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Hallo liebe Mitstreiter!
Lange war ich nicht mehr hier und hoffe noch einmal auf Eure Ratschläge.
Zur Sachlage. Meine beiden Töchter (15 und jetzt 18) leben bei der Kindesmutter und ich habe brav meinen Unterhalt seit acht Jahren pünktlich gezahlt.
Der Sohn (19) lebt bei mir, ist aber auf dem Sprung das väterliche Heim zu verlassen.
Nun ist Tochter diesen Monat 18 geworden und ich habe die Unterhaltszahlung mit dem Tage des Geburtstages eingestellt und das Kind davon unterrichtet.
Habe ihr auch gesagt, dass ich prinzipiell meiner Verpflichtung nachkommen möchte, das sich halt die Rechtslage mit dem 18. geändert hat und wir den Unterhalt neu berechnen müssen.
Das Verhältnis zur Tochter ist gut , das zur Exe eher gar nicht
Soweit so gut - nun ist die Kindesmutter natürlich sofort mit dem Kind zum Anwalt gerannt und dieser hat mich nun angeschrieben und die üblichen Unterlagen, Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, zur Berechnung angefordert. Kein Wort im Schreiben davon, dass mir auch Unterlagen der Kindesmutter zur Verfügung gestellt würden um eine sachliche Berechnung durchzuführen. Das Mandat der Tochter lag bei.
Was mich sehr stutzig macht, ist der letzte Satz des Briefes, in dem ganz beiläufig erwähnt wird, das der Anwalt mit meinen Unterlagen auf Auftrag der Kindesmutter hin auch den Unterhalt für die zweite Tochter neu berechnen möchte.
Meine Fragen nun - kann der Anwalt die Tochter und die Mutter gleichzeitig vertreten??? Zum einen für die Tochter in Sachen Unterhalt gegen Mutter und Vater und zum anderen die Mutter in Sachen Unterhalt gegen mich für Tochter Nummer zwei??? Da sind Überschneidungen und Interessenkonflikte doch vorprogrammiert.
Und zum Zweiten - wie reagiere ich auf das schreiben??? Unterlagen schicken und die Nachweise von der Mutter über den Anwalt anfordern, oder besser auch Rechtsbeistand suchen?
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Da hier ein Interessenkonflikt vorliegt, kann er meiner Meinung nach nicht beide vertreten. ABER ev. kann Dir das jemand nochmal genauer sagen und Dir Tips geben was zu tun ist.
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Da ist kein Konflikt. Der Anwalt vertritt beide Kinder. Die haben keine sich widersprechenden Interessen. Dass das eine Kind minderjährig ist, ändert nichts daran.
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Dann müsste man sich dort mal die Vollmacht zeigen lassen. In dem Schreiben steht im Auftrage der Mutter ....... vom 2. Kind ist da keine rede.
Eine Vollmacht liegt auch nur für die ältere Tochter vor.
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Die Mutter beauftragt, weil die für den Minderjährigen handelt. Aber der Anwalt vertritt das Recht des Kindes (auf Unterhalt).
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12-09-2016, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-09-2016, 13:04 von Simon ii.)
Aus meiner Sicht sieht es so aus:
1. Wieso konntest Du so einfach die Zahlung einstellen? War der Titel befristet?
2. Kannst Du Kontakt mit dem Kind aufnehmen und es fragen, was das soll?
Falls Du noch Kontakt zu dem Kind bekommst: Bespreche Dich sofort mit dem Kind bezüglich Deiner zukünftigen KU-Zahlungen.
Wieviel das ist, hängt auch davon ab, was das Kind macht:
Geht es noch zur Schule?
Macht es eine (evt. bezahlte) Ausbildung?
Studiert es?
In Abhängigkeit davon biete ihm schriftlich (am besten über einen Anwalt; die 100 EUR für ein Schreiben mußt Du investieren) einen KU in halbwegs vernünftiger Höhe an.
Du solltest dem Kind außerdem unmißverständlich deutlich machen, was die Einschaltung eines RAs gegen Dich für das Verhältnis zwischen Dir und dem Kind bedeutet!
Evt. kannst Du jetzt noch etwas retten.
Falls nicht, mußt Du Dir einen guten Anwalt suchen, sonst wirst Du ausgenommen wie eine Weihnachtsgans!
