion, die der Familienrichter am Provinzgericht mal so eben mit links beschliesst, muss noch lange keinen Bestand vor dem Oberlandesgericht haben.

Aus meinem eigenen Fall, als ich noch in Deutschland gelebt habe, weiss ich zu berichten dass die Gerichtsvollzieher keinen sonderlichen Ehrgeiz haben und recht schnell erlahmen. Es gab einen Pfändungsversuch beim ehemaligen Arbeitgeber, der aber ins Leere lief weil mein Arbeitsverhältnis zwei Wochen vorher endete (und mit der Muttergesellschaft mit Sitz in Cleveland/Ohio fortgesetzt wurde). Es gab dann drei Monate später eine zweiten Pfändungsversuch an meinem deutschen P-Schutz-Konto, mangels Guthaben auf dem Konto gab es nicht mal 25.- € statt der erhofften 3.400.- €. Seither ist Ruhe. Es ist auch, bis zu meiner Ausreise weiter vier Monate später, kein Gerichtsvollzieher persönlich aufgetaucht. Nur die Rentenversicherung hat mit geschrieben, dass nunmehr meine Rentenansprüche gepfändet seien. OK, damit kann ich leben - bis dahin ist Exe hoffentlich am Hunger krep..rt. Oder am Durst, das ist eigentlich ihr grösseres Problem.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#6
Ich würde mir an Deiner Stelle überlegen eine Gesellschaft ( GmbH oder AG ) in der Schweiz zu gründen. Das geht auch mit Sacheinlagen ( mit erhöhtem Aufwand durch Bewertung ), möchtest Du eine Bargründung machen musst du 20.000 CHF haben die nach der Gesellschaftsgründung ( ein Treuhänder würde jetzt aber aufmucken wenn er das liest ) re-investiert werden können. Es soll auch Leute geben, die sich das Geld ausleihen, einzahlen und später.....
Da das Konstrukt im Handelsregister eingetragen werden muss und zumindest entweder der Geschäftsführer oder ein Gesellschafter Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ( letzteres mit starkem Vorbehalt ) in der CH haben muss, wäre das zu klären.
Es gibt Treuhänder, die übernehmen die Funktion als sog. Strohmann-Gesellschafter und haben dann einen Innenvertrag mit der Person, die die Gesellschaft im Ergebnis dann gehört. Der Vertrag muss natürlich entsprechend gestaltet sein, das kein Betrug möglich ist bzw. erschwert wird.
Einfacher ist das zu lösen, wenn Du in die CH umziehst und dann von dort die Projekte machst.

Um Pfändungssicherheit zu erreichen, reichen die Tipps von Dino ( den ich übrigens sehr schätze ) nicht aus. Sie taugen allenfalls als Einstieg in die komplexe Thematik. Ich bin mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, das man sich um das Thema "Unterhalt" und mit Wohnsitz Westeuropa vielleicht 3-4 Jahre drücken kann und das man dadurch eine recht hoch-konspirative Lebensführung hat, die übrigens nicht zum Nulltarif zu haben ist. Was variabel ist, ist die Höhe. Und genau darum geht es im Ergebnis.
Zitieren
#7
So sieht es aus, selbst wenn die Mutter arbeitslos ist und war, die Trennung voll zu verantworten hat, muss man zahlen.
Man leidet ja nicht genug unter der Trennung und versucht krampfhaft auf eigene Kosten das Recht sein Kind zu sehen, nein.
Da kommt das Jobcenter und verlangt mehr Unterhalt als man verdient, somit gibt man der Mutter und Kind mehr als man selbst behalten darf.
Lächerlich, wie auch bei mir zählt der Kredit des Eigenheimes nicht, nur die Zinsen.
Deutlich: statt 1000€ werden nur 200€ berücksichtigt. aussage des Jobcenters " ist mir egal, wie sie das bezahlen".
Nochmal zurück zum Thema:
entweder man ist Millionär oder Arbeitslos, anders hat keiner eine Chance.
Ein Hoch auf die Wirtschaftsförderung in Deutschland, welche lieber Arbeitslose Mütter, welche ihren Hintern nicht hoch kriegen mehr unterstützen als fleißige Väter, die man so am Ende alles verlieren und auf der Straße landen.

