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Es ist unglaublich, da vergewaltigt jemand eine Neunjaehrige mehrfach und tritt sie anschliessend tot und bekommt nur 11,5 Jahre Haft. Die Frauen die das geschehen haben lassen, bekommen gar nur eine Geld- oder Bewaehrungsstrafe.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/pe...12464.html
Wer hingegen "wohltuende" Kraeuter importiert, bekommt ohne jemandem Schaden zugefuegt zu haben gleich 9,5 Jahre Knast.
http://www.express.de/news/panorama/mari...t-23481688
Das steht meiner Meinung nach in KEINEM Verhaeltnis und zeigt wieder, wie wenig dem Staat ein unschuldiges Kinderleben bedeutet. Das Schwein haette lebenslang mit anschliessender Sicherheitsverwahrung verdient. Ich kann nur hoffen, dass sich aufrechte Mitgefangene das Schwein vorknuepfen. Und Oma und Tante haetten auch in den Knast gehoert und zwar auch fuer laenger!
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Die Staatsanwaltschaft forderte sogar weniger: Neuneinhalb Jahre Haft.
Allerdings muss man sich das Urteil erst einmal genau ansehen, ein paar Schlagzeilen reichen da nicht. Zurechnungsfähigkeit, Mordmerkmale, da gibt es viel mit dem die Richter die Straf begründen können.
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Naja, Vergewaltigt und Todgetreten, das sollte ja wohl reichen. Selbst wenn der Typ besoffen war oder sonstwie angeblich nicht voll zurechnungsfaehig. Die Strafen in Deutschalnd was Kindesmisshandlung betreffen stehen in keinem Verhaeltnis zu anderen Straftaten. Und gerade bei Frauen wird fast immer extrem milde geurteilt.
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Die Presse neigt zu starken Schlagworten. Der Fall wurde aber an 50 Verhandlungstagen detailliert auseinandergenommen. Ohne die Begründung des Urteils zu kennen kann man wenig sagen. Zudem ist es nicht rechtskräftig. Vielleicht macht eine höhere Instanz was Anderes. Sicherlich war die Grenze zwischen Totschlag und Mord in dem Fall strittig. Die Rolle der Mutter und Oma, die auch sehr billig davon kamen aber das Ganze erst ermöglichten ist auch sehr wenig beschrieben.
Die Rauschgifthändler mit ihren 3 Tonnen Dope im Wert von 30 Millionen liegen an der oberen Grenze des Strafrahmens. Die Leute sind schon älter, einer ist 67. Es könnte sein, dass die schon eine lange Rauschgiftstrafhistorie hinter sich haben, das wirkt jedesmal stärker strafverschärfend. Natürlich ist es auch eine politische Sache, der Staat sieht das Zeug leider! als böses Rauschgift, Viele (ich eingeschlossen) sehen das nicht so.
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Da hast Du natuerlich voellig Recht, nur sieht es erstmal so aus als ob das in keinem Verhaeltnis zueinander steht. Auf der einen Seite wurde ein Kind vergewaltigt und totgetreten, auf der anderen Seite kam NIEMAND zu Schaden auch wenn es nicht legal war. Beide Strafen liegen nicht weit auseinander....
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(15-09-2016, 21:17)kay schrieb: auf der anderen Seite kam NIEMAND zu Schaden
Bei Rauschgift? Wirklich? Schon mal abhängige Kinder erlebt?
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Es ging rein um Marihuanaschmuggel. Es gibt bei Marihuana weder eine koerperliche Abhaengigkeit noch eine "Ueberdosis" da sich in der Praxis einfach keiner kurzfristig todkiffen kann. Insofern ist da erstmal niemand zu Schaden gekommen. Genausowenig wie erstmal niemand zu Schaden kommt wenn er Zigarretten raucht. Und nein, natuerlich sollten Kinder keine Drogen nehmen, keine illegalen und auch keine legalen!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-09-2016, 11:41 von Pistachio 00.)
(15-09-2016, 20:57)p__ schrieb: der Staat sieht das Zeug leider! als böses Rauschgift ...
(16-09-2016, 10:36)karlma schrieb: Bei Rauschgift? Wirklich? Schon mal abhängige Kinder erlebt? Marihuanaabhängige Kinder
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Die Bandbreite ist da doch recht gross. Zwischen Heroin und Hanfblättern gibts Unterschiede, finde ich. So wie zwischen Leichtbier und Schnaps. Dass Hanfblätter über neun Jahre Gefängnis einbringen ist zumindest diskutabel. Viel wichtiger wie Gefängnisstrafen würde ich da die fianzielle Seite behandeln. Drogengewinne und Geld der Verkäufer wird nach wie vor viel zu wenig eingezogen. Es ist ja das Geld, das den Anreiz ausmacht, bei grossen wir bei kleinen Händlern. Wenn ich da uns Unterhaltsrecht denke, wo man den Pflichtigen jahrzehntelang intensiv nachsteigt und über endlos lange Zeiträume alles abgreift, was zu greifen ist...
Gewaltdelikte liegen völlig anders. Da muss der Schutz der wichtigste Faktor sein. Wer kontrollunfähig ist, muss weg, raus aus der Öffentlichkeit. Gewaltdelikte kommen mir auch oft sehr lasch bestraft vor.
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Ja, THC ist ja vollkommen harmlos. Ich frag mich nur, wo die vielen hilfebedürftigen jungen Leute herkommen, mit denen sich die helfenden Berufe in den letzten Jahren zunehmend beschäftigen mussten. Die Verharmlosung ist allgegenwärtig, nutzt aber nur den Dealern.
Mit Tötungsdelikten würde ich es auch nicht gleichsetzen, aber ein sozialer Tod mit 15 Jahren ist auch nicht ohne.
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THC ist nicht vollkommen harmlos, jedoch weniger schaedlich als Alkohol! Und nochmals, mit 15 Jahren sollte kein Kind kiffen oder saufen oder Tabak rauchen. Darueber gibt es glaube ich keinerlei Diskussionsbedarf. Es ist jedoch laecherlich wenn jemand fuer Hanfschmuggel 9,5 Jahre bekommt und im Vergleich dazu jemand der ein Kind vergewaltigt und tottritt nur 11,5 Jahre. Steht in keinem Verhaeltnis.
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(16-09-2016, 13:29)kay schrieb: Und nochmals, mit 15 Jahren sollte kein Kind kiffen...
Und Du meinst, dass jemand, der mit Drogen handelt, darauf Rücksicht nimmt? Bei der Strafwürdigkeit ist zu berücksichtigen, dass auch mit Drogen viele Leben bis zur Unkenntlichkeit verändert werden. Nicht so dramatisch, aber auch. Ich finde das Missverhältnis nicht so eklatant.
Abgesehen davon, dass je nach Lage des Falls hohe Strafen für geringfügige Delikte und geringe Strafen bei schwereren vorkommen und ohne Kenntnis der Gründe ein Vergleich - sagen wir mal freundlich - wenig durchdacht ist.
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