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(12-09-2016, 12:55)Simon ii schrieb: Du solltest dem Kind außerdem unmißverständlich deutlich machen, was die Einschaltung eines RAs gegen Dich für das Verhältnis zwischen Dir und dem Kind bedeutet!
Evt. kannst Du jetzt noch etwas retten.
Falls nicht, mußt Du Dir einen guten Anwalt suchen, sonst wirst Du ausgenommen wie eine Weihnachtsgans!
Simon II
Als erstes würde sich doch mal die Frage stellen warum besolder die Unterhaltszahlungen einfach mal eingestellt hat? Wenn es sein Recht war dieses zu tun, ist es das Recht der Tochter zum Anwalt zu gehen. Er hätte ja mal im Vorfeld die Tochter darauf hinweisen können das er die Unterhaltszahlungen einstellt und deswegen Redebedarf besteht. Das allerdings die Tochter niemals etwas machen würde was der Mutter missfällt sollte auch klar sein. Es ist ja auch davon auszugehen das der Gang zum Anwalt auf anraten der Mutter zustande gekommen ist.
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13-09-2016, 09:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-09-2016, 09:30 von Simon ii.)
(12-09-2016, 16:55)Micha aus Bayern schrieb: Als erstes würde sich doch mal die Frage stellen warum besolder die Unterhaltszahlungen einfach mal eingestellt hat?
Diese Frage habe ich weiter oben gestellt.
(12-09-2016, 16:55)Micha aus Bayern schrieb: Wenn es sein Recht war dieses zu tun, ist es das Recht der Tochter zum Anwalt zu gehen.
Gesetzlich ist das richtig; familiär jedoch nicht!
Man verklagt seine Eltern nicht! Punkt!
Es ist sowieso absolut irre, wie sehr der Staat sich in die Familienangelegenheit einmischt und sich anmaßt, Dinge zu regeln, die ihn einen feuchten Dreck angehen. Und hierzu gehört eben auch die Klagemöglichkeit volljähriger Kinder auf Unterhalt (meines Wissens nach gibt es so einen Schwachsinn nur in dem rotgrün versifften Deutschland).
(12-09-2016, 16:55)Micha aus Bayern schrieb: Er hätte ja mal im Vorfeld die Tochter darauf hinweisen können das er die Unterhaltszahlungen einstellt und deswegen Redebedarf besteht.
Zustimmung!
Das wäre ziemlich sicher die klügere Handlungsweise gewesen. Insbesondere vor dem Hintergrund, daß er behauptet, daß er eigentlich einen guten Kontakt zu seiner Tochter hat.
(12-09-2016, 16:55)Micha aus Bayern schrieb: Das allerdings die Tochter niemals etwas machen würde was der Mutter missfällt sollte auch klar sein. Es ist ja auch davon auszugehen das der Gang zum Anwalt auf anraten der Mutter zustande gekommen ist.
Das ist zwar richtig, aber die Tochter ist jetzt 18 und somit volljährig.
Wenn sie die vollen Rechte haben will, dann muß sie auch die Pflichten für ihr Leben übernehmen.
Simon II
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Das Sie jetzt volljährig ist steht ja nur auf dem Papier. Dafür werden die Menschen in diesem Alter nicht schlauer und einsichtiger. Und das sie einen Anwalt einschalten musste war ja nicht ihr verschulden. Den Anwaltszwang hat schließlich mal eine gelb- blaue Partei eingeführt. Es gab übrignes auch mal eine Petition zur Abschaffung des Anwaltszwags im Bundestag. Leider wurden nicht genügend Unterschriften gesammelt.
Ich bin mir übrigens sicher das Unterhalt eine Bringschuld ist. Das bedeutet das der der den Unterhalt schuldet sich drum kümmern muss wenn er etwas ändern will, nicht der oder die die den Unterhalt bekommt
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(13-09-2016, 14:22)Micha aus Bayern schrieb: Und das sie einen Anwalt einschalten musste war ja nicht ihr verschulden. Den Anwaltszwang hat schließlich mal eine gelb- blaue Partei eingeführt.
Wie waere es wenn mal untereinander GEREDET wird statt sofort zu Gericht und Anwalt zu rennen??!!! Selbst wenn Mutti Druck macht, wenn das Verhaeltnis halbwegs o.k. ist, fragt man zumindest einmal kurz persoenlich nach und rennt nicht sofort zum Anwalt. Insofern ja, war und ist das ihr Verschulden!