P.S. ich habe auch die Möglichkeit meinen Lohn so anzupassen, wie ich es für angemessen halte. Dafür zumindest einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden uns auch der Unterhalt für das Kind, aber nicht für die Mutter zahle. Meiner Meinung nach nur gerecht.
Kopf hoch.
Zitieren
#8
(26-08-2016, 10:27)Bodenseebursche schrieb: Um Pfändungssicherheit zu erreichen, reichen die Tipps von Dino ( den ich übrigens sehr schätze ) nicht aus. Sie taugen allenfalls als Einstieg in die komplexe Thematik. Ich bin mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, das man sich um das Thema "Unterhalt" und mit Wohnsitz Westeuropa vielleicht 3-4 Jahre drücken kann und das man dadurch eine recht hoch-konspirative Lebensführung hat, die übrigens nicht zum Nulltarif zu haben ist. Was variabel ist, ist die Höhe. Und genau darum geht es im Ergebnis.

Sind das jetzt eigene Erfahrungen oder Mutmaßungen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#9
Eigene Erfahrungen.
Der Staat nimmt sich schon, was er kriegen kann. Egal wie.
Laut Hager Vertrag ist man auch in Europa, egal wo nicht vor Unterhaltszahlungen und Pfändung geschützt.
Wohne in Belgien.
Mir geht es allerdings in erster Stelle um meinen Sohn, das er richtig, vernünftig und in allen Regeln der Kunst erzogen und erwachsen wird.
Falls die Mutter gewillt wäre im Interesse des Kindes zu handeln, und Kompromisse eingehen würde, sodass man gemeinsam - getrennt entscheidet, wäre es auch wenige ein Problem.
Nur die Sturheit der Frau und trotzigen gegen-handeln sowohl das erziehen des Kindes gegen den Vater, lässt einem keine Wahl.
Und mit Sicherheit solch einer Person keinen Unterhalt zahlen.
Ich werde so lange mit allen Mitteln kämpfen bis ich erreicht habe was ich will.
Zitieren
#10
Das haben viele von uns gesagt.
Zitieren
#11
Jeder kann eine Pfändungssichere Stiftung in uk gründen und diese als Gesellschafter hier in einer ug einsetzen. Einfach mal googlen
Zitieren
#12
Ja, aber in meinem Fall scheint sich das Blatt langsam doch zu wenden, selbst dem Jugendamt ist heute nach wiederholten Lügen der Mutter der Kragen geplatzt. Und da muss man es schon wirklich weit treiben, gerade bei der jungen Dame, die sich im meinem Fall darum kümmert. Natürlich kann ich auch sehr nervend sein und permanent dort nerven, damit die merken, dass ich da bin und täglich auch meine Beschwerden einreiche. Die sind froh, wenn ich weg bin.

Eine Pfändungssichere Stiftung wäre mir aber ehrlich gesagt zu unsicher, gerade in UK mit ihren komischen Gesetzen, zudem muss man ja dort auch einzahlen und wieder abnehmen, welches man als zusätzliches Einkommen angeben muss. Wenn das rauskommt,wird es noch schlimmer.
Keine Zahlung aus UK ist sicher, die haben das Recht eine Zahlungsüberweisung 14 Tage später noch zu stornieren.
Und wer dahinter steckt weiß man auch nicht, da ist dann zufällig das Geldinstitut pleite und alles ist weg.
Ich sag nur mit dem Chef einigen um Alternative Bezahlung zu bekommen, mit dem Mieter reden um zu erhöhen und hintenherum die Differenz zu bekommen.......
Zitieren
#13
Frage an die Leitung. Kann man mal einen thread öffnen zum Thema Pfändungssicherheit. Das ist mir hier zu ungeordnet. Ich kenn mich nicht aus. Daher werd ich keinen öffnen.
Selbst bei Dino ist das Wesentliche ein Geheimnis. Aus verständlichen Gründen. Weil er will da den Ermittlungen nicht vorgreifen, bevor sie ins Lehre gehn.
Aber wir ahnen: er arbeitet gegen Berufsreisen und AMG Fahrten und offiziell für knapp 900,- Mäuse. Sein Fernseher und Computer usw. gehören ihm nicht. Wem gehört es? Darf er nicht sagen... Kriegt er Schwarzgeld?
Zitieren
#14
@ raid
da gebe ich dir vollkommen Recht, zumal ich auch bei so einer Mutter absolute Kindeswohlgefährdung sehe, und hier schon alle einschreiten müssten um so einer Person das Aufenthaltsrecht sofort zu entziehen. Bin in der gleichen Situation.
Bei solchen Fällen, wäre es auch nicht mehr als richtig, den Unterhalt der Mutter sofort zu streichen und auch die Rechte zu nehmen Entscheidungen zur Förderung des Kindes wie Schule usw zu nehmen, da solche Personen nur an sich und die eigene Tasche denken. Das Kind ist nur Mittel zum Zweck.
Ich würde sogar weiter gehen und solche Mütter zwingen als Mithilfe von Tagesmütter, Aufpasser im Kindergarten usw. zu verpflichten, damit sie gezwungen werden was zu machen und nicht auf unsere Kosten das Sofa den ganzen Tag belasten. Natürlich ehrenamtlich mit Bewertungen der eigentlichen Angestellten.
Ich glaube so würde schnell herauskommen, was das für faule Schweine sind.
Zitieren
#15
So, das waren doch jetzt in kurzer Zeit schon mal relativ viele Eindrücke. Folgende Kommentare hierzu meinerseits:

1.)
Ein Umzug ins Ausland ist nicht vorgesehen, da sowohl die neue Partnerin als auch ich hier einen ordentlich bezahlten Job haben (wenn auch bei mir zeitl. reduziert wie beschrieben).
Von daher scheiden wohl die Konstruktionen schon mal aus, wo man einen Wohnsitz im Ausland haben muß wie z.B. CH

2.)
Nachehelichen Unterhalt (NU) konnte ich mit Hilfe eines prof. Dienstleisters komplett abwenden. Falls jetzt jemand wissen will, warum ich den dann nicht auch zu diesem Thema hier in Anspruch nehme: Ich fahre grundsätzlich mehrgleisig und hole mir gerne die Meinung mehrerer Leute ein. Wie man alleine hier sieht, sind die Meinungen ja z.T. recht unterschiedlich.
Problematisch ist eben nur der Kindesunterhalt (KU), der mir sofort hochgeht, sobald ich wieder mehr arbeite. Diese Arbeit werde ich auch so schnell nicht aufkündigen, da die gleiche Arbeit im Rahmen eines Freiberuflers/Selbständigen so nicht machbar ist (habe mit dem Arbeitgeber schon darüber gesprochen). Ich würde also die Selbständigkeit als "Zubrot" sehen, um das Risiko zu minimieren.

3.)
Den Kauf einer Immobilie würde ich über die neue Partnerin abwickeln mit entsprechenden Privatverträgen, die mir ein Zugriffsrecht sichern, ohne daß die Immobilie irgendwann einmal zum Pfändungsobjekt würde, sollte ich doch noch in die Verlegenheit kommen, KU-Schulden zu produzieren.
Alternativ hatte ich angedacht, die Immobilie über die Kap.gesellschaft kaufen zu lassen. Das könnte aber andere Probleme nach sich ziehen (z.B. bei der Finanzierung, da anfangs natürlich bei der neugegründeten Gesellschaft noch keine Einnahmen zu verzeichnen wären; oder daß plötzlich bei der Vermietung einer Einliegerwohnung MWSt angesetzt werden müßte)

4.)
Guter Hinweis mit den Rentenansprüchen. Da man nach einigen Berufsjahren da ja doch einiges angesammelt hat, wäre es mehr als bescheuert, wenn das hinterher durch KU-Schulden weggefressen würde. Das würde sich nur lohnen, wenn die Kap.gesellschaft richtig gut liefe und Kohle ohne Ende abwerfen würde.