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13-09-2016, 14:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-09-2016, 14:30 von Einszweidrei.)
Anwaltszwang gibt es rein formal nicht.
Art. 101 GG .
Naja ich finde es für Tochter eine gute Gelegenheit sich von der mütterlichen Allmacht zu entnabeln. Eigentlich hätte dies nach der Geburt direkt passieren sollen. Zudem sieht sie nun gut, von welchen bösen Geistern Mama getrieben wird. Klar letzten Endes auch nicht gut für das Kind. Jedoch würde ich hier wohl ähnlich reagieren, wenn ich all die Jahre strikt nach Gesetz behandelt und verurteil wurde. I mauftrag der mutter! . Die Beziehung wird sicherlich nicht besser, wenn du ungefragt allen Forderungen nach gibst.
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Anwaltszwang herrscht u.a. im Unterhaltsverfahren, siehe § 114 FamFG. Im Grundgesetz § 101 steht kein Wort über Anwaltszwang, auch nicht indirekt.
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13-09-2016, 15:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-09-2016, 15:04 von Simon ii.)
(13-09-2016, 14:22)Micha aus Bayern schrieb: Das Sie jetzt volljährig ist steht ja nur auf dem Papier. Dafür werden die Menschen in diesem Alter nicht schlauer und einsichtiger.
Richtig!
Deswegen muß sie lernen, daß mit Rechten auch Pflichten verbunden sind.
Und daß es manchmal im Sinne eines vernünftigen Miteinanders ist, auf Rechte auch zu verzichten.
(13-09-2016, 14:22)Micha aus Bayern schrieb: Und das sie einen Anwalt einschalten musste war ja nicht ihr verschulden. Den Anwaltszwang hat schließlich mal eine gelb- blaue Partei eingeführt. Es gab übrignes auch mal eine Petition zur Abschaffung des Anwaltszwags im Bundestag.
Hier geht es nicht um Anwaltszwang vor Gericht oder nicht, dennn sie sind noch nicht vor Gericht.
(13-09-2016, 14:22)Micha aus Bayern schrieb: Ich bin mir übrigens sicher das Unterhalt eine Bringschuld ist. Das bedeutet das der der den Unterhalt schuldet sich drum kümmern muss wenn er etwas ändern will, nicht der oder die die den Unterhalt bekommt.
Wenn wir davon ausgehen, daß der Titel befristet war und somit keine Verpflichtung zum KU-Zahlen mehr bestand, ist es schon die Aufgabe des möglicherweise Unterhaltsberechtigten, sich um den KU zu kümmern.
Wie ich weiter oben ausgeführt habe, wird mitnichten aus den dürftigen Angaben des TO klar, ob überhaupt eine weitere Unterhaltspflicht besteht.
Simon II
(13-09-2016, 14:28)kay schrieb: Wie waere es wenn mal untereinander GEREDET wird statt sofort zu Gericht und Anwalt zu rennen??!!! Selbst wenn Mutti Druck macht, wenn das Verhaeltnis halbwegs o.k. ist, fragt man zumindest einmal kurz persoenlich nach und rennt nicht sofort zum Anwalt. Insofern ja, war und ist das ihr Verschulden!
Eben! Meine Rede!
Simon II
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Sorry hatte mich in dem Artikel geirrt.
Meine folgenden:
Rechtsprechung (Art. 92 - 104)
.
Art. 103
.
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
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Was soll das mit Anwaltszwang zu tun haben? Für rechtliches Gehör sind trotzdem Formalien einzuhalten, die in den Gesetzen stehen. Eine davon ist bei bestimmten Verfahren die Antragsstellung durch einen Anwalt. Wer ihn sich nicht leisten kann, dem steht VKH offen.
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Ich kläre hier mal noch einige Dinge auf, die vielleicht unverständlich oder ungenügend erklärt waren.
Es bestand ein Jugendamtstitel den ich aber auf den 18. Geburtstag befristen ließ. Somit war es kein Thema den Unterhalt einzustellen.
Selbstverständlich habe ich das angekündigt und mit den Worten erklärt, dass sich mit dem Geburtstag die Rechtslage ändere und der Unterhalt neu berechnet werden müsse.