5.)
@Austriake: Die Gründung eines 1-Mann-Unternehmens in A oder CH müßte dann aber schon auch eine Kap.ges. sein, oder? Alles, was auf mich liefe (also bei einer Personengesellschaft), könnte ja auch von D aus gepfändet werden. So weit dürften die ggs. Unterhaltsabkommen der Länder schon reichen (wenn selbst Dino in Thailand von D aus verfolgt wurde).
Selbstverständlich muß erwirtschaftetes Geld IMMER in der Kap.ges. thesauriert werden. Der GF erhält ein Gehalt auf Pfändungsniveau. Die Gesellschafterin (z.B. Freundin) kann sich in Absprache mit dem GF Ausschüttungen nach Belieben genehmigen, z.B. den AMG, mit dem dann der GF gelegentlich herumfahren darf Smile

6.)
@Petrus: Genau so ist's gedacht. Wenn dann KU-Schulden auflaufen, könnte mir das ja gleich sein. Auch fiktives EK würde mich nicht mehr stören, höchstens der Griff in meine Rentenkasse wäre schlimm. Wie Austriake richtig beschreibt, haben Gerichtsvollzieher das schnell kapiert. Der Nachweis, daß ich wirklich nichts habe, ist relativ einfach geführt, von daher würde ich auch kein Problem mit §170 StGB sehen. Ich bin einfach nicht leistungsfähig und als GF der Kap.ges. natürlich auch nur ein wenig teilzeitmäßig unterwegs, daher das niedrige Gehalt.

7.)
Mit Stiftungen in UK würde ich mir auch etwas schwer tun, insbes. noch vor dem Brexit-Hintergrund. Als Gesellschafter bräuchte ich nicht unbedingt eine Auslandsstiftung, da würden schon Fam.mitglieder oder die neue Partnerin parat stehen (die man natürlich über Privatverträge absichern müßte).
Meine Frage zielte aber darauf ab: WO gründet man günstigerweise die Kap.ges., ohne große Kosten zu produzieren (z.B. weil irgendwelche schrägen Firmen in Dubai "secretaries" und "lawyers" in Übersee unterhalten, um den Rechtsvorschriften Deiner Auslandsgesellschaft zu genügen)? In D geht's wohl kaum wg. des direkten Zugriffs. Da könnte die Gegenseite leicht die Kap.ges. verklagen wg. Lohndumping o.ä.