Ich komme auch gerne meiner Verpflichtung nach, möchte mich aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
Habe auch nach dem Anwaltsschreiben mit dem Kind gesprochen und gefragt warum man sich nicht mal an einen Tisch setzen könne um den Unterhalt zu bestimmen, da es ja nicht nötig sei Anwälte dafür zu bezahlen und die Angelegenheit unnötig zu komplizieren. Wie schon vermutet hat die Mutter das Kind zum Anwalt geschleift, gesagt sie müsse jetzt die Vollmacht unterschreiben weil Mami möchte das die Sache von einem Anwalt berechnet wird.
Das Kind steht zwischen den Stühlen, möchte die Sache natürlich auch am liebsten friedlich regeln, bekommt aber von der Mami Druck und wird im Zweifel dann wohl auch Mamis Weg gehen.
Die Frage die sich mir aber nun noch stellte, wie ich mich "klug" verhalte. Schicke ich die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und verlange das gleiche von der Mutter, oder wäre es klüger auch einen Anwalt zu besuchen.
Da ja die Unterhaltsberechnung kein Hexenwerk ist, würde ich erst einmal dazu tendieren nach Vorliegen aller Unterlagen die Sache auszurechnen und zu vergleichen was der Anwalt ausrechnet, die Beträge dann abzugleichen und dann weiter zu sehen.
Ich freue mich auf Eure Gedanken und Anregungen.
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14-09-2016, 07:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-09-2016, 07:46 von Einszweidrei.)
Nein laut GG eben nicht. Ein anderes Gesetz kann auch nicht ein bereits bestehendes aufheben. Alternativ das GG wird angepasst oder der Artikel ersatzlos gestrichen oder er erhält eine Fußnote. Art.103 GG besteht aber weiterhin und wurde nicht geändert oder ersatzlos gestrichen.
§ 114 FamFG ist rechtswidrig und mit dem GG nicht vereinbar.
Jedes "ordentliche" Gericht muss jedermann rechtliches Gehör einräumen. Tun sie es nicht, sind sie entweder nicht ordentlich (Privatgericht, Schiedsgericht) oder Beugen das Recht. Das Letzteres tausendfach im Jahr vorkommt, dies ist nichts Neues.
Verweigert dir ein Richter nach § 114 FamFg rechtliches Gehör, zeig ihn auf grund § 103 an. Ganz einfach.
Der normale Bürger ist doch der vielzahl an Gesetzestexten hilflos ausgeliefert. Selbst Juristen kommen mit dem Pharagraphendschungel nicht mehr klar. Das ist System, mit dem Kasse gemacht wird.
Dies sieht manN doch auch schon an dem Beispiel mit der StA bei mir. Die versuchen noch Geld aus mir zu pressen. Als sie merken, dass ich mich auf solch einen Kuhhandel nicht einlasse, weird es ohne Auflagen eingestellt. Auch reinste Willkür. Mit Rechtsstaaatlichkeit leider nichts zu tun.
P du weißt es doch selbst, wie hier im Rechtsstaat Willkür betrieben wird, grad im Familienrecht. Warum sollte es jetzt bei dem Beispiel auf einmal anders sein? Mir kommt so vor als ob du jetzt eine Erklärung dafür suchst, dass doch alles mit Recht zugeht. Dies tut es aber eben nicht und darüber sind wir uns doch alle einig, denn alel haben es am eigenen Leib erlebt.
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Sag dem Volljährigen, dass er den Anwalt bezahlen muss, der arbeitet nicht ohne Geld. Das Mandat kann er ihm jederzeit wieder entziehen. Mehr kannst du in dieser Richtung nicht tun.
Liefere deine Einkommensauskünfte, da kommst du nicht drum rum. Beim jüngeren Kind geht alles wie gewohnt. Beim Volljährigen hat dir den Anwalt die relevanten Auskünfte der Mutter zugänglich zu machen, um eine Haftungsquote zu berechnen. Einen eigenen Anwalt braucht du jetzt nicht. Der ganze Fall enthält nach Sicht der Dinge keine unüblichen Besonderheiten.