8.)
@oldtimeroli, raid: Ich möchte hier nicht darüber diskutieren, warum wir so einen Aufwand mit der "Einkommensoptimierung" treiben müssen. Viele Väter hätten sicher keine oder zumindest weniger Probleme damit, KU zu zahlen, wenn sie sich auch entsprechend an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen dürften, statt nur als Zahldepp da zu stehen, weil die kranke Eierstockbesitzerin sich über Machtspielchen einen runterholen will. Seelische Kindesmißhandlung darf nicht auch noch finanziell belohnt werden, sonst machen sich Väter geradezu mitschuldig am Leid ihrer Kinder.
Zitieren
#16
Zu Punkt 8:
Da hat eure Staat schon wieder alles gut geregelt, dass die Unterhaltszahlungen getrennt über das Jobcenter laufen und der Umgang des Kindes über das Jugendamt.
Würde das Jugendamt mal so schnell oder schneller reagieren wie das Jobcenter, und ich betone es geht hier immer noch im Vordergrund um das Kind, wäre man ja auch schon etwas ruhiger.
Das mit der Finanzierung ist ein gutes Argument, werde ich mir merken. Ob das vor Gericht auch zur Kenntnis genommen wird, wage ich zu bezweifeln.
Gebe zu, das ich hier in Belgien auch mit meinem Lohn legal tricksen konnte, damit ich Verfahrenskostenhilfe bekomme und auch kein Unterhalt der Mutter zahle.
Für das Kind, mache ich es gerne, ist auch nicht so hoch, da die Mutter von Belgien und Deutschland schon Kindergeld bekommt.
Gegen das Jobcenter habe ich auch meinen Anwalt eingeschaltet, und oh Wunder wie wenig ich auf einmal bezahlen musste.
Gegen das Jugendamt, mit Schreiben an der Leitung des JA drohender Klage wegen Verharmlosung und mangelhaftem Einsatze, wurden die auch mal wach.
Nach unzähligen Beweisen, seitens der Mutter wegen boykottieren, permanentes Lügen, Falschaussagen, usw, ist es mir Vorgesten gelungen, endlich da JA auf meine Seite zu kriegen, das die Mutter, das kann ich durch Mails und persönlicher Nachforschung Zeugenaussagen dritter ohne mit der Wimper zu zucken selbst da JA permanent anlügt.
Das selbe gilt für Falschaussagen bei der Polizei, Ihrem Anwalt, vor Gericht, selbst die Caritas hat bemerkt, das bei einem Gefallen den man ihr macht, es kurzzeitig bereut, diesen Schritt ermöglicht zu haben und so symbolisch eine Ohrfeige zu bekommen.
Habe ein Buch voller Vorfälle und lügen seitens der Mutter mit Gegenbeweisen vorliegen, sodass nun im 2. Schritt über die Anwälte ein Verfahren eingeleitet wird, damit ich das Aufenthaltsrecht bekomme und auch Vormund werde. Hierüber werde ich später berichten.
Es gibt für die Mutter nur 2 Gründe das Kind zu behalten: 1. sie ist die Mutter, 2. Sie hat eine Bindung zum Sohn. Ansonsten stehen alle anderen Vorteile zu meinen Gunsten.
Alle. Von der Sprache über Grundkenntnisse, Religion, Platz, Familie, Einkommen, Gesundheitszustand, Ausbildung, Auto, eigenes Zimmer, Garten, Ortskenntnisse, Heimische Bräuche und Feste, usw. da sie ja nicht mal von hier stammt.
Jetzt muss ich noch erwähnen, dass es am Ende doch von Vorteil ist, das ganze in Deutschland vor Gericht zu bringen, denn in Belgien wird sofort eine 50/50 Regelung vollstreckt, und somit würde dies nie ein Ende nehmen.
Möglicherweise hat nicht jeder hier so viele Argumente wie ich vorliegen, leider, mal schauen wie das hier ausgeht.
Es ist auf jedem Fall unmöglich, das es wie bei mir Monate dauert, den Kontakt zum Kind zu bekommen, hier braucht es dringend Handlungsbedarf seitens des Staates.
Es geht sich um die Bindung der Kinder im allererstem Fall, alles Andere ist zweitrangig.
Damit wäre ja auch schon eine Entmachtung der Mutter vollstreckt und die meisten würden bestimmt auch nicht so weit gehen, da schon vorab Einschränkungen im Boykott vorliegen.
Hier besteht ein Muss eines Eilverfahrens, welches spätestens nach Einreichung der Klage 7 Tage eine Umgangspflicht durchgesetzt werden muss, um den Boykottierenden zu schwächen und dem Anderen die Kraft zu geben, weiter um sein Recht zu kämpfen.
Man legte mir nach, es wäre ja grausam, das Kind ohne Übergang der Mutter zu entwenden. Auf meine Frage warum die Mutter dies dann machen dürfte, hieß es: Wir gehen ja gerade der Sache auf dem Grund.
Da würde mich doch wirklich mal interessieren, was passiert, wenn ich der Mutter das Kind einfach so mal wegnehmen würde? Wäre nach 4 Stunden wahrscheinlich schon im Knast.
Ein Hoch auf die Gerechtigkeit, wo doch alle vor dem Gericht gleich behandelt werden müssen.
Das der Umgang mir so wichtig ist, sieht man ja schon daran, das ich hier uns sonst überall mich Informiere, wie ich zu meinem Recht komme, satt das Bombenwetter zu genießen.
Auf das unser Einsatz Erfolg haben wird und wir uns um die Erziehung der Kinder konzentrieren, statt permanent Zeit und Energie zu verschwenden gegen Windmühlen zu kämpfen.