Glaub mir, es hat auch seine Vorteile wenn die Ex einen Anwalt eingeschaltet hat. Der wird ihr nämlich auch klar sagen, dass sie selbst für den Volljährigenunterhalt ebenfalls Auskünfte liefern muss. Das machen Exen sonst grundsätzlich sehr zäh oder gar nicht und dann steht doch noch ein teures Gerichtsverfahren an, für das man dann auch noch einen eigenen Anwalt braucht.
Da du keinen Anlass zu irgendwas gegeben hast, zahlt die Ex und das Kind für diesen "Anwaltssservice" selbst. Das ist eigentlich eine ganz bequeme Situation für dich.
Zitat:§ 114 FamFG ist rechtswidrig und mit dem GG nicht vereinbar.
Am Besten, du argumentierst so beim Familienrichter beim nächsten Verfahren und berichtest dann, was er daraufhin gesagt hat. Einstweilen, nur bis du § 114 FamFG für Verfassungswidrig aus dem FamFG geklagt hast, raten wir zur Beachtung der Anwaltspflicht.
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14-09-2016, 09:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-09-2016, 09:49 von hans2000.)
Zu den Kosten:
Wenn weibliches Dingens nur geringes Einkommen hat und VKH bekommt und du fleissig arbeitest und kein VKH bekommst >> dann kriegst du psychische Probleme. Denn die klagt dich durch alles Instanzen kostenlos während du den Mist bezahlen darfst. Ich sehe da 2.000 Euro Kosten vor dir
KM kriegen VKH einfacher als KV, auch bei gleichem Einkommen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-09-2016, 09:56 von Simon ii.)
(14-09-2016, 07:38)Besolder schrieb: Die Frage die sich mir aber nun noch stellte, wie ich mich "klug" verhalte. Schicke ich die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und verlange das gleiche von der Mutter, oder wäre es klüger auch einen Anwalt zu besuchen.
Die KM will Krieg, also richte Dich darauf ein:
Wenn Du fit bist, zweifelst Du erstmal die Unterhaltsberechtigung der Tochter an und verlangst einen entsprechenden
Nachweis (oder liegt der dem Schreiben schon bei?).
Geht sie z.B. noch zur Schule, so verlangst Du einen Schulbesuchsnachweis sowie die Vorlage des letzten Zeugnisses.
Macht sie eine Ausbildung im Rahmen des Dualen Systems, entsprechend. Zudem verlangst Du in diesem Fall eine Vorlage der Verdienstbescheinigungen, da dieser Verdienst - abzüglich einer Pauschale von (glaube ich) 90 EUR - vollständig KU-mindernd ist.
Gleichzeitig suchst Du Dir einen Anwalt und evt. auch Unterstützung bei einer Väterselbsthilfegruppe; die können Dir vor Ort den einen oder anderen guten Tip geben.
Eine Überlegung ist es vielleicht wert, der Tochter eine bestimmte Summe, die Du für angemessen hältst, freiwillig zu zahlen, sofern Du der Meinung bist, daß sie tatsächlich KU-berechtigt ist.
Es gibt aber noch etwas: Grundsätzlich besteht oft die Möglichkeit, daß das Kind BAFÖG bekommt. Es ist dazu verpflichtet, diese staatliche Leistung vorrangig in Anspruch zu nehmen! Ich würde von dem Kind verlangen, daß es einen ordnungsgemäßen Antrag stellt. In diesem Zusammenhang mußt Du sowieso Dein Einkommen offenlegen. Falls Du hier Tips brauchst, wende Dich nochmal per PN an mich.
Simon II
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Beginne ohne Anwalt und sende die Gehaltsabrechnungen nicht dem Anwalt sondern der Tochter.
Teile ihr mit, dass du natürlich kompromissbereit bist, dass aber jetzt beide Einkommen zählen, auch das der Mutter.
Im übrigen möge sie dir dann - wenn man glaubt so formalistisch vorgehen zu müssen, bitte folgende Unterlagen der Mutter und von ihr zur Verfügung stellen.
Freundlich im Ton, bestimmt in der Sache!
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Hallo Zusammen!
Würde an der Stelle gerne nochmal nachfragen wie ihr handeln würdet.
Hatte lange Gespräche mit meiner Tochter. Unser Verhältnis ist außerordentlich gut und ich will sie auch nicht ohne Geld dastehen lassen.
Wie schon vermutet ist die Mutter mit ihr zum Anwalt und hat ihr quasi keine andere Wahl gelassen als die Vollmacht zu unterschreiben.
Das Kind würde es lieber "unter uns" regeln, hat aber nicht den Willen und die Kraft es gegenüber der Mutter durchzusetzen.
Wenn es über den Anwalt geht, weiß ich genau, das es an dem Punkt zum Streit kommen wird an dem zur Sprache kommt das die Mutter nur halbe Tage arbeiten geht und seit der Trennung keine anstalten macht diesen Zustand zu ändern und somit ja nicht ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommen würde weil sie nur ein sehr geringes einkommen erzielt.
Auf alle Fälle werde ich schon eine Abschlag auf den von mir zu erwartenden Unterhalt ans Kind schicken um meinen guten Willen zu zeigen.
Kann man den Anwalt übergehen, wenn mir das Kind sagt sie wolle es so regeln???
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(21-09-2016, 11:00)Besolder schrieb: die Mutter nur halbe Tage arbeiten geht und seit der Trennung keine anstalten macht diesen Zustand zu ändern und somit ja nicht ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommen würde weil sie nur ein sehr geringes einkommen erzielt.
Ja, das ist ein typischer Punkt. Nirgendwo sonst im Unterhaltsrecht werden Pflichtige mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit so milde behandelt wie Mütter von eben volljährig gewordenen privilegierten Kindern. Du kannst das nicht ändern, also würde ich gleich von vornherein auf solche Gefechte verzichten. Achte aber wenigstens darauf, dass du dir das Kindergeld direkt überweisen lässt. Wie es in der faq steht und du sicher gelesen hast, erhält das ab Volljährigkeit der Elternteil, der mehr Unterhalt zahlt.
Zitat:Kann man den Anwalt übergehen, wenn mir das Kind sagt sie wolle es so regeln???
Übergehen nicht, die Vertretungsvollmacht ist erteilt, aber das Kind kann selbstverständlich den Anwalt anweisen, einen bestimmten Betrag von dir zu akzeptieren. So lange das nicht zu Veränderungen bei der Haftungsquote führt, also zu Lasten der Mutter geht und keine Sozialleistungen gezahlt werden, geht das. Hirnrissig ist es trotzdem. Man bezahlt keinen Anwalt für sowas. Dann einigt man sich ohne Anwalt und damit ohne seine Honorarforderungen. So langsam muss das Kind sich ein wenig emanzipieren und nicht mehr alle Anweisungen befolgen, die ihm schaden.
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Tochter soll Mandat beenden und der Mutter die Kosten zahlen lassen!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-09-2016, 13:38 von Simon ii.)
(21-09-2016, 11:00)Besolder schrieb: Wie schon vermutet ist die Mutter mit ihr zum Anwalt und hat ihr quasi keine andere Wahl gelassen als die Vollmacht zu unterschreiben.
Das Kind würde es lieber "unter uns" regeln, hat aber nicht den Willen und die Kraft es gegenüber der Mutter durchzusetzen.
Wenn Du das dem Kind durchgehen läßt, wird es auch in Zukunft immer den bequemen Weg gehen.
Es muß lernen, sich auch gegen die KM durchzusetzen.
Mein Weg wäre folgender:
Dem Kind das an Unterhalt auf sein (!) Konto zahlen, was ich als angemessen ansehe (dabei berücksichtigen, daß die KM halbtags arbeitet und mit Sicherheit auch KU zahlen muß).
Den Anwalt hingegen würde ich voll auflaufen lassen!
Freiwillig keine Auskunft geben.
Soll er doch klagen!
Bei der Gerichtsverhandlung genau diese Punkte zur Sprache bringen:
Zitat:Wenn es über den Anwalt geht, weiß ich genau, das es an dem Punkt zum Streit kommen wird an dem zur Sprache kommt das die Mutter nur halbe Tage arbeiten geht und seit der Trennung keine anstalten macht diesen Zustand zu ändern und somit ja nicht ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommen würde weil sie nur ein sehr geringes einkommen erzielt.
Ist die KM verheiratet oder lebt mit einem Typen zusammen? Dann hat sie möglicherweise einen Unterhaltsanspruch gegenüber diesem Typen, um ihren Anteil des KUs für die Tochter zu bezahlen.
Das Ganze kann sich ziemlich lange hinziehen und macht der KM eine Menge Ärger!
Simon II
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