Zitieren
#17
Leider ist das hier nicht der Fall,
Da ich in Belgien Wohne und arbeite, ist es hier etwas einfacher, legal aus gewissen Gründen seinen Lohn anzupassen.
Es handelt sich hier Vorher- Nacher-Situation beim Jobcenter um eine Zahldifferenz von 1200€ Monatlich.
Und einer Unverheirateten vorher und Nachher Arbeitslosen Geld in den Allerwertesten zu stecken, sehe ich nicht ein, da kann das Jobcenter ruhig weiter bezahlen.
Zumal auch die finanzielle Situation ein Einfluss auf die Aufenthaltsbestimmung hat.
Ich habe vorab versucht mit dem Jobcenter zusammen zu arbeiten, doch den sturen Beamten ist ja alles egal.
Mach erster Analyse, hatte ich nicht mal genug, um zu leben, sprich 500€ monatlich mehr zu zahlen, inklusive Abzug alle Kosten, als ich verdiene. Lachhaft.
Meine Beschwerde, dass könne ja nicht stimmen, zumal nur die Zinsen meines Hauskredites respektiert wurden und nicht die ganze Tilgung: 750€ Unterschied,
War es wortwörtlich dem JC egal, wie ich das bezahlen könne.
Also Plan B. Es sind ja normalerweise nur noch 6 Monate, das ich Unterhalt für die Mutter zahlen muss, soweit sie nicht wieder hinterlistig auf 3 verlängert zwecks Pflichtbetreuung des Kindes. Was sich auch auf meine Rente usw, nicht auswirken wird. Belgische Gesetze.
Somit habe ich auch die Möglichkeit, monatlich einiges auf das Sparkonto des Kindes einzuzahlen, welches garantiert besser ist, als es der Mutter zu geben.
Die von die oben genannten Tricks sind soweit ganz gut, aber als jahrelange Erfahrung im Bereich Finanzen, habe ich schon alle nötigen Schritte gemacht, das es für mich keine negativen Auswirkungen hat. Ich werde mich hüten, einer Frau, ob Beziehung oder nicht jemals nochmal irgendeine Art von Verantwortung zu überlassen. Da habe ich zu schlechte Erfahrungen mit gemacht.
Es ist aber so, dass ich mir als allererstes Sorgen um meinen Sohn mache, welcher definitiv in einer führ Ihn schlechten Umgebung aufwächst, ein Beispiel: vor einem Jahr, auf ein paar Tage genau fing er an Mama und Papa zu sagen, wie ich es mit ihm geübt habe. 9 Monate später, beim ersten Treffen 1 Stunde, sagte er kein Wort mehr. Da fragen die sich von der Caritas, warum ich denn so aufgebracht wäre. Ich habe auch andere Kinder in dem alter gesehen, die können schon alle etwas sprechen und verstehen vieles.
Ich sehe mich hier in der Pflicht, mich um das Kind zu kümmern und es in bestmöglicher Art und Weise zu bilden,erziehen und zum Erwachsensein zu begleiten.
Mir kommen die Tränen, wenn ich sehe, wie das Kind bei der Mutter verkommt. Das Kind aus erster Ehe ist schon angeblich Entwicklungsbedürftig, das hat die Mutter schon geschafft um zusätzlich von der Versicherung zu kassieren, welches nicht mal vom Arbeitslosengeld abgezogen wird. Klartext 1000€ Monatlich Betreuungsgeld, da sie die Betreuung selbst übernimmt, Windel und dazugehöriges kriegt sie auch gestellt, alle Arztbesuche natürlich per Taxi, wird ja bezahlt, usw.
Hier ist auch mein Kampf gegen die Zeit, zu beweisen, das mein Sohn gesund ist und nicht behindert, nur damit die Frau wieder abkassiert und ich mich später mit einem Sohn rumschlagen muss, der in einer Traumwelt lebt und nichts auf die Reihe kriegt, nur weil die Mutter aus Egoismus dafür gesorgt hat.
Ich war 15 Jahre lang Freiwilliger Animator und Leiter eines Jugendheimes, habe auch die benötigten Diplome und Ausbildungen. Glaubt mir, ich habe Ahnung davon und auch genug gesehen, wie Kinder sich entwickeln auf Basis der Erziehung der Eltern. Sag nur alle Problemkinder die ich hatte hatten Häusliche Probleme und es ist ein sehr langer schwieriger Weg denen Sinn für Recht und Ordnung sowie ein soziales Verhalten an den Tag legen zu können. Und dies werde ich mit allen Mitteln verhindern meinem Sohn in solch einer Lage zu bringen.
Zitieren
#18
@ Raid,
Sorry, Sonntags bin ich immer etwas aufgebracht, da ich im Moment ja noch alleine bin habe ich ja eh nichts anderes zu tun.
Zitieren
#19
(28-08-2016, 09:43)Schell schrieb: 5.)
@Austriake: Die Gründung eines 1-Mann-Unternehmens in A oder CH müßte dann aber schon auch eine Kap.ges. sein, oder? Alles, was auf mich liefe (also bei einer Personengesellschaft), könnte ja auch von D aus gepfändet werden. So weit dürften die ggs. Unterhaltsabkommen der Länder schon reichen (wenn selbst Dino in Thailand von D aus verfolgt wurde).
Selbstverständlich muß erwirtschaftetes Geld IMMER in der Kap.ges. thesauriert werden. Der GF erhält ein Gehalt auf Pfändungsniveau. Die Gesellschafterin (z.B. Freundin) kann sich in Absprache mit dem GF Ausschüttungen nach Belieben genehmigen, z.B. den AMG, mit dem dann der GF gelegentlich herumfahren darf Smile

In will nicht allzusehr ins Detail gehen, weil sich der künftige Unternehmer in Österreich von der Wirtschaftskammer beraten lassen MUSS! Keine Beratung, keine Eintragung.

Es muss aber mitnichten eine Kapitalgesellschaft sein, siehe hier:

 https://www.wko.at/Content.Node/Service/...reich.html

Ein in der Wirtschaftskammer eingetragenes Einzelunternehmen wird nicht veröffentlicht. man kann zudem seinem Kleinunternehmen einen Namen geben der bei Google nicht auftaucht ode rkeine Rückschlüsse auf den Inhaber zulässt. Z.B. Meier Beratung XYZ. Dann gibt es Dienstleister, die einem eine Geschäftsadresse, Telefon, e-mail und Post-Nachsendeservice anbieten. Die Preise schwanken je nach Aufwand zwischen 80.- € und 150.- € monatlich. Dazu besorgt man sich ein österreichisches Handy, und das deutsche Finanzamt guckt in die Röhre (die sind gefährlicher als alle Gerichtsvollzieher zusammen).


Was die Pfändungsfreude ausländischer Behörden angeht: frag mal Kay, wie sehr sich die Spanier abmühen, für deutsche Behörden Geld einzutreiben. Nicht viel anders in Österreich oder der Schweiz: bei drohender Pfändung aus Deutschland (oder Exekution, wie das in Österreich heißt) genügt u.U. ein Brief an das Finanzamt, dass man nach erfolgter Pfändung leider nicht mehr zahlungsfähig sei, weil der exekutierte Betrag die Rücklage für die Einkommenssteuer war und sich deshalb dei Republik Österreich hinter den Forderungen aus Deutschland einreihen solle und man überhaupt nicht wisse, ob und wann man jemals seinen Verpflichtungen in Österreich nachkommen könne usw. usf. Das wirkt ziemlich ernüchternd.

Weiter zu beachten: keine Adresse irgendwo hinterlassen, weder die Privatwohnung noch die Geschäftsadresse. Aufpassen beim Online-Banking: manche Banken drucken einfach die Adresse in den Überweisungsbeleg!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#20
In einigen Artikeln beim MM rühmt sich Dino nun damit hochoffziel 5000€ zu verdienen.

Wie dies mit unseren Gesetzen vereinbar ist, erschließt sich mir nicht wirklich.

Jedoch sei es ihm gegönnt. Er hat genug Dreck gefressen.
Zitieren
#21
(29-08-2016, 14:53)Einszweidrei schrieb: In einigen Artikeln beim MM rühmt sich Dino nun damit hochoffziel 5000€ zu verdienen.

Wie dies mit unseren Gesetzen vereinbar ist, erschließt sich mir nicht wirklich.

Jedoch sei es ihm gegönnt. Er hat genug Dreck gefressen.

Darüber muss sich keiner einen Kopf machen.

Unterhalt prellen ist schon eine Kunst, ich für meinen Teil habe es nur geschafft, meiner Exe als nachehelichen Unterhalt keine 10% meines Einkommens zahlen zu müssen. Ich zahle - und damit unterscheide ich mich von Dino - legal und gesetzestreu den gem. höchstrichterlichem Beschluss festgelegten Unterhaltsbetrag. Welches Einkommen ich tatsächlich habe, weiss die Exe nicht. Und wenn sie erfahren sollte, dann schlagen wir ein neues Kapitel auf....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#22
Also, hier mein nächster "Sammelkommentar":

@Oldtimeroli:
Bitte beim Thema bleiben. Deine pers. Enttäuschung bez. Kindesumgang in Ehren, das Thema HIER ist die Optimierung über eine (Kapital-)Gesellschaft. Ohne Dir übrigens den Mut nehmen zu wollen: Du scheinst Dich ziemlich sicher mit Deinen "Beweisen" gegen die Ex zu fühlen. Zu Deinem Einwand "... Es gibt für die Mutter nur 2 Gründe das Kind zu behalten: 1. sie ist die Mutter, 2. Sie hat eine Bindung zum Sohn. Ansonsten stehen alle anderen Vorteile zu meinen Gunsten...." JUNGE! Alleine Grund 1 genügt schon, und wenn die Alte nicht total blöd ist, hat sie mit Grund 2 alles, um Dich ohne Kind nachhause zu schicken. Aber, wie gesagt, hier nicht das Thema.

@raid:
Ja, es geht nur um KU. NU konnte ich zu 100% mit Hilfe eines Dienstleisters abwenden. Natürlich könnte mir der KU schnurz sein, aber ein wenig geht's mir auch um den psych. Effekt. KU zahlen, OHNE die Kinder zu sehen, geht schwer in den Kopf.
Der Hinweis, eine Fa. in D mit der Partnerin als "geldabsaugende Angestellte" dürfte nicht praktikabel sein. Es wird wohl schwer unglaubwürdig, wenn ich sage, daß ich als Angestellter nur teilzeitarbeiten kann, dann aber offiziell eine Fa. betreibe. Dann schon eher die Fa. über die Partnerin laufen lassen.

@austriake:
Die Personengesellschaft in A ist schon mal ein guter Tip, auch wenn ich das immer noch für etwas gefährlich halte. Bei KU-Schulden sind die Schurkenstaaten alle ganz super bei der Zusammenarbeit, da riskiert man besser nicht ein Strafverfahren nach §170.
Bei Preisen um 100€ pro MONAT für den Strohmannservice dürfte man aber schon eine professionelle Delaware-Fa. betreiben können (die ja noch weitere Vorzüge hat).

@Einszweidrei:
Bitte Dino nicht immer so ernst nehmen. Seine 5 T€ sind ironisch und beziehen sich auf sein vom Gericht festgesetztes FIKTIVES Einkommen. Er wäre ziemlich doof, wenn er Dir oder gar öffentlich sein REALES Einkommen offenlegen würde.
Zitieren
#23
@ Schell
Sorry, das ich vom Thema abweiche.
Zum Thema, leite eine Firma in Belgien, habe mir meinen Lohn wegen Jobcenter gekürzt, den ich mir noch für die Rente 2 Jahre geben muss um voll abgesichert zu sein.
Auto, Telefon, Internet auch Privat über die Firma.
Mahlzeitscheckts +- 60€ Abzug vom Lohn und +- 120€ am Ende raus, kennt das Jobcenter nicht. Achtung wird von der Rente abgehalten.
Den Lohnunterschied einem Familienmitglied zugefügt, welches ich erstattet bekomme.
Wer am Hebel sitzt, bestimmt die Richtung.
In Belgien machbar.
So bleiben am Ende 240€ zu zahlen und ich habe genug zum leben, und auch weiter ohne Probleme nach Deutschland zu kommen.
Hoffe das hilft euch weiter.
Zitieren
#24
Dino verfolgt offenbar unsere Diskussion...
http://www.das-maennermagazin.com/blog/a...ltspflicht
Zitieren
#25
Das hat er schon oft geschrieben, auch hier im Forum. Nutzt aber nichts :-)
Ist auch der Grund, wieso ich mich inhaltlich nicht mehr an derartigen Fragen beteilige.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsoptimierung JohnDoe 22 19.284 13-07-2013, 13:29
Letzter Beitrag: Gekko

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste